Klimaschutz im Bundestag 6: Herausforderung Biomasse

Am 28.9.2022 diskutierten wir mit Forscherin Prof. Daniela Thrän vom Deutschen Biomasseforschungszentrum und dem Bundespolitiker Markus Hümpfer (SPD-Berichterstatter für die Biomassestrategie) sowie Martin Waldhausen vom BMWK, Referat Klimaschutz in Land- und Forstwirtschaft, Biomasse KB7 zum Thema „Herausforderung Biomassestrategie“

Der Videomitschnitt findet sich hier.

Präsentation von Jörg Lange

Präsentation von Prof. Daniela Thrän
Zum Videomitschnitt des Vortrages von Frau Thrän geht es direkt hier.

Zur Dokumentation der Fragen/Anmerkungen im Chat und unseren Antworten geht es hier.

Laut Koalitionsvertrag soll die „Bioenergie in Deutschland eine neue Zukunft haben. Dazu werden wir eine nachhaltige Biomasse-Strategie erarbeiten.“

Dazu hat die Bundesregierung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesumweltministerium (BMUV) die Erarbeitung einer Biomassestrategie in Auftrag gegeben.

Seit 6.10. 2022 liegt seitens der Ministerien zur Biomassestrategie ein entsprechendes Eckpunktepapier vor. „Auf Basis dieser Eckpunkte soll die Strategie im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft erarbeitet und im kommenden Jahr verabschiedet werden“, so die dazugehörige Pressererklärung vor.

Auf Grundlage des Eckpunktepapiers plant der KiB e.V. weitere Onlineveranstaltungen zu ausgewählten Fragen.

Eine solche Strategie hat aus Sicht des KiB e.V. neben der Frage zur Bioenergie weitreichende Fragestellungen zu beantworten, u.a.

  • Ist man sich im Grundsatz über eine Kaskadennutzung – Nahrungsmittel vor stofflicher Nutzung vor energetischer Nutzung einig?
  • Wieviel Biomasse darf zukünftig noch verbrannt werden, welche Rolle werden Pelletöfen, die Verbrennung von Holzhackschnitzel, Biogas, Biomethan und Pyrolyseanlagen (Stichwort Pflanzenkohle, Negativemissionen) mit welchen Eingangsstoffen in welchem Umfang spielen?
  • Dürfen Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln hergestellt werden?
  • Welche Rolle spielt die Reduktion der Tierbestände in Deutschland und in der Folge freiwerdende Flächen für eine Biomassestrategie und bis wann?
  • Welche Rolle darf zukünftig Kraftfutter aus Übersee noch spielen?
  • Wieviel kann Biomasse zu negativen Emissionen beitragen?
  • Ist der im Interesse eines gesunden Bodens und einer gesunden Landwirtschaft wichtige Humusaufbau für Negativemissionen geeignet?
  • Wieviel Wiedervernässung von organischen Böden (Mooren) werden notwendig und ermöglicht (Moorschutzstrategie)?
  • Wie werden Paludikulturen auf wieviel geeigneten Flächen gefördert, wie können die Wertschöpfungsketten aufgebaut/gestärkt werden?
  • Wieviel Wasserrückhaltung in der Landschaft wird notwendig, um Auswirkungen der Klimakrise auszugleichen? 
  • Welche Rolle können Dach-PV, Agri-PV und (Freiflächen PV) etc. zum Ausgleich von Energiepflanzen (z.B. Mais) spielen?
  • Wieviel Arten- und Biotopschutz auf wieviel % der Fläche mit welchen Konsequenzen braucht es innerhalb einer nachhaltigen Biomassestrategie?
  • Welche Rolle darf eine Kompensationslogik spielen, die eine Verrechnung von Emissionsreduktionen, Renaturierung natürlicher Senken und zusätzlicher Senken vornimmt?
  • Welche der Fragen müssen ordnungsrechtlich geregelt werden, welche müssen durch finanzielle Anreize gelöst und welche können dem Markt überlassen werden?

Energiesparen jetzt und von Allen

Energiesparen-jetzt

„Der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit ist weniger Energieverbrauch. Jede nicht verbrauchte Kilowattstunde hilft auch, Kosten für die teuren fossilen Energien zu sparen. Sprich: Wer Energie spart, schont den Geldbeutel, schützt das Klima und stärkt das Land.“ zitiert aus dem Papier „Arbeitsplan Energieeffizienz“ des Bundesministeriun für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 17.5.2022.

Das BMWK hat auf der webseite energiewechsel.de bereits zahlreiche Sofort-tipps und Vorschläge zum Energiesparen geordnet nach Akteuren zusammengestellt.

Weitere Hinweise für Kommunen seitens unseres Mitgliedes Bundesverband Klimaschutz e.V. finden sich hier.

Elektrische Geräte zeitweise oder dauerhaft abschalten

In vielen Fällen stellt sich die Frage welche elektrischen Geräte zu welchen Zeiten wirklich laufen müssen, wie z.B.

  • durchlaufende Privatserver, flimernde Displays in Kneipen, Cafés, Restaurants,
    Riesendisplays, auf denen Reklame flimmert; Beleuchtung, weil Architekten meinen, dass es schick aussieht
  • Kaffeeautomaten, die dauernd unter Strom stehen, um die Tassen warm zu halten
  • Netzteile von Handys usw. die einfach in der Steckdose stecken bleiben
  • Ventilatoren
  • Dauerbeleuchtung in allgemein zugänglichen Toilettenanlagen

Elektroroller zeitweise verbieten, die keine notwendige Mobilität ersetzen

Auch weniger Spritverbrauch hilft, da in den Raffinerien zur Produktion von Benzin und Diesel ebenfalls Gas und Strom (bis zu 1,6 kWh/Liter Benzin und Diesel) verbraucht werden (Dennis & Thorsten).

Welche Potentiale der zusätzlichen Stromerzeugung lassen sich ggf. bis zum Winter schnell erschließen?

