MEDIENINFO zur Sitzung des Klimakabinetts

MEDIENINFO 16/2020

Zur heutigen Sitzung des Klimakabinetts unter Leitung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2Abgabe e.V.:

„Statt sich für die im September 2019 beschlossenen Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2030 zu feiern, muss das Klimakabinett ehrlich die Defizite analysieren. Angesichts der Bedrohungslage ist die bisherige Bilanz des Klimakabinetts ein Armutszeugnis, da keine zusätzlichen Anstrengungen von der schwarz-roten Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel ausgehen. Die Klimakrise kann nur bekämpft werden, wenn mit zusätzlichen und wirksameren Maßnahmen bekämpft werden.

Weder die aktuellen Vorschläge zum Ausbau erneuerbarer Energien, der Kohleausstieg 2038 noch der CO2-Preis für fossiles Heizen und Verkehr reichen aus, um die vertraglich festgelegte Verpflichtung des Klimaschutzabkommens von Paris zu erfüllen. Im Gegenteil: Durch zahlreiche Ausnahmen für die Industrie droht dem CO2-Preis auf fossile Brenn- und Kraftstoffe das Schicksal eines Schweizer Käses. Die Lenkungswirkung für den Klimaschutz wird so weiter geschwächt. Statt Ausnahmen sollten Unternehmen durch die vollständig Absenkung der EEG-Umlage auf null entlastet werden. Auch die Weitergabe des CO2-Preises auf Heizöl und Heizgas auf Mieter muss mit Blick auf die Lenkungswirkung verhindert werden, um Hauseigentümern Anreize zur CO2-Vermeidung zu geben.“

Hintergrund: Deutschland droht weiterhin eine gewaltige Klimaschutzlücke (Umsetzungs- und Ambitionslücke). Denn auch wenn Corona-bedingt das Klimaziel für 2020 erreicht wird, müsste die Bundesregierung bei konsequenter Anwendung des 2° C-Ziels bzw. 1,5° C-Ziels des Pariser Klimaabkommens und einem CO2-Restbudget von 6,7 Gigatonnen bis spätestens 2038 klimaneutral werden. [Umweltrat 2020] Eine maßnahmenbedingte Reduzierung der Treibhausgase ist unausweichlich. Doch schon jetzt ist absehbar, dass die Sektoren Heizen und Verkehr hinter den Zielen des Bundesklimaschutzgesetzes zurückbleiben und damit ein Sofortprogramm nach § 8 Abs. 1 KSG verankerte Mechanismus hier nachzusteuern greift allerdings zu spät. [KSG 2019] Großbritannien hat ab 2013/14 vorgemacht, wie mit einem CO2-Mindestpreis (Carbon Price Floor) fossile Energieträger wie die Kohle durch klimafreundlichere Energieträger in der Energieerzeugung ersetzt werden können [CO2 Abgabe 06/2020] und hat damit den größten Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen im EU-Emissionshandel geleistet. Im Gegensatz stagniert die Emissionsreduktion in der Industrie im EU-ETS. [CO2 Abgabe 06/2020]. Die Behauptung im Klimaschutzbericht 2019 der Bundesregierung, der EU-Emissionshandel wirkt, stimmt also nur begrenzt.

*bezogen auf die Emissionen von 2018.

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Ulf Sieberg
Leiter Büro Berlin
CO2 Abgabe e.V.
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