Klimaschutzsofortprogramm überfällig!

Seit Oktober liegen Eckpunkte der Bundesregierung für ein Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung vor. Dieses wird nach dem Klimaschutzgesetz notwendig, sobald der Klimarat zum Ergebnis kommt, dass die nach Sektoren aufgeteilten Ziele in einem oder mehreren Sektoren nicht eingehalten werden.

Nach Berechnungen können die im Sofortprogramm hinterlegten Maßnahmen in den Sektoren Energie, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und Landnutzung das Klimaziel für 2030 zumindest auf dem Papier einhalten.

Im Bereich Verkehr ist klar, dass alle bisher vorgelegten Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen werden, um die Ziellücke bis 2030 zu schließen. Bis zu 165 Millionen Tonnen Kohlendioxid (Mio. t CO2) schwer ist die Lücke bei den Maßnahmen zur Mobilität der Zukunft, für die das Verkehrsministerium zuständig ist. Allein mit Deutschlandticket und Elektroautos sind die Klimaschutzziele im Verkehrsbereich nicht zu erreichen. Ende Januar hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung wegen Verfehlung der Klimaziele in den Bereichen Verkehr und Gebäude bis 2030 verklagt (BUND).  In 2022 hatte bereits die Deutsche Umwelthilfe Klagen gegen das Sofortprogramm im Gebäudesektor und zur Klage gegen das Sofortprogramm im Verkehrssektor eingereicht. In seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage verlangt der BUND den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das Klimaschutzgesetz vorsieht. Dass die Klagen Erfolg haben könnten, darauf weisen zwei Ausarbeitungen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD 8 – 3000 – 088/22 und WD 8 – 3000 – 082/22) hin.

Klimaschutzziele so nicht zu erreichen – Klimarat und andere warnen!

„Die bisherigen Emissions-Reduktionsraten reichen bei weitem nicht aus, um die Klimaschutzziele für 2030 zu erreichen – weder in der Summe noch in den einzelnen Sektoren,“ stellt Thomas Heimer vom Expertenrat für Klimafragen (Klimarat) Ende 2022 fest. Im Vergleich zur historischen Entwicklung müsste Deutschland pro Jahr mehr als doppelt so viel Emissionen reduzieren als im Mittel der letzten 10 Jahre. „Im Industriesektor wäre etwa eine 10-fache und bei Verkehr sogar eine 14-fache Erhöhung der durchschnittlichen Minderungsmenge pro Jahr notwendig.“ 

Das bisherige Ausbautempo bei Solar- und Windenergieanlagen (PM Bundestag vom 11.1.2023, Bundesnetzagentur 2022), Wärmepumpen oder der Elektromobilität wird laut dem Zweijahresgutachten des Klimarats bei weitem nicht ausreichen, um die jeweils anvisierten Ausbauziele der Regierung zu erreichen.

Und auch beim Thema Wasserstoff gibt es bislang nicht genug Ausbauprojekte. Bis 2030 sollen nach dem Willen der Bundesregierung Wasserstoffproduktionsanlagen im Umfang von 10 GW in Deutschland in Betrieb sein. Erste Analysen zeigen, dass bislang erst halb so viel geplant sind (Acatech, 4.8.22).

Hinzu kommen Risiken aus der Abhängigkeit Deutschlands von wenigen Ländern, z.B. bei Solarstrommodulen oder Windradkomponenten. Nur ein Bruchteil der für die Transformation notwendigen Rohstoffe können in Europa wirtschaftlich gefördert werden. Zu diesem Ergebnis kam die EU-Kommission bereits im Jahr 2020. Dazu gehören z.B. Seltene Erden für Windräder, Graphit und Lithium für Batterien oder Platingruppenmetalle für Elektrolyseure. Die Liste ist seit 2011 von ursprünglich 14 auf inzwischen 30 “kritische Rohstoffe” angewachsen. Für die meisten von ihnen ist die Volksrepublik China der weltweit der größte Lieferant. Lieferausfälle würden die Umsetzung der Energiewende nicht nur in Deutschland massiv gefährden.