Solarstromanlagen

vgl. auch Tagesschaubeitrag vom 3.10.2022

  • Zertifizierungspflicht für PV-Anlagen mit Aufschub des Nachweises (Stichwort Anlagenzertifikat Typ B)
    Nach einer Branchenschätzung sind etwa 500 MW PV-Kapazität fertig gebaut, dürfen aber aus Gründen fehlender Anlagenzertifikte nicht ins öffentliche Netz einspeisen. Bei den Zertifizieren gibt es Wartezeiten von bis zu einem Jahr.
    Nach der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) ist für Energieerzeugungsanlagen > 135 kW bis 950 kW ein Anlagenzertifikat B für die Einspeisung ins öffentliche Netz nachzuweisen.
    Die entsprechenden Zertifizierer/Ämter/Netzbetreiber sind derzeit komplett überlastet.
    Nun muss die beauftragte Zertifizierungsstelle auf Verlangen des Anlagenbetreibers das Anlagenzertifikat unter der Auflage ausstellen, dass der Betreiber der Anlage innerhalb von 18 Monaten ab Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit nach Ausstellung des Anlagenzertifikats die erforderlichen Nachweise vollständig im Sinne des Absatzes 1 einreicht. (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) Ausführungshinweise zum Anlagenzertifikat (B) unter Auflage
  • Mindestabstände für PV-Dachanlagen reduzieren. Sie wurde vor kurzem auf 1m erhöht (Abstand von Anlage zum Rand des Daches). Dadurch könnten Anlagen größer ausgelegt werden
  • 70%-Einspeisegrenze für kleine neue PV-Anlagen sofort aussetzen, nicht erst ab 1.1.2023, wie bereits beschlossen. Dann könnten die Anlagen ihre gesamte Erzeugung einspeisen, ca. 5% mehr Strom pro Anlage
  • Vereinfachung Steckersolargeräte Verzicht auf Einspeisesteckdose/Zweirichtungszählers; Förderung von allgemeinen Bauzulassungen

Weitere Maßnahmen

  • Notstromaggregate freigeben
    Netzersatzanlagen dürfen wegen Emissionsrecht nur 300 bzw. 500 Stunden pro Jahr laufen – diese Grenze könnte man befristet aufheben.
  • EE-Zubau auch außerhalb von Auktionen zulassen
    Frankreich erlaubt zeitweise bis zu 40% mehr Leistung als in Auktionen geboten
  • Software-Optimierung von bestehenden Windenergieanlagen zulassen
    Bis zu 8% Mehrerzeugung; Problem heute: Netzanschlusskriterien
  • Abschalt-Pflichten von Windenergieanlagen für eine begrenzte Zeit aussetzen
    Schattenwurf, Schallschutz, Fledermausschutz
  • Aussetzen von Einschränkungen bei Biogasanlagen
    Die Biogaserzeuger können ihre Fermenter stärker füttern, weil die Vorräte aus dem Vorjahr etwa zwei Monatsproduktionen größer sind als erwartet. An den Anlagen mit Gaseinspeisung (etwa 10 % der Biogasmenge) kann das direkt ins Gasnetz gespeist werden. Anlagen mit Verstromung vor Ort (knapp 90 % der Biogaserzeugung) können, soweit sie bereits flexibel sind, die Stromerzeugung im BHKW etwas länger laufen lassen und damit die Verstromung von Erdgas substituieren, was summarisch zum selben Einsparungseffekt führt wie eine Einspeisung.
    Damit würden im Laufe des Winters, ohne weitere Investitionen, etwa 20 TWh Gas verfügbar.
    Die Erschließung des Potenzials hängt an regulatorischen und fiskalischen Hemmnissen, deren vorübergehende Aussetzung nötig wäre (eine Auswahl: baurechtliche Begrenzung der jährlichen Biogaserzeugung bei landwirtschaftlicher Standortgenehmigung auf 2,3 Mio m3, Mindestverweilzeit im gasdichten System, Mindestmengen beim Lagervolumen für Gärrest-Dünger, geminderte Flexibilitätsprämie, rückwirkende Minderung der EEG-Vergütung, entfallende Vergütungen für Güllevergärung bei Unterschreitung der täglichen Mindestmenge, Maisdeckel. Diese Option der zusätzlichen Stromeinspeisung würde zu Spotmarktpreisen erfolgen. Da Biogas derzeit günstiger ist als Erdgas, wird keine Marktprämie aus dem EEG-Topf fällig. Das hätte einen dämpfenden Effekt auf die hohen Stromkosten.
  • Sofortige Aktivierung von Reservekraftwerken auch ohne Netzengpass
  • Staatliche Beschaffung von PV-Modulen
    Zentrale Beschaffung von PV-Modulen im GW-Maßstab in Asien und Verkauf an den Großhandel ab Hamburg

Wie soll/darf ab dem 1.1.2024 bei einer Heizungserneuerung geheizt werden?

Gemeinsame Pressemitteilung Bundesverband Kraft Wärmekopplung e.V. (B.KWK) und Klimaschutz im Bundestag e.V. (KiB) 22.8.2022

Freiburg/Berlin, 22. August 2022.
Der Bundesverband Kraft Wärmekopplung e.V. (B.KWK) und Klimaschutz im Bundestag e.V. (KiB) begrüßen das Vorziehen des 65%-Ziels für EE-Wärme bei neuen Heizungsanlagen von 2025 auf den 1. Januar 2024.
Bei den Vorschlägen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), wie das 65%-Ziel erreicht werden soll, vermissen wir Lösungen unter Einbezug der Kraft-Wärme-Kopplung, z.B. in Kombination mit Wärmepumpen und Solaranlagen.
„KWK-Anlagen werden bei stromoptimiertem und wärmegedeckeltem Betrieb zur Abdeckung des Strombedarfs, wenn die Sonne nicht ausreichend scheint und/oder der Wind nicht ausreichend weht, zur flexiblen Abdeckung der „Residuallast“ (Netzlastverbrauch) gebraucht“, sagt Claus-Heinrich Stahl, Präsident B.KWK.

