Die Forderung, den Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe gesetzlich zu verankern, wird lauter!

Gleich mehrere Impulse heben 2023 das Thema Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe auf die politische Agenda.

  • So will die Bundesregierung die flächendeckende kommunale Wärmeplanung als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung gesetzlich regeln. Ein kommunaler Wärmeplan wird derzeit bis zu 100 Prozent gefördert (BMWK 2022).
  • Ein Positionspapier der rund 600 deutschen Kommunen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, fordert die Gesetzgeber auf, Kommunen zum Klimaschutz zu verpflichten und zwischen Bund und Ländern die nötige finanzielle Grundlage dafür zu schaffen (Klimabündnis 2022, vgl. auch Verbändeforderungen).
  • Ein Rechtsgutachten von Dr. Roda Verheyen und Katharina Hölzen, Rechtsanwälte Günther, macht erste konkrete Vorschläge, wie die Forderung der Finanzierung der Pflichtaufgabe rechtlich umgesetzt werden könnte.
  • Ein Forschungsvorhaben schätzt erstmals ab, auf wie viele Emissionen Kommunen durch ihr Handeln unmittelbar und mittelbar Einfluss nehmen könnten, wenn ihnen die Mittel und das Personal zur Verfügung stehen würden. In Summe der betrachteten Maßnahmen könnten Kommunen Treibhausgasemissionen (in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten [Mio. t CO2e], Bezugsjahr 2019) in der Höhe von rund 101 von etwa betrachteten 278 Mio. t CO2e beeinflussen (UBA 2022).

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Onlineveranstaltung zu „Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe“ vom 24.Mai mit Frau Gudrun Heute-Bluhm, Städtetag Baden-Württemberg, Frau Prof. Cathrin Zengerling, Uni Freiburg und Frau Isabell Cademartori, SPD.

Klimaschutz im Bundestag e.V. wurde von der CDU/CSU-Fraktion eingeladen, um am 7.2.2023 einen Überblick zum Thema „Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe“ zu geben.

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