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Eindrucksvoll hat sich die Klimabewegung COVID-19-konform auf den Straßen und Plätzen der Republik zurückgemeldet! Denn zwischen politischer Klimazielrhetorik und Maßnahmenbeschlüssen klafft im Land des Exportweltmeisters von Waren und des Importweltmeisters von Treibhausgasemissionen weiterhin eine gewaltige Umsetzungs- und Ambitionslücke (-> Mitgliederinformationen und Zahlen des Monats).

Ankündigungsminister Peter Altmaier (CDU) macht verlässlich deutlich, dass Worten zum Klimaschutz keine Taten folgen müssen. Wie schon im Herbst 2019 mit dem „nationalen Klimakonsens„, versuchen die Unionsparteien CDU/CSU beim Klima in die Offensive zu kommen. Altmaier überraschte dann auch die eigenen Leute innerhalb und außerhalb der Bundesregierung mit seiner „Klima-Charta„. Während der „Klimakonsens“ im zurecht kritisierten „Klimapäckchen“ der großen Koalition vom 20. September 2019 mündete, zeigt sich nun am Entwurf des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, wie ernst es Altmaier mit seinem Vorstoß meint: Stückwerk, ambitionslos, nicht zielkompatibel. Diese und weitere Themen finden Sie in unserem aktuellen September-Newsletter.

EBI Whitepaper: „Mit Pflanzenkohle der Klimakrise entgegenwirken“

[learn_more caption=“Mögliche Wirkungen der Pflanzenkohle in der Landwirtschaft“ state=“open“] In einem landwirtschaftlichen Betrieb kann Pflanzenkohle im Stall, beim Mist/Gülle, in der Biogasanlage, bei der Kompostierung, auf dem Feld, im Wald sowie im Boden eingesetzt werden. In den eingerahmten Textboxen wird aufgezeigt, welche Effekte Pflanzenkohle im jeweiligen System bewirkt. Die Zeichen in den Klammern (+)/(-) zeigen auf, wie Pflanzenkohle den jeweiligen Parameter beeinflusst:(-)Reduktion (+)Erhöhung. Die Farbe zeigt an,ob die Veränderung positiv (grün) oder negativ (rot) zu bewerten ist.[/learn_more]

Auf Initiative und unter Federführung unseres Mitgliedes Hansjörg Lerchenmüller ist ein „Whitepaper“ zum Thema Klimakrise, Negativemissionen und Pflanzenkohle entstanden.
Hinweis: Die Autoren bieten für Interessierte zum Papier und Thema am Mittwoch, den 21.10.2020 um 17 Uhr ein Onlineseminar (Anmeldung erforderlich) mit Einführung und anschließender Diskussion an.

[learn_more caption=“Was ist Pflanzenkohle?“] Mittels Photosynthese entziehen Pflanzen der Atmosphäre CO2. Der dabei gewonnene Kohlenstoff ist die Basis für pflanzliche Biomasse. Wird diese pflanzliche Biomasse verbrannt oder verrottet sie, gelangt der Kohlenstoff in Form klimaschädlicher Gase, hauptsächlich CO2, schließlich wieder in die Atmosphäre zurück. Dies ist Teil des normalen Kohlenstoffkreislaufs, und wenn der Kohlenstoffgehalt in der Atmosphäre nicht bereits zu hoch wäre, so wäre diese Freisetzung von CO2 kein Problem. Wird hingegen die Biomasse pyrolysiert (in Sauerstoff-limitierter Umgebung „gebacken“), wird ungefähr die Hälfte der Kohlenstoffverbindungen der Biomasse in Pflanzenkohle umgewandelt. Dieses Material ist sehr dauerhaft und wird kaum biologisch oder chemisch zersetzt. Sofern Pflanzenkohle nicht verbrannt wird, sondern in stofflichen Anwendungen verbleibt, wird somit ein Teil des Kohlendioxids der aus der Atmosphäre in der Biomasse gespeichert der Atmosphäre mehr oder weniger dauerhaft entzogen (CO2-Senke).

[/learn_more]

Die umfangreiche Recherche zu aktuellen wissenschaftlichen Arbeiten möchte u.a. Politik, Journalismus, Wissenschaft, Umweltverbände und Investoren dringend dazu anregen sich mit dem Thema „Pflanzenkohle“ intensiver zu beschäftigen. Das Papier erinnert zunächst daran, dass ohne die aktive Schaffung von Kohlenstoffsenken zusätzlich zur schnellstmöglichen Reduktion von Treibhausgasen die Klimakrise nicht mehr auf ein für viele Menschen erträgliches Maß zu halten sein wird.

Die Zusammenstellung gibt insbesondere einen Überblick über den Stand des Wissens zur Pflanzenkohle und welche positiven Wirkungen unter geeigneten Bedingungen von ihrem Einsatz zu erwarten sind. Dazu gehört, dass Pflanzenkohle als Futtermittelzusatz bereits heute erfolgreich in der Tierhaltung zur Verbesserung der Tiergesundheit eingesetzt wird und in Verbindung mit Düngemitteln zur Ertragssteigerung oder zur Stabilisierung von Erträgen führen kann. Daneben kann Pflanzenkohle einem Humusschwund der Böden entgegenwirken, Nitratauswaschung verringern und die Wasserspeicherfähigkeit von Böden erhöhen. Alle diese positiven Eigenschaften können dazu beitragen, die Resilienz landwirtschaftlicher Systeme gegenüber der Klimakrise zu steigern.

Welchen Beitrag die Pflanzenkohle als Kohlenstoffsenke leistet, hängt von ihrer Verwendung ab. Als Kompost- oder Güllezusatz oder über die Anwendung in Futtermitteln gelangt Pflanzenkohle in landwirtschaftliche oder urbane Böden und der über die Pflanzenkohle eingebrachte Kohlenstoff bleibt dort für einige Jahrhunderte stabil.

In Baumaterialien eingearbeitet, die eine Verbrennung ausschließen, kann die Abbaurate noch sehr viel kleiner sein. Beispiele hierfür sind Anwendungen in Beton, Kalkputz, Gips oder Lehm. Diese Art von Anwendungen sind weltweit von verschiedenen industriellen Akteuren in Entwicklung.

Damit Kohlenstoffsenken im notwendigen Umfang geschaffen werden, so die Autoren, braucht es eine Kohlenstoffsenken-Ökonomie mit entsprechenden finanziellen Anreizen. Entscheidend ist dabei, dass robuste Systeme entwickelt werden, die nachprüfbar sind, Doppelzählungen sicher vermeiden und bei denen die Dauerhaftigkeit der Kohlenstoffsenken und damit die tatsächliche Klimawirkung mit wissenschaftlich fundierten Berechnungsmethoden abgebildet wird.

Den Autoren ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Nutzung fossiler Ressourcen und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen auf keinen Fall durch temporäre Senken von ein paar Jahren “ausgeglichen“ werden kann. Während sich die Kohlenstoffemissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger auch nach 1000 Jahren noch auswirken, können Kohlenstoffsenken, die z.B. durch Aufforstung geschaffen werden sollen, aufgrund von Bränden, wie in den letzten Jahren vermehrt in Sibirien, Australien, Kalifornien oder im Amazonasgebiet zu beobachten, von kurzer Dauer sein oder zu einer zusätzlichen Quelle werden. Die schnellstmögliche Reduktion von Treibhausgasemissionen bleibt unverzichtbar, und das parallele Schaffen von Kohlenstoffsenken darf nicht zu einem diesbezüglich weniger ambitionierten Vorgehen missbraucht werden. Es wäre ein Irrweg, so die Autoren „die klassische und ohnehin zu kurz gegriffene Argumentationslinie für den Emissionshandel, der Einsparungen dort zu realisieren versucht, wo sie am billigsten zu haben sind, in naiver Weise auf die Kohlenstoffsenken-Ökonomie zu übertragen.“

Das whitepaper steht hier zum Herunterladen bereit.
Fragen zum Papier können gerichtet werden an den korrespondierenden Autor Hansjörg Lerchenmüller per E-Mail hansjoerg (at) lerchenmueller-consulting.com

Grenzausgleich: Von Ausnahmen zu verursachergerechten und klimagerechten Produktpreisen

Ein CO2-Grenzausgleich und Differenzverträge zur Finanzierung treibhausgasarmer Produktionsprozesse sowie einheitliche wirksame CO2e-Preise ermöglichen die Abkehr von einer Politik der Ausnahmen hin zur gezielten Förderung treibhausgasarmer Produkte.

Videoaufzeichnung Impulsvortrag Online-Seminar zur Energiebesteuerungsrichtlinie & zum Grenzausgleich am 6.10.2020

Präsentation (en)
Präsentation (de)

Diskussionspapier
Grenzausgleich – Von Ausnahmen zu verursachergerechten und klimagerechten Produktpreisen (de)
Carbon-boarder-adjustment-mechanism (en)

1        Einführung

Am 23. Juli 2020 leitete die Europäische Kommission (EU-Kommission) zwei wichtige Vorhaben mit öffentlichenKonsultationen im Rahmen des European Green Deal ein. Alle interessierten Parteien (Bürger*innen und Institutionen) wurden per Fragebogen aufgefordert, sich zur Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie und einem neuen CO2-Grenzausgleichssystem über die folgenden beiden separaten Konsultationen zu äußern. Zu beiden Vorhaben möchte die EU-Kommission bis Mitte 2021 Vorschläge vorlegen.

