Für welches Tempolimit sind Sie?

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Die Wissenschaft hält es für eine notwendige Maßnahme, die Umweltminister der Länder sowie der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung schlagen es vor, ein Tempolimit und auch Umfragen z.B. bei den Mitgliedern des ADAC oder des TÜVs belegen eine ansteigende Zustimmung in der Bevölkerung für ein Tempolimt auf unserer Strassen.

Nun wollen wir konkret wissen, wer sich im Bundestag zu welchem Tempolimit bekennt.

Die positiven Auswirkungen eines Tempolimits sind vielfältig: eine geringere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, eine geringere Anzahl an Unfällen (Spiegel, 29.1.2019, Gipp et al. 2014), niedrigere Schadens- und Gesundheitskosten, keine Fehlanreize mehr für Übermotorisierung, höhere Reichweiten insbesondere von E-Fahrzeugen u.v.m.

Das Potenzial zur Einsparung von Treibhausgasen durch ein Tempolimit bis 2035 liegt je nach Geschwindigikeitsbegrenzung bei bis zu 100 Mio. Tonnen CO2e (6,2 Mio. pro Jahr, Basis: Inlandsfahrleistung, vgl. Lange, M. et al. 2020).

Weltweite Koalitionen für Klimaschutz mit einheitlichen Standards

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Klimadiplomatie zur Vereinheitlichung ambitionierter Klimastandards für Wettbewerbs- und Klimagerechtigkeit im Welthandel.

25 Jahren aktive Klimadiplomatie auf UN-Ebene  – und trotzdem steigen die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre ununterbrochen weiter. Die bisherigen diplomatischen Anstrengungen für die Bildung von weltweiten Klimaschutzallianzen sind weitgehend gescheitert. Politik und Gesellschaft müssen Klimaschutz endlich als solidarische Aufgabe anerkennen.

Zusätzlich zu dem Pariser Klimaabkommen, das die Einzelstaaten in die Pflicht nimmt, müssen unsere Politiker daher weitere internationale Klimakoalitionen bilden, die sich länderübergreifend für Themen wie CO2-Preise, Carbon leakage, Verankerung vom Klimaschutz im Welthandelsrecht und Klimagerechtigkeit einsetzen.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen, durch die:

  1. es möglich wird, Klimaschutzstandards und Klimaabgaben zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommen rechtsverbindlich im Welthandelsrecht (Art. XX GATT) zu verankern,
  2. sich Länder zum Beispiel im Rahmen eines „Klimaclubs der Willigen“ auf einheitliche CO2-Preise bzw. auf einheitlichere, staatlich veranlasste Preisbestandteile (IWF 2019) auf Energie verständigen können (vgl. MP 10),
  3. ein Grenzausgleich für CO2-Preise gegenüber Drittstaaten eingeführt wird, um zu verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder verschieben, in denen die Emissionsauflagen nicht so streng sind (Carbon Leakage),
  4. die bisherigen Maßnahmen zum Schutz vor Carbon leakage durch Endproduktabgaben und Carbon Contract of difference ersetzt (vgl. MP 12) werden
  5. es eine einheitliche und angemessene Bepreisung von Emissionen im internationalen Flugverkehr gibt und die Einnahmen daraus in die Förderung von treibhausgasärmere Alternativen wie Bahnfahren und E-Fuels fließen
  6. Unternehmen international zur Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten werden (vgl. MP 3)
  7. gemeinsame Standards für die Kennzeichnung von verwendeten Materialen in exportierten Produkte entwickelt werden, um materialspezifisches Sortieren und Recyceln zu vereinfachen (vgl. MP 4)
  8. Klimaschutzanforderungen und Berichtspflichten in den Regularien des internationalen Kapitalgesellschaftsrechts (Aktienrecht) verankert werden,
  9. beim internationalen Güterverkehr eine Speditionsabgabe eingeführt wird (vgl. MP 11),
  10. Deutschland in einen internationalen Klimafonds einzahlt für die Dekarbonisierung der Industrie und eine klimaverträgliche Landnutzung auch in weniger entwickelten Ländern
  11. EU-weit auf eine fahrleistungsbezogene PKW-Maut zur Internalisierung aller Externalitäten eingeführt wird (vgl. MP 7)