Zur Frage, wie in Zukunft geheizt werden darf, machen zwei Konzeptpapiere entsprechende Vorschläge. Das Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“ (65% EE) von BMWK und BMWSB skizziert, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorgabe, jede neu eingebaute Heizung ab 1.1.2024 mit einem Anteil von Erneuerbaren Energien von mindestens 65 Prozent zu betreiben, konkret umgesetzt werden soll (Erfüllungsoptionen).

Das Diskussionspapier des BMWK „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung“ (KWP) formuliert die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung als Rahmen für weitergehende Regelungen von Ländern und Kommunen.

Aus Sicht des B.KWK sowie des KiB sind beide Vorhaben der Bundesregierung (KWP & 65% EE) gemeinsam zu diskutieren und auf die bestehende Bundesgesetzgebung abzustimmen.

Die im 65% EE Konzept benannten Erfüllungsoptionen setzen, so Dr. Jörg Lange vom KiB e.V., zu einseitig darauf, dass schnell und zeitgleich treibhausgasneutral erzeugter Strom in ausreichender Menge zur Verfügung steht. „Dies ist wünschenswert, aber nicht wahrscheinlich. Daher müssen die Erfüllungsoptionen so ausgestaltet werden, dass sie auch, wenn das nicht so ist, die Ziele des Klimaschutzgesetzes einhalten können“, so Dr. Lange.

65% Erneuerbar bedeuten nicht in jedem Fall treibhausgasarm oder gar treibhausgasneutral. Entscheidend für den CO2 Fußabdruck der Erfüllungsoptionen einer energetischen Heizungs- bzw. Gebäudesanierung ist die CO2-Emission des verbleibenden 35 % Endenergiebedarfs.
Die Unterzeichnenden schlagen daher vor:

  • Bei allen Erfüllungsoptionen und darauf abzustimmenden förder- und ordnungspolitischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie des geplanten Aufbauprogramms Wärmepumpe, die tatsächlichen Treibhausgasemissionen der jeweiligen Energieträger als verbindlichen Maßstab anzusetzen. Dabei sind auch die Vorkettenemissionen zu berücksichtigen.
  • Den Anschluss von elektrischen Wärmepumpen, wo immer möglich und sinnvoll, mit einer gleichzeitigen Installation von Photovoltaik-Anlagen zu verknüpfen.
  • Für die in der sogenannten Dunkelflaute (keine Solarstrahlung und keine Erträge aus Windkraft) nachgefragte Residuallast (Nachfrage nach Wärme und Strom) sind KWK-Anlagen perspektivisch mit grünem Gas (z.B. Wasserstoff, Biogas) einzusetzen. Die Transformation im Gebäudebestand muss sich für diesen Fall auf grünes Gas und Kraftwärmekopplung stützen können.

Diese Vorschläge stützen sich auf die Vereinbarungen, wie sie im Koalitionsvertrag für Klimaschutz im Gebäudebereich (2021 – 2025) getroffen wurden:
“Um eine wirtschaftlich effiziente, sozialverträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele, insbesondere orientiert an der eingesparten Tonne CO2, sicherzustellen, setzen wir auf passgenaue und technologieoffene Maßnahmen aus Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen zur Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energie am Gebäude und Quartierslösungen. Die Förderprogramme werden wir den Zielen und Bedarfen entsprechend weiterentwickeln und umschichten.”

„Eine kommunale Wärmeplanung halten wir entgegen des Vorschlags des BMWK für alle Kommunen für notwendig, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Gleichzeitig sollte auch eine Kälteplanung im Programm enthalten sein, da zukünftig in den Sommermonaten Klimatisierung erforderlich sein wird“, sagt Claus-Heinrich Stahl, Präsident B.KWK.

Die gemeinsamen Stellungnahmen von B.KWK und KiB zum Konzeptpapier „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“ (BMWK & BMWSB) und zum Diskussionspapier „Konzept für die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung (BMWK)“ siehe unter:

Weitere Informationen
Lange, Jörg & Martin Ufheil 2022: Anregungen zur Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Leibfried et al. 2022: Vorschlag für Eckpunkte zum „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ des BMWK.

Pressekontakt
Claus-Heinrich Stahl, Präsident
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Robert-Koch-Platz 4
10115 Berlin
Tel.: +49 30 2701 9281-0  |  info@bkwk.de

Dr. Jörg Lange, Geschäftsführender Vorstand
Klimaschutz im Bundestag e.V.
Alfred-Döblin-Platz 1
79100 Freiburg im Breisgau
Tel.: +49 (0)761 45 89 32 77 | joerg.lange@klimaschutz-im-bundestag.de


Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen.

Der Klimaschutz im Bundesverband e.V. (ehemals CO2 Abgabe e.V.) ist ein Zusammenschluss von ca. 950 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen.

Pressemeldung als pdf hier.

Klimaschutz im Bundestag 5: Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe

Am 24.05.2022 um 19 Uhr diskutierten über „Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe“

Aus der Wissenschaft:

Aus der Politik:

  • Gudrun Heute-Bluhm, Vorständin Städtetag Baden-Württemberg, Oberbürgermeisterin a.D.
  • Isabel Cademartori, SPD-Bundestagsabgeordnete, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen

Moderation: Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.

Technik und Interaktion Publikum: Philipp George, CO2 Abgabe e.V.

Dokumentation:

Folien, Prof. Cathrin Zengerling, Universität Freiburg
Folien, Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.



Aufzeichnung YouTube

Kleiner Wohnen – besser Wohnen

Kampagne für mehr Suffizienz in der Wohnraumgestaltung

Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien sind unerlässlich, um den Klimaschutz im (Wohn-)Gebäudesektor voranzutreiben (vgl. Beitrag Anregungen zur Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude).

Zusätzlich muss der vorhandene Wohnraum besser genutzt werden!

Das von EU und dem Land Baden Württemberg geförderte Projekt „Kleiner Wohnen – besser wohnen“, zeigt, wie es gehen könnte.