Beide Vorhaben stehen, zusammen mit der Reform des europäischen Emissionshandel (EU-ETS), in einem engen inhaltlichen Zusammenhang und eröffnen die Möglichkeit einer Abkehr der bisherigen Politik das Risiko der Abwanderung von Produktion und Emissionen z.B. ins außereuropäische Ausland (des Carbon Leakage) vorwiegend mit Ausnahmen zu lösen.

Zu den bisherigen Ausnahmen gehören die kostenfreie Zuteilung von Verschmutzungsrechten im Rahmen des EU-ETS, die Strompreiskompensation oder Erleichterungen bei Steuern und Umlagen (wie z.B. auch der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in Deutschland).

Dadurch sind weder die importierten Treibhausgasemissionen von Produkten noch große Teile der Industrieemissionen der Europäischen Union (EU) tatsächlich mit einem CO2-Preis belegt.

Inzwischen hat sich die EU-Kommission insofern bereits positioniert, als dass sie die CO2-Bepreisung für die Bereiche Gebäude und Verkehr im Rahmen einer Erweiterung des EU-ETS nach dem Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) als mögliche Lösung hervorhebt (EU 2020EU-2020-1EU-2020-2). Deutschland beschreitet allerdings mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel für Gebäude und Verkehr gegenüber allen anderen EU-Staaten, die CO2-Preiskomponenten über ihre nationalen Energiesteuern realisiert haben oder planen, einen Sonderweg.

1.1        Hintergrund Pariser Klimaschutzabkommen und Green Deal

Die EU und ihre Mitgliedstaaten zählen zu den über 190 Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (Pariser Klimaabkommen) von 2015. Die EU hat das Übereinkommen am 5. Oktober 2016 formell ratifiziert. Nachdem es mindestens 55 Länder, die für mindestens 55 % der weltweiten Emissionen verantwortlich sind, ratifiziert haben, ist das Abkommen seit dem 4. November 2016 in Kraft.

Die bisherigen Zusagen der Staatengemeinschaft zu Emissionsminderungen und der Schaffung von CO2-Senken reichen bei weitem noch nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaabkommen zu erreichen. Dies betreffen auch die bisherigen Ziele und Maßnahmenpläne der EU-Mitgliedsstaaten.

Daher schlägt die EU-Kommission nun im Rahmen des EU Green Deal und auf Grundlage der Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne den Mitgliedstaaten bis Jahresende vor, ein neues Klimaziel zu beschließen – im Gespräch ist seitens der EU-Kommission eine Reduktion der Treibhausgase um 55% (EU 2020EU-2020-1EU-2020-2), das Europäische Parlament hat sich für 60% bis 2030 statt bisher 40% (zu 1990) ausgesprochen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss im EU-ETS der jährliche Reduktionsfaktor von derzeit 2,2% pro Jahr deutlich erhöht und die Cap für die Obergrenze an Verschmutzungsrechten (Zertifikate) stärker als bisher sinken. In der Folge werden die CO2e-Preise im EU-ETS ansteigen bzw. Überschüsse an Zertifikaten schnell abgebaut werden.

Spätestens dann werden die bisherigen Maßnahmen bzw. Ausnahmen zum Schutz vor Carbon Leakage, wie die kostenfreie Zuteilung von Verschmutzungsrechten, die Strompreiskompensation und Befreiungen von Steuern und Umlagen, nicht mehr ausreichen. Daher schlägt die EU-Kommission die Einführung eines Grenzausgleiches vor, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und damit ein Carbon Leakage zu verhindern.

2        Europäischen Energiebesteuerungsrichtlinie 2003/96

Die Energiebesteuerungsrichtlinie 2003/96 enthält die EU-Vorschriften für die Besteuerung von Kraft- oder Heizstoffen sowie von elektrischem Strom.
Bereits 2011 wollte die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag die Richtlinie u.a. dahingehend ändern, dass

  • die steuerliche Belastung der einzelnen Brennstoffe, einschließlich erneuerbarer Energieträger, auf Basis des Energieinhalts und der CO2-Emissionen umverteilt wird und
  • ein Rahmen für die CO2-Besteuerung im Binnenmarkt geschaffen wird, der CO2-Emissionen, die nicht durch des EU-ETS erfasst werden, einen Preis gibt.

Die Höhe der CO2-abhängigen Mindeststeuerbeträge sollte dabei der Entwicklung des Marktpreises für die CO2-Emissionszertifikate des EU-ETS folgen. Die Novelle der Richtlinie wurde damals von der Tagesordnung genommen u.a., weil Luxemburg, Polen und auch Deutschland dem nicht zugestimmt hätten.

Der Europäische Rat hat die Kommission nun am 29.11.2019 formell beauftragt (Dok.-Nr. 14608/19), die Richtlinie 2003/96/EG (Energiesteuerrichtlinie) zu überarbeiten.

Mit der oben bereits erwähnten Hervorhebung der Möglichkeit, den EU-ETS auf die Bereiche Gebäude und Verkehr auszudehnen, widerspricht die EU-Kommission ihrem Vorschlag von 2011, über die Energiesteuerrichtlinie den CO2-Emissionen, die nicht durch den EU-ETS erfasst werden, einen an den Treibhausgasen orientierten Preis zu geben. Zudem steht der Vorschlag den CO2-Steuerregelungen von zwölf EU-Mitgliedsstaaten entgegen, die bereits zusätzlich zum EU-ETS nationale CO2-Preise eingeführt haben (vgl. Germanwatch 2019).

Die Erweiterung um die Bereiche Gebäude und Verkehr in den Handel mit Verschmutzungsrechten im Rahmen des EU-ETS würde, wie das nationale deutsche Beispiel BEHG mit 13 Verordnungen zeigt, auch auf der europäischen Ebene zu deutlich mehr bürokratischem Aufwand als eine CO2-Bepreisung im Rahmen einer europäischen Energiesteuer-und Umlagenreform führen (CO2 Abgabe e.V. 2020).

Unabhängig von der Frage, wie (Erweiterung EU-ETS oder Steuerlösung) einheitliche mit dem EU-ETS abgestimmte CO2e-Preise auch im Bereich von Gebäude und Verkehr eingeführt werden, müsste der CO2e-Preis bei Gebäude und Verkehr durch einen starken ordnungsrechtlichen Rahmen begleitet sein, um bei anfänglich niedrigeren Zertifikatspreisen wirksam zu werden. Denn neben dem CO2e-Preissignal braucht es weitere Maßnahmen, um die CO2-Vermeidungsoptionen von Mietenden und Berufspendelnden zu verbessern. So wäre der CO2e-Preis, der weit unter den Vermeidungskosten liegt, allein für viele Autofahrende kein ausreichender ökonomischer Anreiz, um z.B. auf alternative Antriebe (Elektro, Wasserstoff oder E-Fuels) zu wechseln. Zumal dann, wenn die gleichzeitig mit der Gießkanne verteilten klimaschädlichen Subventionen (Fehlanreize), wie die Entfernungspauschale, das Dienstwagenprivileg oder hohe Aufschläge für erneuerbaren Strom wie in Deutschland bestehen bleiben. Allerdings können Mietende und Pendelnde durch Handlungsoptionen in anderen Bereichen (Konsum, Strom, Wärme) durchaus CO2-Emissionen vermeiden und dadurch Kosten senken.

Eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie, die zu Preisen führt, die mehr als bisher die wahren Kosten der fossilen Energien in den Endprodukten sichtbar werden lässt, würde auch den Druck auf alle Staaten steigern, staatlich veranlasste Preisbestandteile aneinander anzugleichen, um Wettbewerbsverzerrungen wie es der Internationale Währungsfond gefordert hat (IMF 2019) insgesamt zu vermeiden. So schwanken die aktuellen Energiesteuersätze in den EU-Mitgliedsstaaten bei den Kraftstoffen zwischen 33 und 61,7 Eurocent, bei den Heizstoffen zwischen 2,1 und 50,4 Eurocent je Einheit und beim Strom zwischen 0,1 und 12,5 Eurocent je Kilowattstunde.

3        Grenzausgleich als Schutz vor Carbon Leakage

Im Zuge des Green Deal schlägt die EU-Kommission mit einem Grenzausgleich auch ein bereits seit Jahrzehnten umfangreich diskutiertes grundlegend anderes Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage vor. Der Grenzausgleich ist in erster Linie ein Mechanismus für den Schutz vor Carbon Leakage und bewirkt nicht automatisch höhere CO2-Preise oder die Defossilisierung der Grundstoffindustrie.

Die bisherigen Maßnahmen zum Schutz vor Carbon Leakage im EU-ETS (kostenfreie Zuteilung und Strompreiskompensation sowie verringerte Energiesteuer- und Umlagensätze für viele Unternehmen) sind nicht geeignet, eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um bis zu 60 % bis 2030 zu erreichen. Ausnahmen von staatlich veranlassten Preisbestandteilen oder eine Deckelung der Industriestrompreise lasten zudem die Kosten der Transformation hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren nicht den eigentlichen Verursachern wie z.B. dem Käufer eines Autos, das Aluminium oder Stahl enthält an, sondern der Allgemeinheit.