Eine Strategie zu mehr Anreizen für Suffizienz, also der möglichst weitgehenden Verringerung des Rohstoff- und Energieverbrauchs, fehlt bislang. Verhaltens- bzw. Suffizienzmaßnahmen wirken schnell, da sie den Bedarf/Einsatz von energieaufwendigen Technologien (BECCS, DAC) reduzieren sowie Flächen und den Bedarf an anderen wichtigen Ressourcen (Wasser, Rohstoffe) einsparen (vgl. z.B. Costa 2021). Ob Bundeskanzler oder Oppositionsführung (Weimarer Erklärung), beide setzen auf technologische Innovation bzw. Modernisierung. Sie gehen davon aus, dass die Klimaziele mit Verzicht oder Verboten nicht zu erreichen sind. Ob die Klimaziele ohne Suffizienzmaßnahmen zu erreichen sind, wird vom Klimaschutz im Bundestag e.V.  und anderen bezweifelt. Für parteiübergreifende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz durch Suffizienzanreize aus dem Bundestag heraus bleibt genug Raum.

Stellungnahme zum Eckpunktepapier Biomassestrategie

Eine nationale Biomassestrategie ist überfällig und äußerst wichtig, um Fragen beantworten zu können wie z.B., welche Rolle Biomasseheizungen künftig spielen können oder wieviel Biomasse (bzw. Flächen) zur Substitution fossiler Rohstoffe zur Verfügung stehen werden.

Ein Eckpunktepapier der federführenden Ministerien stellt hierzu die richtigen übergeordneten Fragen.

Derzeit erarbeiten wir zusammen mit dem Bundesverband KraftwärmeKopplung, dem Fachverband Pflanzenkohle, den Flexperten eine Stellungnahme. Aus unserer Sicht muss eine Biomassestrategie für Deutschland u.a. folgende Anforderungen erfüllen:

  • Festlegen, welchen Beitrag die gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Biomassestrategie zu den Klimaschutzzielen für den LULUCF-Sektor leisten können und sollen. Mit ca. -11 Mio. t CO2e (2020) werden die Minderungsziele für den LULUCF-Sektor bislang deutlich unterschritten.
  • Den Im- und Export von Biomassen und alle damit verbunden Flächen im In- und Ausland ermitteln (z.B. auch Flächen, Landnutzungsänderungen für die Futtermittelproduktion im Ausland).
  • Ein Verfahren für ein stetiges Biomassemonitoring festlegen: Wieviel Biomasse fällt wo an, wird wie verarbeitet, durchläuft welche Nutzungskaskade oder Kreisläufe und hat welche Folgen (Flächeninanspruchnahme, Kohlenstoffbindung, Negativemissionen, Emissionen, Ersatz von fossilen Stoffen, Nährstoffeinträge und -verluste, Nutzungskonkurrenzen, Energieerzeugung, Wiedervernässung organischer Böden / Moorschutz, ca. 1 Mio. ha, Biodiversität).
  • Den Umfang verschiedener Nutzungskaskaden und Stoffkreisläufe und die jeweils zur Verfügung stehenden Biomassen darstellen und jährlich bilanzieren: Beispiel Stroh als wesentliche noch nicht vollständig genutzte Quelle für Biomasse: Wieviel geht in die stoffliche Nutzung, wieviel davon z.B. in eine Pyrolyseanlage, wieviel von der Pflanzenkohle kommt zurück in den Boden, wieviel der Abwärme wird genutzt.
  • Konzept zur Vermeidung und Substitution fossiler Ausgangs- und abbaubarer Ersatzstoffe für die Produktion von z.B. Verpackungs-, Bau- und Kunststoffen entwickeln.
  • Reduktion der Tierhaltung und Konzept zur Förderung von Fleischersatzprodukten zur Einhaltung der Klimaschutzziele (Methan- und Lachgasemissionen, Futtermittelanbau etc.).
  • In die Definitionen von „nachhaltiger Waldwirtschaft“ und guter fachlicher Praxis der Landwirtschaft eine Kohlenstoffbilanz einführen, mit der der jeweilige Beitrag zu den Emissionsreduktionsziele berücksichtigt wird.
  • Ein Berechnungsverfahren für die Emissionen aus der energetischen Verwertung von Holz unter Berücksichtigung des Faktors Zeit (für das Nachwachsen der Biomasse) um entsprechende Emissionsfaktoren zu entwickeln.
  • Einen Reduktionspfad für den Anbau von Energiepflanzen enthalten und finanziellen Anreizen von Ersatzmaßnahmen.
  • Absicherung von Investition der Flexibilisierung von Biogas- und Biomethananlagen vorschlagen (Umstellung auf Biomethan, Ausbau Wärmenetze etc.).
  • Verpflichtende Zertifizierungsstandards einführen, die die Langfristigkeit der Negativemissionen (z.B. Pflanzenkohle aus Pyrolyseanlagen) gewährleisten.
  • Finanzielle Anreize für Negativemissionen z.B. in der Größenordnung des EU-ETS Preises vorschlagen und Bewertungskriterien für deren Höhe ausarbeiten  (z.B. 100% Nutzung der Abwärme in einem Wärmenetz).

