Stand der EU-ETS Reform

Eu Ets Reform

Im Rahmen des Paket “Fit for 55” hat sich die EU verpflichtet ihre Emissionen bis 2030 um 55% zu senken (im Vergleich zum Basisjahr 1990). Zu diesem Paket gehört auch eine Reformierung des europäischen Emissionshandels (EU-ETS). Nach dem Reformentwurf der EU-Komission soll eine EU-ETS-Reform im Jahr 2026 greifen. Im federführenden europaparlamentarischen Umweltauschuss wurde Peter Liese zum Berichterstatter im EU-ETS Ausschuss benannt und hat nun am 24.1.2022 einen Berichtsentwurf zur EU-ETS Reform für den Umweltausschuss vorgelegt. Die Berichterstatter sind u.a. dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt.

Der Kommissionsentwurf enthält u.a. folgende wesentliche Vorschläge.

  • Anhebung des linearen Reduktionsfaktors (LRF) auf 4,2%.
    2021 wurde der Faktor von 1,74% auf 2,2% erhöht.
  • Die Emissionen aus dem Schiffsverkehr sollen in den EU-ETS aufgenommen werden
  • Für Sektoren, die durch den Grenzausgleich (CBAM) geschützt werden, soll die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten schrittweise ab 2026 von 100%, 2027 (90%)… bis 2035 auf null gesenkt werden.
  • Die kostenlose Zuteilung für den Luftverkehr soll 2026 enden
  • Die Marktstabilitätsreserve (MSR) soll auf 400 Mio t begrenzt werden
  • Die Einnahmen aus dem EU-ETS müssen in Zukunft zu 100% für Klimaschutzmaßnahmen und der Abfederung von sozialen Härten verwendet werden (bislang 50%).
  • Einführung eines zweiten Emissionshandels für die Bereiche Wärme und Verkehr, der ab 2026 greifen soll (vgl. UBA 9/2021).

Einige wichtigte entweder vom Kommissionsentwurf abweichende und zusätzliche Vorschläge im Berichtsentwurf vom 24.1.2022 von Peter Liese sind:

  • Vorziehen des zweiten Emissionshandels für die Bereiche Wärme und Verkehr um ein Jahr(2025)
  • Kostenfreie Zuteilung trotz Grenzausgleich / Befristete Reserve für den Grenzausgleich (CBAM): Kostenlose Zertifikate, die durch die Einführung des CBAM zurückgehalten werden, werden nicht gelöscht, sondern sollen in eine zeitlich befristete Reserve überführt werden. Erst nach einer positiven Evaluierung der Funktionsweise des Carbon-Leakages-Schutzes des CBAM sollen sie versteigert werden, sonst fließen sie zurück an die Industrie. Ein jährlich ausgeführter Überprüfungsmechanismus soll die Carbon-Leakage-Wirkung kontrollieren. Sektorübergreifender Korrekturfaktor bei der kostenfreien Zuteilung soll wegfallen: Ggf. fehlende Zertifikate sollen durch die Verwendung von Zertifikaten aus der Marktstabilitätsreserve (MSR) ergänzt werden.
  • Bonus-Malus-Regelung für Unternehmen beim Grenzausgleich: Anlagen deren Treibhausgasemissionen unter dem Durchschnitt von 10 % der effizientesten Anlagen eines Sektors liegen, erhalten eine zusätzliche, kostenlose Zuteilung in Höhe von 10% des geltenden Benchmarks. Zudem müssen Unternehmen Klimaneutralitätspläne und Maßnahmen zur Dekarbonisierung vorweisen. Anlagen, deren Treibhausgasemissionen über dem Benchmark liegen und keine entsprechenden Pläne vorweisen, wird die kostenlose Zuteilung um 25 % reduziert.
  • Ausgabe von Zertifikaten für Negative Emissionen: Unternehmen/Anlagen, die CO2-Emissionen aus der Atmosphäre langfristig binden, speichern oder nutzen („Negative Emissionen“) sollen CO2-Zertifikate erhalten, um diese verkaufen zu können oder damit den Umfang ihrer verbleibenden Rückgabeverpflichtungen verringern zu können.

Es liegen zu den Vorschlägen bereits erste kritische Stellungnahmen vor (vgl. wwf 2022). Eine ausführliche Stellungnahme seitens CO2 Abgabe e.V. wird in den kommenden Wochen erarbeitet.

Die Abstimmung im Umweltausschuss über die Erneuerung der Emissionshandelsrichtlinie ist bislang für diesen Mai geplant. Eine Mehrheit für die Vorschläge des Berichterstatters zeichnet sich bisher nicht ab, bis zum 16. Februar können noch Änderungsanträge gestellt werden.

Die Vorschläge müssen dann noch durch das Parlament und den Rat angenommen werden und es sieht nach zähen Verhandlungen und großem Widerstand aus einigen Ländern aus.

Weitere Informationen/Quellen

Informationen des Umweltbundesamtes

Bericht zur Reform des Emissionshandel
https://www.peter-liese.de/images/ETS_DRAFT_Report_13-01-2022_new.pdf

Homepage Peter Liese
https://www.peter-liese.de/17-umwelt-und-klimaschutz/3735-kein-eu-geld-fuer-kernenergie

WWF Hintergrundpapier
https://www.wwf.de/2022/januar/viel-luft-nach-oben

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