Für alle Varianten eines Grenzausgleichs, um das Risiko des Carbon Leakage zu lösen gilt:

  • ein Wechsel von einer rein territorial und produktionsbasierten Emissionsbetrachtung und ggf. Erfassung hin zu einer Betrachtung, die auch außereuropäische oder konsumbasierte Emissionen (Emissionsfußabdruck) zur Grundlage der Bepreisung bzw. eines Grenzausgleichs macht.
  • der CO2-Gehalt bzw. besser das Treibhausgaspotential von betroffenen Gütern und Dienstleistungen muss mehr oder weniger detailliert erfasst und es muss entschieden werden, wie stark Vorleistungen (Lieferketten) einbezogen werden.
  • die Frage, wie man mit den unterschiedlichen Emissionen der Stromerzeugung (indirekte Emissionen) und dem Risiko eines „Resource Shuffling“ umgeht? Produzenten im Ausland könnten ihren „grünen“ Strom oder recycelte Materialien für die EU-Waren ausweisen, aber weiterhin die restliche Produktion mit fossilen Energien betreiben (vgl. DIW 2020).

Die Idee und theoretische Wirkungsweise der verschiedenen Varianten sind damit gar nicht weit auseinander, sondern es kommt primär auf einen praktikablen schnellen Einstieg mit überschaubarem Aufwand an.

Alle derzeit diskutierten Mechanismen zum Grenzausgleich, sei es über eine Steuer an der Grenze, über die Verpflichtung zum Kauf von Zertifikaten auf Importe von Grundstoffen oder über eine Abgabe auf Endprodukte, lassen sich je nach Ausgestaltung prinzipiell kompatibel zum Welthandels- und Europarecht ausgestalten (vgl. SWP 2018). Dazu dürfen importierte Produkte nicht schlechter behandelt werden als gleichartige einheimische Waren. Dies bedeutet vor allem, dass der Grenzausgleich auf Importe nicht höher ausfallen darf als die Besteuerung der einheimischen Waren.

Folgende grundsätzliche Ausgestaltungsvarianten eines Grenzausgleichs sind derzeit in der Diskussion:

  • Verpflichtung zum Kauf von EU-ETS Zertifikaten auf Importe:
    Unternehmen, die treibhausgasintensive Grundstoffe nach Deutschland importieren, müssen nach den gleichen Regeln EU-ETS Zertifikate kaufen.
  • Grenzsteuerausgleich (Carbon Border Tax):
    Steuer in Höhe z.B. des EU ETS- Zertifikatepreises für energieintensive Grundstoffe beim Übertritt an der Grenze nach dem Prinzip des Mehrwertssteuerausgleichs.
  • Endproduktabgabe [Konsum- oder Klimaabgabe (z.B. DIW 2020)]:
    Abgabe auf Endprodukte (wie z.B. Autos) mit einem hohen Anteil von emissionsintensiven Grundstoffen in Kombination mit der kostenfreien, aber „dynamischen Zuteilung“ von EU-ETS Zertifikaten (für den Treibhausgasausstoß, der über den Produktbenchmarks liegt und mit der Zeit durch höhere Produktbenchmarks und eine absinkende Cap an Zertifikaten sinkt) und Differenzverträgen (Carbon Contract for Difference, CCFDs) (vgl. Kap. 5.4) zur Finanzierung klimaneutraler Produktionsverfahren.

Ziel eines geeigneten Mechanismus zum Grenzausgleich sollte es sein, die wahren „Kosten“ zum Beispiel der Chemie-, Stahl- oder Zementherstellung in die Endprodukte einpreisen zu können. Die Preissignale sollten beim Nutzer eines Produktes ankommen, um ggf. auch eine andere Produktentscheidung treffen zu können.

Der effektivste Weg, um sicherzustellen, dass Preissignale den Verbraucher erreichen, ist über das Endprodukt. Gleichzeitig muss jedoch der Anreiz für die Produzenten, Treibhausgase einzusparen, erhalten bleiben. Dies kann z.B. durch die kostenlose „dynamische Zuteilung“ (vgl. DIW 2020 S. 5) von EU-ETS-Zertifikaten entsprechend den steigenden Anforderungen, z.B. durch Produktbenchmarks und ein absinkenden der Cap an Zertifikaten, erreicht werden.

Die lückenlose Bilanzierung von CO2e-Emissionen über die gesamte Wertschöpfungs-Lieferkette ist daher mittel- bis langfristig ein wichtiger Schritt, um Treibhausgase in den Produkten sichtbar zu machen und zu reduzieren. SAP hat angekündigt, seinen Kunden nicht nur die Transparenz über den CO2e-Ausstoß über die gesamte Wertschöpfungskette zu liefern, sondern auch zu simulieren, welche Maßnahmen gerade in der Beschaffung, Fertigung und Logistik zu einem niedrigeren CO2e Ausstoß führen. Die Value Balancing Alliance (VBA), an der sich Konzerne wie BASF, Bosch, SAP usw. beteiligen, geht noch einen Schritt weiter und will in den kommenden drei Jahren eine Methodik erarbeiten, mit der Unternehmen neben den wirtschaftlichen auch die sozialen und ökologischen Wertbeiträge der Unternehmen untereinander vergleichbar und für Investoren transparenter werden lassen. Unternehmerischer Erfolg ist damit nicht mehr nur an ökonomischen Indikatoren messbar.

Die Treibhausgasemissionen der Primärenergieträger zu bestimmen, die in Grundstoffprodukten zum Einsatz kommen, ist mit durchschnittlichen Werten zur CO2e-Intensität von Grundstoffprodukten bereits heute möglich. Zum Einstieg kann ein Grenzausgleich darauf beschränkt werden. Der Nachweis der Treibhausgase durch alle Produktionsschritte sowie des Transports vieler Zwischen- und Endprodukte (Life-Cycle-Assessment) für Produkte ist dann eine sinnvolle Weiterentwicklung.

Ein funktionierender Grenzausgleich ist ein notwendiger Baustein zum Schutz gegen Carbon Leakage, aber noch kein hinreichendes Instrument zur Finanzierung von (Sprung-)Investitionen in klimaneutrale Produktionsverfahren mit hohen CO2-Vermeidungskosten. Hierzu bedarf es zusätzlicher Bausteine und einer Langfriststrategie zur Weiterentwicklung des EU-ETS wie z.B. durch CCFD.

Auch mit einem funktionierenden Grenzausgleich, der die wahren Kosten in den Endprodukten sichtbar werden lässt, und der Finanzierung teurer emissionsintensiver Produktionsprozesse durch Differenzverträge würde der Druck auf alle Staaten wachsen, wettbewerbsverzerrende Preisbestandteile aneinander anzugleichen:

Unterschiedliche Emissionsintensitäten von eingeführten im Vergleich zu inländischen Waren und Dienstleistungen sollten in „Emissionsrucksäcken“ zum Ausdruck kommen, wie sie die Wissenschaft seit langer Zeit fordert (Glen et al. 2010Global Carbon Project 2019). Der CO2e-Fußabdruck der Waren und Dienstleistungen ist abhängig von ihrer Herkunft und den Produktionsbedingungen wie z.B. der Art der Strom- und Wärmeerzeugung vor Ort. Sie bleiben in den bisherigen Statistiken von Eurostat unberücksichtigt (vgl. EU 2020).

Bei der Berücksichtigung der unterschiedlichen Emissionsintensitäten sind die 27 Mitgliedsstaaten der EU mit rund 700 Millionen Tonnen COder weltweit größte Nettoimporteur von virtuellen CO2-Emissionen über Importe von Waren und Dienstleistungen, die in Drittstaaten emittiert werden (vgl. Felbermayr & Peterson 2020). Es ist nicht nur aus Gesichtspunkten gleicher Wettbewerbs­bedingungen ein folgerichtiger Schritt, diese Emissionsimporte in gleicher Höhe mit den Klimaschadenskosten zu belasten wie die EU-eigenen Emissionen im Sinne des Territorialprinzips. Dadurch würde auch die Klimarelevanz der internationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten für den Klimaschutz stärker in den Blick rücken.

4        Fazit

Die EU sollte zum Schutz ihrer Industrie bis Ende 2021 einen CO2-Grenzausgleich einführen. Der effektivste Weg dies zu tun und um sicherzustellen, dass die Preissignale den Verbraucher erreichen, ist über eine Endproduktabgabe (Konsum- oder Klimaabgabe). Der Anreiz für die Produzenten, Treibhausgase einzusparen, muss durch fortlaufend steigende Produktbenchmarks erhalten bleiben. Der Grenzausgleich sollte zunächst für energieintensive Grundstoffe u.a. wie Stahl, Zement und Chemikalien gelten und nach und nach in der gesamten Produkt- und Wertschöpfungs- bzw. Lieferkette abgebildet werden. Mithilfe von Differenzverträgen (Carbon Contract for Difference) muss die Umstellung der Industrie auf klimaneutrale Produktionsverfahren unterstützt werden.