Vollständige Stellungnahme hier zum download

100% Erneuerbare in den Regionen

Unser Beirat Matthias Seelmann Eggebert hat ein Modell (ERNIE100) entwickelt, um anhand der Endenergieverbräuche die Größenordnungen des Aubaus an Erneuerbaren Energien abzuschätzen, die auf eine Region zukommen, die das Ziel 100% Erneuerbare vor Ort umsetzen möchte.

In einer ersten Studie werden am Beispiel der Region Breisgau (Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und Stadt Freiburg) die Ergebnisse erläutert.

In einer zweiten Studie wurden die Ergebnisse für das Land Baden-Württemberg erläutert.

100% EE Szenario für die Region Breisgau

100-Erneuerbare-im-Breisgau
Abb. 1: Das Energieflussbild bildet für die Region Breisgau (Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und Stadt Freiburg) ein Szenario ab, welche Größenordnung an Leistungen zugebaut werden müssten, um eine 100% EE-Versorgung zu gewährleisten, wenn ausser einer weitgehenden Elektrifizierung keinerlei über den Status Quo hinaus gehenden Maßnahmen zur Effizienz oder Suffizienz in der Region getroffen werden (gemäß Abb. 10: Energieflussdiagramm für das 100% EE Versorgungsszenario 2).



Im Modell wird davon ausgegangen, dass keine grundsätzliche Änderungen der Lebensgewohnheiten (Suffizienz) eintreten werden. Allein die weitgehende Elektrifizierung der Mobilität und der Wärmeversorgung (Nutzung von Umweltwärme über Wärmepumpen) führen zu substantiellen Ersparnissen bei der Endenergie. Durch eine Energieerzeugung weitgehend vor Ort werden außerdem die Aufwendungen für „Primärenergie“ (heute fossile Energieträger) Primärenergieverluste bei der Stromerzeugung erheblich reduzieren lassen.

Im Ergebnis wird für den Regionalverbund Breisgau ein Primärenergiebedarf von rund 10 TWh abgeschätzt (vgl. Grafik), der als erneuerbarer Strom zur Verfügung zu stellen ist. Er kann im Rahmen des Flächenziels der Landesregierung auch innerhalb des Verbundgebiets bereitgestellt werden, obwohl die dann benötigte Strommenge mehr als das dreifache der gegenwärtigen Stromnachfrage (2,64 TWh) beträgt. Die Stadt Freiburg hätte allein ohne die benachbarten Landkreise, insbesondere bei der Windkraft, nicht genug Flächenpotentiale, um genügend Erneuerbare Energien für ein solches Szenario bereit zu stellen.

Weitere Ersparnisse an Endenergie durch Effizienzmaßnahmen (z.B. der Gebäudesanierung oder dem Umstieg vom Auto z.B. aufs Fahrrad) sind möglich und wünschenswert und verringern den Aufwand, den Flächen- und Rohstoffbedarf für den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie dem Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur.

In vielen Regionen wird noch viel zu wenig dafür getan, um das Ziel einer hundertprozentigen Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien zu erreichen.

In der Region Breisgau gibt es Bestrebungen einen Bürgerrat einzurichten, der ein modellhaftes Konzept erarbeiten soll, wie eine Versorgung eines aus den Landkreisen Breisgau Hochschwarzwald (BHS)und Emmendingen (EM) und der Stadt Freiburg bestehenden Regionalverbund eine klimaneutrale Versorgung mit 100% Erneuerbare Energien (EE) bewerkstelligt werden kann.