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“Negative Emissionen“: Natürliche und künstliche Kohlenstoffsenken

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Senkenökonomie 1.0

Wälder und Moore sind natürliche Speicher für Kohlenstoff. Deswegen müssen sie für den Klimaschutz erhalten bleiben und beispielsweise durch Wiedervernässung renaturiert werden. Um die Erderwärmung auf max. 2°C zu begrenzen, müssen allerdings weitere und neue CO2-Senken geschaffen werden.
Dazu gehören Aufforstungen neuer Wälder, die Renaturierung ehemaliger Moore, der Aufbau von Humus in unseren Böden (wodurch organischer Kohlenstoff gebunden wird) sowie die Umwandlung von Biomasse in Pflanzenkohle oder die Abscheidung von CO2 aus dem Abgas von Biomasseverbrennung.
Schon heute stehen uns auch rein technische Verfahren zur Verfügung, um CO2 direkt aus der Luft abzuscheiden. Weil hierfür Energie benötigt wird, ist das allerdings erst sinnvoll, wenn dafür überschüssige, erneuerbare Energie zur Verfügung steht.
Der Aufbau von natürlichen und technischen CO2-Senken ist notwendig, um die Klimaziele zu erreichen, kann den Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft dabei allerdings nur ergänzen und nicht ersetzen.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen, durch die

  1. natürliche Kohlenstoffsenken wie Wälder und Moore dauerhaft erhalten bleiben,
  2. Regeln für eine verbindliche und transparente Bilanzierung von Senkenleistungen eingeführt werden, die international überwacht werden. Dies ist auch notwendig, um einheitliche Standards zu schaffen, mit denen Senkenleistungen in der CO2-Bilanz bei der Berichterstattung von Staaten angerechnet werden können,
  3. eine allgemeine Abgabe eingeführt wird für den Erhalt natürlicher Senken und den Aufbau von zusätzlichen bilanzierbaren Senken.
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Bioökonomie: Nachwachsende statt fossile Rohstoffe?

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Bioökonomie 2.0 zur Lenkung organischer Stoffströme vorwiegend in die stoffliche Nutzung

Für die Herstellung vieler unserer Alltagsprodukte verbrauchen wir fossile Ressourcen: Zum Beispiel wird herkömmliches Plastik aus Erdöl hergestellt, aber auch Farben, Kleidung oder Baumaterialien für unsere Häuser. In der Bioökonomie sollen diese fossilen Grundstoffe durch nachwachsende und biologische ersetzt werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium definiert Bioökonomie wie folgt: „Die Erzeugung, Erschließung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Systeme, um Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren im Rahmen eines zukunftsfähigen Wirtschaftssystems bereitzustellen.“

Schon heute gibt es viele Produkte, die aus biologischen Grundstoffen hergestellt werden können: Kleidung aus Kaffeesatz, Smartphone-Displays aus Zucker oder Lebensmittelverpackungen auf Maisbasis. Und natürlich auch Dämmstoffe und andere Materialien im Wohnungsbau.

Das Klima profitiert gleich mehrfach von der Bioökonomie: Die biologischen Grundstoffe binden CO2 und ersetzen Produkte aus Erdöl oder Erdgas. In langlebigen Produkten wird CO2 damit langfristig gebunden. Am Ende der Verwertungskette können sie dann energetisch genutzt werden, bei der Pyrolyse (Verkohlung pflanzlicher Ausgangsstoffe) bleibt sogar dann das CO2 noch dauerhaft gebunden.

