Arbeit und Transformation, Teil 2: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – vielversprechendes Konzept für den deutschen Arbeitsmarkt? 

Am 7. Juli 2023 wurde das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom Bundesrat verabschiedet. Das Artikelgesetz novelliert insbesondere Teile des Aufenthaltsgesetzes, des Staatsbürgerschaftsrechts und der Beschäftigungsverordnung (Bundesregierung, 2023). Aus Sicht einiger Verbände wurde dabei die Chance versäumt, das Regelwerk zur Erwerbsmigration in einem dezidierten Gesetzeswerk zu bündeln (ZDH, 2023). 

Um zu verstehen, was die langfristige Strategie der Bundesregierung in Bezug auf die Erwerbsmigration ist, lohnt sich ein Blick in die – nicht rechtsverbindliche – Fachkräftestrategie. Dort postuliert die Bundesregierung:  

“Deutschland muss ein Einwanderungsland sein, das auch im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte attraktiv ist. Wir werden die Rahmenbedingungen der Einwanderung verbessern, damit ausländische Fachkräfte und ihre Familien gern in Deutschland leben und arbeiten” (BMAS, 2022).

In diesem Artikel versuchen wir zu klären, wie weit Deutschland von dieser Vision entfernt und ob das Fachkräfteinwanderungsgesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist. 

Im Vergleich zur Fluchtmigration spielte die Erwerbsmigration in den vergangenen Jahren in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle. Netto sind in Deutschland vergangenes Jahr etwa 1,5 Millionen Menschen zugewandert. Ohne die Einmaleffekte durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine reduziert sich die Zahl auf 538.000. Im Zuge der Erwerbsmigration sind 56.000 Menschen eingewandert. Sie machte also etwa 10% der Gesamtmigration aus (wenn die Einmaleffekte exkludiert werden) (destatis, 2023a, destatis, 2023b, destatis, 2023c). Um das Arbeitskräftepotenzial trotz demografischen Wandels konstant zu halten, braucht es jährlich eine Nettomigration von 400.000. Mit einer mittleren, jährlichen Migration von 100.000 droht die Zahl der Erwerbsfähigen von 47,4 Millionen (2020) auf 38,3 Millionen bis zum Jahr 2060 zu schrumpfen (IAB, 2021). 

 

Das erste Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 

Schon die Vorgängerregierung hatte sich bemüht, die Bedingungen für die Erwerbsmigration zu verbessern. 2019 wurde das 1. Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen und ist Anfang 2020 in Kraft getreten. Zum ersten Mal wurde der Terminus Fachkraft legaldefiniert. Es handelt sich gemäß Aufenthaltsgesetz um eine Person mit einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung oder Studium (§18 Abs. 3 AufenthG).  Neben einigen Änderungen zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren, diente die Reform der Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Umgang mit Drittstaatenangehörigen. Der durchschlagende Erfolg ist jedoch ausgeblieben. Die Deutsche Handwerkszeitung zeigt sich z.B. darüber enttäuscht, dass die anvisierte Zahl der Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung deutlich verfehlt wurde. Das selbst erklärte Ziel waren 10.000 solcher Fachkräfte, es konnten 2021 aber nur 3.200 für eine Beschäftigung in Deutschland gewonnen werden (DHZ, 2022). Und auch die Begleitforschung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum 1. Fachkräfteeinwanderungsgesetz kritisiert vor allem folgende Punkte: 

  • Viele ausländische Fachkräfte haben von den erleichterten und den neuen Programmen keine Kenntnis erlangt. 
  • Durch die Reform sind zahlreiche neue Aufgaben auf die Behörden zugekommen. Allerdings wurde das Personal nicht im gleichen Umfang aufgestockt, was zu einer Überlastung von vielen Ämtern geführt hat. 
  • Die Verfahren um ausländische, insbesondere nicht-akademische, Abschlüsse anzuerkennen sind weiterhin sehr komplex und zeitaufwendig (BAMF, 2023). 

Das aktuelle Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Die Chancenkarte 

Die Bundesregierung hat sich mit dem aktuellen Fachkräfteeinwanderungsgesetz viel vorgenommen: Pro Jahr sollen dadurch 50.000 zusätzliche Fachkräfte ins Land strömen (Handelsblatt, 2023). Um das zu erreichen, führt sie mit der Chancenkarte erstmalig ein Punktesystem für die Erwerbsmigration ein. Punkte gibt es für Berufserfahrung, Qualifikation, Deutsch- bzw. Englisch-Kenntnisse und ein junges Alter. Anspruch auf eine Chancenkarte hat, wer nach Maßgabe dieses Punktesystems eine Mindestzahl von 6 erreicht. In der nachfolgenden Tabelle ist aufgeschlüsselt, für welches Merkmal, wie viele Punkte vergeben werden. 

Merkmal Inhalt Punkte 
Qualifikation 
Gute Deutschkenntnisse 
Ausreichende Deutschkenntnisse 
Hinreichende Deutschkenntnisse
Englischkenntnisse (C1)
Mind. 5 Jahre Berufserfahrung
Mind. 2 Jahre Berufserfahrung
Qualifikation in einem Engpassberuf
Jünger als 35
10 Jünger als 40
116 Monate in DE1
12Ehegatt*in ebenfalls Antrag auf Chancenkarte1

Quelle: Bundesgesetzblatt, 2023, S. 20

Ob es z.B. bei dem Merkmal 1 “Berufsqualifikation” auch Teilpunkte geben kann, geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor. Denkbar wäre, dass eine Qualifikation in einem Engpassberuf einen höheren Punktwert liefert als andere Ausbildungen. Aktualisierung: Durch Nachfrage beim Innenministerium haben wir in Erfahrung gebracht, dass die Punkte für das Merkmal 1 „Berufsqualifikation“ binär vergeben werden, sprich alles oder nichts. Für eine Qualifikation in einem Engpassberuf wurde in einer neueren Fassung des Gesetzes ein weiteres Merkmal in die Tabelle eingefügt, für das es bei Vorliegen einen Punkt gibt.
Neu ist, dass die Fachkraft nach Deutschland einreisen darf, ohne dass das Berufsanerkennungsverfahren schon abgeschlossen sein muss. Die Chancenkarte berechtigt, den oder die Inhaberin zur Beschäftigung bzw. Ausbildungsplatzsuche mit einer zeitlichen Beschränkung von einem Jahr. Auch ist eine vorherige feste Zusage eines Betriebs über ein Beschäftigungsverhältnis nicht notwendig. 

