Verursachergerechte Preise: Steuer- und Umlagenreform

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Steuer- und Umlagenreform mit verursachergerechten Preisen bis zum Endprodukt im Rahmen der Neuordnung des Energie- und Energiesteuerrechts (Rechtsbereinigung) sowie im Rahmen des GreenDeals

Hinter der Idee der „wahren Preise“ steht der Gedanke, dass Umweltkosten, die bei der Herstellung eines Produkt entstehen, nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, sondern vom Verursacher (Produzenten) und/oder Verbraucher (Konsumenten) selbst getragen werden. Davon sind wir in allen Wirtschaftsbereichen bisher weit entfernt.

Beispiel Energiemarkt: Zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmen, zum Beispiel für Energieintensive Industrien, sorgen dafür, dass gerade die größten Emittenten weitgehend von den wahren Preisen ausgenommen sind.

Die gegenwärtige Struktur von Abgaben und Umlagen ist innovationsfeindlich und klimaschädlich. Die vielfachen Sonderregelungen und Ausnahmen insbesondere im Energierecht und Energiesteuerrecht müssen durch eine verursachergerechte Bepreisung der Treibhausgase neu geordnet werden, um die erforderlichen Geschäftsmodelle für eine integrierte (sektorübergreifende) Energiewende zu ermöglichen. Auch die Bundesländer fordern in ihrem Entschließungsantrag vom 26. März 2021 eine Gesamtreform der staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor mit einer systematischen, verursachergerechten und sektorübergreifend anzugleichenden CO2-Bepreisung.

Dazu gehören eine grundsätzliche Überarbeitung des Energiemarktdesigns (vgl. MP 13), das Sondieren, wie ein WTO-konformer CO2-Grenzausgleich eingeführt werden kann, sowie eine Befreiung der regenerativen Eigen- und Direktstromversorgung von der EEG-Umlage, beziehungsweise ein Modell für die Vermarktung und Förderung von Strom aus erneuerbaren Quellen. Beispielsweise sollte perspektivisch bei geeigneter Gegenfinanzierung die EEG-Umlage auf null abgesenkt werden, wie das bereits der Bundesrat fordert. Darüber hinaus sind geeignete Modelle für Netzentgelte zu entwickeln, um die Potenziale der Laststeuerung auszuschöpfen.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen,

  1. die eine verursachergerechte CO2-Bepreisung ermöglichen und gleichzeitig Sonderregelungen und Ausnahmen im Energie- und Energiesteuerrecht reduzieren (vgl. MP 13),
  2. die Kosten für Emissionen im internationalen Warenverkehr gerecht verteilen (zum Beispiel durch einen WTO-konformen CO2-Grenzausgleich, vgl. MP 12, MP 19) und
  3. die im Verkehr-, Bau- und Ernährungssektor alle Umweltkosten eines Produktes angemessen internalisieren (vgl. MP 7, MP 11, MP 14, MP 16).
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Abbau klimaschädlicher Subventionen

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Abbau klimaschädlicher Subventionen und Verwendungsnachweis für Steuereinnahmen (Steuerbescheid 2.0)

Mit Subventionen (Förderungen oder Steuerentlastungen) hilft die öffentliche Hand Unternehmen, Beschäftigten oder Haushalten – ohne eine Gegenleistung zu verlangen. Das ist manchmal sinnvoll. Oft werden jedoch auch umweltschädliche Aktivitäten unterstützt: Zulasten von Klima, Böden, Wasser, Artenvielfalt oder Rohstoffverbrauch. Schafft man sie ab, ließen sich kurzfristig fast 100 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent (CO2e) pro Jahr einsparen und anfänglich würden dem Staatshaushalt mehr als 50 Mrd. Euro z.B. für den Klimaschutz zur Verfügung stehen (UBA 2021).

Alle Subventionen müssen auf den Prüfstand und ggf. durch einen zielgenauen sozialen Ausgleich ersetzt werden. Aus dem Steuerbescheid muss hervorgehen, für welche Aufgabenbereich Steuergelder verwendet werden, u.a. welcher Anteil für eine sozialökologische Transformation eingesetzt wird.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen,

  1. durch die klimaschädliche Subventionen (vgl. Infografik) vollständig abgebaut werden,
  2. die dadurch entstehenden sozialen Härten gezielt und nicht gestreut mit der Gießkanne ausgleichen und
  3. die einen transparenten Verwendungsnachweis von Subventionsmitteln im Steuerbescheid zum Ziel haben. So wird sichtbar, für welche Aufgabenbereiche Steuergelder verwendet werden.
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Generelles Tempolimit

