Bauturbo: In diesem Punkt steht die CDU-Spitze ganz allein da

Einsamkeit

Die Reaktionen auf den Regierungsentwurf zum neuen Bauturbo zeigen, dass viele Akteure aus dem CDU/CSU-Lager die Öffnung des Außenbereichs kritisch sehen.

In der gestrigen Anhörung zum Bauturbo haben die Abgeordneten der Union betont, dass die BauGB-Novelle ein Gesetz für die Kommunen ist.

Paradoxerweise wird auf diese aber nicht gehört. Neun Städte, die in besonderem Maße von Wohnungsnot betroffen sind, haben sich anlässlich der Anhörung mit einer klaren Botschaft an die Bundesregierung gewandt: Der Außenbereich darf dem Bauturbo nicht zum Opfer fallen (Leipzig, 2025). Unter den mitzeichnenden Kommunen finden sich auch solche unter CDU- bzw. CSU-Führung.

Hintergrund: Die Regierung will die Genehmigung von Bauprojekten im Außenbereich ohne Bebauungsplan ermöglichen. Die fachkundigen Berufsverbände sehen darin erhebliche Risiken für eine Zersiedlung der Landschaft und hohe Folgekosten für die Kommunen.

Der CDU/CSU-dominierte Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf ebenfalls harsche Kritik geübt (Bundesrat, 2025). Dass der Bundesrat sich mit einer Stellungnahme überhaupt einmischt, ist bemerkenswert. Bei nicht-zustimmungspflichtigen Gesetzen passiert dies nur äußerst selten (der Bauturbo muss nicht vom Bundesrat bestätigt werden). Formal haben die Länder also kein Mitspracherecht, aber sie haben in der Frage der Flächennutzung eine ausgeprägte Kompetenz. Sie sind verantwortlich für die Entwicklung der Regionalpläne, die als Grundlage für die Flächennutzungspläne der Kommunen fungieren. Sie wissen um die Nutzungskonkurrenzen und die diffizilen Abwägungsprozesse, wenn es um Flächeninanspruchnahme geht. Daher ist ihr Urteil von besonderer Bedeutung. Sie heben in ihrer Stellungnahme hervor, dass der sparsame Umgang mit Boden und der Schutz des Außenbereichs seit jeher ein fundamentaler Bestandteil des Baugesetzbuches ist. Insofern stellt der aktuelle Vorschlag einen Bruch mit der historischen Entwicklung des Gesetzes dar. Außerdem nehme die Schutzwürdigkeit des Außenbereichs über die Zeit weiter zu: Durch den Klimawandel häufen sich Extremwetterereignisse. Gerade bei extremen Niederschlägen ist der unversiegelte Außenbereich essenziell, um Regenwasser abzuführen und Überschwemmungen zu verhindern oder abzuschwächen. Dass dem Bundesrat ein Nachsteuern in diesem Punkt ein besonderes Anliegen ist, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass er vier konkrete Formulierungen anbietet, die den Schutz des Außenbereichs gewährleisten.

Dabei richtet sich die Kritik nicht gegen die Zielsetzung des Gesetzentwurf – im Gegenteil: Alle Akteure befürworten die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Jedoch haben die Erfahrungen mit dem inzwischen ungültigen §13b BauGB gezeigt, dass beschleunigte Verfahren für den Außenbereich vor allem genutzt werden, um Einfamilienhäuser in ländlichen Gebieten zu genehmigen. Es ist zu befürchten, dass sich das Gleiche bei dem § 246e (Bauturbo) im Außenbereich wiederholen wird: Hohe Erschließungskosten, Bausünden, Schwächung der Klimaresilienz, Verlust von landwirtschaftlichen Flächen, hohe volkswirtschaftliche Kosten für die Gesellschaft, fehlende Anbindung an den ÖPNV, bei Wirkungslosigkeit in Bezug auf den Wohnraummangel.

Auch der Deutsche Bauernverband, der der CDU/CSU traditionell nahesteht, sieht in der Öffnung des Außenbereichs durch den Bauturbo eine Fehlentwicklung (DBV, 2025). Für sie ist das Bekenntnis zu dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ ein wichtiger Grundsatz. In einer Berechnung des Thünen-Instituts wird befürchtet, dass bis 2030 weitere 300.000 ha Ackerfläche verloren gehen werden. Hier braucht es also einen Paradigmenwechsel und eine Kehrtwende. Mit der Öffnung des Außenbereichs werde der „Flächenfraß“ aber weiter befeuert. Der Bauernverband unterstreicht, dass eine alternative Siedlungspolitik möglich ist und bezieht sich dabei auf eine Studie, die berechnet hat, dass es in deutschen Ballungsgebieten Wohnraumreserven im Bereich zwischen 2,3 – 2,7 Millionen Wohneinheiten gibt, welche durch bessere Bedingungen fürs Bauen im Bestand erschlossen werden können (TU Darmstadt, 2019). Der Zugriff auf den Außenbereich sei also nur in begründeten Ausnahmefällen berechtigt, und dürfe nicht weiter erleichtert werden.

Die einzige Lobbygruppe, die die CDU-Spitze in ihren Außenbereich-Experimenten unterstützt ist, wenig überraschend, die Bauindustrie. Für sie ist nur entscheidend, dass gebaut wird. Wo und für wen gebaut wird, ist für sie irrelevant. Hier gehen allgemeine Interessen und Partikularinteressen eben weit auseinander. Aufgabe der Politik ist es aber nicht, die Erwartung einer spezifische Klientel zu erfüllen, sondern die beste Lösung für die Gesamtbevölkerung zu entwickeln.

Am Ende bleibt ein unschöner Verdacht: Vielleicht geht es der CDU-Spitze gar nicht darum den Wohnungsmangel zu beheben, sondern nur darum, dass sie mehr Wohnungen baut als die Vorgängerregierung.

Das ist aber eine rein symbolische Ebene und wird den Herausforderungen auf der Sachebene nicht gerecht. Dass eine bessere räumliche Steuerung geboten ist, zeigen nicht zuletzt die Zahlen von empirica: Demnach findet 40% der Bauaktivität in übersättigten Märkten statt (Capital, 2024).

In der BauGB-Novelle steckt jedoch großes Potenzial: Falls die CDU-Spitze beim Schutz des Außenbereichs nachsteuert, kann die BauGB-Novelle einen essenziellen Beitrag dazu leisten, dass das dringend benötigte Bauen im Bestand einfacher und schneller wird. In der gestrigen Anhörung nannte z.B. der Jura-Professor Hellriegel die Änderungen im Bereich der TA Lärm gar revolutionär. Diese ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Gewerbegebieten und heranrückender Wohnbebauung.

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