Gleichzeitig müssen die staatlich induzierten Preisbestandteile bei den Energiesteuern und Umlagen an den Klimaschadenskosten ausgerichtet werden. Zusammen mit einem europäischen Grenzausgleich sind ihre einheitliche Ausrichtung die entscheidenden Schritte, um die bisherigen bürokratische Ausnahmeregelungen bei Steuern und Umlagen sofort abzubauen.

Die Bilanzierung der Treibhausgasemissionen durch die gesamte Liefer- und Wertschöpfungskette stellt durch die Sichtbarkeit der Treibhausgasemissionen im Endprodukt für den Klimaschutz einen Mehrwert da und ist daher gerechtfertigt. Im Gegensatz zur bisherigen Bürokratie der Ausnahmen- und Rückerstattungsregelungen fällt der Erfüllungsaufwand durch die fortschreitende Digitalisierung geringer aus.

Parallel zur Einführung eines Grenzausgleiches muss der EU-ETS reformiert und die Cap an den Pariser Klimazielen ausgerichtet werden.

 

5        Begriffserklärungen
5.1        Was bedeutet Treibhausgaspotential (CO2e)?

Länder wie die Schweiz bemessen ihren CO2-Preis anhand des Kohlenstoffgehaltes der fossilen Energieträger. CO2 ist das bekannteste und wichtigste, aber nicht das einzige anthropogene Treibhausgas. Beispielsweise heizen auch Methan und Lachgas (Distickstoffmonoxid) das Klima auf, dies jedoch pro Kilogramm oder Tonne sehr viel stärker als CO2. Um die verschiedenen Treibhausgase vergleichbar zu machen, werden sie hinsichtlich ihrer Klimaschädlichkeit (Erwärmungspotentials) in Kohlendioxidäquivalente (CO2e) umgerechnet.

Spätestens angesichts der Diskussion um die Vorketten und Leckageemissionen aus verschiedenen Quellen genutzten Erdgases, müssen die Berechnungen einheitlicher Preise auf Treibhausgas sich auf Faktoren beziehen, die die Vorkettenemissionen und die Wirkung der Treibhausgase über die Zeit in der Atmosphäre (Global Warming Potencial GWP) angemessen berücksichtigen.

5.2        Was sind Externalitäten?

Die „ökologische Wahrheit“ in den Preisen spür- und sichtbar werden zu lassen, bleibt eine der zentralen Aufgaben der Politik. Dies gilt nicht nur in Form von wirksamen Preisen auf Treibhausgase, sondern kann sich auch auf andere Externalitäten beziehen. Externalitäten werden hier verstanden als Schadenskosten für die Umwelt, die bei Produktion und Konsum entstehen, jedoch nicht beim Verursacher anfallen.

Klimaschadenskosten in den Bereichen Gebäude, Industrie und insbesondere beim Verkehr nur eine Externalität, die es als Umweltschadens- und Gesundheitskosten zu berücksichtigen gilt. So haben Modellrechnungen ergeben, dass sich die Kosten der Energiewende mit dem Verzicht auf fossile Brennstoffe sich alleine durch die geringeren Gesundheitskosten durch saubere Luft amortisieren könnte (Shindell 2020). Im Verkehr werden auch die Infrastrukturkosten nicht gesondert ausgewiesen, wie beispielsweise bei den Netzentgelten beim Gas- oder Stromnetz.

Unterschiedliche Externalitäten in verschiedenen Sektoren:

Externalitäten

 

 

 

 

Die Bepreisung von Externalitäten, wie ein CO2-Preis, kann nicht nur bei der Produktionsweise, sondern auch bei der Nachfrage, z.B. Holz statt Stahl oder Beton als Baustoff zu verwenden, zu mehr Nachhaltigkeit führen. Idealerweise werden über kurz oder lang alle Umweltexternalitäten eingepreist, um nicht die eine Umweltbelastung (z.B. Treibhausgase) in eine andere (z.B. Artensterben durch Staudämme) zu verschieben.

1.1        Was meint Carbon Leakage?

Energieintensive oder treibhausgasintensive Unternehmen können durch Kosten, die durch nicht einheitliche Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, wie z.B. der Teilnahme an einem Emissionshandel oder durch Beteiligung an der EEG-Umlage entstehen, gegenüber Konkurrenten in anderen Ländern Wettbewerbsnachteile haben, wenn die Kosten nicht an die Kunden weitergegeben werden können.
Für sie herrscht daher ein Risiko, ihre Produkte aufgrund höherer Kosten nicht mehr verkaufen zu können, und damit droht die Verlagerung von Produktion und folglich auch von Treibhausgasemissionen an Standorte im Ausland oder Unternehmen, die nicht den gleichen Anforderungen unterliegen. In diesem Falle spricht man von einem „Carbon-Leakage-Risiko“. Eine direkte Betroffenheit vom Carbon-Leakage-Risiko wird angenommen, wenn z.B. durch die Teilnahme am EU-ETS höhere Kosten entstehen, die wegen des intensiven Wettbewerbsdrucks gegenüber Unternehmen außerhalb der EU nicht an die Kunden weitergereicht werden können. Von einem indirekten Carbon-Leakage-Risiko ist die Rede, wenn Unternehmen eine besonders hohe Stromintensität (Anteil Stromverbrauch am Produkt) aufweisen und höhere Strompreise zahlen müssen als ein vergleichbares Unternehmen im Ausland.
Das Carbon-Leakage-Risiko ist umso größer, je weniger Länder wirksame CO2e-Preise eingeführt haben und je größer die Unterschiede bei den CO2e-Preisen zwischen Regionen oder Ländern sind, je treibhausgasintensiver die Produktion von Gütern oder Dienstleistungen ist, je wettbewerbsintensiver die Märkte sind und je weniger Unternehmen höhere Kosten an die Nutzer weitergeben können, je niedriger „Handelskosten“ wie Zölle oder Transportkosten oder andere regulatorische Hindernisse (Bürokratie) sind, und je stärker die Nachfrage auf Preisänderungen (Preiselastizität) reagiert und z.B. durch andere Produkte ersetzbar ist (vgl. auch Felbermayr & Peterson 2020).

 1.2        Was sind Carbon Contracts for Difference?

In der Regel sind Umstellungen von Produktionsprozessen in der Industrie mit erheblichen Sprunginvestitionen verbunden (z.B. Ersatz von Erdgas als Energieträger durch grünen Wasserstoff). Sprunginvestitionen zeichnen sich bei kompletten Verfahrensumstellungen oft durch überdurchschnittlich hohe Finanzierungsvolumina mit entsprechend hohen Risiken und Fremdfinanzierungsbedarf aus. Die zugrundliegenden CO2-Vermeidungskosten der Umstellung sind deutlich höher, als die auch bei gestiegenem Minderungspfad steigenden CO2-Preise im EU-ETS erwarten lassen. Damit bleibt eine Finanzierungslücke bei treibhausgasintensiven Unternehmen bestehen, die z.B. durch Verträge zwischen dem Staat und dem investierenden Unternehmen geschlossen werden kann (Differenzverträge oder Carbon Contracts for Difference, CfD). Hierzu schließt der Staat mit einem Industrieunternehmen einen Vertrag, in dem er Zuschüsse zahlt, solange der Preis für Treibhausgase zu niedrig ist, um in klimaneutrale Produktionsanlagen investieren zu können oder die Betriebskosten wie z.B. den Einkauf von grünem Wasserstoff decken zu können. Wenn der CO2-Preis schließlich ansteigt, zahlt das Unternehmen an den Staat zurück. Beispiel: Angenommen die Vermeidungskosten (abzgl. eingesparte Betriebskosten) eines neuen klimaneutralen Produktionsverfahrens in der Chemie über Grünen Wasserstoff liegen bei 170 € pro Tonne CO2e, der Preis des EU-ETS aber nur bei 50 € pro Tonne. So fehlen dem Unternehmen 120 € pro Tonne, die er nicht z.B. über den Verkauf von entsprechend nicht benötigten EU-ETS Zertifikaten einnehmen kann. Diese stellt der Staat so lange zur Verfügung, bis die EU-ETS-Preise die Höhe von 170 € pro Tonne CO2e erreicht haben. Auf diese Weise kann das Unternehmen sofort mit der klimaneutralen Produktion seines Grundstoffes beginnen und muss nicht erst warten, bis die CO2-Preise das entsprechende Niveau erreicht haben. (vgl. auch DIW 2019).

