Klimawerkstatt Spandau

Bildquelle: Klimawerkstatt Spandau

Warum müssen Treibhausgase einen Preis bekommen? Was hat ein C02-Preis mit mir zu tun? Wie wirkt sich ein C02-Preis auf mich aus? Welche Rolle spielen Haushalte und Unternehmen im Vergleich? Warum sind die Beschlüsse der Bundesregierung vom 20. September weder geeignet, die deutschen, noch die europäischen und internationalen Klimaziele zu erreichen? Wieso ist der vorgesehene Preis auf C02 nicht nur in seiner Höhe unwirksam, sondern auch verfassungsrechtlich umstritten und sozial ungerecht?

Diese und weitere Fragen beantwortete der Experte Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des Vereins C02-Abgabe im Rahmen der Woche „Berlin spart Energie“ am 7. November in der Klimawerkstatt Spandau. Er erklärte, weshalb die Chance, mit einem wirksamen, verursachergerechten und sozial ausgewogenen C02-Preis den Grundstein für mehr Klimaschutz zu legen, von der Bundesregierung verpasst wurde, wo dringend nachgesteuert werden muss und wo jeder selbst ansetzen kann, einen Beitrag zu leisten, die Erdüberhitzung aus deutscher Sicht auf 1,5 Grad Celsius zu beschränken.

Der Vortrag kann hier abgerufen werden.

Klimahaus Bremerhaven

Bildquelle: Nordsee-Zeitung

Klimaziele 2030 – CO2 –Steuer und was dann? Am 18. November 2019 diskutierte Rebecca Freitag für den CO2 Abgabe e.V. und UN-Jugenddelegierte für Nachhaltige Entwicklung gemeinsam mit Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, Ernst-Christoph Stolper, stellv. Vorsitzender des BUND, Michael Bauchmüller, Berlinkorrespondent der Süddeutschen Zeitung und Christian Dürr, stellv. Fraktionsvorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion im Klimahaus Bremerhaven das Klimapaket der Bundesregierung. Dabei wurde deutlich, dass die Maßnahmen der Großen Koalition teuer und ineffizient sind.  Die Experten sehen das Klimapaket als verpasste Chance für den Klimaschutz. Der CO2-Preis bringe keine Lenkungswirkung, sei sozial unverträglich, weil er Wähler und nicht einkommensschwache Haushalte entlaste und zudem vermutlich verfassungswidrig.

 

GermanZero Masterplan

Bildquelle: Heinrich Strößenreuther

Wie wird Deutschland bis spätestens 2035 klimaneutral, um die Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius zu begrenzen? Eine Gruppe von WissenschaftlerInnen, NGO-Vertretern, darunter auch der CO2 Abgabe e.V., und Engagierten diskutierten gemeinsam unter professionseller Anleitung der Metaplan-Mitarbeiter*innen Mitte November 48 Stunden lang in Quickborn bei Hamburg einen „Masterplan“ für ein 1,5°-Gesetz.

Weitere Infos zu der Kampagne GermanZero und zum Masterplan hier.

 

Bundestag muss beim CO2-Preis deutlich schärfen

Zum heutigen Beschluss der Bundesregierung für ein Gesetz zum CO2-Preis erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

Bundestag muss beim CO2-Preis deutlich schärfen

„Der von der CDU/CSU und SPD geführten Bundesregierung verabschiedete Gesetzesentwurf muss vom Deutschen Bundestag in zentralen Punkten deutlich geschärft werden. Nur ein höherer Einstiegspreis von 40 Euro, ein nationaler CO2-Mindestpreis im Emissionshandel und eine stärkere Entlastung vor allem einkommensschwacher Haushalte sorgen für die notwendigen ökonomischen Anreize, einen sozialen Ausgleich und wirksamen Klimaschutz. Zudem sind erheblich Zweifel angebracht, ob der Mechanismus eines nationalen Festpreis-Emissionshandels überhaupt zeitnah verfassungskonform umgesetzt werden kann. Mit über 4.000 Verpflichteten droht mit dem Festpreis-Emissionshandel ein unvollziehbares, klageanfälliges bürokratisches Monster.“ Mehr lesen „Bundestag muss beim CO2-Preis deutlich schärfen“