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Generelles Tempolimit, z.B. 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h auf Bundes- und Landstraßen und 25 km/h innerorts

Nur Deutschland hat bisher auf Autobahnen kein generelles Tempolimit

Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem es auf Autobahnen kein generelles Tempolimit gibt. Dabei könnten dadurch nicht nur Emissionen nahezu ohne Kosten für den Staat gesenkt werden. Auch Unfälle würden weniger werden, wodurch unser Gesundheitssystem entlastet würde. Die Lärmbelastung nimmt ab, ebenso gefährliche Geschwindigkeits-Unterschiede verschiedener Verkehrsteilnehmender.

Durch eine Begrenzung der Geschwindigkeit von PKWs ergeben sich viele Möglichkeiten: z.B. ließen sich Innenstädte attraktiver gestalten (vgl. MP 5) und auf der Autobahn könnte teilautonomes Fahren möglich werden.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen, die aus Gesundheits- und Klimaschutzgründen zu einem Tempolimit von

  1. 100 km/h auf Autobahnen,
  2. 80 km/h auf Bundes- und Landstraßen und
  3. 25 km/h innerorts führen.

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Fahrleistungsbezogene PKW Maut und Bundesmobilitätsgesetz

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Fahrleistungsbezogene PKW Maut inkl. CO2-Preis Komponente zur Neuausrichtung der Verkehrsinfrastruktur am Klimaschutz im Rahmen eines Bundesmobilitätsgesetz 1.0

In Deutschland wird die Verkehrsinfrastruktur durch den Bundeshaushalt finanziert. Dazu gehören das Bundesschienennetz, die Bundesfernstraßen und die Binnenwasserstraßen. Die Steuereinnahmen aus z.B. Energie- und KFZ-Steuer decken dabei aber nicht die Kosten, die der Straßenverkehr für die Allgemeinheit verursacht (zum Beispiel durch Klimaschäden, Unfälle, Gesundheit, Lärm etc.). Und sie bieten kaum die Möglichkeit, um die Verkehrswende zu finanzieren (Blanck et al. 2020, Bieler et al. 2019). Im Gegenteil, die Einnahmen aus Benzin-, Diesel und KFZ-Steuer nehmen u.a. wegen der Steuerbefreiung elektrischer Fahrzeuge ab.

Kosten, die durch den motorisierten Individualverkehr entstehen, sollten auch von den Verursachern getragen werden. Und um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen, müssen Investitionen besser gesteuert werden – dafür ist eine grundlegende Überarbeitung der Rahmenverkehrsplanung notwendig.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen, die dazu führen, dass

  1. eine langfristige Finanzierung der Verkehrswende im Rahmen z.B. eines Bundesmobilitätsgesetzes ermöglicht wird,
  2. eine fahrleistungsbezogene Maut eingeführt wird, die jeden auf dem Straßennetz zurückgelegten Kilometer verursachergerecht mit einer Gebühr belegt. Dadurch können die Benzin-, Dieselsteuer und KfZ-Steuer wegfallen.

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Bezahlbare und flexible Mobilität durch solidarisches Jahresticket, Routengenerator und Mobilitätskarte

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Solidarisches Jahresticket, Mobilitätsplattform (MobilitätsApp) und eine universale und einfache Bezahlfunktion (Mobilitätskarte) für den Verkehrsverbund von morgen

Flexibel, von Tür-zu-Tür, bezahlbar: Das Versprechen von Freiheit, das früher eng mit dem Auto verknüpft war, kann heute auch im digital verknüpften Verkehrsverbund möglich werden. Dafür müssen verschiedene Angebote intelligent miteinander verbunden werden: Unter anderem durch einen Ausbau von Radwegen, des öffentlichen Nahverkehrs und von Carsharing-Angeboten.

Das Ziel des Verkehrsverbundes der Zukunft ist es, dass niemand mehr auf ein eigenes Auto angewiesen ist. Und ohne Auto auch nichts vermisst.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen, die dazu führen, dass

  1. bundesweit ein solidarisches Jahrestickets eingeführt wird, das alle Kosten des öffentlichen Verkehrs (ÖV) sozial austariert und auf alle Bewohner*innen einer Region umlegt,
  2. Wege auch ohne Auto einfach und in Echtzeit geplant werden können, zum Beispiel in einem (öffentlich geförderten) digitalen und bundes- oder europaweiten Routengenerator, der alle Mobilitätsoptionen erschließt,
  3. zusätzliche die Anschlussmöglichkeiten an den ÖV ausgebaut werden, z.B. durch öffentlich geförderte Ruftaxis oder integrierte Carsharing-Angebote, die eine Tür-zu-Tür-Mobilität ermöglichen,
  4. die Bezahlung verschiedener Mobilitätsangebote im vernetzten Verkehrsverbund einfacher wird, zum Beispiel durch die Einführung einer allgemeinen „Mobilitätskarte“.