Das Modell lässt sich auf andere Regionen übertragen. Bei Interesse können Kommunen unter info@klimaschutz-im-bundestag.de anfragen, welche Daten benötigt werden, um eine entsprechende Berechnung zu erstellen.

Studie für die Region Breisgau (Regionalverbund Breisgau Hochschwarzwald, Emmendingen und Freiburg) zum Download

100% EE Szenario für Baden-Württemberg

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Abb. 2: Das Energieflussbild bildet für Baden-Württemberg ein Szenario ab, welche Größenordnung an Leistungen zugebaut werden müssten, um eine 100% EE-Versorgung zu gewährleisten, wenn ausser einer weitgehenden Elektrifizierung keinerlei über den Status Quo hinaus gehenden Maßnahmen zur Effizienz oder Suffizienz in Baden-Württenberg getroffen werden.

Studie für das Land Baden-Württemberg zum Download

Archiv Klimachancenblog

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  • Gastbeitrag von Rüdiger Kruse MdB zu Klimaschutz und CO2-Preisen Rolle der CO2-Bepreisung als Beitrag zum Klimaschutz im Unions-Wahlprogramm In unserem Wahlprogramm bekennen wir uns ganz klar zu den Pariser Klimazielen als Grundlage für unsere internationale Verantwortung als Industrieland. Politik, Industrie und Gesellschaft müssen sich gemeinsam um beste Lösungen bemühen. Nicht umsonst wird von einer „Jahrhundert-Transformation“ im Wahlprogramm gesprochen. Unsere Verpflichtung, Deutschland bis 2045 zur… Mehr erfahren
  • Archiv Klimablog Hoffmann Christoph Gross Gastbeitrag von Dr. forest Christoph Hoffmann MdB zu Klimaschutz und CO2-Preisen „Liberaler Klimaschutz: hart – klar - machbar!“ Die FDP hat die Chance genutzt. Sie stellt sich mit ihrem öko-liberalen Konzept an die Spitze der Troubleshooter der Klimakrise. Ihr Klimaschutzprogramm greift das Alarmsignal des IPCC Berichtes auf und zeigt Lösungswege zur Umsetzung der erforderlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen. Dabei wird der EU-Emissionshandel durch die Bepreisung von CO2,… Mehr erfahren
  • Archiv Klimablog Portraetlb 2021 980x1225 Gastbeitrag von Lisa Badum MdB zu Klimaschutz und CO2-Preisen Mehr Klimaschutz wagen Ein Preis, der die ökologische Wahrheit sagt, der mehr soziale Gerechtigkeit schafft und der klimaneutrales Wirtschaften von morgen ermöglicht Das Karlsruher Klimaschutzurteil hat uns einen klaren klimapolitischen Auftrag gegeben und ist gleichzeitig ein Appell. Klimaschutz schafft Freiheit und sorgt für Generationsgerechtigkeit – doch das ist kein Selbstläufer. Darum bedarf es eines durchdachten… Mehr erfahren
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  • Archiv Klimablog Banner 1 980x653 Was CO2-Preise leisten können – und was nicht CO2-Preise werden als „eierlegende Wollmilchsau“ und Allzweckwaffe im Kampf gegen die Klimakrise gesehen. Keine Partei und Bewegung, die im Superwahljahr 2021 nicht auf sie setzen würde. Doch was können sie leisten? Und was nicht? Von Ulf Sieberg Exponentielles Wachstum ist tückisch. Das zeigt sich gerade in der Corona-Pandemie. Die Zahl der Infizierten bringt das Gesundheitssystem… Mehr erfahren
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  • Archiv Klimablog Klimachancenblogwaehlbar 1080x675 #Klimawahl: Wer und was ist #waehlbar2021 #Klimawahl: Wer und was ist #waehlbar2021?Beitrag von Jörg Lange & Ulf Sieberg, CO2 Abgabe e.V. Die Bundestagswahl wird zur #Klimawahl #waehlbar2021. Über die Parteigrenzen hinweg braucht es Parlamentarier*innen, die für wirksamen Klimaschutz eintreten, national wie international. Was bedeutet das und wie lässt sich die Wählbarkeit überprüfen? Treibhausgase müssen in kommenden zehn Jahren schneller sinken als… Mehr erfahren
  • Archiv Klimablog Klima Chancen Blog Klimaziele 980x568 2035 oder 2050? Ohne schnell wirksamere Maßnahmen sind alle Ziele nichts Spaltet die Diskussion um das Klimaziel die Umweltbewegung? Was bedeutet es, die Erdüberhitzung auf 1,5°Celsius zu begrenzen? Reicht „grünes Wachstum“ allein aus? Wie lässt sich ein Klima-Lockdown noch verhindern? Wie kommen wir vom Wissen zum Handeln? Und was müssen Regierung und Gesellschaft beitragen? Ein Beitrag von Ulf Sieberg Zwei Studien kamen im Oktober heraus, die… Mehr erfahren