Obwohl es auf EU-Ebene schon die BlueCard gibt, die auch zu einem Aufenthalt in Deutschland berechtigt, stellt die Chancenkarte eine sinnvolle Ergänzung dar. Die BlueCard setzt einen Hochschulabschluss und ein Bruttomindestgehalt von 58.400 Euro voraus. Die BlueCard richtet sich damit also vor allem an hochspezialisierte Akademiker*innen z.B. aus dem IT-Bereich und ist damit nicht geeignet, die Engpässe in der Pflege- bzw. Bauchbranche zu lindern (Auswärtiges Amt, 2023). 

Was ist noch neu? Spurwechsel 

Für Menschen, die sich in einem Asylantragsverfahren befinden und eine Qualifikation und ein Jobangebot vorweisen können, öffnen sich durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz neue Perspektiven. Nach Inkrafttreten wird es möglich sein, nahtlos von dem Asylverfahren in ein Aufenthaltsverfahren zu Beschäftigungszwecken zu wechseln. Bislang waren Betroffene verpflichtet, Deutschland zunächst zu verlassen und aus ihrem Heimatland ein Berufsvisum zu beantragen. Diese neue und vereinfachte Möglichkeit wird im Fachjargon Spurwechsel genannt. Diese Regelung gilt allerdings nur für Schutzsuchende, die vor dem 29. März 2023 einen Asylantrag gestellt haben. Prof. Herbert Brücker von der Humboldt-Universität Berlin schätzt, dass 30.000 – 50.000 Personen von dieser Regelung profitieren könnten (Mediendienst Integration, 2023). 

Westbalkan-Regelung 

Darüber hinaus wird die Regelung für die kurzfristige Beschäftigung von Arbeitskräften aus den Westbalkan-Staaten entfristet und erweitert. Sie stammt aus dem ersten Fachkräfteeinwanderungsgesetz und sollte ursprünglich Ende 2023 auslaufen. Sie sieht vor, dass pro Jahr 25.000 Bewerber*innen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Madzedonien und Serbien ohne Qualifikationsfestellungsverfahren eine kurzfristige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen können. Das Kontingent wurde im Zuge der Novellierung auf 50.000 pro Jahr erhöht (Bundesrat, 2023). Die Bauindustrie und der Zentralverband des deutschen Handwerks begrüßen diese Regelung (handwerk.com, 2023). Kritiker*innen sehen die Gefahr, dass den Balkan-Staaten in noch größerem Umfang wertvolle Fachkräfte abhandenkommen. Seit 2000 haben schon über 7 Millionen Menschen Südosteuropa verlassen. Es sind “häufig keineswegs Arbeitslose, sondern beschäftigte Fachkräfte, die als erste gehen. Ihre Abwanderung sorgt für zunehmende Engpässe auf den Arbeitsmärkten” (Tagesspiegel, 2019). 

Schnellere Einbürgerung 

Die Zahl der in Deutschland lebenden Migrant*innen, die nach 10 Jahren noch ohne deutsche Staatsbürgerschaft dastehen, ist im Vergleich zu klassischen Einwanderungsländern wie z.B. Kanada hoch. Während im Jahr 2020 in Kanada nach 10 Jahren 90,5% der Zugewanderten die Staatsbürgerschaft erlangt haben, waren es in Deutschland gerade einmal 54,9% (vgl. Abbildung unten, Bertelsmann Stiftung, 2023). Um hier gegenzusteuern, wird im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland, um die Staatsbürgerschaft zu beantragen, von 8 auf 5 Jahre herabgesenkt. Aber auch dann ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft kein Automatismus. Es müssen Sprachkenntnisse nachgewiesen und ein Einbürgerungstest bestanden werden. Zudem sollen in Deutschland geborene Kinder von Migrant*innen automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten, sofern sich mindestens ein Elternteil seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält (DLF, 2023a). 

Wird jetzt alles gut? 

Die Reaktion aus der Wirtschaft auf das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist verhalten. Zwar wird es als Schritt in die richtige Richtung gewertet, aber für viele gehen die Vereinfachungen nicht weit genug und sind skeptisch, dass damit die erhoffte Dynamik im Bereich der Erwerbsmigration entfacht wird (DLF, 2023b). Insbesondere die mangelnde Digitalisierung wird weiterhin als große Hürde angesehen (Frankfurter Rundschau, 2023). In vielen anderen Staaten läuft der Prozess zur Visumbeantragung vollständig digital ab. Ein Beispiel für überbordende Bürokratie ist das Antragsverfahren für Erwerbsmigrant*innen aus dem Kosovo, die eigentlich durch die Westbalkan-Regelung von einem besonders einfachen Verfahren profitieren sollten: Ohne 3-fache papierbasierte Ausführung der Unterlagen mit Beurkundung und Übersetzung ins Deutsche geht es nicht. Zusätzlich müssen die Unterlagen bei einem Präsenztermin – der per Los vergeben wird, da es zu wenige Kapazitäten gibt – vorgelegt werden. Zudem sind die Bewerber*innen dazu angehalten, in den ersten 3 Monaten keine Nachfragen zu ihrem Verfahren anzustellen (Deutsche Botschaft Pristina, 2023). Dass sich an dieser Situation bald etwas ändert, ist nicht abzusehen. Gerade vor dem Hintergrund der Ankündigung des FDP-geführten Finanzministeriums, die Mittel zur Digitalisierung der Behörden um 99% zu kürzen (von 377 Millionen auf 3 Millionen Euro), ist zu befürchten, dass dieser Zustand noch lange andauern wird (Golem, 2023). 

Neben den bürokratischen Hürden offenbart eine großangelegte Umfrage unter im Ausland lebenden Fachkräften weitere Defizite. Neben der fehlenden Willkommenskultur schneidet Deutschland in der Kategorie “Freundlichkeit der lokalen Bevölkerung” besonders schlecht ab. Außerdem fällt es ausländischen Fachkräften hierzulande besonders schwer, neue soziale Kontakte zu knüpfen (InterNations, 2023). Ebenfalls können die Sprachbarriere und fehlende Anerkennung/Wertschätzung der Kolleg*innen die Attraktivität schmälern. So würden von einer Gruppe von philippinischen Pflegekräften nur 17% den Job einem Freund bzw. einer Freundin weiterempfehlen (Grace Lugert-Jose, 2022). 