Anhörung im Landtag NRW vom 27.9.2019 – Stellungnahme

Für die Anhörung zum Antrag „CO2 einen Preis geben“ (Drucksache 17/5724) im Ausschuss für Europa und Internationales des Landtags Nordrhein-Westfalen hat der CO2 Abgabe e.V. wie folgt Stellung genommen:

ZUSAMMENFASSUNG

1. Ohne wirksame CO2-Preise sind die deutschen Klimaziele nicht zu erreichen: Der Antrag ist zu begrüßen, eine verfassungs- und europarechtskonforme CO2-Bepreisung zu erarbeiten, die schnell und wirksam einen Beitrag zum Erreichen der deutschen und europäischen Klimaschutzziele leistet. 235 der mindestens erforderlichen 302 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten (CO2e) könnten mittels CO2-Preis bis 2030 eingespart werden.

2. Energiesteuerreform und Emissionshandel sind kein Widerspruch: Die Forderung nach einem einheitlichen, übergreifenden Preis – wie von den Wirtschaftsweisen empfohlen – über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr ist richtig. Kurzfristig ist eine Kombination aus einer CO2- Preis orientierten Reform von Steuern und Umlagen auf Energie bei Wärme und Verkehr (Non-ETS) sowie ein deutscher CO2-Mindestpreis (carbon price floor) im bestehenden Europäischen Emissionshandelssystem (ETS), insbesondere bei der Stromerzeugung, der schnellste, kosteneffizienteste, unbürokratischste und vor allem wirksamste Lösungsweg. Ein Emissionshandelssystem kann auf europäischer Ebene erst für das Jahr 2030 wirksam eingeführt werden.

3. Gegenfinanzierung von Steuern und Umlagen statt Energiegeld: Die Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung sollten statt für ein „Energiegeld“ oder eine „Klimaprämie“ in die Gegenfinanzierung bestehender Steuern und Umlagen fließen. Die Gegenfinanzierung von EEG- und KWKG-Umlage, Heizöl-, Heizgas und ggf. der Stromsteuer entlastet einkommensschwache Haushalte genauso gut wie ein „Energiegeld“. Der große Zusatznutzen zum Energiegeld: Die Energiewende würde durch den Wegfall zahlreicher Meldepflichten und Ausnahmeregelungen entbürokratisiert.

4. Begrenzung der Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius nicht aufgeben: Deutschland hat das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert. Soll das Ziel bzw. die Möglichkeit, die Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius zu begrenzen, eingehalten werden bzw. möglich bleiben, müssen die Emissionen bis 2030 um 466 Mt CO2e sinken. Das ist sechsmal soviel wie zwischen 2005 und 2018 eingespart wurde und um 50 Prozent mehr, als Deutschland sich mit dem Reduktionsziel von 55 Prozent gegenüber 1990 bislang vorgenommen hat.

5. Flankierende Maßnahmen zwingend erforderlich:
Ein CO2-Preis bildet die ökonomische Grundlage und damit den Kern (nicht das Beiwerk) einer jeden Klimaschutzstrategie. Mit ihm allein sind die Ziele aber nicht zu erreichen. Ordnungsrechtliche Maßnahmen und Förderung sind so anzupassen, dass der CO2-Preis seine optimale Lenkungswirkung entfalten kann. Soziale und wirtschaftliche Härtefälle sollten durch Investitionsunterstützung bei der Dekarbonisierung gemildert werden.

Zur ausführlichen Stellungnahme

20190918_CO2 Abgabe_Stellungnahme CO2-Preis_NRW

Stromsektor bei CO2-Debatte nicht vernachlässigen

 

 

 

 

Branchenbündnis fordert einheitlichen CO2-Preis über alle Sektoren

Berlin, 18. September 2019. Bei der Ausgestaltung des von der Bundesregierung geplanten CO2-Preises müssen unbedingt auch die Auswirkungen auf den Stromsektor bedacht werden. Das ist die Forderung eines Bündnisses aus Energieversorgern, Stadtwerken und Direktvermarktern. Ein separates nationales Emissionshandelssystem für die Bereiche Wärme und Verkehr sei vor diesem Hintergrund der falsche Ansatz. Die dringend benötigte Lenkungswirkung zur Verringerung der Treibhausgasemissionen ließe sich nur mit einem über alle Sektoren einheitlichen CO2-Preis erreichen.

