Empfehlungen der Wirtschaftsweisen für einheitlichen CO2-Preis zügig umsetzen

Zur Übergabe des Sondergutachtens „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ des Sachverständigenrates für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweise) an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.

Lange: Empfehlungen der Wirtschaftsweisen für einheitlichen CO2-Preis zügig umsetzen

Die Empfehlung der Wirtschaftsweisen mit Hilfe eines übergreifenden, einheitlichen CO2-Preises über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zu mehr Klimaschutz zu kommen, sollte nun schnellst möglich von der Bundesregierung umgesetzt werden. Nur so können die Klimaschutzziele 2030 noch erreicht werden. Um einen übergreifenden, einheitlichen CO2-Preis zu erhalten sollte Deutschland als Übergangslösung hin zu einem europaweiten Emissionshandelssystem einen CO2-Mindespreis im Stromsektor mit einer Energiesteuerreform in den Bereichen Verkehr und Heizen kombinieren (Kombi-Modell). Eine Ertüchtigung des Emissionshandels und eine Energiesteuerreform sind den Wirtschaftsweisen nach für ein konsequentes Handeln beim Klimaschutz notwendig. Die Glaubwürdigkeit steht und fällt mit der Ausgestaltung des CO2-Preises. Ohne eine schnelle Umsetzung und steigende Preise werden den Gutachtern nach die Klimaziele nicht erreicht.  

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CO2 Abgabe-Studie: Wie wirksam sind Varianten einer CO2-Bepreisung?

Lange: „Kombi-Modell“ aus CO2-Mindestpreis im Emissionshandel und Steuerreform wirksamste und pragmatischste Lösung

Berlin/Freiburg/Stuttgart.

Der CO2 Abgabe e.V. hat vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion die Ausgestaltung verschiedener Varianten einer CO2-Bepreisung untersucht. Sie reichen von der Ausweitung des Europäischen Emissionshandels (ETS) auf die Bereiche Wärme und Verkehr (Variante A), einen alleinigen CO2-Mindestpreis im ETS (Variante B) über eine isolierte Energiesteuerreform im Wärme- und Verkehrsbereich mit unterschiedlichen Preisansätzen (Varianten C und D) bis hin zu einer Kombination aus CO2-Mindestpreis im Emissionshandel und Energiesteuerreform (Variante E, „Kombi-Modell“).

„Wer Klimaschutz ernst meint und eine schnelle, wirksame und zielorientierte Lösung anstrebt, kommt um eine Kombination aus CO2-Mindestpreis im Stromsektor sowie eine Energiesteuerreform bei Wärme und Verkehr nicht herum (Variante E „Kombi-Modell)“, sagte Dr. Jörg Lange, Autor der Studie und Vorstand des CO2 Abgabe e.V.. Das Kombi-Modell besticht durch die größte Lenkungswirkung. Sie entsteht immer dann, wenn alle Sektoren in ein Preissystem einbezogen werden. „Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr können mit einer am Klimaschutz ausgerichteten Angleichung staatlich veranlasster Energiepreisbestandteile verhindert und abgebaut werden“, so Lange.

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Vorschläge des BMU zur CO2-Bepreisung greifen zu kurz – Wettbewerb um das beste Modell zu begrüßen

Zur heutigen Präsentation der Gutachten zum Thema CO2-Bepreisung durch das Bundesumweltministerium erklärt Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V.:

Vorschläge zur CO2-Bepreisung des BMU greifen zu kurzWettbewerb um das beste Modell zu begrüßen

„Die schrittweise Einführung eines CO2-Preises allein im Verkehr und beim Heizen schmälert die Lenkungswirkung, sorgt für weniger Einnahmen, damit für weniger Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und führt zu Verzerrungen im Energiemarkt. Nur die Sektoren Wärme und Verkehr in den Blick zu nehmen greift daher zu kurz. Die Mittel für eine „Klima-Prämie“ zu verwenden, schafft zusätzlichen bürokratischen Aufwand, schmälert die Lenkungswirkung und ist rechtlich nicht unumstritten.

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CO2 Abgabe: Wie ein wirksamer CO2-Preis ausgestaltet werden muss

Sieberg: Mindestpreis im Emissionshandel und Energiesteuerreform verknüpfen

Berlin. Anlässlich der Diskussion in Bundestag, Bundesregierung und Parteien klimaschädliche Treibhausgase mit einem Preis zu belegen spricht sich der Verein CO2 Abgabe e.V. für einen Mindestpreis im Europäischen Emissionshandel (ETS) sowie eine Energiesteuerreform in den Bereichen Wärme und Verkehr aus.

