„Der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit ist weniger Energieverbrauch. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde hilft auch, Kosten für die teuren fossilen Energien zu sparen. Sprich: Wer Energie spart, schont den Geldbeutel, schützt das Klima und stärkt das Land.“ zitiert aus dem Papier „Arbeitsplan Energieeffizienz“ des Bundesministeriun für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 17.5.2022.
Das BMWK hat auf der webseite energiewechsel.de bereits zahlreiche Sofort-tipps und Vorschläge zum Energiesparen geordnet nach Akteuren zusammengestellt.
- Sofort-tipps für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
- 6 Sofort-Tipps zum Einsparen von Gas in Unternehmen, Kommunen und kommunalen Unternehmen
- 5 Sofort-Tipps zur Einsparung von Gas in privaten Haushalten
- Unternehmen
- Private Haushalte
Weitere Hinweise für Kommunen seitens unseres Mitgliedes Bundesverband Klimaschutz e.V. finden sich hier.
Elektrische Geräte zeitweise oder dauerhaft abschalten
In vielen Fällen stellt sich die Frage welche elektrischen Geräte zu welchen Zeiten wirklich laufen müssen, wie z.B.
- durchlaufende Privatserver, flimernde Displays in Kneipen, Cafés, Restaurants,
Riesendisplays, auf denen Reklame flimmert; Beleuchtung, weil Architekten meinen, dass es schick aussieht - Kaffeeautomaten, die dauernd unter Strom stehen, um die Tassen warm zu halten
- Netzteile von Handys usw. die einfach in der Steckdose stecken bleiben
- Ventilatoren
- Dauerbeleuchtung in allgemein zugänglichen Toilettenanlagen
Elektroroller zeitweise verbieten, die keine notwendige Mobilität ersetzen
Auch weniger Spritverbrauch hilft, da in den Raffinerien zur Produktion von Benzin und Diesel ebenfalls Gas und Strom (bis zu 1,6 kWh/Liter Benzin und Diesel) verbraucht werden (Dennis & Thorsten).
Welche Potentiale der zusätzlichen Stromerzeugung lassen sich ggf. bis zum Winter schnell erschließen?
Solarstromanlagen
vgl. auch Tagesschaubeitrag vom 3.10.2022
- Zertifizierungspflicht für PV-Anlagen mit Aufschub des Nachweises (Stichwort Anlagenzertifikat Typ B)
Nach einer Branchenschätzung sind etwa 500 MW PV-Kapazität fertig gebaut, dürfen aber aus Gründen fehlender Anlagenzertifikte nicht ins öffentliche Netz einspeisen. Bei den Zertifizieren gibt es Wartezeiten von bis zu einem Jahr.
Nach der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) ist für Energieerzeugungsanlagen > 135 kW bis 950 kW ein Anlagenzertifikat B für die Einspeisung ins öffentliche Netz nachzuweisen.
Die entsprechenden Zertifizierer/Ämter/Netzbetreiber sind derzeit komplett überlastet.
Nun muss die beauftragte Zertifizierungsstelle auf Verlangen des Anlagenbetreibers das Anlagenzertifikat unter der Auflage ausstellen, dass der Betreiber der Anlage innerhalb von 18 Monaten ab Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit nach Ausstellung des Anlagenzertifikats die erforderlichen Nachweise vollständig im Sinne des Absatzes 1 einreicht. (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) Ausführungshinweise zum Anlagenzertifikat (B) unter Auflage - Mindestabstände für PV-Dachanlagen reduzieren. Sie wurde vor kurzem auf 1m erhöht (Abstand von Anlage zum Rand des Daches). Dadurch könnten Anlagen größer ausgelegt werden
- 70%-Einspeisegrenze für kleine neue PV-Anlagen sofort aussetzen, nicht erst ab 1.1.2023, wie bereits beschlossen. Dann könnten die Anlagen ihre gesamte Erzeugung einspeisen, ca. 5% mehr Strom pro Anlage
- Vereinfachung Steckersolargeräte Verzicht auf Einspeisesteckdose/Zweirichtungszählers; Förderung von allgemeinen Bauzulassungen
Weitere Maßnahmen
- Notstromaggregate freigeben
Netzersatzanlagen dürfen wegen Emissionsrecht nur 300 bzw. 500 Stunden pro Jahr laufen – diese Grenze könnte man befristet aufheben. - EE-Zubau auch außerhalb von Auktionen zulassen
Frankreich erlaubt zeitweise bis zu 40% mehr Leistung als in Auktionen geboten - Software-Optimierung von bestehenden Windenergieanlagen zulassen
Bis zu 8% Mehrerzeugung; Problem heute: Netzanschlusskriterien - Abschalt-Pflichten von Windenergieanlagen für eine begrenzte Zeit aussetzen
Schattenwurf, Schallschutz, Fledermausschutz - Aussetzen von Einschränkungen bei Biogasanlagen
Die Biogaserzeuger können ihre Fermenter stärker füttern, weil die Vorräte aus dem Vorjahr etwa zwei Monatsproduktionen größer sind als erwartet. An den Anlagen mit Gaseinspeisung (etwa 10 % der Biogasmenge) kann das direkt ins Gasnetz gespeist werden. Anlagen mit Verstromung vor Ort (knapp 90 % der Biogaserzeugung) können, soweit sie bereits flexibel sind, die Stromerzeugung im BHKW etwas länger laufen lassen und damit die Verstromung von Erdgas substituieren, was summarisch zum selben Einsparungseffekt führt wie eine Einspeisung.
Damit würden im Laufe des Winters, ohne weitere Investitionen, etwa 20 TWh Gas verfügbar.
Die Erschließung des Potenzials hängt an regulatorischen und fiskalischen Hemmnissen, deren vorübergehende Aussetzung nötig wäre (eine Auswahl: baurechtliche Begrenzung der jährlichen Biogaserzeugung bei landwirtschaftlicher Standortgenehmigung auf 2,3 Mio m3, Mindestverweilzeit im gasdichten System, Mindestmengen beim Lagervolumen für Gärrest-Dünger, geminderte Flexibilitätsprämie, rückwirkende Minderung der EEG-Vergütung, entfallende Vergütungen für Güllevergärung bei Unterschreitung der täglichen Mindestmenge, Maisdeckel. Diese Option der zusätzlichen Stromeinspeisung würde zu Spotmarktpreisen erfolgen. Da Biogas derzeit günstiger ist als Erdgas, wird keine Marktprämie aus dem EEG-Topf fällig. Das hätte einen dämpfenden Effekt auf die hohen Stromkosten. - Sofortige Aktivierung von Reservekraftwerken auch ohne Netzengpass
- Staatliche Beschaffung von PV-Modulen
Zentrale Beschaffung von PV-Modulen im GW-Maßstab in Asien und Verkauf an den Großhandel ab Hamburg