Ein einheitlicher CO2-Preis vermeide Fehlanreize, beschleunige den notwendigen Einsatz von sauberem Strom in den Bereichen Wärme und Verkehr, und fördere durch seine Technologieoffenheit Innovationen. Umgesetzt werden könne er etwa über die Einführung eines Mindestpreises im europäischen Emissionshandelssystem und über eine Änderung der Energiesteuersätze. Damit könnten in Deutschland bis zum Jahr 2030 rund 200 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden. Das entspricht bereits zwei Dritteln der von der Bundesregierung für 2030 anvisierten Verringerung um 55% im Vergleich zu 1990. Die durch den CO2-Preis erzeugten Mehreinnahmen sollten nach Auffassung des Bündnisses zur Absenkung der auf den Strompreis erhobenen Steuern und Abgaben, insbesondere der EEG-Umlage, verwendet werden. So könne die Kopplung mit den Sektoren Wärme und Verkehr erleichtert und das CO2-Preissignal beim Endverbraucher sichtbar gemacht werden.

Das unter anderem von der CSU ins Spiel gebrachte Modell eines separaten nationalen Emissionshandelssystems würde zwar zu einem deutlich höheren CO2-Preis in den Bereichen Wärme und Verkehr führen, nicht jedoch im Strombereich. Dort würde weiterhin der durch das europäische Emissionshandelssystem ermittelte CO2-Preis gelten, der aktuell deutlich unter dem für das deutsche System zu erwartenden Niveau liegt. Diese Ungleichheit hätte zur Folge, dass die notwendige Sektorkopplung erschwert und die im Stromsektor bestehende systematische Bevorteilung fossiler Energieträger zulasten der Erneuerbaren Energien erhalten bliebe. Zudem würde die Einführung eines separaten, nationalen Emissionshandelssystems für Wärme und Verkehr einige Jahre in Anspruch nehmen und mit bürokratischem Mehraufwand einhergehen.

Das Bündnis aus Energieversorgern, Stadtwerken und Direktvermarktern sieht die Sektorkopplung als Schlüsselelement für die Dekarbonisierung, auch in den Bereichen Wärme und Verkehr. Die Bundesregierung müsse deshalb bereits bei der Ausgestaltung des nationalen CO2-Preises die erforderlichen Weichen für diese umfassende Energiewende stellen.

Mathias Nikolay, Vorstand der badenova AG & Co. KG: „Genauso wie Klimaschutz nicht an Landesgrenzen Halt macht, sondern weltweit gedacht werden muss, kann auch die Verringerung des CO2-Ausstoßes nicht auf einzelne Sektoren beschränkt werden, während andere ausgespart bleiben. Wenn man es wirklich ernst meint mit einem CO2-Preis, dann muss er für alle Verursacher gelten.“

Kurt Kretschmer, zuständig für Energiepolitik bei der Energy2market GmbH: „Der Stromsektor nimmt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle ein. Mit sauberem Strom aus Erneuerbaren Energien lassen sich zukünftig nicht nur der Stromsektor selbst, sondern auch weite Teile des Wärme- und Verkehrssektors dekarbonisieren. Daher ist es wichtig, dass auch dort effektive und vor allem unverfälschte CO2-Preissignale gesetzt werden. Daher brauchen wir dringend einen einheitlichen und sektorübergreifenden CO2-Preis.“

Sebastian Sladek, Vorstandsmitglied der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG: „Wir brauchen nicht noch mehr Bürokratie, sondern schnelle und effektive Maßnahmen für mehr Klimaschutz. Daher darf an einer effektiveren CO2-Bepreisung über alle Sektoren hinweg kein Weg vorbeiführen.“

Jochen Fischer, Geschäftsführer der Stadtwerke MüllheimStaufen GmbH: „Wir unterstützen als regeneratives Stadtwerk die Einführung eines einheitlichen CO2-Preises, da dies die dringend erforderliche Sektorkopplung befördert und sowohl dem Strom- und Wärmemarkt, wie auch dem Mobilitätssektor entscheidend hilft.“

Gebhard Gentner, Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH: „Ein Klimaschutzpaket ist nur dann wirksam, wenn alle Energieträger und Verbraucher entsprechend ihrer Gesamt-CO2-Bilanz darin Berücksichtigung finden.“

Pressekontakt:

Niels Schnoor

DWR eco GmbH

030-609819505

schnoor@dwr-eco.com

Ulf Sieberg

CO2 Abgabe e.V., Leiter Büro Berlin

Tel. 0152 553 70 200

Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Erklärung zur Sitzung des Klimakabinetts der Bundesregierung am 18.07.19

Zur heutigen Sitzung des Klimakabinetts der Bundesregierung unter Leitung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.

