Finanzierung des Klimaschutzprogramms mit erheblichen Risiken behaftet.

Zum Beschluss der Bundesregierung über den klimapolitischen Ergänzungshaushalt 2020 und der Finanzplanung bis 2023 erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

„Der Finanzplan der Bundesregierung steht auf tönernen Füßen. Mindestens 19 der 54,4 Milliarden Euro der Einnahmen zur Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 sind mit erheblichen Risiken behaftet. Ob ein nationaler Emissionshandel mit Festpreis für die Sektoren Verkehr und Wärme wie von der Bundesregierung geplant verfassungskonform umsetzbar ist, ist rechtlich umstritten. Selbst wenn es verfassungsrechtlich möglich wäre, einen nationalen Festpreis-Emissionshandel einzuführen bleibt unsicher, ob er rechtzeitig ab 2021 funktionsbereit ist, um die in der Finanzplanung einkalkulierten Einnahmen in Milliardenhöhe zu erzielen. Vor einer rechtlichen Prüfung ist die inhaltliche Ausgestaltung eines nationalen Emissionshandels mit Fixpreis zu klären. Zu den Fragen gehören, wie viele Zertifikate ausgegeben werden und wie lange sie gültig bleiben sollen. Eine unbegrenzte Ausgabe von Zertifikaten, die nur im Ausgabejahr gültig bleiben, bringen gegenüber einer Steuer keinen Vorteil, sondern bis 2026 nur zusätzliche Bürokratie.

Darüber hinaus sind weitere zahlreiche Fragen, wie z.B. nach dem Umgang mit Emissionen, die im EU-Emissionshandel als direkte und im neu einzuführenden nationalen Emissionshandel als indirekte Emissionen anfallen sowie beihilferechtliche Fragen zugunsten der von dieser CO2-Doppelbepreisung betroffenen ETS-Anlagen, unbeantwortet.

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Klimaschutzpaket werden die von der EU festgelegten Jahressziele (Lastenteilung) bei Wärme und Verkehr nicht erreicht. Dass damit einhergehende finanzielle Risiko Emissionszertifikate von anderen Ländern erwerben zu müssen, die deutlich über die bereits im Bundeshaushalt eingestellten Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro pro Jahr hinausgehen, bleibt hoch.

Statt eines nationalen Emissionshandels mit Festpreis für die Sektoren Verkehr und Wärme wäre eine Reform der Steuern und Umlagen im Energiebereich dagegen innerhalb weniger Monate umsetzbar und für den Klimaschutz wirksam. Und dass mit deutlich weniger Risiken für den Bundeshaushalt und die weitere Finanzplanung.“

Hintergrund: Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 und den Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (EKF) um die Eckpunktebeschlüsse der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm 2030 ergänzt. Neben den bereits vorhandenen Einnahmen des EKF sollen zur Finanzierung der Programmausgaben ab 2021 Einnahmen aus der Einführung einer nationalen CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme (Non-ETS-Sektoren) zur Verfügung stehen. Studien der Agora Energiewende und des Öko-Instituts sowie der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin lassen Zweifel, ob ein nationaler Emissionshandel wie geplant rechtlich eingeführt und die Klimaziele erreichen kann und nicht erst ab 2030 eine realistische Option darstellt.

 

Weitere Informationen unter:

Für Rückfragen: CO2 Abgabe e.V., Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Hintergrund: Der CO2 Abgabe e.V. ist eine Gruppe von über 1.000 Unternehmen, Verbänden, Kommunen und Einzelpersonen, die für eine wirksame Lenkungsabgabe auf Treibhausgase (CO2 u.a.) eintritt, um die zahlreichen Umlagen und Steuern auf Energie in Deutschland am Klimaschutz neu auszurichten. Zu den Gründungsmitgliedern gehören u.a. Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Thomas Jorberg (Vorstandssprecher der GLS Bank) und Rudolf Kastner (Vorstand im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Weitere Informationen hier.

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