2        Weiterführende links

Cembureau (2020) Carbon Border Mechanisms – Ena-bling the Industry to Deliver Carbon Neutrality Invest-ments. Online: https://cembureau.eu/media/s1rpi15i/17542-cembureau-position-paper-carbon-border-mechanisms-2020-april.pdf

Cosbey, Wooders, Droege, Fischer, Reinaud, Stephenson, Weischer (2012) A Guide fort he Concerned: Guidance on the elaboration and implementation of border carbon adjustment.
https://www.iisd.org/publications/guide-concerned-guidance-elaboration-and-implementation-border-carbon-adjustment

DIW (2020a) Border Carbon Adjustments and Alternative Measures for the EU-ETS: An Evaluation.
https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3561525

DIW (2020b) Time-Consistent Carbon Pricing: The Role of Carbon Contracts for Differences. https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3576402

Eurostat (2020): Greenhouse gas emission statistics – carbon footprints
https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Greenhouse_gas_emission_statistics_-_carbon_footprints#Net_emission_balance_due_to_trade

FÖS (2020): EU Grenzausgleich für den CO2-Preis –  Chance für Klimaschutz und Wettbewerb“
https://foes.de/publikationen/2020/2020-10_FOES_Grenzausgleich_Policy_Brief.pdf

IfW (2020) Economic assessment of Carbon Leakage and Carbon Border Adjustment.
https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/603501/EXPO_BRI(2020)603501_EN.pdf

IMF POLICY PAPER (2019): Fiscal Policies for Paris Climate Strategies—From Principle to Practise
https://www.imf.org/en/Publications/Policy-Papers/Issues/2019/05/01/Fiscal-Policies-for-Paris-Climate-Strategies-from-Principle-to-Practice-46826

Mehling; van Asselt; Das: Droege (2019) What a European „Carbon border tax” might look like.
https://voxeu.org/article/what-european-carbon-border-tax-might-look

Neuhoff et al. (2016) Ergänzung des Emissionshandels: Anreize für einen klimafreundlicheren Verbrauch emissionsintensiver Grundstoffe. DIW Wochenbericht Nr. 27.2016
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.537960.de/16-27-1.pdf

Neuhoff et al. (2016) Eine Option für den Emissionshandel nach 2020: Einbeziehung des Konsums emissionsintensiver Materialien. DIW Berlin: Politikberatung kompakt 111
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.534227.de/diwkompakt_2016-111.pdf

Neuhoff et al. (2018) Klimafreundliche Herstellung und Nutzung von Grundstoffen: Bündel von Politikmaßnahmen notwendig. DIW Wochenbericht Nr. 26/2018
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.592920.de/18-26-3.pdf

Neuhoff et al. (2019) Klimapfand für eine klimafreundlichere Industrie. DIW Wochenbericht Nr. 18/2019
https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.620375.de/19-18-4.pdf

Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE (2020): Klimaneutrale Industrie: Mögliche Varianten für einen zukunftsfesten Carbon-Leakage-Schutz im Vergleich –Diskussionspapier
https://www.arbeit-umwelt.de/wp-content/uploads/Diskussionspapier_Carbon-Leakage_Schutz_StAU.pdf

SWP (2018) Mobilising Trade Policy for Climate Action under the Paris Agreement
https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/research_papers/2018RP01_dge_etal.pdf

SWP (2020) Die CO2-Grenzabgabe der EU – Klima oder Fiskalpolitik?
https://www.swp-berlin.org/publikation/die-co2-grenzabgabe-der-eu-klima-oder-fiskalpolitik/

William Nordhaus (2019) Climate Change: The Ultimate Challenge for Economics
https://pubs.aeaweb.org/doi/pdfplus/10.1257/aer.109.6.1991

 

Medieninfo: „Unternehmen fordern mithilfe der CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau voranzutreiben“

MEDIENINFO 09/2020

Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes und EEG-Novelle: „Unternehmen fordern mithilfe der CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau voranzutreiben“

Berlin/Freiburg, 16. September 2020. Der Deutsche Bundestag diskutiert derzeit eine wirksamere CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Heizen und Verkehr. Gleichzeitig soll mit einer Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) die Energiewende beschleunigt werden. Mit der Diskussion zu BEHG und EEG bietet sich die Chance, Klimaschutz und Energiewende von überflüssiger Bürokratie zu befreien und Haushalte sowie Unternehmen von hohen Strompreisen zu entlasten.

Bei einem heutigen parlamentarischen Frühstück in der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Brennstoffemissionshandel und EU-Energiesteuer: Bürokratie ab- statt -aufbauen“ stattfand, sprachen sich die Unternehmen Badenova, EWS Schönau, Lichtblick, Metro und Stiebel Eltron dafür aus, mithilfe der CO2-Bepreisung überflüssige Bürokratie abzubauen.

Roland Weis, Badenova GmbH & Co. KG: „Wir als badenova befürworten den Grundgedanken, über einen CO2-Preis die Verursacher an den Kosten für Klima- und Umweltschutz zu beteiligen. Es gibt für eine einfache und gerechte Umsetzung sehr viele durchdachte Vorschläge und Empfehlungen von Experten, teilweise haben andere Länder es uns auch schon vorgemacht, so dass nicht auszuschließen ist, dass die für Deutschland gefundene Lösung nicht im erhofften und erforderlichen Maße eine Anreizwirkung zur CO2 Vermeidung haben wird.“

 

Alexander Sladek, EWS Schönau eG: „Mit der Einführung einer ambitionierten CO2-Bepreisung besteht nun die Möglichkeit, der durch viel Bürokratie ins Stocken geratenen Energiewende wieder neues Leben einzuhauchen. Die Absenkung der EEG-Umlage auf null ist richtig, kann aber nur ein erster Schritt sein hin zu einer vollumfassenden Reform und Entbürokratisierung des Systems der Abgaben, Entgelte und Umlagen. Davon würden vor allem neuartige Erneuerbare-Energien-Versorgungsmodelle profitieren, wie z. B. solarer Mieterstrom.“

 

Ralf Schmidt-Pleschka, Lichtblick SE: „Die EEG-Umlage abzuschaffen wäre ein riesiger Schritt, um Ökostrom auch im Verkehr- und Wärmebereich zum neuen Normal zu machen. Mit den künftigen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung hat die Große Koalition dazu die Riesenchance. Die muss sie jetzt nutzen.“

 

Olaf Schulze, Metro AG: „METRO bekennt sich uneingeschränkt zur unternehmerischen Verantwortung zum Klimaschutz. Unsere Anstrengungen sind auf die Erreichung einer 50%igen CO2-Reduktion von 2011 bis 2030 gerichtet. Die Politik sollte bei der Entwicklung des EEG als Motor zur Erreichung unserer nationalen Energieziele jedoch darauf achten, dass es nicht zum Planungsrisiko und bürokratischen Hemmschuh wird.“

 

Dr. Hendrik Ehrhardt, Stiebel Eltron GmbH & Co. KG: „Die deutsche Heizungsindustrie besitzt bei der Heiztechnik der Zukunft derzeit technologisch weltweit noch eine führende Position. Wenn aber der starke Heimatmarkt fehlt, dann drohen wir diese Stellung zu verlieren. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, weshalb grüner Strom, vor allem im europäischen Vergleich weiterhin künstlich teuer gemacht wird, bei relativ niedrigen Preisen für fossile Brennstoffe. Ein Grund für den hohen Preis ist unter anderem die EEG-Umlage. Das Einsparpotenzial bei einer Finanzierung der EEG-Umlage durch den Bundeshaushalt oder durch eine wirksame CO2-Bepreisung würde über 25 % der Jahresheizkosten betragen. Brennstoffemissionshandelsgesetz und EEG bieten somit jetzt die Chance etwas für die Heizungsmodernisierung zu tun.“

 

Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.: „Unternehmen müssen von unnützer Bürokratie befreit werden. Um die Energiewende zu beschleunigen, sollte das System aus Steuern und Umlagen grundlegend reformiert und am Klimaschutz neu ausgerichtet werden. Mit einer CO2-basierten Energiesteuerreform wäre dies einfach, rechtssicher und unbürokratisch möglich. Statt mit dem Brennstoffemissionshandel zusätzlich Bürokratie aufzubauen, kann durch die Absenkung bestehender Energiesteuern und -umlagen aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung stattdessen überflüssige Bürokratie wegfallen. Allen voran die Absenkung der EEG-Umlage auf null würde zum Wegfall zahlreicher Ausnahmen und Meldepflichten für Unternehmen führen und die Energiewende verursachergerechter machen.“

Hintergrund: BEHG und EEG werden derzeit novelliert. Mit dem BEHG wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten mit BEHG- und EEG-Novelle zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG entfallen und die Energiewende entbürokratisieren.

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

Pressekontakt:
Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Medieninfo: „Mit CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau vorantreiben“

MEDIENINFO 08/2020 

Parlamentarisches Frühstück des Vereins CO2-Abgabe e.V. – Bundestagsabgeordnete Schuster (CDU), Mindrup (SPD) und Dr. Hoffmann (FDP) zu Brennstoffemissionshandel und EEG: „Mit CO2-Bepreisung den Bürokratieabbau vorantreiben“

Berlin/Freiburg, 16. September 2020. Der Deutsche Bundestag diskutiert derzeit eine wirksamere CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Heizen und Verkehr. Gleichzeitig soll mit einer Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) die Energiewende beschleunigt werden. Mit der Diskussion zu BEHG und EEG bietet sich die Chance, Klimaschutz und Energiewende von überflüssiger Bürokratie zu befreien und Haushalte sowie Unternehmen von hohen Strompreisen zu entlasten.