„Mit einer Verknüpfung von ETS-Mindestpreis und Energiesteuerreform kann der Grundstein für ein verursachergerechtes, sozialverträgliches und unbürokratischeres Umlagen- und Abgabensystem auf Energie gelegt werden“, sagte Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V. Erst gestern hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in einer aktuellen Fragestunde (ab Min. 30) im Deutschen Bundestag geäußert. Sie schloss eine schnelle Ausweitung des ETS auf alle Sektoren in der EU aus. Heute hat die SPD-Parteispitze zum Thema „Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und eine zukunftsfähige Wirtschaft“ geladen, morgen stellen die Grünen im Bundestag ihr Konzept zur CO2-Bepreisung vor. Zudem diskutiert der Bundesrat am Freitag zu mehr Klimaschutz in der Marktwirtschaft.

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Gemeinsame Pressemitteilung von Germanwatch, Stiftung Neue Energie und CO2 Abgabe e.V.

Umfrage: Fast zwei Drittel für CO2-Steuerreform

Auch Unions-Wähler und Geringverdiener mehrheitlich für an CO2-Ausstoß orientierter Steuerreform / Wenig Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland / Auftraggeber der Umfrage fordern CO2-Preis ab 2020

Berlin (2. Juni 2019). Fast zwei Drittel der Wahlberechtigten (62 Prozent) halten eine CO2-orientierte Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern auf Energie grundsätzlich für sinnvoll. Das zeigt eine neue repräsentative Umfrage von infratest dimap im Auftrag der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch, der Stiftung Neue Energie und des Vereins CO2Abgabe. Auch Geringverdiener und Unions-Wähler befürworten demnach mit jeweils 58 bzw. 59 Prozent eine CO2-Steuerreform. Mit Blick auf die kommenden Landtagswahlen besonders interessant: In Ostdeutschland wird eine solche Steuerreform ebenfalls mehrheitlich befürwortet. Die Zustimmung der Menschen im Osten steigt von gut der Hälfte (55%) auf fast zwei Drittel (64%), wenn der CO2-Preis aufkommensneutral ist.

85 Prozent der Menschen wollen, dass Klimaschutz weiterhin eine große oder sogar noch größere Bedeutung für die Politik hat

Alle Ergebnisgrafiken finden Sie in der PDF-Datei hier: „dimap-Umfrage – Meinungen zum Klimaschutz“

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CDU: Missbräuchlicher Gebrauch von Fakten (Wissen) zur CO2-Bepreisung in Großbritannien

Ein Faktencheck des CO2 Abgabe e.V. zur offenen Antwort der CDU auf den youtube Beitrag von Rezo

In der offenen Antwort der CDU zum youtube von Rezo wird zur CO2-Bepreisung ausgeführt:

„Und zur ehrlichen Analyse der Wirkungen von CO2-Steuern in anderen Ländern wäre noch zu ergänzen: Tatsächlich war Großbritannien bei der Emissionsreduktion gerade im letzten Jahrzehnt erfolgreich. Ein wesentlicher Grund dafür ist die erheblich gesteigerte Nutzung der Kernkraft: seit 2008 von 13 auf 21 Prozent
(
https://www.gov.uk/government/statistics/electricity-section-5-energy-trends).

Mit der Darstellung dieser an sich richtig wieder gegebenen Zahlen soll ganz offensichtlich der Eindruck erweckt werden, dass die Emissionsminderung in Großbritannien nicht auf die Einführung eines CO2-Preises, sondern auf die Zunahme der Kernenergie bei der Stromerzeugung zurückzuführen ist.

Hier nun die Faktenlage der angegeben Quelle:

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Auf die doppelte Lenkungswirkung kommt es an

Lange: Soziale Akzeptanz und Wirksamkeit einer CO2-Bepreisung in Einklang bringen!

Pressestatement von Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V. zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele 2030 und zum Petersberger Klimadialog:

„Für das Erreichen der Klimaschutzziele 2030 kommt die Bundesregierung nicht um eine wirksame CO2-Bepreisung herum. Wirksam kann sie aber nur sein, wenn sie in allen Sektoren, also Strom, Wärme und Verkehr, greift und die Fehlwirkungen bisheriger Steuern und Umlagen behoben werden. Nur dann kann sie eine doppelte Lenkungswirkung entfalten.

Einmal durch ein klares Preissignal von anfänglich mindestens 40 Euro pro Tonne Treibhausgaspotenzial (CO2e = Äquivalent), auch als CO2-Mindestpreis im Emissionshandel, und andererseits durch eine Energiesteuerreform, die Haushalte, Pendelnde und Unternehmen durch den Gegenfinanzierung bestehender Steuern und Umlagen wie der EEG-Umlage und der Stromsteuer am wirksamsten entlastet.

Modelle, die die Einnahmen in Form einer Kopf-Pauschale zurückgeben wollen entfalten nur eine einfache Lenkungswirkung. Grund dafür ist, dass die Rückverteilung neben hohem bürokratischem Aufwand Reboundeffekte erzeugt. Denn eine Garantie, dass die Rückgabe der Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung pro Kopf nicht in die nächste Flugreise nach Mallorca investiert wird, gibt es nicht.