Mehr Infos unter: https://energieagentur-regio-freiburg.eu/kleiner-besser-wohnen/

vgl. auch ZDF-Sendung vom 15.6. und Beitrag im SWR vom Baden-Württemberg aktuell, 26.04.2022.

Geschäftsführender Vorstand gesucht

Stellenangebot Geschäftsführender Vorstand
CO2 Abgabe e.V. (zukünftig Klimaschutz im Bundestag e.V.)

32-40 h-/Woche, unbefristet Homeoffice möglich
Beginn ab dem nächst möglichen Zeitpunkt
Arbeitsort Umkreis von zwei bis drei Bahnstunden um Berlin

Der CO2 Abgabe e.V. (zukünftig Klimaschutz im Bundestag e.V.) sucht für die Führung des Vereins einen Geschäftsführenden Vorstand mit kommunikativen Fähigkeiten zur Vertretung des Vereins nach Innen & Außen. Schwerpunkt der Vereinsarbeit ist die Weiterentwicklung der Maßnahmenpakete der Initiative  „Klimaschutz im Bundestag“ im Dialog mit Ministerien, Verbänden und Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu konkreten Gesetzesentwürfen.

Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:

  • Vertretung des Vereins nach Innen & Außen
  • Organisation der Vereinsverwaltung (Mitgliederverwaltung etc. u.v.m.)
  • Verfolgung und Analyse der energie- und klimapolitischen Debatten in Deutschland und der EU, insbesondere zu den Themen CO2-Bepreisung und Neuausrichtung der Steuern & Umlagen auf Energie am Klimaschutz
  • Weiterentwicklung der Politik- und Netzwerkarbeit
  • Weiterentwicklung der Maßnahmenpakete mit Ministerien, Verbänden und Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu konkreten Gesetzesvorschlägen
  • Pflege und Ausbau unseres Netzwerks von einflussreichen Akteuren aus Medien, Bundesministerien, Bundestag, Unternehmen und Wissenschaft in Deutschland
  • Enge Zusammenarbeit mit Mitglieds- und Partnerverbänden in Deutschland
  • Entwurf von Thesen- und Hintergrundpapieren sowie Politikempfehlungen, insbesondere zu Bedeutung und Handlungsspielräumen für einen wirksamen Klimaschutz
  • Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Inhaltliche Organisation von Veranstaltungen, wie z.B. Parlamentarischen Frühstücken etc., Onlineveranstaltungen mit Parlamentariergruppen zu ausgewählten Themen
  • Weiterentwicklung der Veranstaltungsreihe „Klimaschutz im Bundestag“.
  • Anregung parlamentarischer Arbeitsgruppen zu ausgewählten Gesetzesinitiativen/Themen

Sie haben relevante Berufserfahrung und bringen möglichst folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen mit:

  • Arbeitserfahrung in den Bereichen Netzwerkarbeit, politische Kommunikation, strategische Politikgestaltung sowie Pressearbeit
  • Erfahrung in der Kommunikation mit Politik, Verbänden und Unternehmen.
  • Erfahrungen bzw. Kenntnisse zur Klima- und Steuerpolitik in Deutschland und der EU
  • Gute kommunikative Fähigkeiten und souveränes Auftreten
  • Lust an selbstständigem, eigenverantwortlichem Arbeiten sowie an Teamarbeit
  • Vereinsverwaltung (Mitgliederbetreuung, Jahresabschluss u.v.m.)

Wir bieten eine unbefristete Anstellung 80-100%. Sie erwartet die Möglichkeit, in einem engagierten, sympathischen, kleinen aber entscheidungsstarken Team einen führenden Beitrag zu leisten, den Klimaschutz im Austausch mit anderen Akteuren voranzubringen.

Ihre Bewerbung schicken Sie uns bitte per E-Mail an bewerbung@klimaschutz-im-bundestag.de.

Die Bewerbungsgespräche werden in Freiburg oder bei Bedarf online stattfinden.

Weitere Informationen über CO2 Abgabe e.V.: klimaschutz-im-bundestag.de, klimaschutz-im-bundestag.de

100% Erneuerbare in den Regionen

Unser Beirat Matthias Seelmann Eggebert hat ein zeitlich hochaufgelöstes Modell entwickelt, um anhand der Endenergieverbräuche die Größenordnungen des Ausbaus an Erneuerbaren Energien abzuschätzen, die auf eine Region zukommen, die das Ziel 100% Erneuerbare vor Ort umsetzen möchte. In einer Studie werden am Beispiel der Region Breisgau (Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und Stadt Freiburg) die Ergebnisse erläutert.

Mehr lesen „100% Erneuerbare in den Regionen“

Notfallplan Gas – Suffizienz statt Anbieterwechsel

Seitdem Russland verkündet hat, die Bezahlung für die russischen Erdgaslieferungen nur noch in Rubel zu akzeptieren, wurde seitens des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ausgerufen. Spätestens seit dem wird intensiv darüber nachgedacht, wie Erdgas eingespart werden kann, wie stark die Auswirkungen eines russischen Erdgasembargos sind oder wie die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann.

Ein EU-Embargo gegen russische Kohle ist beschlossen, ein Erdölembargo könnte demnächst folgen. Die Gaslieferungen Russlands an Polen und Bulgarien sind gestoppt (RND 2022) und der Lieferstopp könnte seitens Putin auf weitere Länder ausgedehnt werden. Umgekehrt wird auch ein Boykott von russischem Gas seitens der EU oder Deutschland diskutiert. Die Abhängigkeit Deutschlands insbesondere von russischem Gas ist hoch. Von den jährlich verbrauchten rund 900-1000 TWh Gas stammen aktuell ca. 35-% (BMWK, 1.5.2022) also etwa 350-450 TWh im Jahr (ca. 35 Mrd. m3) aus Russland. 2021 waren es etwa 46 Mrd. m3 aus Russland (Euractiv 2022) bei einem Gesamtverbrauch in Deutschland von etwa 95 Mrd. m3 pro Jahr (BMWK 2022).

Die Entwicklungen der Gasimporte aus Russland gehen inzwischen stark zurück (vgl. McWilliams, B., G. Sgaravatti, G. Zachmann 2021).

