Klimaschutz im Bundestag 1: „Brauchen wir ein Bundesmobilitätsgesetz?“

Online Diskussion Bundesmobilitätsgesetz

Von der bedarfs- zur zielorientierten Planung

Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzgesetz insbesondere im Verkehr ambitionierte Jahresziele umzusetzen. Ob es dafür ein Bundesmobilitätsgesetz braucht, diskutieren Vertreter*innen der Ampelkoalition und Verkehrsexperten bei einer gemeinsamen Online-Veranstaltung von “Klimaschutz im Bundestag” (eine Initiative des CO2 Abgabe e.V.) und des Verkehrsclub Deutschland VCD am 16. Dezember 2021 um 18:15 Uhr.

Über die Hintergründe und das Konzept eines Bundesmobilitätsgesetzes diskutierten

  • Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende
  • Dr. Jan Werner, Verkehrsexperte und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des VCD
  • Susanne Menge, MdB, Grüne, Sprecherin des Bundesarbeitskreises Mobilität
  • Bernd Reuther, MdB, FDP, Mitglied im Verkehrsausschuss und Vorsitzender der AG Verkehr der FDP-Bundestagsfraktion

Einführung und Moderation: Dr. Jörg Lange, Initiative Klimaschutz-im-Bundestag

Zur Aufzeichnung der Veranstaltung

Vortragsfolien von Dr. Jörg Lange

Vortragsfolien von Dr. Jan Werner

Eine weitere Veranstaltung zur Finanzierung des Systemwechsels z.B. mit einer Fahrleistungsbezogenen PkW-Maut ist für den 24. Februar 2022 um 18 Uhr angedacht.

„Mit dem gegenwärtigen Rechtsrahmen können wir die dringend notwendige Verkehrswende nicht erreichen. Im Koalitionsvertrag gibt es durchaus positive Ansätze für den Verkehrsbereich. So soll etwa die Verkehrsleistung im Schienenverkehr verdoppelt und es sollen mehr Güter auf die Schiene gebracht werden. An die Stelle der bisherigen Bundesverkehrswegplanung tritt erstmals für den Planungshorizont 2040 ein reformierter „Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan“, sodass künftig übergeordnete Ziele wie Verkehrssicherheit und Klimaschutz darin verankert werden können. Damit diese Ziele auch wirksam umgesetzt werden, braucht es ein Bundesmobilitätsgesetz“, so Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende.

Es gibt ein Bundesfernstraßengesetz, ein Bundeswasserstraßengesetz, ein Eisenbahngesetz und einen Bundesverkehrswegeplan. Was es nicht gibt: einen bundesweiten und verkehrsträgerübergreifenden und zielorientierenden Rechtsrahmen und eine darauf aufbauende Planung für den Verkehr. Ein Bundesmobilitätsgesetz würde einen solchen Rahmen bieten, der außerdem die Ausrichtung an ökologischen und gemeinwohlorientierten Kriterien ermöglicht. Die heutige Verkehrsplanung basiert auf der Fortschreibung von historischen Trends und Engpassanalysen. Dadurch wird der Status Quo auf der Straße zementiert und jeder Fortschritt behindert. So ist es bislang nahezu unmöglich, auf eine festgestellte Überlastung einer Autobahn mit einem Ausbau der Schiene, des ÖPNV oder der Radinfrastruktur zu reagieren. Anforderungen z.B. aus dem Klimaschutzgesetz fließen bislang nicht in den Bundesverkehrswegeplan ein (Bundesverkehrswegeplan 2030, S. 24) und damit auch nicht in die auf dessen Grundlage vom Bundestag beschlossenen Ausbau- und Haushaltsgesetze.

„Die anvisierte Emissionsreduzierung im Verkehrsbereich bis 2030 um 43% ist sehr ambitioniert. Um überhaupt eine Chance zu haben, diese zu erreichen, braucht es die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen und eine fahrleistungsbezogene Pkw-Maut, die den Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen anreizt und eine solide Finanzierung gewährleistet”, kommentiert Dr. Jörg Lange in Bezug auf die Klimawirkung. Die Position von “Klimaschutz im Bundestag” zum Bundesmobilitätsgesetz ist in diesem Papier zusammengefasst.

Inzwischen liegt der Entwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz seitens des VCD vor.

Teil des Entwurf ist es auch die rechtlichen Grundlage für eine PKW-Maut zu schaffen.

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