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CO2-Preis nicht auf die lange Bank schieben

Lange: Ertüchtigung des Emissionshandels und Energiesteuerreform sind kein Widerspruch

Berlin/Freiburg. In der aktuellen Diskussion um eine CO2-Bepreisung mahnt der CO2 Abgabe e.V. eine längst überfällige Neuausrichtung der bisherigen Steuern und Umlagen auf Energie am Klimaschutz nicht gegen den Europäischen Emissionshandel auszuspielen. Während Teile der Union und die FDP die Ausweitung des Emissionshandels fordern, befürworten SPD, Grüne und andere Teile der Union eine Energiesteuerreform.

„Die Ertüchtigung des Emissionshandels und eine Reform der Steuern und Umlagen auf Energie mit einem CO2-Preis stellen keinen Widerspruch dar“, sagte Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V. in Berlin. Allerdings sei eine europaweite Ausweitung des Emissionshandels auf die Bereiche Wärme und Verkehr erst ab 2030 eine realistische Option. Als Grund nannte Lange die langen Vorlaufzeiten für Entscheidungen in der Europäischen Union, die gerade erst erfolgte Überarbeitung bestehender Richtlinien sowie zahlreiche ungeklärte Fragen, wie die Zulässigkeit der Ausweitung des Handels auf Wärme und Verkehr. „Wer den Klimaschutz ernst nimmt geht mit den Willigen in Europa voran und wartet nicht auf die Bremser. Ein wirksamer Preis auf CO2 darf nicht mehr länger auf die lange Bank geschoben werden“, forderte Lange. Mehr lesen „CO2-Preis nicht auf die lange Bank schieben“

Stellungnahme zur öffentlichen Beratung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema CO2-Bepreisung am 3. April 2019

Zusammenfassung

  1. Der Deutsche Bundestag sollte die Bundesregierung auffordern, alle Vorschläge einer Reform staatlich induzierter Preisbestandteile in Verbindung mit einer Bepreisung von Treibhausgasemissionen konzept- und ergebnisoffen bis zum Ende des Jahres zu prüfen und zu diskutieren.
  2. Ökonomische Szenarien [BDI 2018] zeigen am Beispiel Deutschlands, dass die gesamtwirtschaftlichen Kosten einer Energiewende umso höher ausfallen, je länger wir damit warten, einen Preis für Treibhausgase (CO2-Preis) einzuführen um die Folgen des Klimawandels zu mildern. Der Preis muss dabei die Größenordnung der Schadenskosten [UBA 2018] abbilden.
  3. Eine nationale CO2-Bepreisung legt den Grundstein für Investitionen in eine kohlenstoffarme Infrastruktur, Technologien und Produkte die dafür sorgen, dass Treibhausgase dort reduziert werden, wo dies besonders kosteneffizient möglich ist.
  4. Die Einführung einer nationalen CO2-Bepreisung im Rahmen einer Energiesteuerreform stellt keine unzumutbare Belastung für die Industrie dar und kann die Energiewende sozial gerechter machen und die heutige soziale Schieflage der Energiewende (insb. die hohen Stromkosten) beseitigen helfen. Voraussetzungen dafür sind, dass
    • Strom für Unternehmen und Haushalte, der zunehmend erneuerbar erzeugt wird, deutlich günstiger wird,
    • die Kosten für Heizung und Kraftstoffe auf Basis fossiler, klimaschädlicher Energieträger dagegen steigen,
    • die Bepreisung für alle Verbrauchenden ohne Ausnahmen gilt,
    • möglichst viele bestehende Steuern und Umlagen durch das Aufkommen der CO2-Bepreisung ersetzt werden sowie
    • wirtschaftliche und soziale Härten vermieden und zielgerichtet gemildert werden.

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Stellungnahme zum Entschließungsantrag im Bundesrat „Klimaschutz in der Marktwirtschaft“

Stellungnahme zur Entschließung des Bundesrates „Klimaschutz in der Marktwirtschaft – Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich“ (BR-Drucksache 47/19)

Die CDU – FDP – Bündnis 90/Die Grünen geführte Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 15. Februar 2019 einen Entschließungsantrag „Klimaschutz in der Marktwirtschaft – Für ein gerechtes und effizientes System der Abgaben und Umlagen im Energiebereich“ (BR-Drucksache 47/19) in den Bundesrat eingebracht.

Der Antrag wurde zur Beratung in die Ausschüsse für Wirtschaft (federführend), Finanzen, Umwelt sowie Agrarpolitik und Verbraucherschutz verwiesen.

Wir haben die Bundesländer aufgefordert, dem Antrag des Landes Schleswig-Holstein zu zustimmen und sich für eine umfassende Prüfung einer Reform der Energiesteuern einzusetzen!

Hier finden Sie die Stellungnahme des CO2 Abgabe e.V.

20190220_Stellungnahme 47_19 CO2 Abgabe