Die starke Abhängigkeit von Energie und Rohstoffimporten spült viel Geld nach Russland. Im Zeitraum vom 24. Februar (Kriegsbeginn) bis zum 24.4.2022 hat Russland 63 Milliarden Euro für fossile Energieimporte (Kohle, Öl und Gas) eingenommen. Deutschland ist dabei mit 9,1 Milliarden Euro der weltweit größte Einkäufer (Centre for Research on Energy and Clean Air, CREA).

Allein für das Gas sind es bei einem angenommenen Preis von durchschnittlich 53,25 Euro pro MWh (Grenzübergangspreis) jährlich rund 20 Mrd Euro. Zum Vergleich: der jährliche Rüstungsetat Russlands liegt bei 62,4 Mrd Euro (BDEW 2021, Sonntagsblatt 2022). Die eingestellten Gaslieferungen Putins an Polen und Bulgarien zeigen, dass auch ein einseitiger Lieferstopp Russlands gegenüber Deutschland oder der ganzen EU nicht mehr ausgeschlossen werden kann.

Ganz unabhängig vom Ukraine Konflikt hätte die Bundesregierung bereits in den vergangenen Jahrzehnten vieles tun können und müssen, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und Rohstoffen aus einem Land wie Russland zu mindern (Resilienz). China definiert beispielsweise Resilienz so, dass kein Rohstoff zu einem Anteil von mehr als 15% aus einem Land importiert werden darf.

Wie wahrscheinlich ist ein Gasembargo seitens Deutschland?

Viele der Erdgasverträge mit Russland sind so ausgestaltet, dass bis zu 80% der vereinbarten Kosten gezahlt werden muss, selbst wenn kein Gas abgenommen wird (Take-or-Pay-Klauseln, TAZ 7.4.2022, ZDF 26.4.2022, OIES 2022). Nach Angaben des Oxford Institute for Energy Studies (OIES) lag die Mindestabnahmemenge für russisches Gas in Deutschland bei 42 Milliarden Kubikmeter im Jahr 2021. Rechtlich würde nur ein Gasembargo seitens Deutschland oder ein Lieferstopp Russlands die Zahlungsverpflichtungen aus den langfristigen Lieferverträgen aufheben. Es könnte also passieren, dass Deutschand einerseits teures LNG Gas einkauft, um russisches Erdgas einzusparen, für das dennoch gezahlt werden müsste.

Unter diesem (Ein)druck bemüht sich die Bundesregierung, allen voran Wirtschaftsminister Habeck, darum, Alternativen zum russischen Gas auszumachen. Neben dem am 17.5.2022 veröffentlichten Arbeitsplan Energieeffizienz und der – nur begrenzt möglichen – Erhöhung der Lieferungen aus den Niederlanden und Norwegen möchte Habeck in Zukunft LNG-Gas (Liquified Natural Gas) aus Katar und den USA importieren. Die ökologischen Konsequenzen: Mit der Verflüssigung, Transport und Gasifizierung gehen große Verluste einher, was die Ökobilanz von LNG-Gas stark beeinträchtigt (UBA 2019). Darüber hinaus wenden die USA das sogenannte Fracking-Verfahren an, bei dem Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck in den Boden gepresst werden, um das Schiefergas aus den Gesteinsformationen zu lösen, was verheerende Folgen für die Umwelt hat (Umweltinstitut München). Bei Katar stellt sich ähnlich wie im Falle Russlands die Frage, was mit dem Geld finanziert wird. Schon lange steht der Golf-Staat in der Kritik, Menschen- und Arbeitsrechte zu verletzen, und auch beim inzwischen 7 Jahre lang andauernden Jemen-Konflikt, der laut UN bislang 230.000 Opfer gefordert hat, spielt Katar eine zweifelhafte Rolle (Amnesty 2022, UN 2020Spiegel 2021).

Andere europäische Länder haben es schon geschafft, sich von den russischen Lieferungen unabhängig zu machen. Litauen hat durch einen schwimmenden LNG-Terminal eine Alternative zu den pipeline-gebundenen Lieferungen gefunden (Tagesschau 2022). Auch in Deutschland gibt es die Absicht schwimmende LNG-Terminals einzusetzen, jedoch ist der Bedarf verglichen mit Litauen hierzulande deutlich höher und eine komplette Unabhängigkeit auf diese Weise kaum realisierbar (Handelsblatt 2022).

Am 30.03.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die erste von drei Warnstufen (Frühwarnstufe) bzgl. der Gasversorgung ausgerufen (Spiegel 2022b) und die Bundesnetzagentur veröffentlicht seitdem einen täglichen Lagebericht.

Damit verbunden ist der Aufruf an die Unternehmen und Haushalte den Gasverbrauch wo möglich zu senken. Erst bei Warnstufe 3 (offizieller Name “Notfallstufe”) sind staatliche Eingriffe vorgesehen, um den lebenswichtigen Bedarf geschützter Kundengruppen zu gewährleisten (BMWi 2019). Laut Gesetz sind darunter allen voran die Haushalte zu verstehen. Die Diskussionen und Abwägungen um die Frage, wer im Fall einer Unterdeckung mit wie viel versorgt wird, ist auch in der zuständigen Behörde, also der Bundesnetzagentur (BNetzA), in vollem Gange. Um sich auf genau dieses Rationierungsszenario vorzubereiten, hat die BNetzA vor drei Wochen eine breitangelegte Umfrage gestartet, um von den Gasabnehmenden zu erfahren, welche Menge an Gas für welchen Einsatzzweck unerlässlich ist (Manager Magazin 2022). Bislang möchte die BNetzA keine Liste mit Abschaltreihenfolge erstellen geschweige denn veröffentlichen. Es heißt, es müsse immer eine Einzelfallentscheidung getroffen werden. Die demokratische Legitimierung dieser Vorgehensweise darf angezweifelt werden, da noch nicht einmal die Kriterien offengelegt werden, nach denen eine Zuteilung erfolgen soll. Der Chef der BNetzA Klaus Müller schlägt nun vor, bei einer Verknappung des Gasangabots Versteigerung von Gasverbrauchsrechten vor (Spiegel, 1.5.2022). Damit ließe sich herausfinden, wie wichtig den Unternehmen das Gas tatsächlich ist. „Der Markt weiß besser als der Staat, wo sich Energie am effizientesten einsparen lässt“ so Müller im Spiegel. Ob das gesellschaftlich sinnvoll ist, dass die Unternehmen mit dem meisten Geld bestimmen wofür Erdgas eingesetzt wird und wofür nicht, darf ebenfalls einer öffentlichen Diskussion.