Der Anbau von Rohstoffen für die Bioökonomie darf dabei nicht in Konflikt stehen mit anderen Zielen der Landnutzung, wie der Erzeugung gesunder Lebensmittel, Bodengesundheit und Artenvielfalt (vgl. MP 16, MP 18). Deswegen sollten vor allem Flächen, die durch weniger Tierproduktion und weniger Anbau von Energiepflanzen frei werden, für den Anbau stofflicher Rohstoffe genutzt werden. In der Bioökonomie entstehen somit viele attraktive Arbeitsplätze in der Land- und Forstwirtschaft, was auch bei jungen Menschen die „Lust auf Land“ wieder steigern könnte.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen, durch die:

  1. die Chancen der Bioökonomie besser genutzt werden, aber auch seine Grenzen festgelegt sind (zum Beispiel durch Flächenkonflikt mit anderen Landnutzungsformen). Das wäre zum Beispiel im Kreislaufwirtschaftsgesetz möglich.
  2. die stoffliche Nutzung von Biomasse den Vorrang vor der energetischen Nutzung (Kaskadennutzung) bekommt
  3. Geschäftsmodelle gefördert werden, die nachwachsende Rohstoffe sinnvoll nutzen, um fossile Energieträger (Rohstoffe) einzusparen

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Tierwohl- und Emissionsabgabe, klimaschonende Landnutzung

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Kombinierte Tierwohl- und Emissionsabgabe auf tierische Produkte zum Flächengewinnen für die stoffliche Nutzung (Bioökonomie), Biodiversität und Wasserrückhaltung in der Landschaft; Erhöhung der Stickstoffeffizienz; Doppelnutzung von Flächen durch Agriphotovoltaik statt Bioenergiepflanzen (Klimaschonende Landnutzung 5.0)

Zukunftsbild zu einer Landnutzung 5.0

Unsere Ernährung, insbesondere mit tierischen Produkten, gehört zu den Hauptverursachern von Treibhausgasemissionen. Die neu gewählte Bundesregierung muss daher die Weichen hin zu einer klimaschonenden Landwirtschaft stellen.

Subventionen für klimaschädliche Landwirtschaft müssen dafür abgebaut werden, denn sie verzerren den Marktwettbewerb zu Ungunsten der ökologischen Lebensmittelwirtschaft. Zu den „wahren Preisen“ unserer Lebensmittel gehören auch die Umweltressourcen, die bei ihrer Produktion verbraucht werden, wie Wasser, Boden und Biodiversität. Auch diese Kosten müssen sich in unseren Lebensmitteln widerspiegeln.

Ziel muss es sein, dass die Landwirtschaft verstärkt auch für die Leistungen honoriert wird, mit der sie das Klima schützt, der Natur Raum gibt und die Biodiversität fördert. Etwa durch die Wiedervernässung organischer Böden (Moorschutz), die Verringerung von Stickstoffüberschüssen und Humusaufbau.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen, durch die:

  1. klimaschädliche Subventionen in der Landwirtschaft abgebaut werden.
  2. eine kombinierte Tierwohl- und Emissionsabgabe (> 100 € pro Tonne CO2e) eingeführt wird, aus deren Einnahmen Leistungen von Landwirt*innen vergütet werden können, die bisher unwirtschaftlich waren. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen für das Tierwohl, den Moorschutz, den Klimaschutz, den Landschafts-, Biodiversitäts-, Gewässer- und Bodenschutz, sowie den Wasserrückhalt und die Umweltbildung und Erholung.
  3. bei der landwirtschaftlichen Produktion die Stickstoffeffizienz durch eine stärkere Begrenzung betrieblicher Stickstoffbilanzüberschüsse (Stoffstrombilanzverordnung) erhöht wird.
  4. die Erzeugung Erneuerbarer Energien aus Biomasse zukünftig weitgehend auf Gülle und Reststoffe beschränkt wird (ohne organische Reststoffe sowie holzige Biomasse aus Forst und von landwirtschaftlichen Flächen) und
  5. Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Bau von AgriPV-Anlagen fördert, die auf derselben Fläche weiterhin landwirtschaftliche Nutzung zulassen.

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Umbau des Erdgasnetzes in ein „Grünes“ Wasserstoffnetz

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Umbau Erdgasnetz in ein „Grünes“ Wasserstoffnetz in Abstimmung mit Umbau und Neubau von Wärmenetzen

Wasserstoff gilt für einige als das Erdöl von Morgen. Das leichteste aller Elemente lässt sich durch Elektrolyse aus Wasser gewinnen, für den Prozess benötigt man Strom. Dann ist es vielfältig Einsetzbar: In der Industrie, etwa bei der Herstellung von Stahl, in Brennstoffzellen um Kraftfahrzeuge anzutreiben oder als Grundstoff für viele unterschiedliche Folgeprodukte wie etwa Ammoniak, Methanol oder auch Kunststoffe.