Wenn es nach dem Handwerk geht, sollte die Bundesregierung, statt an weiteren juristischen Aufenthaltstiteln zu feilen, die das Einwanderungsrecht noch unübersichtlicher machen, lieber die Umsetzungskapazitäten in den entsprechenden Behörden, vor allem den Ausländerbehörden, massiv erhöhen (ZDH, 2023). Hier sorgen lange Bearbeitungszeiten für hohe Frustration bei den potenziellen Fachkräften und den Betrieben. Insbesondere die Qualifikationsfestellungsverfahren ziehen sich oft über einen längeren Zeitraum. In den Jahren 2017-2021 warteten ausländische Fachkräfte im Durchschnitt 99,4 Tage bis zum ersten Bescheid. Für viele Angehörige aus Drittstaaten ist der Prozess damit nicht abgeschlossen, sondern es müssen häufig weitere Auflagen erfüllt werden. Dies können Aufbaulehrgänge oder Eignungsprüfungen sein (Böse/Schmitz, 2022). Auf der untenstehenden Grafik ist zu erkennen, dass ein großer Teil der Anerkennungsverfahren innerhalb von 3 Monaten erstmalig beschieden wird. In diese Kategorie fallen insbesondere die Anerkennungsverfahren für Qualifikationen aus dem EU-Ausland. Hier sind die meisten Berufsqualifikationen in einer gemeinsamen Datenbank hinterlegt mit den entsprechenden Äquivalenzqualifikationen aus Deutschland. Die Anerkennung erfolgt dementsprechend sehr schnell. Bei Qualifikationen aus Drittstaaten nehmen die Verfahren häufig deutlich mehr Zeit in Anspruch. 2021 mussten immerhin 5,5% der Bewerber*innen länger als 12 Monate auf den ersten Bescheid warten. 

Fazit 

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist der Bundesregierung nicht der große Wurf gelungen. Die Beschleunigungs- und Vereinfachungsansätze sind zu begrüßen, gehen aber nicht weit genug. Darüber hinaus liegen die wirklichen Problemfelder in den Augen vieler Beobachter gar nicht im juristisch-legislatorischen Bereich, sondern in der praktischen Umsetzung: Viele Behörden, und dazu gehören insbesondere die Ausländerbehörden, sind mit ihren Aufgaben überfordert und müssen personell und technisch dringend besser ausgestattet werden. Außerdem wird Deutschland in den nächsten Jahren ernsthaft Probleme bekommen, wenn sich kein Kulturwandel einstellt: Freundlichkeit und Offenheit gegenüber Zugewanderten sollten eine Selbstverständlichkeit sein, sind es hierzulande aber keineswegs. Auch über Deutschlands Rückständigkeit in Sachen Digitalisierung kann die Welt nur staunen. Vor diesem Hintergrund überrascht folgende Statistik nicht: Jede zweite ausländische Fachkraft kehrt Deutschland früher oder später wieder den Rücken (Fachkräftestrategie der Bundesregierung, 2022, S. 30). 

Letzte Aktualisierung am 11. Oktober 2023

Arbeit und Transformation, Teil 1: Zahlen, Zahlen, Zahlen – Wie groß ist der Fachkräftemangel wirklich? 

Dieser Beitrag ist der erste aus der Reihe „Arbeit und Transformation“ und soll eine erste Übersicht geben, wie groß der Fachkräftemangel aktuell ist und sich in Zukunft entwickelt. 

Zurzeit gibt es in Deutschland 46 Millionen Erwerbstätige (destatis a, 2023). Die Arbeitslosigkeit liegt im Juni 2023 bei 2,55 Millionen, was einer Arbeitslosenquote von 5,5 % entspricht. Bei niedriger Zuwanderung wird die Gruppe der Menschen im Erwerbsalter (20 bis 66 Jahre) bis Mitte der 2030er Jahre um 4,8 Millionen Menschen abnehmen (destatis b, 2023). Das entspricht einem Rückgang von rund 10 %. Es braucht also schon enorme Anstrengungen, allein um die Beschäftigungszahlen zu stabilisieren – ohne entsprechende Maßnahmen würden die Zahlen sogar zurückgehen. 

Der Rückgang der Beschäftigungszahlen in klimarelevanten Berufsgruppen ist teils überdurchschnittlich hoch. Bis 2040 könnte die Zahl der Beschäftigten in den Mechatronik-, Energie- und Elektroberufen um 14 % zurückgehen. Bei den Bauberufen wird sogar ein Rückgang von 19 % prognostiziert (Blazejczak/Edler, 2021). Die Entwicklung unterscheidet sich dabei stark nach Qualifikationsniveau: Während die Zahl der Erwerbspersonen mit beruflichem Abschluss bis 2040 um rund 2,4 Millionen zurückgeht, wird die Zahl der Erwerbspersonen mit Hochschulabschluss um 2,2 Millionen zunehmen (ebenda). 

Schon heute sind viele klimarelevante Berufsgruppen von einem Engpass betroffen. Die Agentur für Arbeit definiert einen Engpassberuf anhand von 6 statistischen Indikatoren (Agentur für Arbeit, 2023). Dazu gehört unter anderem die Frage, wie viele passend qualifizierte Arbeitslose für 100 offene Stellen auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind. Ist die Zahl kleiner als 100, ist das ein Indiz für einen Engpassberuf. Bei Elektriker*innen lag der Wert 2021 bei 26 (KOFA, 2021). Aktuell fehlen in den Berufen der Solar- und Windindustrie 216.000 Fachkräfte – ungeachtet der Bedarfe für Helfer*innen (IW Köln, 2022). In der Arbeitsmarktforschung wird zwischen verschiedenen Anforderungsniveaus differenziert (siehe Tabelle 1, ISCO 2007).  

 AnforderungsniveauBezeichnung Ausbildung 
1Helfer*in Keine formale Ausbildung 
2Fachkraft Mind. 2-jährige Berufsausbildung 
3Spezialist*in Berufliche Fortbildung (Meister*in, Techniker*in) oder Bachelor 
4Expert*in Master bzw. Diplom 

Die Situation ist heute also schon sehr angespannt, und sie wird sich vor dem Hintergrund der fortschreitenden Vergreisung unserer Gesellschaft und des Transformationsbedarfs hinsichtlich der Klimaziele weiter verschärfen. Allein in der Solarindustrie etwa fehlen bis zum Jahr 2035 über 200.000 Arbeitskräfte (Quaschning, 2021) (vgl. Abbildung 1, Quelle ebenda). 