Organisation des
Krisenteams Gas, BMWK

Was können wir tun um Erdgas einzusparen?

Statt viel Aufwand für die Sicherung von alternativen Bezugsquellen zu betreiben und den Markt entscheiden zu lassen, wer das teure Gut Erdgas einsetzen darf, sollte sich nicht nur die Regierung vor allem darum bemühen, die Abhängigkeit von russischem Gas durch Effizienz- und  – noch wichtiger – Suffizienzmaßnahmen zu reduzieren. Ein großer Hebel liegt bei der Heizenergie der Haushalte. Eine Absenkung der durchschnittlichen Raumtemperatur um 2°C würde ca. 12,5% einsparen, was etwa 35 TWh entspricht (deutschland-machts-effizient.de).

Dass man vor einer großen Aufgabe steht und viele, auch „kleinere“ Einsparmöglichkeiten angehen müsste, sieht man auch an folgendem Beispiel: Würde man ab sofort alle Weinflaschen – das sind in Deutschland geschätzt immerhin 2,1 Mrd. Flaschen pro Jahr – auf ein Mehrwegsystem umstellen, würde man von den 400 TWh Erdgas schätzungsweise bereits etwa 1,5 TWh einsparen.

Die Grundstoffchemie ist ein weiterer Wirtschaftszweig mit einem hohen Einsparpotenzial. So ist allein die Ammoniaksynthese für den Verbrauch von 2,24 Mrd m3 Gas (entspricht 23,63 TWh) verantwortlich. Der benötigte Wasserstoff für das Haber-Bosch-Verfahren wird aus Erdgas durch Dampfreformierung gewonnen. In der Theorie kann das Erdgas also durch grünen Wasserstoff ersetzt werden. Aktuell ist dieser in der Praxis aber nicht verfügbar. Die Reduzierung kann hier auf kurze Frist also nur durch eine starke Drosselung der Produktion erreicht werden. Da 2/3 des hierzulande produzierten Kunstdüngers auf Ammoniakbasis exportiert werden, wäre es denkbar, die Produktion um 2/3 zu reduzieren, was zu einer Einsparung von 15,75 TWh führen würde.

Der Fall in der Automobilindustrie ist ähnlich gelagert. Von den 2020 in Deutschland 3,5 Mio gefertigten Fahrzeugen waren 38% für den Export bestimmt. Reduziert man die Produktion um diesen Anteil und am einen kalkulatorischen Anteil von 12%, da im Zuge der Verkehrswende weniger Autos benötigt werden, also insgesamt um 50%, würden allein durch die Einsparungen in der Stahlproduktion (26% der gesamten Stahlproduktion fließt in den Automobilsektor) 2,7 TWh wegfallen (VDA 2021, BGR 2020).

Welche weiteren Einsparungen im Sinne der Ökologie, der Beschäftigung und der Sicherung der Primärbedürfnisse möglich sind, werden wir in den nächsten Wochen weiterhin untersuchen und die Ergebnisse der Analyse an dieser Stelle verfügbar machen. Eine Studie vom DIW geht davon aus, dass die Unabhängigkeit von russischem Gas bis Ende 2022 auch ohne zusätzliche LNG-Terminals realisierbar ist. Zu kritisieren ist, dass die Autor*innen in ihrem Model Gas zu großen Teilen durch Öl, Köhle und Biomasse substituieren und Effizienz und Suffizienz eine untergeordnete Rolle spielt (Sogalla 2022).

Versorgung über LNG-Terminals

Um Erdgas über große Entfernungen per Schiff transportieren zu können, muss es heruntergekühlt (-160° Celsius) und in flüssige Form (LNG) komprimiert werden. Dieser Prozess kostet Energie und erfordert Terminals für die Verflüssigung und Wiederverdampfung von Gas, deren Bau normalerweise etwa fünf Jahre dauert.

Sind LNG Terminals für die Anlandung von Wasserstoff geeignet?
Ein LNG Terminals sind für die Anlandung flüssigen Wasserstoffs ungeeignet und ohnehin der Transport per Schiff technisch aufwendig. Zur Decarbonisierung könnte man grün erzeugten Wasserstoff in Form von Ammoniak transportieren und am Terminal für die Pipeline wieder in Wasserstoff zu verwandeln. Um ein LNG Terminal später als Ammoniak-Terminal verwenden zu können ist mit etwa 10-12 % Mehrkosten zu rechnen.

Wieviel LNG-Terminals gibt es in Europa und wieviel sind im Bau?

Neben einer Reihe von kleinen Anlagen, gibt es in Europa derzeit 25 LNG-Terminals (ausgenommen Russland und Türkei) mit für die Energieversorgung relevanten Kapazitäten in Höhe von insgesamt 208 Mrd. m3/a (GIE 2022). Neun weitere sind im Bau mit einer jährlichen Kapazität von etwa 29 Mrd. m3/a. Drei davon sollen noch dieses Jahr in Betrieb gehen, eines im nächsten Jahr, zwei 2024, eines 2025, eines 2026. Deutschland hat bislang noch keines. Hinzu kommen etwa 20 in Planung, davon vier an drei Standorten in Deutschland (Brunsbüttel, Wilhelmshaven und Stade).