Grün nennt man Wasserstoff, wenn er aus Erneuerbaren Energien und damit Klimaneutral erzeugt wurde. Damit ist Wasserstoff auch ein geeigneter saisonaler Speicher für die Energie aus den fluktuierenden, erneuerbaren Energien.

Weil die Anwendungsmöglichkeiten von Wasserstoff so vielfältig sind, er aber nur begrenzt zur Verfügung steht, ist bis heute noch nicht klar, wofür und in welchen Mengen er zuerst eingesetzt werden soll. Grundsätzlich gilt: Weil die Erzeugung von Wasserstoff Energie verbraucht, ist es immer sinnvoller, den Strom aus den Erneuerbaren vorrangig direkt zu verwenden. Klar ist aber auch: Ohne Wasserstoff wird die Wende zur fossilfreien Energiewirtschaft nicht gelingen. Denn am Ende der Entwicklung muss fossiles Erdgas vollständig durch grünen Wasserstoff ersetzt werden, in den Erdgasleitungen und in den Wärmenetzen für unsere Gebäudeheizungen. Um den grünen Wasserstoff zu transportieren, müssen jetzt die Gasnetze umgebaut und ausgebaut werden, damit sie höhere Wasserstoffanteile aufnehmen können.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen, durch die

  1. im Regulierungsrahmen eine längerfristige Nutzung von Erdgas ausgeschlossen wird bzw. das Erdgasnetz nicht zur längerfristigen Nutzung von fossilem Erdgas ausgebaut wird,
  2. die direkten Nutzung von Erneuerbaren Energien in Form von Strom und Wärme gegenüber der Wasserstofferzeugung den Vorrang behält,
  3. die Nutzung von grünem Wasserstoff in der Kraft-Wärme-Kopplung während der kalten Dunkelflaute gefördert wird,
  4. der reine Betrieb von Heizkesseln mit grünem Wasserstoff ausgeschlossen wird,
  5. die Nutzung und der Transport von regenerativ erzeugten Gasen (insbesondere grünem Wasserstoff) in der vorhandenen Infrastruktur gefördert wird, um fossile Energieträger zunehmend zu ersetzen und
  6. ordnungsrechtlich ein verpflichtender Anteil (z.B. 2-5%) an grünem Wasserstoff im Erdgasnetz festgelegt wird, um den Hochlauf der entsprechenden Technologieentwicklung zu fördern.

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Energieleitpläne für mehr Energieeffizienz in jeder Gemeinde

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Verpflichtende Energieleitpläne für emissionsfreie Gebäude und eine hohe Ausnutzung der regenerativen Energien vor Ort

Die Kommunen und Gemeinden spielen eine tragende Rolle für die effiziente und erneuerbare Energieversorgung der Menschen vor Ort (Klimaschtutz als Pflichtaufgabe für Kommunen, vgl. MP 1). Ein strategisches Planungsinstrument, um ein übergreifendes Gesamtkonzept für die energetische Entwicklung einer Gemeinde zu schaffen, ist der Energieleit- oder Energienutzungsplan (oder auch das integrierte Quartierskonzept, vgl. KfW 432). Er hat das Ziel, eine möglichst verbrauchsarme, auf Erneuerbare Energien gestützte, intelligente Strom- und Wärmeversorgung im Gemeindegebiet umzusetzen.

Ein Energienutzungsplan kann neue und effiziente Energiepotenziale aufzeigen (z.B. Industrieabwärme sinnvoll in Wärmekonzepten vor Ort zu nutzen), er liefert Impulse für gemeinschaftliche Versorgungskonzepte bei neuen Heizungsanlagen in Wohnsiedlungen oder bietet Grundlagen, um über energetische Sanierungen zu entscheiden.

