Anhörung im Landtag NRW vom 27.9.2019 – Stellungnahme

Für die Anhörung zum Antrag „CO2 einen Preis geben“ (Drucksache 17/5724) im Ausschuss für Europa und Internationales des Landtags Nordrhein-Westfalen hat der CO2 Abgabe e.V. wie folgt Stellung genommen:

ZUSAMMENFASSUNG

1. Ohne wirksame CO2-Preise sind die deutschen Klimaziele nicht zu erreichen: Der Antrag ist zu begrüßen, eine verfassungs- und europarechtskonforme CO2-Bepreisung zu erarbeiten, die schnell und wirksam einen Beitrag zum Erreichen der deutschen und europäischen Klimaschutzziele leistet. 235 der mindestens erforderlichen 302 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalenten (CO2e) könnten mittels CO2-Preis bis 2030 eingespart werden.

2. Energiesteuerreform und Emissionshandel sind kein Widerspruch: Die Forderung nach einem einheitlichen, übergreifenden Preis – wie von den Wirtschaftsweisen empfohlen – über die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr ist richtig. Kurzfristig ist eine Kombination aus einer CO2- Preis orientierten Reform von Steuern und Umlagen auf Energie bei Wärme und Verkehr (Non-ETS) sowie ein deutscher CO2-Mindestpreis (carbon price floor) im bestehenden Europäischen Emissionshandelssystem (ETS), insbesondere bei der Stromerzeugung, der schnellste, kosteneffizienteste, unbürokratischste und vor allem wirksamste Lösungsweg. Ein Emissionshandelssystem kann auf europäischer Ebene erst für das Jahr 2030 wirksam eingeführt werden.

3. Gegenfinanzierung von Steuern und Umlagen statt Energiegeld: Die Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung sollten statt für ein „Energiegeld“ oder eine „Klimaprämie“ in die Gegenfinanzierung bestehender Steuern und Umlagen fließen. Die Gegenfinanzierung von EEG- und KWKG-Umlage, Heizöl-, Heizgas und ggf. der Stromsteuer entlastet einkommensschwache Haushalte genauso gut wie ein „Energiegeld“. Der große Zusatznutzen zum Energiegeld: Die Energiewende würde durch den Wegfall zahlreicher Meldepflichten und Ausnahmeregelungen entbürokratisiert.

4. Begrenzung der Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius nicht aufgeben: Deutschland hat das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert. Soll das Ziel bzw. die Möglichkeit, die Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius zu begrenzen, eingehalten werden bzw. möglich bleiben, müssen die Emissionen bis 2030 um 466 Mt CO2e sinken. Das ist sechsmal soviel wie zwischen 2005 und 2018 eingespart wurde und um 50 Prozent mehr, als Deutschland sich mit dem Reduktionsziel von 55 Prozent gegenüber 1990 bislang vorgenommen hat.

5. Flankierende Maßnahmen zwingend erforderlich:
Ein CO2-Preis bildet die ökonomische Grundlage und damit den Kern (nicht das Beiwerk) einer jeden Klimaschutzstrategie. Mit ihm allein sind die Ziele aber nicht zu erreichen. Ordnungsrechtliche Maßnahmen und Förderung sind so anzupassen, dass der CO2-Preis seine optimale Lenkungswirkung entfalten kann. Soziale und wirtschaftliche Härtefälle sollten durch Investitionsunterstützung bei der Dekarbonisierung gemildert werden.

Zur ausführlichen Stellungnahme

20190918_CO2 Abgabe_Stellungnahme CO2-Preis_NRW

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