Nicht für jeden Fachbereich gibt es eine dezidierte Untersuchung, wie viele Fachkräfte in Zukunft fehlen werden. Für den Bereich der transparenten Gebäudehülle, sprich der Fensterbauer*innen und Glaser*innen, wurden die Zahlen jedoch ermittelt: Dort müssten jedes Jahr 2.000 zusätzliche Beschäftigte eingestellt werden, um die notwendige Zahl an Fenstern für die energetische Sanierung zu installieren (Bundesverband Transparente Gebäudehülle, 2022).  

Eine neue Studie im Auftrag des BMWK kommt zu dem Ergebnis, dass es für die Klimaneutralität im Gebäudesektor insgesamt 215.000 zusätzliche Arbeitskräfte für energetische Sanierungen braucht. Hinzu kommen weitere 67.000 für den Neubau von energiesparsamen Gebäuden. Mit diesem erweiterten Fachkräfteangebot wäre eine Sanierungsrate von 2 % realisierbar (Thamling et al., 2023). Auch wenn diese Zahlen sehr ambitioniert erscheinen, sind sie in der deutschen Geschichte nicht beispiellos: Im Jahr 1995 wurden in Ostdeutschland Sanierungsraten von 4 % erreicht (DIW, 2023). Aktuell liegt sie bei etwa einem Prozent (ZDF, 2022).

In einer weiteren umfassenden Studie wurden alle relevanten Berufsgruppen betrachtet, die zur Herstellung der Produkte und Dienstleistungen für Klimaneutralität 2050 benötigt werden. Die Autoren prognostizieren einen Arbeitskräftebedarf von knapp 770.000 im Jahr 2035 (Blazejczak/Edler, 2021). Da sich diese Studie am meisten zutraut (im Sinne der berufsübergreifenden Betrachtung) gehen wir an dieser Stelle kurz auf die Methodik ein: 

Zunächst haben die Autoren die notwendigen Investitionsvolumina berechnet und um die Importquote bereinigt. Importe spielen zwar eine wichtige Rolle für die Transformation, sie haben jedoch keine Effekte auf die heimische Beschäftigungsquote. Die Investitionen werden nach Sektoren aufgeschlüsselt und mit der Methode der offenen Input-Output-Rechnung auf die Berufsgruppen umgelegt (Miller et al., 2009). Dabei werden die unterschiedlichen Arbeitsproduktivitäten beachtet, und es werden Produktivitätssteigerungen zugrunde gelegt, die im Mittel 1% pro Jahr betragen. Weiterhin werden direkte und indirekte Effekte unterschieden. Während der Industriearbeiter, der Wärmepumpen herstellt, einen direkten Effekt darstellt, sind zusätzliche Personen, die im Rechnungswesen dieser Firma arbeiten, Teil des indirekten Effekts. 

Abbildung 2 (eigene Darstellung, Daten aus Blazejczak/Edler, 2021

Der Blick über den Tellerrand hinaus zeigt, dass der Fachkräftemangel nicht nur ein Problem im Bereich der Energiewende ist, sondern auch viele Bereiche der übrigen Daseinsvorsorge betrifft.  
Besonders im Pflege- und Gesundheitsbereich ist die Situation angespannt. Eine Untersuchung des IW Köln kommt zu dem Ergebnis, dass im Jahr 2035 bis zu 150.000 Pflegestellen in Deutschland nicht besetzt werden können (IW Köln, 2018). Eine neuere Studie kommt sogar zu dem Ergebnis, dass es bis 2035 1,8 Millionen Stellen im gesamten Gesundheitswesen sind (PwC, 2022). 

 
Auch in der Landwirtschaft sind die Aussichten alles andere als rosig. Allein in Brandenburg müssen bis 2030 20.000 Fachkräfte ersetzt werden. Die Auszubildenden können diese Lücke nur zu 25 % schließen. Sprich, im Jahr 2030 klafft eine Fachkräftelücke von 15.000 (Hampel et al., 2018). Übertragen auf ganz Deutschland entspricht das einem Arbeitskräftemangel von 500.000. Dies ist eine sehr grobe Abschätzung, weil in anderen Bundesländern der Anteil der Landwirtschaft an der Gesamtwertschöpfung variiert. 
Auch bei den Erzieher*innen fehlen bereits heute über 100.000 Beschäftigte. 2030 könnte das Defizit auf 230.000 anwachsen (Bock-Famulla et al., 2021).  

In den nächsten Artikeln der Reihe „Arbeit und Transformation“ wird es unter anderem um die Frage nach Migration, der Rolle von generativer künstlicher Intelligenz, die (fehlende) Attraktivität der Handwerksberufe und neuen Methoden zur Abschätzung der regionalen Arbeitskräftebedarfe gehen. 

Tempolimit-Symposium – Ausgabe 2 – Die Vor- und Nachteile eines Tempolimits

Am 28. Juni um 17 Uhr haben wir mit Vertretern aus Praxis, Politik und Wissenschaft über die Vor- und Nachteile eines Tempolimits gesprochen. Damit dies in einem sachlichen und wissenschaftlich fundierten Rahmen stattfindet, hat Prof. Gössling zunächst einen Impuls gegeben, in dem er die wesentlichen Erkenntnisse seiner von Fachkollegen geprüfte Studie präsentiert. In dieser hat er im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse Aspekte wie erhöhte Reisezeiten, Unfallgeschehen, Gesundheitskosten, Umweltkosten, Emissionen und weitere Einflussfaktoren untersucht. 

Die Diskutanten 

  • Ingo Bodtke, FDP-Bundestagsabgeordneter, Vorsitzender des Liberalen Mittelstands Sachsen-Anhalt 
  • [kurzfristig verhindert] Thomas Heilmann, CDU-Bundestagsabgeordneter, Vorsitzender der KlimaUnion; vertreten durch Johannes Müller, Geschäftsführer der KlimaUnion 
  • Prof. Dr. Stefan Gössling, School of Business and Economics, Linnaeus University (Schweden) 
  • Heiko Müller, Verkehrssicherheitsexperte, Gewerkschaft der Polizei NRW

Moderation: Greta Waltenberg, Klimaschutz im Bundestag e.V.