Pressearchiv des CO2 Abgabe e.V.

  • EU muss Ausstieg aus fossilen Energieträgern beschleunigen MEDIENINFO 11/2021 Zum informellen Treffen der EU-Umweltminister*innen zum „Fit for 55“-Paket zur Umsetzung des Green Deals in Verbindung mit u. a. der Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.: „Die EU-Umweltministerinnen und -minister sind aufgefordert mit dem Green Deal den Ausstieg aus den fossilen Energieträgern zu beschleunigen. Angesichts rasant… Mehr erfahren
  • Viel Geld für wenig Klimaschutzwirkung – Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) MEDIENINFO 10/2021 Berlin/Freiburg, 22.September 2021 Viel Geld für wenig Klimaschutzwirkung - Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Bündnis aus Planern und Verbänden legt erste Praxisbilanz zum BEG vor Zum ersten Juli 2021 trat als Sofortprogramm 2020 für den Gebäudesektor nach § 8 Abs. 1 des Klimaschutzgesetzes (KSG) die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) in Kraft.… Mehr erfahren
  • Erfolgreicher Launch von #wählbar2021 #Wählbar2021 ist am 15.06.2021 nun offiziell gestartet! Mit #Wählbar2021 wird die größte basisdemokratische Transparenzplattform mit differenzierten Informationen und Positionen rund um Klimathemen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 gelauncht. Dazu fand am 15.06.21 von 11 Uhr – 12 Uhr die Pressekonferenz statt. Hier können sie die Pressekonferenz im Nachhinein ansehen und hier geht es… Mehr erfahren
  • Anhörung im Bundestag zum Schutz der Industrie vor Abwanderung Am 3. Mai 2021 fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zum Schutz vor Abwanderung der Industrie (BEHG- Carbon Leakage-Verordnung, BECV) statt. Der CO2 Abgabe e.V. war als Sachverständiger geladen. Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe… Mehr erfahren
  • Neues EU-Klimaziel reicht nicht für die Erhaltung der Lebensgrundlagen „Das beschlossene EU-Klimaziel - Minderung um 55% bis 2030 - unter Anrechnung natürlicher Senken, bleibt weit hinter dem zurück, was im Sinne der Erhaltung der Lebensgrundlagen notwendig ist"  erklärt Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand, CO2 Abgabe e.V. In der Nacht vom 20. auf den 21.4 gab es am dritten Verhandlungstag des EU-Trilogs zum EU-Klimagesetz zwischen Europäischem… Mehr erfahren
  • „Gesamtkonzept fehlt“ gemeinsame PM von BKWK und CO2 Abgabe e.V. zur Carbon Leakage Verordnung (BEHG) Gesamtkonzept für die nachhaltige Finanzierung von Energiewende und Klimaschutz fehlt, um bei der vom Bundeskabinett beschlossenen Carbon Leakage Verordnung nicht noch weitere Ausnahmen durch den Bundestag zu riskieren, erklären Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand,CO2 Abgabe e.V. und Claus-Heinrich Stahl Präsident, Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.(BKWK) Bereits mit dem heutigem Kabinettsbeschluss der Carbon Leakage Verordnung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz… Mehr erfahren
  • Wissenschaftlicher Beirat des BMWi empfiehlt Grenzausgleich MEDIENINFO 07/2021 zur heutigen Veröffentlichung des Gutachtens „Ein CO2-Grenzausgleich als Baustein eines Klimaclubs“ des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.: „Die Empfehlung des Beirats zur Einführung eines Grenzausgleichs auf CO2 ist richtig. Denn die Europäische Union ist mit 700 Millionen Tonnen CO2 der… Mehr erfahren
  • Veröffentlichung der Emissionsdaten des Umweltbundesamtes zum Absinken der Treibhausgasemissionen MEDIENINFO 06/2021 Zur Veröffentlichung der Emissionsdaten des Umweltbundesamtes (UBA) zum Absinken der Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 um 8,7 Prozent erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.: „Die Senkung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40,8 Prozent bis Ende 2020 ist kein Grund zum Jubeln. Denn Deutschlands Ministerinnen und Minister sind trotz verbindlicher Ziele… Mehr erfahren
  • EU-Trilog muss Klimazielverschärfung zustimmen MEDIENINFO 05/2021 Zur morgigen Fortsetzung der Trilogverhandlungen zum EU-Klimagesetz zwischen Europäischem Parlament, der EU-Kommission und dem EU-Rat der Staats- und Regierungschefs erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.: „Das EU-Klimagesetz muss im Trilog noch einmal angeschärft und ambitionierte Klimaziele von mindestens 60% CO2-Reduktion bis 2030 enthalten. Bundesregierung sowie Staats- und Regierungschefs müssen… Mehr erfahren
  • Länder wollen Wirkung des CO2-Preis begrenzen MEDIENINFO 04/2021 Zur heutigen Verabschiedung eines Entschließungsantrags des Bundesrates zu Ausnahmen der CO2-Bepreisung für Industrie und Unternehmen vom Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV, CO2-Preisgesetz für Heizen und Verkehr) erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.: „Die Forderung der Länder, die sowieso schon geringe Wirkung des CO2-Preises für Industrie und Unternehmen zu begrenzen, schadet… Mehr erfahren