Lange: Ohne CO2-Mindestpreis im Emissionshandel ist CO2-Bepreisung kurzfristig kaum wirksam

„Die Diskussion um eine Bepreisung von CO2 auf eine Ausweitung des Emissionshandels oder eine CO2-Steuer zu reduzieren, läuft in die Irre. Was es braucht ist ein übergreifender, einheitlicher CO2-Preis in den Sektoren Strom, Heizen und Verkehr, wie ihn die Gutachter der Bundesregierung gefordert haben. Der schnellste und wirksamste Weg ist jetzt die Einführung eines nationalen CO2-Mindestpreises im Emissionshandel. Als Vorbild dient Großbritannien, das einen Mindestpreis bereits 2013 eingeführt hat. Er ist unabdingbar, weil hier die größten Verursacher von Treibhausgasen, die Energieerzeugung und die Industrie, adressiert werden. Ohne CO2-Mindestpreis im Emissionshandel mindestens bei der Stromerzeugung bleibt eine CO2-Bepreisung für den Klimaschutz kaum wirksam. Kombiniert werden sollte der Mindestpreis mit einer CO2-Preis orientierten Reform der Steuern und Umlagen bei Heizen und Verkehr (Kombi-Modell). Heutige Fehlanreize werden so korrigiert.

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Empfehlungen der Wirtschaftsweisen für einheitlichen CO2-Preis zügig umsetzen

Zur Übergabe des Sondergutachtens „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ des Sachverständigenrates für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Wirtschaftsweise) an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.

Lange: Empfehlungen der Wirtschaftsweisen für einheitlichen CO2-Preis zügig umsetzen

Die Empfehlung der Wirtschaftsweisen mit Hilfe eines übergreifenden, einheitlichen CO2-Preises über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr zu mehr Klimaschutz zu kommen, sollte nun schnellst möglich von der Bundesregierung umgesetzt werden. Nur so können die Klimaschutzziele 2030 noch erreicht werden. Um einen übergreifenden, einheitlichen CO2-Preis zu erhalten sollte Deutschland als Übergangslösung hin zu einem europaweiten Emissionshandelssystem einen CO2-Mindespreis im Stromsektor mit einer Energiesteuerreform in den Bereichen Verkehr und Heizen kombinieren (Kombi-Modell). Eine Ertüchtigung des Emissionshandels und eine Energiesteuerreform sind den Wirtschaftsweisen nach für ein konsequentes Handeln beim Klimaschutz notwendig. Die Glaubwürdigkeit steht und fällt mit der Ausgestaltung des CO2-Preises. Ohne eine schnelle Umsetzung und steigende Preise werden den Gutachtern nach die Klimaziele nicht erreicht.  

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Vorschläge des BMU zur CO2-Bepreisung greifen zu kurz – Wettbewerb um das beste Modell zu begrüßen

Zur heutigen Präsentation der Gutachten zum Thema CO2-Bepreisung durch das Bundesumweltministerium erklärt Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V.:

Vorschläge zur CO2-Bepreisung des BMU greifen zu kurzWettbewerb um das beste Modell zu begrüßen

„Die schrittweise Einführung eines CO2-Preises allein im Verkehr und beim Heizen schmälert die Lenkungswirkung, sorgt für weniger Einnahmen, damit für weniger Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und führt zu Verzerrungen im Energiemarkt. Nur die Sektoren Wärme und Verkehr in den Blick zu nehmen greift daher zu kurz. Die Mittel für eine „Klima-Prämie“ zu verwenden, schafft zusätzlichen bürokratischen Aufwand, schmälert die Lenkungswirkung und ist rechtlich nicht unumstritten.

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