Aufzeichnung YouTube

Umfragen

Präsentationsunterlagen von Prof. Stefan Gössling

Berichterstattung

Chat-Dokumentation

Wohlfahrtsgewinne bei Tempo 120 deutlich höher als bislang angenommen

Ende April ist eine peer-reviewed Studie von Gössling et al erschienen, die eine Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) für die Maßnahme Tempo 130 als generelle Höchstgeschwindigkeit durchführt (Gössling 2023).

Nachdem alle Faktoren in die KNA eingeflossen sind, kommen die Autoren zu dem Schluss, dass ein Tempolimit von 130 auf deutschen Autobahnen zu Wohlfahrtsgewinnen von mindestens 950 Millionen Euro pro Jahr führt.

Wichtig ist hierbei der Hinweis auf das Wort „mindestens“. So schreiben die Autoren selbst, dass sie bei den Annahmen extrem konservativ vorgegangen sind und die 950 Millionen Euro als untere Grenze zu verstehen sind.

Blickt man auf die Annahmen fallen 2 Aspekte direkt ins Auge: Die angenommene Emissionseinsparung von 1,5 Mt CO2 bei Tempo 130 und der Kostensatz von 195 Euro/t CO2.

Die aktuellste Studie in Sachen Emissionseinsparung „Flüssiger Verkehr für Klimaschutz und Luftreinhaltung“ errechnet bei Tempo 120 Einsparungen i.H.v. 6,7 Mt CO2. Sie ist die erste Studie ihrer Art, die neben den Abbremsungseffekten auch die Routenwahl- und Nachfrageeffekte berücksichtigt.

Der Kostensatz von 195 Euro/t CO2 impliziert, dass die Wohlfahrt der heute lebenden Generationen höher gewichtet wird als die der künftigen. Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2021, das klar gemacht hat, dass die ungeborenen Generationen unter den gleichen Schutzbereich des Grundgesetz fallen wie die heute lebenden, ist es im Sinne der Generationengerechtigkeit geboten, den Kostensatz von 680 Euro/t CO2 zu wählen, der die Wohlfahrt der heutigen und künftigen Generationen gleich gewichtet (vgl. Methodenkonvention 3.1. S. 8).

In der vorliegenden Berechnung wird explizit Bezug auf ein Tempolimit 120 genommen. Damit gehen auch höhere Kosten durch höhere Zeitverluste einher.

Unter diesen Annahmen verändert sich die Berechnung der volkswirtschaftlichen Kosten/Nutzen wie folgt:

Kraftstoffeinsparung
(nach Methodik von Gössling 2023 S. 4)

Durchschnittliche CO2-Emissionen pro Fahrzeugkilometer (Fz-km) in Deutschland: 175 g
Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch pro Fahrzeugkilometer (Fz-km) 0,074 l

6,7 Mt CO2 / 175 g = 38,285 Milliarden Fz-km
38,285 Milliarden Fz-km * 0,074 l /Fz-km = 2833,09 Million Liter Kraftstoff

2833,09 Million Liter * 1,21 Euro/ l = 3428,04 Million Euro

Emissionseinsparung

bei 120 nach UBA/Friedrich 2023
6,7 Mt CO2e
Kostensatz von 680 Euro/t nach Methodenkonvention 3.1.

6,7 Mt * 680 Euro/t = 4556 Million Euro

Zeitverluste (bei 120)
(Methodik analog zu Gössling 2023  S.4 )
114,6 Milliarden Fz-km / 124,7 km/h = 919 Million Stunden Fahrdauer ohne Tempolimit
114,6 Milliarden Fz-km / 115,6 km/h = 991 Million Stunden Fahrdauer mit Tempolimit 120
Zeitverlust durch Tempolimit = 991–919 = 72 Millionen Stunden.
72 Million Stunden * 21,18 Euro/h = 1525 Million Euro

Saldierung mit anderen Kosten/Nutzen (in Millionen Euro)
(nach Gössling 2023 S. 6)

Private u. Unternehmenskosten
Zeitverluste  1525
Private u. Unternehmensnutzen
Kraftstoffeinsparungen 3428,04
Stauvermeidung 0,1
Vermiedene Unfallkosten 254,7
Gesellschaftlicher Nutzen
Treibhausgas-Emissionen  4556
Lieferkette (Infrastruktur & Energie)  284,8
Verkehrsinfrastruktur (Erhalt & Neubau) 247,6
Luftverschmutzung (Reifenabrieb, Abgase)  62,4
Kraftstoffsubvention  37,6
Landnutzung u. Zersiederlung  30,1
Unfallkosten (Personen- und Sachschaden)  28,3

Wohlfahrtsgewinn durch ein Tempolimit von 120: 7404,64 Million Euro

Tempolimit-Symposium – Ausgabe 1 – Wie, wann und warum kommt das Tempolimit?

Online-Veranstaltung vom 1. Feburar 2023

Mit Beiträgen von:

  • dem stellv. Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Michael Mertens (Aspekte der Verkehrssicherheit)
  • dem Kinder- und Jugendarzt Prof. Dr. Stephan Böse-O’Reilly, Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der LMU München, Bayrische Landesärztekammer (Medizinische Effekte)
  • der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm (Juristische Umsetzungsmöglichkeiten)
  • dem Kfz-Mechatroniker Maximales Drehmoment (Videoimpuls)
  • Moderation und Chronik des Tempolimits: Philipp George (Politischer Referent Klimaschutz im Bundestag e.V.)

Ressourcen / Präsentationen:

Video:

Umfrage „Wann kommt das Tempolimit?“ (nicht repräsentativ)

Diapositiva19

CO2-neutral fliegen – Ein (mehrfach) gebrochenes Versprechen

Die aktuelle Publikation von Stay Grounded (in Kooperation mit Robin Wood) zum Thema Klimagerechtigkeit und Flugverkehr gibt einen guten Überblick über die Faktenlage und praktische Ratschläge, wie man gegen Greenwashing effektiv und kreativ vorgehen kann.