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Vom Straßen- zum Lebensraum – Straße kann mehr als Auto

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Zur Bedeutung des „Ruhenden Verkehrs“

Der Verkehr ist ein Klimaschwergewicht – und gerade hier herrscht seit Jahren Stillstand. Denn die Emissionen, die wir mit unseren Autos und LKWs ausstoßen, sind heute nahezu genauso hoch wie noch 1990. Und das, obwohl die Motoren, die sie antreiben, immer effizienter werden. Grund ist: Wir fahren mehr, weiter und in schwereren Autos. Zur Arbeit, zum Einkaufszentrum und in den Urlaub. Unsere Innenstädte sind am PKW-Verkehr ausgerichtet. Autos nehmen zu viel Platz in Anspruch. Platz, den wir für Fahrradwege, ausgereifte Carsharing-Angebote und den öffentlichen Personennahverkehr benötigen. Oder den wir in Raum für Begegnung, Freizeit und  Grünflächen verwandeln könnten.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen, durch die

  1. die „wahren“ Kosten der PKW-Stellplätze verursachergerecht umgelegt werden, damit öffentlicher Raum nicht mehr selbstverständlich und vorrangig ohne Gegenleistung für das Auto reserviert bleibt, wie es aktuell etwa durch kostenlose oder zu günstige Parkplätze in dicht besiedelten Städten geschieht,
  2. in den Städten die Wege zu wichtigen Infrastrukturen deutlich kürzer werden als heute,
  3. Städte und ihr Umland durch öffentlichen Verkehr (ÖV) und Radschnellwege besser verknüpft sind,
  4. Stadtautos der Zukunft klein sind, leise und elektrisch fahren und von mehreren Personen geteilt werden,
  5. Ruftaxis und -busse den öffentlichen Verkehr ergänzen (UBA 2017, UBA 2018),
  6. und sich dadurch die Funktionsvielfalt des öffentlichen Straßenraums als Aufenthaltsraum deutlich erhöht.

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Kreislaufwirtschaft: Der Weg aus den Müllbergen

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Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-ÖkoDesign-Richtlinie

Wir verschicken unseren Müll in alle Welt, wo er auf ungeschützten Halden Menschen und Natur vergiftet. In Deutschland wird ein großer Teil des Hausmülls in Müllverbrennungsanlagen verbrannt: Über 400 Millionen Tonnen Abfall haben die Deutschen in dem Jahr 2018 produziert (vgl. Umweltbundesamt, „Abfallaufkommen“). Nicht eingerechnet sind da gebrauchte und alte Produkte, die wir ins Ausland exportieren, bevor auch sie dort zu Müll werden.

Um diesen Raubbau an unserer Ressourcen zu beenden, müssen wir den Einstieg in eine konsequente Kreislauf finden, in der die Rohstoffe, die wir für Verpackung und Produkt brauchen, wiederverwertet werden können.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich mich für die Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der EU-ÖkoDesign-Richtlinie mit dem Ziel einsetzen, dass

  1. Produkte in Zukunft länger genutzt und ihre Bestandteile wiederverwertet werden können,
  2. bereits beim Design von Produkten eine bestimmte Dauerhaftigkeit zu gewährleisten und die Wiederverwendung zukünftig verpflichtend zu berücksichtigen ist,
  3. verlängerte Gewährleistungsfristen Reparaturen erleichtern,
  4. die Ausfuhr klimaschädlicher Produkte, wie z.B. Gebrauchtwagen, stärker reguliert wird,
  5. der Export von Abfall sehr stark eingeschränkt wird und
  6. Stoffe, wie Plastik, die auf fossilen Energieträgern basieren, vorrangig eingespart (Suffizienz) und verstärkt durch Biomasse-basierte Stoffe ersetzt werden, sobald hierzu genug Flächen zur Verfügung stehen, ohne die Biodiversität oder die Lebensmittelproduktion zu gefährden (vgl. MP 17).