Damit die so aufgedeckten Potenziale sinnvoll umgesetzt werden können, müssen die Unternehmen und Haushalten vor Ort beraten und unterstützt werden. Dafür müssen finanzielle Mittel bereit gestellt werden. Ein bürokratiearmes Anreiz- und Finanzierungsinstrument könnte eine Grundsteuerkomponente über die kommunalen Hebesätze sein, die sich über die Energieverbrauchsausweise (Verbrauchsdaten aus den Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen der vergangenen drei Jahre) am Treibhausgaspotenzial der Gebäude bemisst.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen, durch die

  1. Energieleit- oder Energienutzungspläne in Kommunen verpflichtend eingeführt und durch die die anschließende Beratung der Anwohner*innen angemessen finanziert wird. Dies ist zum Beispiel über eine Grundsteuerkomponente möglich, die sich über die Energieverbrauchsausweise am Treibhausgaspotenzial der Gebäude bemisst,
  2. der reine Ersatz von fossil betriebenen Wärmeerzeugern verboten wird, sodass bei einer Heizungssanierung verpflichtend Wärmepumpen und Solarstromanlagen (Hybridheizungen) in und auf den Gebäuden eingerichtet werden müssen.

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Strompreise regional, netzdienlich und verursachergerecht

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Verursachergerechte lokale Strompreise zum Ausgleich vom Dargebot und Verbrauch erneuerbarer Energien vor Ort inkl. Deregulierung der Eigenstromnutzung (Strommarkt 5.0)

Wünschenswert sind lokale Strompreise, die zum Ausgleich von erneuerbarer Stromerzeugung z.B. aus Sonne und Wind und Verbrauch beitragen und die Residuallast so effizient als möglich erzeugen.

Wind- und Solaranlagen erzeugen heute nicht nur verlässlich Strom, sondern sogar günstiger als neue mit fossilen Energieträgern betriebene Kraftwerke. Das Problem: Der Wind bläst nicht immer gleich stark und an regnerischen Tagen erzeugen Solaranlagen weniger Strom als an sonnigen und im Winter manchmal tagelang nur selten. Strom aus den Erneuerbaren ist oft „fluktuierend“.

Im Strommarkt nennt man den Anteil der verbrauchten Energie, der zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht aus fluktuierenden Erneuerbaren Quellen, wie z.B. Solar- und Windkraftanlagen abgedeckt wird, Residuallast. Wollen wir in Zukunft vollständig aus der fossilen Energieversorgung aussteigen, muss auch diese Lücke von Erneuerbaren Energien geschlossen werden. Oder anders formuliert: Ziel für das zukünftige Strommarktdesign muss es sein, die Residuallast so gering wie möglich zu halten.

Möglich ist das unter anderem, wenn sich der Verbrauch von Energie stärker an der erneuerbaren Erzeugung orientiert: In Privathaushalten können zum Beispiel die Waschmaschine laufen und kann das E-Auto in der Garage aufgeladen werden, wenn gerade viel Energie aus Wind und Sonne zur Verfügung steht. Ebenso könnte die Industrie energieintensive Prozesse nach dem erneuerbaren Angebot takten. Dafür bietet der Strommarktdesign bisher aber kaum geeignete Preisanreize.

Um das Netz zu entlasten und die Residuallast so gering wie möglich zu halten, können Angebot an Erneuerbaren und die Nachfrage auch regional bereits austariert werden, also schon in den Verteilnetzen. Kleine Verbrauchergruppen, die ihre Energieversorgung selber in die Hand nehmen, sollten dafür gefördert werden – ohne bürokratische Hürden. Selbst erzeugte und genutze erneuerbarer Strommengen vom Dach oder Balkon sowie effzienter erzeugter Strom aus dem Keller dürfen nicht länger mit Bürokratie oder Steuern- und Abgaben beaufschlagt werden. Sie sollten gleich behandelt werden wie eine Energiesparmaßnahme. Und auch das „Energy Sharing“ in räumlicher Nähe, in dem sich mehrere Personen den Betrieb einer Erzeugungsanlage teilen, sollte einfach möglich werden.