Klimaschutz im Bundestag 6: Herausforderung Biomasse

Am 28.9.2022 diskutierten wir mit Forscherin Prof. Daniela Thrän vom Deutschen Biomasseforschungszentrum und dem Bundespolitiker Markus Hümpfer (SPD-Berichterstatter für die Biomassestrategie) sowie Martin Waldhausen vom BMWK, Referat Klimaschutz in Land- und Forstwirtschaft, Biomasse KB7 zum Thema „Herausforderung Biomassestrategie“

Der Videomitschnitt findet sich hier.

Präsentation von Jörg Lange

Präsentation von Prof. Daniela Thrän
Zum Videomitschnitt des Vortrages von Frau Thrän geht es direkt hier.

Zur Dokumentation der Fragen/Anmerkungen im Chat und unseren Antworten geht es hier.

Laut Koalitionsvertrag soll die „Bioenergie in Deutschland eine neue Zukunft haben. Dazu werden wir eine nachhaltige Biomasse-Strategie erarbeiten.“

Dazu hat die Bundesregierung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesumweltministerium (BMUV) die Erarbeitung einer Biomassestrategie in Auftrag gegeben.

Seit 6.10. 2022 liegt seitens der Ministerien zur Biomassestrategie ein entsprechendes Eckpunktepapier vor. „Auf Basis dieser Eckpunkte soll die Strategie im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet und im kommenden Jahr verabschiedet werden“, so die dazugehörige Pressererklärung vor.

Auf Grundlage des Eckpunktepapiers plant der KiB e.V. weitere Onlineveranstaltungen zu ausgewählten Fragen.

Eine solche Strategie hat aus Sicht des KiB e.V. neben der Frage zur Bioenergie weitreichende Fragestellungen zu beantworten, u.a.