Wenn man die Emissionen des gesamten Flugverkehrs mit denen der größten Industrienationen vergleicht, wird schnell klar wie massiv das Problem ist. Sie schlagen mit 1 Gt CO2e zu Buche (Klöwer 2021). Das ist etwas weniger als die territorialen Emissionen Japans (1,149 Gt CO2e , Reuters 2021), aber mehr als die territorialen Emissionen Deutschlands (0,762 Gt CO2e, UBA 2022). Da die Emissionen in großer Höhe ausgestoßen werden und darüber hinaus das Entstehen von Cirruswolken begünstigen, die kaum Sonne reflektieren, aber die Wärmeabstrahlung absorbieren, ist die Klimawirkung des Flugverkehrs deutliche höher und wird auf 4% geschätzt (Klöwer 2021) – andere Quellen gehen sogar von bis zu 5,9% aus (Stay Grounded 2020).

Neben der Klimaproblematik spielen auch die Lärmemissionen eine entscheidende Rolle. Allein in der Nähe der größten europäischen Flughäfen sind 3,2 Mio Menschen davon betroffen – 1,4 Mio Menschen leiden deswegen unter Schlafstörungen (EASA) . Die gesundheitlichen Implikationen sind gravierend und vielfältig: Epidemiologisch kann eine Häufung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Depressionen, Bluthochdruck und sogar Demenz nachgewiesen werden (Correia 2013, Weuve 2020, Beutel 2020). Eine weitere Studie fand heraus, dass Fluglärm zu Entwicklungsverzögerungen bei Kindern führen kann (Stansfeld et al. 2015).

Während die Leidtragenden vor allem Menschen aus benachteiligten sozial-ökonomischen Verhältnissen sind (leben in der Nähe von Flughäfen oder im Globalen Süden und sind von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen), zählen die Verursachenden meist zu den Top-Verdienenden aus dem Globalen Norden. Es wird geschätzt, dass 1% der Menschheit für 50% des gesamten Flugaufkommens verantwortlich ist (Gössling 2020). 80% der Menschheit hat noch nie ein Flugzeug betreten (CNBC 2017). Dieses Transportmittel ist also vor allem ein Spielzeug für Reiche, während der Rest der Gesellschaft mit den negativen Auswirkungen zurechtkommen muss.

Abbildung: Verteilung der Flugleistung nach Gruppe
Quelle: Stay Grounded, Kurswechsel Klimagerechtigkeit: Ein Klimakommunikations-Handbuch für eine sichere Landung des Flugverkehrs und einen gerechten Planeten, s. 16

Global gesehen ist der Flugverkehr eine riesige Industrie: Allein mit dem Passagierverkehr haben die Airlines 2019 607 Mrd USD umgesetzt (Statista 2022). Das erklärt zu Teilen die starke Lobbyposition der Luftfahrtindustrie, die dazu führt, dass der Sektor trotz der massiven Externalitäten für die Gesellschaft weiter auf Expansionskurs ist. Für die kommenden Jahre sind 423 neue Flughäfen geplant, davon entfallen allein 216 auf China (Stay Grounded, Airport Technology 2018). Die Lobby hat sich außerdem vielfältige Steuerprivilegien erkämpft. Am eklatantesten wird das an der Steuerbefreiung von Kerosin sichtbar – eine extrem klimaschädliche (indirekte) Subvention. Aber auch die Mehrwertsteuerbefreiung von internationalen Flügen stellt eine unverhältnismäßige Bevorzugung dieses Transportmittels dar (vlg. Maßnahmenpaket 9).

Aber nur weil die Flugindustrie heute zu massiven Schäden bei Mensch und Natur sorgt, muss das in Zukunft nicht so bleiben, oder? Das ist das berühmte Narrativ, dass Airlines, Flugzeughersteller und teilweise auch Politiker*innen und Wissenschaftler*innen bemühen, um diese Industrie künstlich am Leben zu halten. Neben neuen Flugzeugen, die deutlich weniger CO2 emittieren und deutlich leiser sein sollen, wird vor allem über die CO2-neutralen Kraftstoffe argumentiert. Das Problem ist nur, dass es diese Kraftstoffe nicht gibt. Und auch wenn die Produktion von E-Fuels, in den nächsten Jahren zunehmen sollte, sind sie schon jetzt doppelt und dreifach vergeben. Es muss klar sein, dass diese Kraftstoffe auf absehbare Zeit ein knappes Gut sein werden und priorisiert werden muss, in welchen Bereichen sie zuerst eingesetzt werden. Dazu zählen Anwendungen, die die Primärbedürfnisse der Menschen abdecken, u.a. in der Landwirtschaft, der Wärme und der Chemie. In der Abbildung unten sieht man, dass die Flugindustrie in der Vergangenheit schon mehrfach versprochen hat die Emissionen durch den Einsatz von E- bzw. Biofuels drastisch zu senken. Man sieht das Anspruch und Realität weit auseinander klaffen. In Anbetracht der geringen Zeit, die uns bei der Abwendung der Klimakrise noch bleibt, ist es ausgeschlossen, dass die Flugindustrie in dem heutigen Umfang weiter existiert.

Abbildung: Angekündigte Anteile von erneuerbaren Kraftstoffen vs. tatsächlich erreichte Anteile
Quelle: Stay Grounded, Kurswechsel Klimagerechtigkeit: Ein Klimakommunikations-Handbuch für eine sichere Landung des Flugverkehrs und einen gerechten Planeten, s. 22

Durch die coronabedingte Krise im Flugverkehr bestand ein Handlungsfenster, das von der Regierung nur unzureichende genutzt wurde. Lufthansa wurde mit mit einem Rettungspaket, das Anleihen, Sicherheiten und Anteile i.H.v. 9 Mrd euro umfasste, vor der Insolvenz bewahrt (tagesschau 2021). Der Staat ist in Folge dessen mit 14% größter Anteilseigner. Dieser Einfluss müsste genutzt werden, um den Konzern langfristig stark zu schrumpfen. Warum? Wie wir oben gesehen haben gibt es keine klimafreundliche Luftfahrtindustrie. Im Zuge der sozial-ökologischen Transformation müssen umweltschädliche Industrien herunter- und transformationsdienliche Sektoren hochgefahren werden. Dies gelingt nur, wenn in einem hohen Tempo den Arbeitnehmer*innen der Ausstieg aus einem klimaschädlichen und der Einstieg in einen klimafreundlichen Sektor ermöglicht wird. Naheliegend wäre der Wechsel zur Bahn oder zu den Betrieben des ÖPNV, aber auch der Bau-, Sanierungs-, Energie-, Wärme-, Handwerks- und Landwirtschaftssektor sind händeringend auf der Suche nach neuen Arbeitskräften. Darüber hinaus hätte die Regierung Auflagen ähnlich wie in Frankreich erlassen können, wo die Regierung Air France dazu verpflichtet hat innerfranzösische Flüge bis 2024 um 50% zu reduzieren (Taz 2020).