Perspektivisch sollte die fossile Residuallast zu 100 Prozent durch Kraftwärmekopplung mit grünem Wasserstoff geleistet werden (MP 15). Relevanter Maßstab ist die schnellstmögliche Reduktion der Treibhausgase.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen, durch die

  1. lokale Strompreise eingeführt werden, die die Netzbelastung und Erzeugungsqualität (erneuerbar oder fossil in g CO2e/kWh) widerspiegeln und damit für Unternehmen und Haushalte Anreize schafft, den Strombedarf zeitlich besser an das physikalische Dargebot von erneuerbarem Strom vor Ort anzupassen,
  2. vor Ort mehr Suffizienz, Effizienz und mehr Flexibilität entsteht und Erneuerbare Energien auch ohne Förderbedarf ausgebaut werden können und
  3. die Abgabe erneuerbarer Energien und von Strom aus KWK innerhalb einer Kundenanlage und im räumlichen Zusammenhang (Energy sharing) dereguliert wird.

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Treibhausgase in der Industrie reduzieren: CO2-Mindestpreise, Grenzausgleich und Differenzverträge

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CO2-Mindestpreise, Grenzausgleich und Differenzverträge statt Ausnahmen (Industriepolitik 5.0)

Damit es sich lohnt, in Klimaschutz zu investieren, soll die Erzeugung von Klimagasen teurer werden. Das ist der Gedanke hinter dem Europäischen Zertifikate-Handel für Treibhausgasemissionen. Allerdings gibt es gerade für die Industrie, die am meisten Energie benötigt und Emissionen verursacht, viele Ausnahmen. Etwa die Befreiung von der EEG-Umlage oder die Zuweisung kostenloser Zertifikate im europäischen Emissionshandel.

Grund ist die Sorge, dass Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, bei zu hohen Kosten für CO2-Emissionen ins Ausland auswandern könnten (Carbon Leakage).

Damit Unternehmen in treibhausgasneutrale Produktionsverfahren investieren, brauchen sie finanzielle Anreize, gleichzeitig muss die Wirtschaft vor dem Carbon Leakage geschützt werden. Das ist umso wichtiger, als das in den kommenden Jahren in den betroffenen Branchen massive Reinvestitionen anstehen.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen, durch die

  1. der Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) an die in der EU beschlossenen höheren Klimaziele für 2030 angepasst wird
  2. Unternehmen Planungssicherheit bekommen durch Mindestpreise auf Treibhausgase (> 50 € pro Tonne CO2e)  
  3. das Carbon Leakage nicht mehr mit Ausnahmen für die Energieintensive Industrie verhindert wird, sondern  durch einen Grenzausgleich zum Beispiel in Form einer Konsumabgabe. Dadurch müssen Verursacher und Verbraucher auch dann für die CO2-Emissionen zahlen, wenn Produkte importiert werden. So fällt der Wettbewerbsvorteil durch ausländische Produktionsstätten weg.  
  4. staatliche Investitionszuschüsse ermöglicht werden, mit denen Unternehmen heute in CO2-sparende Technologien investieren können und die sie zurückzahlen, wenn die Preise für CO2-steigen – und sich die Investitionen bezahlt machen. Differenzverträgen (CCfD))

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Endproduktabgabe für Gütertransport-Emissionen

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Speditionsabgabe 1.0

Beim Transport von Waren im globalisierten Markt entstehen beträchtliche Treibhausgasemissionen. Der Anteil Deutschlands als Export- und Importnation am weltweiten Handel ist mit 7% besonders groß.
Eine Endproduktabgabe auf Transportemissionen schafft für Unternehmen einen Anreiz, die Transportemissionen zu senken – sei es durch nähere Produktionsstätten, Produktkettenverkürzungen oder umweltfreundlicheren Transport. Schon heute gibt es gute Standards für die Bilanzierung von Transportemissionen, in Frankreich zum Beispiel müssen schon jetzt Transportemissionen auf Produkten und Dienstleistungen sichtbar gemacht werden. Damit ist auch eine entsprechende Bepreisung möglich.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen,

  1. durch die Transportemissionen von Konsumprodukten für die Kundschaft sichtbar ausgewiesen werden
  2. und diese angemessen mit einem Klimaaufschlag (> 180 € pro Tonne CO2e) bepreist werden.

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