Eigentlich würde die Anzahl der bestehenden und im Bau befindlichen Terminals für die Menge, die Europa insgesamt per Schiff aus dem Ausland an LNG beziehen könnte (ca. 100 Mrd. Kubikmeter), um in Europa bis 2025 vollständig unabhängig von russischem Gas (bislang etwa 152 Milliarden Kubikmeter) werden zu können, die Anzahl der bestehenden und im Bau befindlichen Terminals ausreichen, so einige Experten, sofern der Erdgasbedarf gemäß dem EU-Klimaplan „Fit for 55“ von bisher 520 (2019) bis zum Jahr 2025 auf 403 Milliarden Kubikmeter sinken würde (Artelys 2022).

Geplante LNG Terminals in Deutschland

Bundeskanzler Scholz legte sich in seiner Regierungserklärung auf die beiden Standorte Brunsbüttel und Wilhelmshaven bereits fest. Beide Terminals sollen so gebaut werden, dass sie auch bereit sind für die Anlandung von Wasserstoff bzw. Ammoniak und synthetisches Methan. In Wilhelmshaven sollen außerdem Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffproduktion aus Ökostrom mit 1,1 Gigawatt Leistung gebaut werden.

Dadurch, dass jetzt zukünftig mehr Erdgas durch Leitungen und Schiffe aus Westen kommen sollen, werden weniger Leitungen im Westen frei sein, die man frühzeitig als Wasserstoffleitungen umbauen kann. Der Ausbau von parallelen Wasserstoffleitungen wird damit voraussichtlich notwendig und die Wasserstoffinfrastruktur kostenintensiver.

Wilhelmshafen auch als CCS Standort?

Das Terminal in Wilhelmshaven soll auch für die Abscheidung und geologische Speicherung (CCS) von Kohlendioxid (CO2) ausgebaut werden. Das Kohlendioxid fällt z.B. an, wenn synthetisches Methan im Gaskraftwerk verbrannt werden. Wilhelmshaven könnte damit Ausgangspunkt werden für ein bundesweites CO2-Pipeline-Netz mit mehr als 1000 Kilometern Länge, wie der Ferngasnetzbetreiber OGE und die Projektgesellschaft Tree Energy Solutions (TES) ankündigten (OGE 2022). Das CO2 soll von da aus in ausgediente Erdgasfeldern unter der Nordsee verpresst werden. Hierzu gibt es jedoch bislang keinen gesetzlichen Rahmen. Der dritte Küstenort Stade wird als Standort für ein schwimmendes LNG-Terminal genannt.

Schwimmende LNG Terminals

Das sind Spezialschiffe, die LNG anlanden und regasifizieren können. Während für Terminals an Land strenge Bauvorschriften gelten, ist für schwimmende Terminals lediglich ein Tiefwasserhafen erforderlich, in dem sehr große Schiffe anlegen können. Insgesamt gibt es weltweit 33 dieser Spezialschiffe. Das erste schwimmende LNG-Terminal in Deutschland soll noch in diesem Jahr in Betrieb genommen werden, die restlichen Terminals sollen bis Mitte 2024 folgen. Im kommenden Winter soll Deutschland so 7,5 Milliarden Kubikmeter LNG und bis zum Sommer 2024 27 Milliarden Kubikmeter LNG in das Gasnetz einspeisen können.

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck hofft dass noch in diesem Jahr zwei der geplanten LNG Terminals in Betrieb gehen können (Handelsblatt, 3.5.2022).

Welche Produkte brauchen wir und wo werden sie am effizientesten produziert?
Bevor man Investitionen in eine LNG und Wasserstoffinfrastruktur tätigt, sollte eine gesellschaftliche Diskussion darüber geführt werden, welche Produkte wir zukünftig in welcher Menge wollen und brauchen, wieviel wir davon in Deutschland/Europa effizienter selbst produzieren können und welche Produkte wir ggf. besser importieren, da sie ggf. anderswo effizienter und emissionsärmer produziert werden können.

Beitrag von Philipp George und Jörg Lange, beide CO2 Abgabe e.V.

Positionspapier Nr.2/2022:
Entlastungspaket Nr. 2 der Bundesregierung
– Eine Kurzanalyse

Der Koalitionsausschuss verpasste mit seinen Beschlüssen am 23.3. zu einem zweiten Entlastungspaket ein weiteres Mal den notwendigen sozialen Ausgleich für steigende Energiepreise grundsätzlich neu und zielgerichtet zu regeln und klimaschädliche Subventionen abzubauen. Viele der Maßnahmen entlasten wieder nur unspezifisch einkommensschwache Haushalte, sondern verteilen Steuergelder weiterhin überwiegend mit der Gießkanne. Die Politik sollte kommunikativ in die Offensive gehen, um klar zu machen, dass eine zielgerichtete Entlastung einkommensschwacher Haushalte die fairste und kostengünstigste Möglichkeit ist, sozialen Ausgleich zu gewährleisten.

Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft abzumildern, hat sich der Koalitionsausschuss am 23.3. auf ein zweites Entlastungspaket in diesem Jahr geeinigt (BMF 24.3.2022), dass die Maßnahmen des ersten Entlastungspaket mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022, dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz und dem Wegfall der EEG-Umlage zum 1.7.2022, ergänzt.

Zu den Maßnahmen des zweiten Entlastungspaketes im Einzelnen.

1        Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für jeden sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer als Zuschuss zum Gehalt.

Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Die Pauschale unterliegt der regulären Einkommensteuer.

Eine finanzielle Entlastung hoher Energiepreise für die einkommensschwache Verbrauchenden anzustreben, die akut von höheren Spritpreisen und Heizkosten betroffen sind, ist nachvollziehbar und richtig.

Da die Pauschale auf das Einkommen angerechnet wird, müssen die Steuerzahlenden einen Teil des Bonus direkt wieder an das Finanzamt abführen, was zu einer gewissen Progressivität führt im Gegensatz zu einer steuerbefreiten Pro-Kopf-Pauschale.

Konkret bedeutet, dass einem*einer Beschäftigten in Vollzeit mit Mindestlohn (9.82€/h) und einem Grenzsteuersatz von 26% (vgl. Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen 2021) netto 222€ von dem Zuschuss bleiben.