  • Ist man sich im Grundsatz über eine Kaskadennutzung – Nahrungsmittel vor stofflicher Nutzung vor energetischer Nutzung einig?
  • Wieviel Biomasse darf zukünftig noch verbrannt werden, welche Rolle werden Pelletöfen, die Verbrennung von Holzhackschnitzel, Biogas, Biomethan und Pyrolyseanlagen (Stichwort Pflanzenkohle, Negativemissionen) mit welchen Eingangsstoffen in welchem Umfang spielen?
  • Dürfen Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln hergestellt werden?
  • Welche Rolle spielt die Reduktion der Tierbestände in Deutschland und in der Folge freiwerdende Flächen für eine Biomassestrategie und bis wann?
  • Welche Rolle darf zukünftig Kraftfutter aus Übersee noch spielen?
  • Wieviel kann Biomasse zu negativen Emissionen beitragen?
  • Ist der im Interesse eines gesunden Bodens und einer gesunden Landwirtschaft wichtige Humusaufbau für Negativemissionen geeignet?
  • Wieviel Wiedervernässung von organischen Böden (Mooren) werden notwendig und ermöglicht (Moorschutzstrategie)?
  • Wie werden Paludikulturen auf wieviel geeigneten Flächen gefördert, wie können die Wertschöpfungsketten aufgebaut/gestärkt werden?
  • Wieviel Wasserrückhaltung in der Landschaft wird notwendig, um Auswirkungen der Klimakrise auszugleichen? 
  • Welche Rolle können Dach-PV, Agri-PV und (Freiflächen PV) etc. zum Ausgleich von Energiepflanzen (z.B. Mais) spielen?
  • Wieviel Arten- und Biotopschutz auf wieviel % der Fläche mit welchen Konsequenzen braucht es innerhalb einer nachhaltigen Biomassestrategie?
  • Welche Rolle darf eine Kompensationslogik spielen, die eine Verrechnung von Emissionsreduktionen, Renaturierung natürlicher Senken und zusätzlicher Senken vornimmt?
  • Welche der Fragen müssen ordnungsrechtlich geregelt werden, welche müssen durch finanzielle Anreize gelöst und welche können dem Markt überlassen werden?

Energiesparen jetzt und von Allen

Energiesparen-jetzt

„Der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit ist weniger Energieverbrauch. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde hilft auch, Kosten für die teuren fossilen Energien zu sparen. Sprich: Wer Energie spart, schont den Geldbeutel, schützt das Klima und stärkt das Land.“ zitiert aus dem Papier „Arbeitsplan Energieeffizienz“ des Bundesministeriun für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 17.5.2022.

Das BMWK hat auf der webseite energiewechsel.de bereits zahlreiche Sofort-tipps und Vorschläge zum Energiesparen geordnet nach Akteuren zusammengestellt.

Weitere Hinweise für Kommunen seitens unseres Mitgliedes Bundesverband Klimaschutz e.V. finden sich hier.

Elektrische Geräte zeitweise oder dauerhaft abschalten

In vielen Fällen stellt sich die Frage welche elektrischen Geräte zu welchen Zeiten wirklich laufen müssen, wie z.B.

  • durchlaufende Privatserver, flimernde Displays in Kneipen, Cafés, Restaurants,
    Riesendisplays, auf denen Reklame flimmert; Beleuchtung, weil Architekten meinen, dass es schick aussieht
  • Kaffeeautomaten, die dauernd unter Strom stehen, um die Tassen warm zu halten
  • Netzteile von Handys usw. die einfach in der Steckdose stecken bleiben
  • Ventilatoren
  • Dauerbeleuchtung in allgemein zugänglichen Toilettenanlagen

Elektroroller zeitweise verbieten, die keine notwendige Mobilität ersetzen

Auch weniger Spritverbrauch hilft, da in den Raffinerien zur Produktion von Benzin und Diesel ebenfalls Gas und Strom (bis zu 1,6 kWh/Liter Benzin und Diesel) verbraucht werden (Dennis & Thorsten).

Welche Potentiale der zusätzlichen Stromerzeugung lassen sich ggf. bis zum Winter schnell erschließen?