Ein weiteres Problem ist die fehlende Rechenschaft für die Emissionen von internationalen Flügen. Laut dem Pariser Klimaabkommen sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, alle relevanten Treibhausgasemissionen zu melden. Trotzdem gehen in die deutsche Emissionsbilanz nur die nationalen Flüge ein. Diese machen jedoch nur 7% (2,2 Mt CO2e) der Gesamtemissionen (32,2 Mt CO2e) im deutschen Flugverkehr aus (Transport and Environment 2022). Die Kontrolle und Regulierung hier vorrangig internationalen Verbänden zu überlassen, die weder demokratisch legitimiert sind noch ein Interesse haben den Flugsektor zu verkleinern, ist eine fragwürdige Strategie.

Hier geht es zum „Kurswechsel Klimagerechtigkeit: Ein Klimakommunikations-Handbuch für eine sichere Landung des Flugverkehrs und einen gerechten Planeten“ von Stay Grounded (Projektpartnerin für die deutsche Version: Robin Wood).

KfW-Greenwashing: Klimaneutral bauen, wirtschaften und studieren mit Waldzertifikaten? 

Heidelberg/Freiburg: „Klimaschutz im Bundestag” und die Klimaschutz+ Stiftung bemängeln, dass die KfW-Bank mit ihrem geplanten “Green Deal”- Angebot grundlegende wissenschaftliche Prinzipien in Bezug auf Klimaschutz und Negativemissionen missachtet und die Kunden*innen so in die Irre führt. 

Derzeit prüft die KfW-Bank mit folgendem Testangebot, wie sie ihre geförderten Kreditangebote erweitern könnte: 

“[Sie bauen eine Immobilie]. Sie finanzieren gleichzeitig unser zertifiziertes Partnerprojekt, das Bäume für unser Klima pflanzt und pflegt. Damit wird Ihr Bauvorhaben praktisch klimaneutral.” 

Hinter diesem Versprechen liegt folgende, vereinfachende Idee: Das Problem des Ausstoßes von CO2e-Emissionen z.B. bei der Herstellung von Baustoffen und dem Bau einer Immobilie ist gelöst, wenn man gleichzeitig eine Maßnahme finanziert, die der Atmosphäre im gleichen Umfang wieder Emissionen entzieht. In der Theorie ein attraktives Modell, in der Praxis jedoch mit Aufforstungen nicht ansatzweise umsetzbar und zugleich kontraproduktiv in Bezug auf das Erreichen des Paris-Ziels. 

Mit dem angebotenen Green Deal erweckt die KfW-Bank den Eindruck, dass Pflege und Aufforstungen von Wäldern eine Negativemission darstellen, die man in seiner persönlichen CO2-Bilanz oder der Unternehmensbilanz auf der Haben-Seite gutschreiben kann und damit die, durch das Verbrennen fossiler Energieträger verursachten, CO2-Konzentrationserhöhungen ausgleichen könnte. 

Im Gegensatz zu dieser stark vereinfachenden Kompensationslogik, deren Blickwinkel auf das Summieren von freigesetzten und gebundenen CO2-Emissionen reduziert, zeigt der systemische Blick auf die Wechselwirkungen innerhalb der globalen Biosphäre: Die Finanzierung der Wiederaufforstung und Pflege von Wäldern, zum Beispiel durch die KfW-Bank, dient im besten Falle der notwendigen Wiederherstellung natürlicher CO2-Senken. Senken, die in der Vergangenheit durch Landnutzungsänderungen (wie z.B. Brandrodungen, Kahlschlägen oder Trockenlegungen von Moorflächen) zerstört wurden und damit, im Gleichgewicht aus natürlichen CO2e-Emissionen und Senken des „Kurzen Kohlenstoffkreislauf“ der Biosphäre, auf der Seite der Senken fehlen.  
Sie sind damit keine zusätzlich zum natürlichen kurzen Kohlenstoffkreislauf geschaffenen Negativemissionen, die die CO2-Konzentrationserhöhungen in der Atmosphäre ausgleichen können, die durch das Hinzufügen von CO2-Mengen aus fossilen Lagerstätten entstehen, das heißt aus Quellen, die außerhalb des in sich stabilen „Kurzen Kohlenstoffkreislaufes” stammen (siehe WBGU 2021 Seite 10: „Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Biosphäre modifizieren jedoch im Wesentlichen den „schnellen“ Kohlenstoffkreislauf und können den durch Menschen verursachten zusätzlichen Eintrag von Kohlenstoff aus fossilen Quellen nicht rückgängig machen“). 

Erschwerend kommt hinzu, dass der aktuell von der KfW-Bank beabsichtigte Green Deal den Status Quo des Einsatzes nicht nachhaltiger, klimaschädigender Baustoffe und Bauverfahren stabilisieren und fortschreiben würde, anstelle des Setzens der notwendigen Anregungen und Impulse zu einer transformativen, treibhausgasneutralen Entwicklung im Bausektor wie Kreislaufwirtschaft, dem Einsatz biobasierter regenerativer Baustoffe etc. 

Peter Kolbe, Vorstand der Klimaschutz+ Stiftung, kommentiert: “Bauherr*innen in den Glauben versetzen, dass sie klimaneutral bauen würden, weil die KfW-Bank für sie in Waldprojekte investiert, wäre eine unverantwortliche Praxis des KfW-Programms “Green Deal KfW” und sollte auf keinen Fall umgesetzt werden. Dies gilt ebenso für die gleich lautenden Angebote für Studierende zum klimaneutralen Studieren und für Unternehmen zum klimaneutralen Investieren”. 

Weiterführende Hintergrundinformationen sowie eine Kurzanalyse zum Testangebot “Green Deal KfW” finden Sie unter diesem Link

Unsere Anregungen zur Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie hier.   