Der Spitzensteuersatz (42%) wird für Jahreseinkommen ab 58.000€ (brutto) fällig. Dann bleiben immer noch 174€ zusätzlich. Für Geringverdienende kann ein Zuschuss von 222€ unzureichend sein und für Gutverdienende sind die 174 € mit der Gießkanne verteiltes Steuergeld.

Alternativvorschlag

Zielgerichteter wäre z.B. gewesen eine nach Einkommen gestaffelten Zahlung vorzunehmen (leicht umzusetzen, da sich ohnehin das Finanzamt um die Abwicklung kümmern muss). Zum Beispiel als einkommensgestaffelter Zuschuss
400 € bis 1000 € Bruttoeinkommen
300 € bis 2000 € Bruttoeinkommen
200 € bis 3000 € Bruttoeinkommen
100 € bis 3583 € (Median-Einkommen)

Damit würden nur die unteren 50% der Einkommen bezuschusst. Dies würde nicht nur dazu führen, dass die einkommensschwachen deutlich gezielter unterstützt werden, sondern der Vorschlag würde den Staat auch 2,4 Mrd. € weniger kosten und wäre damit für alle Steuerzahlenden günstiger.

Ist, was fair empfunden wird, auch wirklich gerecht und sinnvoll?

Der in Umfragen häufig zum Ausdruck kommenden Vorstellung, dass eine Pauschale (gleicher Bonus für alle) gerecht sei, sollte Politik widersprechen und kommunikativ in die Offensive gehen, um klar zu machen, dass eine zielgerichtete Entlastung die fairste und kostengünstigste Möglichkeit ist, sozialen Ausgleich zu gewährleisten und zwar für alle Steuerzahlenden.

2       Absenkung der Energiesteuer um 30 Cent je Liter Benzin und 14 Cent pro Liter Diesel.

Diese Entlastung wird zurecht von zahlreichen Expert*innen abgelehnt, weil

  • die Wirkung des hohen Preises also des Knappheitssignals maskiert wird und wichtige Anpassungen, wie die Bildung von Fahrgemeinschafen, Anschaffung leichterer, kleinerer und effizienterer Modelle, Umstieg auf Rad oder ÖPNV, Nutzung von Car Sharing und der Verzicht auf Fahrten damit auf der Seite der Verbrauchenden möglicherweise ausbleiben.
  • dies zu weiteren empfindlichen Einnahmeausfällen führt, die eigentlich in die Mobilitätswende investiert werden müssten, die ohnehin stark unterfinanziert ist.

Alternativvorschläge

  • Entfernungs (Pendler-)pauschale sozial gerecht und ökologisch reformieren oder ersetzen.
    Von der Entfernungspauschale, die finanzielle Mehrbelastung durch lange Wege zur Arbeit abfedern soll, profitieren Haushalte mit hohem Einkommen überproportional. Es zählen die Entfernung zum Arbeitsplatz und die Zahl der Arbeitstage und seit 1.1.2022 wurde sie ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer erhöht. Sie gilt für alle Verkehrsmittel und mindert das zu versteuernde Einkommen. 2019 wurden so die letzte Schätzung des Bundesfinanzministeriums 11,6 Millionen Steuerzahler um 5,1 Milliarden Euro entlastet. Das entsprach einem Durchschnitt von 440 Euro pro Kopf.
    Sowohl eine Reform in Form eines zu versteuernden Zuschusses pro km (vgl. Punkt 1) nur für untere Einkommensklassen, als auch die vollständige Abschaffung aus Gründen der gesamtwirtschaftlichen Effizienz oder aus Gründen verkehrs-, siedlungs- und umweltpolitischer Verhaltenslenkung ist rechtlich möglich und klimapolitisch notwendig.
  • Dienstwagenprivileg abschaffen (Agora 2021).
  • Tempolimit (100/80/25), (vgl. MP 8)

3       Einmalbonus von 100 Euro pro Kind ergänzend zum Kindergeld

Bonus soll „Zur Abfederung besonderer Härten“ über die Familienkassen ausgezahlt werden. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Gutverdienende profitieren von dieser Maßnahme damit weniger als Geringverdienende.

4      Weitere Einmalzahlung von 100 Euro für Transferempfänger (Beziehende von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung) zu der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 100 im ersten Entlastungspaket.

5       Auf drei Monate befristete Absenkung der bundesweit vergünstigten Nahverkehrsticket auf 9 € pro Monat.

Profitieren sollen auch Inhaber eines Monats- und Jahrestickets. Erfreulich an dem Vorschlag ist, dass die Politik damit beim Entlastungspaket auch an den Öffentlichen Nahverkehr denkt.

Die grundsätzlichen Probleme im Verkehrsbereich werden damit aber nur für viel Steuergeld um ein paar Monate überdeckt aber nicht gelöst. Die Mobilitätswende und damit auch der öffentliche Nahverkehr müssen auf eine ganz neue gesetzliche und finanzielle Grundlage gestellt werden.

Alternativvorschläge

Hierzu gehören

  • Ein Bundesmobilitätsgesetz, das eine Neuordnung von der bedarfs- zur zielorientierten Verkehrswegeplanung gewährleistet (VCD 2022)
  • die Einführung einer fahrleistungsabhängigen Pkw-Maut,
  • die flächendeckende Einführung eines solidarischen Jahrestickets (vgl. MP 6),

insgesamt zu einer ausreichenden Finanzierung der klimapolitisch notwendigen Mobilitätswende führen, die darüber hinaus zu weniger Abhängigkeit von fossilen Brenn- und Kraftstoffen führt.

6       Weitere Maßnahmen sind im Gebäudebereich geplant

  • Effizienzstandard 55 verbindlicher Mindeststandard für Neubauten ab 2023.
  • Ab 2024 soll zudem jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Daneben sind weitere Förderprogramme angekündigt, etwa um über 20 Jahre alte Heizungsanlagen auszutauschen sowie für die energieeffiziente Gebäudesanierung.

Alternativvorschläge Siehe dazu gesondertes Positionspapier