Solarstromanlagen

vgl. auch Tagesschaubeitrag vom 3.10.2022

  • Zertifizierungspflicht für PV-Anlagen mit Aufschub des Nachweises (Stichwort Anlagenzertifikat Typ B)
    Nach einer Branchenschätzung sind etwa 500 MW PV-Kapazität fertig gebaut, dürfen aber aus Gründen fehlender Anlagenzertifikte nicht ins öffentliche Netz einspeisen. Bei den Zertifizieren gibt es Wartezeiten von bis zu einem Jahr.
    Nach der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) ist für Energieerzeugungsanlagen > 135 kW bis 950 kW ein Anlagenzertifikat B für die Einspeisung ins öffentliche Netz nachzuweisen.
    Die entsprechenden Zertifizierer/Ämter/Netzbetreiber sind derzeit komplett überlastet.
    Nun muss die beauftragte Zertifizierungsstelle auf Verlangen des Anlagenbetreibers das Anlagenzertifikat unter der Auflage ausstellen, dass der Betreiber der Anlage innerhalb von 18 Monaten ab Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit nach Ausstellung des Anlagenzertifikats die erforderlichen Nachweise vollständig im Sinne des Absatzes 1 einreicht. (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) Ausführungshinweise zum Anlagenzertifikat (B) unter Auflage
  • Mindestabstände für PV-Dachanlagen reduzieren. Sie wurde vor kurzem auf 1m erhöht (Abstand von Anlage zum Rand des Daches). Dadurch könnten Anlagen größer ausgelegt werden
  • 70%-Einspeisegrenze für kleine neue PV-Anlagen sofort aussetzen, nicht erst ab 1.1.2023, wie bereits beschlossen. Dann könnten die Anlagen ihre gesamte Erzeugung einspeisen, ca. 5% mehr Strom pro Anlage
  • Vereinfachung Steckersolargeräte Verzicht auf Einspeisesteckdose/Zweirichtungszählers; Förderung von allgemeinen Bauzulassungen

Weitere Maßnahmen

  • Notstromaggregate freigeben
    Netzersatzanlagen dürfen wegen Emissionsrecht nur 300 bzw. 500 Stunden pro Jahr laufen – diese Grenze könnte man befristet aufheben.
  • EE-Zubau auch außerhalb von Auktionen zulassen
    Frankreich erlaubt zeitweise bis zu 40% mehr Leistung als in Auktionen geboten
  • Software-Optimierung von bestehenden Windenergieanlagen zulassen
    Bis zu 8% Mehrerzeugung; Problem heute: Netzanschlusskriterien
  • Abschalt-Pflichten von Windenergieanlagen für eine begrenzte Zeit aussetzen
    Schattenwurf, Schallschutz, Fledermausschutz
  • Aussetzen von Einschränkungen bei Biogasanlagen
    Die Biogaserzeuger können ihre Fermenter stärker füttern, weil die Vorräte aus dem Vorjahr etwa zwei Monatsproduktionen größer sind als erwartet. An den Anlagen mit Gaseinspeisung (etwa 10 % der Biogasmenge) kann das direkt ins Gasnetz gespeist werden. Anlagen mit Verstromung vor Ort (knapp 90 % der Biogaserzeugung) können, soweit sie bereits flexibel sind, die Stromerzeugung im BHKW etwas länger laufen lassen und damit die Verstromung von Erdgas substituieren, was summarisch zum selben Einsparungseffekt führt wie eine Einspeisung.
    Damit würden im Laufe des Winters, ohne weitere Investitionen, etwa 20 TWh Gas verfügbar.
    Die Erschließung des Potenzials hängt an regulatorischen und fiskalischen Hemmnissen, deren vorübergehende Aussetzung nötig wäre (eine Auswahl: baurechtliche Begrenzung der jährlichen Biogaserzeugung bei landwirtschaftlicher Standortgenehmigung auf 2,3 Mio m3, Mindestverweilzeit im gasdichten System, Mindestmengen beim Lagervolumen für Gärrest-Dünger, geminderte Flexibilitätsprämie, rückwirkende Minderung der EEG-Vergütung, entfallende Vergütungen für Güllevergärung bei Unterschreitung der täglichen Mindestmenge, Maisdeckel. Diese Option der zusätzlichen Stromeinspeisung würde zu Spotmarktpreisen erfolgen. Da Biogas derzeit günstiger ist als Erdgas, wird keine Marktprämie aus dem EEG-Topf fällig. Das hätte einen dämpfenden Effekt auf die hohen Stromkosten.
  • Sofortige Aktivierung von Reservekraftwerken auch ohne Netzengpass
  • Staatliche Beschaffung von PV-Modulen
    Zentrale Beschaffung von PV-Modulen im GW-Maßstab in Asien und Verkauf an den Großhandel ab Hamburg