Ansprechperson “Klimaschutz im Bundestag” 
Dr. Jörg Lange  
Geschäftsführender Vorstand 
CO2 Abgabe e.V. | Alfred-Döblin-Platz 1 | 79100 Freiburg im Breisgau 
Telefon: +49 (0)761 45 89 32 77  
E-Mail: joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de  
Web: klimaschutz-im-bundestag.de | klimaschutz-im-bundestag.de 

Ansprechperson “Klimaschutz+ Stiftung” 
Peter Kolbe 
Vorstand  
Klimaschutz+ Stiftung e.V. | Oberfeldstraße 19 | 69123 Heidelberg 
Telefon: +49 (0)6221 99 875 24 
E-Mail: info@klimaschutzplus.org 
Web: klimaschutzplus.org 

Klimaschutz im Bundestag 4: Wie könnte eine fahrleistungsabhängige Pkw-Maut ausgestaltet werden?

Am 29.03.2022 um 18 Uhr diskutierten über „Wie könnte eine fahrleistungsabhängige Pkw-Maut ausgestaltet werden?“

Aus der Wissenschaft:

Aus der Politik:

Moderation: Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.

Technik und Interaktion Publikum: Philipp George, CO2 Abgabe e.V.

Dokumentation:

Folien, Jörge Lange, CO2 Abgabe e.V.

Folien, Peter Kasten, Öko-Institut e.V.

Aufzeichnung auf Youtube

Weiterführende aktuelle Studien

Klimaschutz im Bundestag 3: Bilanzierung der Treibhausgase entlang der Lieferkette – 4 Beispiele aus der Unternehmenspraxis

Am 10.02.2022 um 17 Uhr diskutierten über „Bilanzierung der Treibhausgase entlang der Lieferkette – 4 Beispiele aus der Unternehmenspraxis“
Aus der Wirtschaft:

Aus der Politik:

  • Reinhard HoubenFDP, wirtschaftspolitischer Sprecher
  • Sanae Abdi, SPD, entwicklungspolitische Sprecherin [krankheitsbedingt verhindert]

Einführung und Moderation: Dr. Jörg Lange, Initiative Klimaschutz-im-Bundestag, Dr. Katharina Reuther, Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW)

Zur Aufzeichnung der Veranstaltung (Youtube)

Vortragsfolien von Dr. Jörg Lange, Klimaschutz im Bundestag

Vortragsfolien von Hanjo Hermann, Dürr AG

Vortragsfolien von Thomas Brugger, Brugger GmbH

Vortragsfolien von Hilke Patzwall, VAUDE

Fragen und Antworten aus dem Chat

Folgen eines stark gestiegen CO2-Preises im europäischen Emissionshandel?

Debatte zwischen Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik

Freiburg/Berlin: In den letzten Monaten gab es einen rasanten Anstieg der Preise der CO2-Verschmutzungsrechte im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS). Vor welchen Hintergründen findet diese Entwicklung statt, welche Auswirkungen sind damit für Unternehmen und Haushalte verbunden und welche Reformen sind jetzt notwendig? Darüber diskutiert “Klimaschutz im Bundestag” mit  Dr. Michael Pahle, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und Bundestagsabgeordneten online am 20.01. um 18 Uhr.

„Finanzakteure beschleunigen die Einpreisung der neuen europäischen Klimaziele im EU Emissionshandels, aber sie sind ein zweischneidiges Schwert.  Ein Preiskorridor ist nötig, um der Spekulation Grenzen zu setzen – nach oben und nach unten“ kommentiert Dr. Michael Pahle, Arbeitsgruppenleiter “Klima- und Energiepolitik” am PIK, die aktuelle Entwicklung auf dem Zertifikatemarkt. 

In seinem aktuellen Forschungspapier behandelt er die Frage, welchen Einfluss Finanzakteur*innen und Spekulation auf dem Preis im europäischen Emissionshandel spielen. Erkenntnisse daraus und aktuelle Fragen zu dem stark gestiegenen CO2-Preis diskutieren wir mit folgenden Ampelabgeordneten:

  • Andreas Mehltretter, MdB, SPD, SPD-Berichterstatter für den Europäischen Emissionshandel
  • Lisa Badum, MdB, Grüne, Grünen-Obfrau im Ausschuss für Klimaschutz und Energie
  • Olaf in der Beek, MdB, FDP, klimapolitischer Sprecher der FDP-Fraktion

Im Laufe der Veranstaltung sollen u.a. folgende Fragen besprochen werden:

  • Warum ist der EU-ETS-Preise so stark gestiegen in so kurzer Zeit und ist dies eine dauerhafte Entwicklung?
  • Bedroht der stark gestiegene Preis die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen bzw. europäischen Wirtschaft und ist jetzt mit Carbon Leakage zu rechnen?
  • Ist der Emissionshandel das Instrument, das Treibhausgasemissionen
    zu den geringsten Kosten einspart?
  • Braucht es neben dem von der Bundesregierung angestrebten Mindestpreis auch einen Höchstpreis für den EU-ETS?
  • Welche Unternehmen haben wie viele Zertifikate?
  • Welchen Einfluss hat der gestiegene CO2-Preis auf die Strompreise?
  • Welche Akteur*innen bewegen sich aktuell auf dem Zertifikatemarkt und wie kann man spekulative Elemente begrenzen? Sollten Verschmutzungsrechte nur begrenz gültig sein?
  • Welche Empfehlungen richtet die Wissenschaft an die Politik? Wie gehen andere Regierungen mit der Herausforderung um?


Die Veranstaltung ist auf 90 min angesetzt und folgendermaßen strukturiert:

18:00 Begrüßung, Einführung und Moderation Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V. 

18:20 Impulsreferat Dr. Michael Pahle, Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung 

18:40 Diskussion mit Bundestagsabgeordneten 

19:00 Offene Gesprächsrunde


Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Anmeldung unter diesem Link erforderlich. Die Veranstaltung richtet sich an Abgeordnete des deutschen Bundestages und Pressevertreter*innen, steht aber auch interessierten Bürger*innen offen.

Ansprechpartner “Klimaschutz im Bundestag” / CO2 Abgabe e.V.
Dr. Jörg Lange
Geschäftsführender Vorstand
CO2 Abgabe e.V. | Alfred-Döblin-Platz 1 | 79100 Freiburg im Breisgau
Telefon: +49 (0)761 45 89 32 77
E-Mail: joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de
Web:    klimaschutz-im-bundestag.de | klimaschutz-im-bundestag.de

Ansprechpartner PIK
Jonas Viering
Pressestellenleiter
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) e. V.  |  Telegrafenberg A 31  |  14473 Potsdam
Telefon: +49 331 288 25 07
E-Mail: presse@pik-potsdam.de
Web: pik-potsdam.de