Bei einem heutigen parlamentarischen Frühstück in der Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, das wegen der COVID-19-Krise online und unter dem Motto „Brennstoffemissionshandel und EU-Energiesteuer: Bürokratie ab- statt -aufbauen“ stattfand, sprachen sich Armin Schuster (CDU), Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim, Klaus Mindrup, Abgeordneter für den Wahlkreis Berlin-Pankow und Dr. Christoph Hoffmann (FDP), ebenfalls Abgeordneter für den Wahlkreis Lörrach-Müllheim und alle drei Mitglieder des CO2-Abgabe e.V. dafür aus, mithilfe der CO2-Bepreisung überflüssige Bürokratie abzubauen.

Das BEHG wird derzeit novelliert. Damit wird die Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2019 für höhere CO2-Preise umgesetzt. Teile der Einnahmen dienen dazu, die EEG-Umlage abzusenken. Weitere Einnahmen können zu einer Absenkung der EEG-Umlage auf null verwendet werden und zu Strompreisentlastungen von Haushalten und vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen führen. Gleichzeitig könnten zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten im EEG sowie weiteren Energiesteuergesetzen entfallen und die Energiewende entbürokratisieren.

Armin Schuster, Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Mitglied des CO2 Abgabe e.V.: „Der Beschluss der Bundesregierung, die EEG-Umlage mit einem Teil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zu senken, war ein erster und wichtiger Schritt zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und mittelständischer Unternehmen. Wünschenswert wäre aber, dass die gesamten Einnahmen in die Absenkung bestehender Steuern und Umlagen fließen, damit der große Teil der Haushalte und Unternehmen finanziell profitiert. Durch eine große Energiesteuerreform und eine verursachergerechte CO2-Bepreisung sollten deshalb die bisherigen Energiesteuern einfach und rechtssicher ersetzt werden. Dies hätte den Vorteil, das Gestrüpp aus unterschiedlichen Energiesteuerarten beiseite zu räumen und durch eine am Klimaschutz ausgerichtete CO2-Bepreisung zu ersetzen. Eine solche Steuerreform wäre die geeignetste Art, die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen.“

 

Klaus Mindrup, klimapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied des CO2 Abgabe e.V.: „Ich begrüße den Vorschlag zur Abschaffung der EEG-Umlage bei einer moderaten Anpassung der Stromsteuer. Das wird den Weg in die Sektorenkopplung deutlich beschleunigen und gleichzeitig Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen entlasten, auch durch einen enormen Bürokratieabbau.“

 

Dr. Christoph Hoffmann, Abgeordneter der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag und Mitglied im CO2Abgabe e.V.: „Wir müssen mit marktwirtschaftlichen Instrumenten raus aus den fossilen Brennstoffen. Ein angemessener CO2-Preis würde unbürokratisch fossile Brennstoffe verteuern und gleichzeitig regenerativen Strom günstiger machen. Durch Entbürokratisierung und sinnvolle, transparente Regeln können günstige Lösungen geschaffen werden, die am Ende nicht nur den Verbrauchern, sondern auch der Umwelt nutzen und letztendlich die Energiewende gelingen lassen. Der europäische Zertifikatehandel hat funktioniert. Jetzt müssen alle anderen Sektoren einbezogen werden. Wir brauchen einen Deckel für das noch auszustoßende CO2. Weitere Subventionen und kleinteilige Regelungen bringen nur Bürokratie und erzielen keinen Erfolg.“

 

Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.: „Mit einer CO2-basierten Energiesteuerreform können die Sektoren Heizen und Verkehr einfacher, verfassungskonform und unbürokratischer mit CO2-Preisen belegt werden. Die Einführung eines CO2-Preises mithilfe des Brennstoffemissionshandels sollte durch eine Energiesteuerreform ersetzt werden. Die Einnahmen des CO2-Preises müssen vollständig in die Absenkung bestehender Steuern und Umlagen fließen, allen voran zur Absenkung der EEG-Umlage auf null. Mit der EEG-Novelle und der Absenkung der EEG-Umlage auf null können zahlreiche bürokratische Hürden, die die Energiewende behindern, entfallen. Der bisherige Schutz vor Abwanderung von Unternehmen (Carbon Leakage) muss weg von bürokratischen Ausnahmen und reinen Kompensationszahlungen hin zu einem praktikablen CO2-Grenzausgleich und gezielter Unterstützungszahlungen betroffener Unternehmen bei der Reduktion von Treibhausgasen führen. Das würde den Koordinierungsaufwand der Energiewende massiv reduzieren.“

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg
Leiter Büro Berlin
CO2 Abgabe e.V.
Tel. 0152 553 70 200
Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

GermanZeros Klimaentscheide: Vom Stadtgespräch zur Klimaneutralität

CO2 Abgabe e.V.: Was ist ein Klimaentscheid?

Hauke Schmülling: Nach unserer eigenen internen Definition ist ein Klimaentscheid ein Bürgerbegehren, das im optimalen Verlauf zu einem Bürgerentscheid wird und zum Ziel hat, eine Kommune klimaneutral zu machen. Ein bisschen genereller gesagt, ist es eine Initiative, die kommunale Klimaneutralität erreichen will –nicht erst 2050 wie von der Bundesregierung angestrebt, sondern schon 2030-2035.

CO2 Abgabe e.V.: Wie genau laufen die Klimaentscheide ab?

Schmülling: Also ich spreche hier über den Prozess, den wir von GermanZero aufgebaut und kreiert haben: Wenn Sie Interesse haben, bei einem Klimaentscheid mitzuwirken, dann sollten Sie sich zunächst auf unsere Website begeben, wo die ersten Schritte beschrieben sind. Es ist natürlich wichtig, dass interessierte Menschen gemeinsam starten, denn es benötigt um die 10-20 Personen, die das Interesse haben, sich jede Woche mit ein paar Stunden einzubringen. Wenn man sich als Gruppe formiert hat, dann kann man mit uns einen Termin für einen Kick-off Workshop vereinbaren. Vorab sollte man schon ein paar Vorbereitungen getroffen haben, wie Informationen zur klimapolitischen Situation vor Ort und den Energieverbräuchen und CO2-Emissionen aus der eigenen Kommune einzuholen. Außerdem sollte man sich über die Abstimmungsfrage eines Bürgerbegehrens Gedanken gemacht haben. Es ist zentral, was dann am Ende auf dem Unterschriftenbogen steht.

Wenn man diese Vorbereitungen getroffen hat, dann findet unser Kick-off-Workshop statt. Während des Workshops lernen wir uns kennen und überlegen uns eine Strategie, die zu der jeweiligen Kommune passt. Dann sprechen wir über den Klimastadtplan, Anpassungen und die vor Ort spezifischen Forderungen und zu guter Letzt starten wir mit der Kampagnenplanung und der Organisation.


(Bild vom Kick-off in Berlin / GermanZero

CO2 Abgabe e.V.: Was ist ein Klimastadtplan?

Schmülling: Der Klimastadtplan ist der wahrscheinlich größte Mehrwert, den GermanZero liefert. Er ist ein überschlägiger Vorschlag, der aufzeichnet, was man an Maßnahmen und Umsetzungen in der Kommune zu leisten hat, um Klimaneutralität zu erreichen. Er basiert auf den aktuellen Energie- und Emissionsdaten. In fünf großen Bereichen schauen wir, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Endenergieverbräuche und Emissionen so stark wie möglich zu vermindern und Klimaneutralität zu erreichen. Die fünf Bereiche sind Strom, Gebäude/Wärme, Industrie, Verkehr und aktiver CO2-Entzug. Nachdem man in den ersten großen vier Bereichen die Emissionen soweit wie möglich reduziert hat, muss der verbleibende Rest durch aktiven CO2-Entzug in der Region kompensiert werden.

Das Ganze ist im Prinzip ähnlich wie ein Klimaschutzplan, den ja auch schon viele Kommunen haben und der z.B. durch die Nationale KIimaschutzinitiative gefördert wird. Man muss jedoch betonen, dass unser Plan bei weitem nicht so umfangreich ist. Wir rechnen zwar mit den stadtspezifischen Werten, die man aus den Regionaldatenbanken bekommt, aber da steht jetzt nicht drin, dass dieses Quartier so und so saniert werden oder dieses Werk anders gebaut werden muss. Es handelt sich immer um generelle Maßnahmenvorschläge und ersetzt damit keinen detaillierten Klimaschutzplan für diese Kommune. Vielmehr soll er ein erster Vorschlag sein, um zu zeigen, wo Potentiale liegen. Vor allem soll er aufzeigen, was das Ganze kosten wird, wie viele Stellen dafür von Nöten sind und was die Kommune selbst von diesen Kosten zu tragen hätte. Das ist eigentlich der Hauptpunkt – dass man nicht sagt „wir wollen halt klimaneutral werden“, sondern dass man mit Zahlen belegt, was das alles kosten wird. Das Ganze bietet auch eine Chance, da der kommunale Klimaschutz einen großen Wirtschaftsmotor darstellt.


(Bild: German Zero)

CO2 Abgabe e.V.: Wer erstellt den Klimastadtplan für eine Kommune?