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Bilanzierung der Treibhausgase durch die Lieferkette

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Lieferkettengesetz 2.0

Die Grafik illustriert stark vereinfacht die Bilanzierung der Emissionen durch die Lieferkette bis zur digitalen Kennzeichnung im Endprodukt.

Am 11. Juni 2021 wurde Bundestag das sogenannte „Lieferkettengesetz“ verabschiedet. Ein wichtiger Schritt: Denn größere Unternehmen werden damit ab dem 1.1.2023 verpflichtet, Verantwortung für die gesamte Produktionslinie ihrer Produkte zu übernehmen.

Dabei geht es im aktuellen Lieferkettengesetz allerdings vorrangig um den Schutz der Menschenrechte, um soziale Standards und Gesundheit. Klima- und Umweltschutz sind bislang weitgehend ausgespart.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen,

  1. die Unternehmen verpflichten, die Treibhausgas-Emissionen innerhalb der gesamten Lieferkette zu bilanzieren. Die Verpflichtung zur Treibhausgasbilanzierung kann stufenweise in den Wirtschaftsbereichen verfolgen, in denen die Umsetzung einfach und die Wirkung groß ist.
  2. die Unternehmen zur transparenten Information über die tatsächlichen Umweltkosten (incl. der Treibhausgase) zu verpflichten, die in einem Produkt verborgen liegen. Diese Informationen müssen für Verbraucher zugänglich sein (Stichwort Digitaler Produktpass).

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Für den Klimaschutz (aus-)bilden: In Beruf und Schule

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Viele Menschen sind bisher noch nicht ausreichend auf die Veränderungen vorbereitet, die der menschengemachte Klimawandel auch für unseren Alltag und unsere Arbeitswelt bedeuten wird. Es fehlt nicht nur Wissen über die Veränderungen in der Arbeitswelt die wirksamer Klimaschutz erfordert, sondern auch ein Bewusstsein für Chancen, die sich aus einer sozial-ökologischen Wende ergeben können. Denn hier entstehen viele neue Berufsbilder und Aufgaben. Nicht nur für die Generation unserer Kinder wird Klimaschutz zu einem selbstverständlichen Teil ihres Berufs werden müssen – egal, wo sie arbeiten.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen:

  1. ökologisch und sozial nachhaltige Berufe für Menschen attraktiver macht und ihnen ermöglicht leichter in diese wechseln können. Denn viele Berufe, sei es in der Automobilbranche, in der Energiewirtschaft oder in der Industrie, werden in Zukunft ganz wegfallen oder sich stark verändern. Andere Berufe werden an Bedeutung gewinnen, etwa in der Bioökonomie, bei der Gebäudesanierung, im Heizungsbau, bei den Erneuerbaren Energien, in Gesundheit und Pflege, in der Digitalisierung sowie in der Land- und Forstwirtschaft.
  2. berufsbegleitende Fortbildungen für ökologische und nachhaltige Berufe verstärkt gefördert werden. Dazu gehört auch eine bessere Informationen über Jobchancen in den neuen Arbeitsmärkten.
  3. Umwelt- und Klimathemen stärker als bisher in die Lehrpläne von Schulen und Berufsschulen aufgenommen werden.
  4. eine jährliche bezahlte Bildungswoche für alle Interessierten einführt, die Menschen ermöglicht andere soziale, ökologische und nachhaltige Berufswelten kennen zu lernen.

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Klimaschutz als Pflichtaufgabe rechtlich konkretisieren

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Mit seinem wegweisenden Beschluss vom 29.4.2021 stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass Klimaschutz schon jetzt im Grundgesetz verankert ist und wir heute mehr für den Klimaschutz machen müssen, um die Freiheitsrechte nachfolgender Generationen nicht zu gefährden. Die Pflichtaufgabe Klimaschutz hat nun Verfassungsrang und muß im Recht weiter konkretisiert werden.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen:

  1. Ein Verbot für das Inverkehrbringen fossiler Energieträger ab z.B. 2035, sofern andere Maßnahmen nicht den notwendigen Erfolg bringen.
  2. Verpflichtung zum Klimaschutz für Kommunen
  3. Verankerung des Klimaschutzes im Aktienrecht als Aufgabe von Unternehmen
  4. Beschlussvorlagen in Bund, Land und Kommunen müssen auf Klimarelevanz geprüft werden
  5. Gesetzliche Verankerung eines Klimabürger*innenrats oder einer Klimaversammlung.

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