Schmülling: Den Plan erstellt GermanZero. Die engagierten Bürger*innen vor Ort in den Starterteams besorgen die grundlegenden Infos zu Energieverbräuchen und CO2-Emissionen, insofern es sie gibt. Falls nicht, machen wir Gebrauch von Bundesdurchschnittsdaten. Die ganzen Berechnungsformeln wurden von Klimaschutzexperten, wie Jörg Lange, aufgestellt. Da setzen wir die Daten ein und anschließend kommen die Ergebnisse der Berechnungen in ein schickes Dokument mit begleitenden Texten, die erklären, was es umzusetzen gilt. Zuletzt schicken wir den Plan an die Starterteams. Wir erstellen den Plan also nicht per se für die Kommune, sondern für das kommunale Starterteam, dass seine Kommune klimaneutral machen möchte. Es ist ein Kampagnenelement, welches auch für die Leute auf der Straße und das Bürgerbegehren eine Gesprächsgrundlage liefern soll. Es soll eben kein 200-Seiten-PDF sein, in das sich niemand reinfuchsen möchte, sondern ein Plan von ungefähr 40 Seiten, der ca. zur Hälfte Text und ansonsten aber auch einige Tabellen und ansprechendes Layout beinhaltet. Das macht es zu einem guten Kampagnendokument, was man den Bürger*innen, aber auch Journalist*innen geben und worüber man mit den Bürgermeister*innen sprechen kann.

CO2 Abgabe e.V.: Zurück zum Ablauf des Bürgerentscheides…

Schmülling: Genau, also wir waren soweit, dass wir den Kick-off durchführen und dann dem Starterteam den Klimastadtplan zur Verfügung stellen. Im Prinzip geben wir eine große Starthilfe, denn jeder oder jede kann natürlich auch selbstständig vor Ort einen eigenen Klimaentscheid starten. Wir möchten gerne eine Grundinfrastruktur und Informationen mitgeben und mit dem Klimastadtplan ein aussagekräftiges Dokument, was man nicht einfach so mal privat erstellen könnte. Die Hauptarbeit und Eigenständigkeit verbleiben aber bei den Engagierten vor Ort, die das Bürgerbegehren initiieren. Sie haben jetzt ihre Grundinfos, den Klimastadtplan und natürlich das Team, was sie aufgebaut haben. Jetzt geht es ans Netzwerken und die Frage, wen man sonst noch so ins Boot bekommen kann. Es ist zum Beispiel wichtig, dass man nicht gegen andere Klimaschutzinitiativen arbeitet, sondern gemeinsam mit ihnen. Das Team muss außerdem Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit machen und z.B. eine Website aufsetzen. Unterstützung kann man aber von den vielen anderen Klimaentscheid-Gruppen erhalten, die wir aktiv miteinander zu einer bundesweiten Klimaentscheid-Welle vernetzen, die damit ihre Wirkung vervielfachen.

CO2 Abgabe e.V.: Was muss man sonst noch beachten?

Schmülling: Ein anderer wichtiger Punkt ist das Unterschriftenformular. Generell haben wir in jedem Bundesland verschiedene Gemeindeordnungen, in denen die Bürgerbegehren geregelt sind. Und die lassen auch sehr unterschiedlich viel zu. Da gibt es aber zum Beispiel Mehr Demokratie e.V., die damit schon langjährige Erfahrung haben und dazu beraten. Man kann die Abstimmungsfrage mit ihnen absprechen und sich fachliche und juristische Expertise einholen. Aber man sollte sich auch auf jeden Fall mit der Stadtverwaltung absprechen, da teilweise geprüft werden kann, ob das Unterschriftenformular zulässig ist. Das ist ein zentraler Punkt, der momentan auch noch für relativ lange Vorlaufzeiten sorgt, da dies rechtlich nicht so einfach zu lösen ist.

Wenn das dann aber steht, dann kann man mit der Sammlung für das Bürgerbegehren beginnen. Da sollte man auch ein paar Monate extra einplanen. Je nach Kommune und Bundesland muss man beim Bürgerbegehren 2-10 % der Wahlberechtigten gewinnen. Je größer die Kommune, desto weniger prozentuale Stimmen muss man sammeln.

Wenn man die notwendigen Stimmen zusammen hat, dann überprüft die Stadt das Bürgerbegehren. Zunächst prüft sie, ob es genug Unterschriften gibt und ob sie zulässig sind. Anschließend wird geprüft, ob die Fragestellung zulässig ist. An dieser Stelle kann das Bürgerbegehren auch abgelehnt werden. Nichtdestotrotz kann man auch trotz Ablehnung politischen Druck erzeugen, wenn zum Beispiel 10.000 Leute für dieses Unterfangen unterschrieben haben.

CO2 Abgabe e.V.: Heißt das, falls meine Fragestellung nicht zulässig ist, dass ich nochmal rausgehen und nochmal Unterschriften mit einer neuen Fragestellung sammeln muss?

Schmülling: Im Prinzip ginge das schon, aber ich glaube nicht, dass das praktiziert wird. Normalerweise gilt ein Bürgerbegehren an dieser Stelle als gescheitert. Man tritt an dieser Stelle aber oftmals mit der Kommune in Verhandlung, da ihnen ja jetzt auch bewusst ist, dass das Thema vielen wichtig ist, auch wenn es rechtlich als unzulässig eingestuft worden ist. So ist das bei den Radentscheiden schon vielfach passiert. Es gab etwa 40 Radentscheide in Deutschland, die auch alle nicht zum Bürgerentscheid gekommen sind. Einige sind als rechtlich zulässig und andere als rechtlich unzulässig eingestuft worden, und dennoch gab es dann eigentlich immer die Übernahme vieler Forderungen durch die Stadt. Also dementsprechend kann man das Instrument des Bürgerbegehrens einsetzen, um politischen Druck zu erzeugen, selbst wenn man am Ende keine hundertprozentige Gewissheit hat, ob es zum Bürgerentscheid kommt.

CO2 Abgabe e.V.: Was passiert dann?

Falls das Begehren zulässig ist – das hoffen wir natürlich bei der Fragestellung, die wir dann wählen – kommt es zur Entscheidung durch den Stadtrat. Der hat nämlich die Wahl zu sagen „Okay, wir nehmen diese Forderung an“. Das heißt sie setzen es einfach als Stadtratsbeschluss um oder sie sagen „wir nehmen diese Forderung nicht an“. Dann erst käme es zum Bürgerentscheid. Und dieser Bürgerentscheid findet dann meist innerhalb von drei Monaten nach der Stadtratsentscheidung statt. Dabei müssten dann mindestens 10-25% der Wahlberechtigten mit Ja stimmen und die Mehrheit stellen, damit der Bürgerentscheid als angenommen gilt. Dementsprechend ist es ein relativ langer Weg zum eigentlichen Bürgerentscheid. Nur die Hälfte der Begehren führt auch zum Bürgerentscheid.

(Die GermanZero-Website informiert umfassend über den Prozess eines Klimaentscheides)

CO2 Abgabe e.V.: Können Sie etwas zur Entwicklung der momentanen Klimaentscheide sagen?

Schmülling: Unsere Initiativen sind noch recht jung. Allerdings haben wir eine interessante Entwicklung in Konstanz, einer unserer Starterstädte. Da gibt es eine Resolution durch Fridays for Future, die durch die dortige Klimaenscheidgruppe unterstützt wurde. Diese wurde Ende Juli im Stadtrat allerdings abgelehnt. Daher wird auch hier auf eine baldige Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren hingearbeitet.

Der Vorteil beim Bürgerbegehren ist, dass man es rechtlich einfordern kann und der Stadtrat es umsetzen muss, wenn es so weit kommt. Und natürlich kommt dann noch der Campaigning-Effekt dazu. Wenn ich wochen- und monatelang in meiner Stadt werbe, dann wird es eben zum Stadtgespräch und viele Leute beschäftigen sich dann damit. Damit kann man eine höhere Identifikation und Überzeugung in der Bevölkerung hervorrufen.

CO2 Abgabe e.V.: In welchen Städten seid ihr mit den Bürgerbegehren gestartet?

Schmülling: Es gibt schon einen Klimaentscheid in Darmstadt, der sich letztes Jahr im Sommer gegründet, im Herbst gesammelt und im Dezember bereits die Unterschriften eingereicht hat. Der ist aber nicht von oder durch uns initiiert worden. Wir sind zwar auch in gutem Kontakt und Austausch, aber sie haben es selbstständig organisiert. Von uns aus haben wir bis jetzt die Starthilfe in Konstanz, Essen, Münster, Berlin Bayreuth und Schorndorf gegeben. Hier haben wir jeweils Kick-offs durchgeführt und in nächster Zeit werden noch einige weitere folgen.


(Bild: Hauke Schmülling (links) beim Überreichen des Klimastadtplan Essen/German Zero)

CO2 Abgabe e.V.: Wo bekomme ich raus, ob es in meiner Kommune eine gegründete Initiativgruppe gibt?

Das wird man demnächst auf unserer Website www.germanzero.de/klimaentscheide sehen. Da wird es dann neben der Chronik eine Deutschlandkarte mit allen bestehenden Initiativen geben. Wenn man zum Beispiel wissen möchte, ob es andere Interessierte gibt, dann kann man eine E-Mail schreiben an klimaentscheid@germanzero.de, außerdem kann man auf unsere Mitmachseite gehen oder sich für den Newsletter eintragen.

CO2 Abgabe e.V.: Jetzt gibt es ja in vielen Städten schon einige Klimaschutzinitiativen. Hier in Freiburg sind z.B. die Fridays recht groß und dann gibt es noch die Entrepreneurs for Future, das Klimaaktionsbündnis und viele mehr. Und man möchte vermeiden, gegeneinander zu arbeiten. Wie holt man also diese Gruppen mit ins Boot, die in der Stadt schon viel Erfahrung haben?

 Schmülling: Bis jetzt war es oft so, dass entweder die Gründer der Initiative z.B. schon bei den Fridays oder schon politisch erfahren oder vernetzt waren. Und generell würde ich sagen, dass die Klimaentscheidgruppen überparteilich angesiedelt sind. Es soll keine Konkurrenz geben, sondern wir reden über eine Initiative mit einer begrenzten Laufzeit von ungefähr einem Jahr, die optimalerweise von den bestehenden Gruppen vor Ort unterstützt wird. Deswegen ist es auf jeden Fall gut mit einer offenen und wohlwollenden Kommunikation auf die Gruppen zuzugehen und anzuerkennen, dass sie schon viel bewegt, in die Hand genommen oder gefordert haben. Bloß nicht ran gehen mit der Haltung „hier ist ja noch gar nichts passiert. Jetzt übernehmen wir erstmal und machen das richtig.“ Das wäre die falsche Kommunikation. Es soll auf jeden Fall ein verbindender Ansatz sein. Und tatsächlich sollte man es auch so mit der Kommunikation mit der Stadt halten, denn es gibt ja auch viele Kommunen, in denen schon viel überlegt worden ist oder Papiere und Klimaschutzkonzepte erstellt worden sind. Es ist wichtig, dass man das würdigt und eventuell daran anknüpft, zumindest wenn es an die konkreten Umsetzungen geht. Wir wollen uns mit unseren Teams definitiv nicht so positionieren, als hätten wir jetzt die Weisheit mit Löffeln gefressen. Es ist auf jeden Fall ratsam mit den bestehenden Initiativen und der Verwaltung zusammenzuarbeiten.

CO2 Abgabe e.V.: Angenommen, ich möchte für meine Kommune einen Klimaentscheid starten, wie fange ich am besten an?

Schmülling: Der erste Schritt wäre, unsere Website zu besuchen, erste Infos einzuholen und uns zu kontaktieren. Es ist sicherlich ratsam nicht komplett alleine zu beginnen. Wenn man alleine ist, kann man sich definitiv auf unserer Website und in unserem Newsletter eintragen und kann eben schreiben „ich komme aus Freiburg und habe Interesse mitzuwirken. Sagt Bescheid, wenn sich eine lokale Gruppe gründet.“

CO2 Abgabe e.V.: Kann ich mich auch als Unternehmen bei einem Klimaentscheid engagieren?

Schmülling: Natürlich kann man sich als Unternehmer*in und als Bürger*in einer Kommune engagieren. An sich als Unternehmen ist es bestimmt nicht schlecht bei Interesse z.B. aus der Belegschaft heraus als Bürger und Bürgerinnen zu agieren. Toll wäre, wenn man eine gewisse finanzielle Unterstützung zusagen kann. So ein Bürgerentscheid, je nachdem wie lange er geht und wieviel Aufwand man betreibt, kann schon ein paar Tausend Euro kosten, die man für Website, Unterschriftenlisten drucken, Zeitungsbeilage machen etc. benötigt. Wenn also der Arbeitgeber oder Unternehmer den Klimaentscheid vor Ort finanziell unterstützen kann, dann ist das sicherlich ein starkes Plus.

CO2 Abgabe e.V.: Außerdem sind Unternehmen natürlich nochmal in anderen Netzwerken aktiv…

Schmülling: Genau. Es ist super, wenn wir Unterstützung bekommen insofern, dass Unternehmen als Teil der Gesellschaft die Initiative mittragen. Wenn es wirklich zur Klimaneutralität einer Kommune kommt, dann muss das natürlich von allen Bürgern und Bürgerinnen getragen werden, aber natürlich auch von der Politik, der Verwaltung und der Unternehmensseite. Und wenn wir zehn bedeutende Arbeitgeber in der Region gewinnen können, die sagen „ja, wir arbeiten daran und wir verpflichten uns auch, unseren Betrieb in Richtung Klimaneutralität umzustellen“, dann ist das natürlich auch ein starkes Zeichen für die Initiative vor Ort.

CO2 Abgabe e.V.: Was, wenn gerade jetzt in Corona-Zeiten einer Kommune die Mittel fehlen, um die Maßnahmen des Klimastadtplanes umzusetzen?

 Schmülling: (seufzt tief) ja klar. Das ist auf jeden Fall eine berechtigte Frage und die Kosten bei dem Ganzen sind sowieso das größte Ding. Aber, und so kann man das eigentlich im Klimastadtplan schon lesen, wir sprechen über einige Kosten, das heißt jedoch nicht, dass die Kommune für die ganze Finanzierung aufkommen muss. Viel soll natürlich auch durch Wirtschaft und Privathaushalte gestemmt werden. Auf der anderen Seit gehen damit natürlich auch einige Einsparungen wie zum Beispiel der Energieverbrauch einher. Außerdem ist es ein extremer Wirtschaftsmotor, den man natürlich dementsprechend begleiten muss. Zum Bespiel sollte man Förderprogramme aufsetzen, mehr Planer einstellen etc. Aber am Ende könnten die regional-ökonomischen Rückkopplungseffekte das alles teilweise refinanzieren – man hat eine viel höhere Wirtschaftskraft, die Leute kaufen vor Ort ein, es wohnen dann mehr Arbeitskräfte vor Ort und man hat mehr Gewerbesteuereinnahmen. Auch wenn man Kommunen zwar am Anfang an die Hand nehmen muss, kann sich das am Ende wieder auszahlen. Und Klimaschadenkosten, die man vermeidet, gehen in einer ähnlichen Größenordnung ein. Da kommt es stark darauf an, wie sich der CO2-Preis entwickelt, aus dem der kommunale Klimaschutz teilfinanziert werden soll. Wenn er dann irgendwann bei 180 Euro pro Tonne liegt, dann macht das natürlich einen erheblichen Unterschied aus, ob man es eben schafft auf kommunaler Ebene Schadenskosten einzusparen oder nicht. Dementsprechend muss man das ganze Klimaschutzthema auch ein bisschen als Wirtschaftsförderungsmaßnahme sehen.

Herr Schmülling, herzlichen Dank für das Gespräch.

Sehr gerne.

Hauke Schmülling ist Projektmanager Klimaentscheide bei GermanZero.

Wenn Sie mehr zu den Klimaentscheiden erfahren wollen, dann klicken Sie hier.

Andreas Wilde

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???? Mitglied seit: März 2019

???? Wohnort: Radebeul

???? Beruf: Physiker, Schwerpunkt Energiemanagement in Gebäuden

???? Persönliche Grundhaltung: Die Erde ist ein sehr schöner Ort, wo ich bisher ein wunderbares Leben hatte. Ich möchte dazu beitragen, dass möglichst viele, insbesondere die nachfolgenden Generationen, ein ebenso schönes Leben hier führen können.

???? „Ich bin Mitglied im CO2 Abgabe e.V., weil ich den Experten glaube, dass die CO2-Abgabe eine notwendige und machbare soziale/wirtschaftliche Bedingung für ein Gelingen der Energiewende und des Klimaschutzes ist.“

 

Hintergrund:

„Ich bin für die Einführung einer CO2-Abgabe.“ Dieser Satz klingt  ein wenig lahm, wenn man nicht mehr tut, als darauf zu warten, dass sie kommt. Man kann natürlich versuchen, selbst möglichst wenig CO2 zu produzieren, aber da merkt man, dass man den größeren Teil der auf einen selbst entfallenden CO2-Emissionen kaum beeinflussen kann: Die entfallen auf Stromproduktion, Warenherstellung und Transport usw..
Um sofort etwas Sinnvolles zu tun und so für uns selbst und andere glaubwürdig zu sein, haben meine Frau und ich uns daher letztes Jahr entschlossen, nicht zu warten, sondern sofort freiwillig eine CO2-Abgabe zu bezahlen. Wir haben mit 50 Euro pro Tonne CO2 angefangen. Bei geschätzt 10 t CO2 pro Jahr und Person ist das für uns finanziell spürbar, aber auch machbar. Die Frage ist nur, wohin die freiwillige Abgabe gehen sollte. Es kämen z.B. Kompensationsprojekte in Frage. Wir vermuten aber, dass wir mit unserem Geld mehr CO2-Einsparung erreichen können, wenn wir sie in die politische bzw. Öffentlichkeitsarbeit investieren: Da bietet sich der Verein für CO2-Abgabe natürlich an. Der Verein kann mit mehr Geld mehr Reichweite in der Öffentlichkeit erzielen und so den nötigen Kurswechsel auf oberster Ebene beschleunigen. Das wäre nicht nur ein kleiner Beitrag.

 

 

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