(Foto https://wie-gross-wird-der-bundestag.de) Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 stehen Direktkandidierende in 299 Wahlkreisen zur Wahl. Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, sollen mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden. Nachteilig dürfte sich das vor allem für die Unionsparteien auswirken. Die hatten zuletzt besonders viele Direkt- und Überhangmandate gewonnen. Eher nachteilig für andere Parteien könnte sich auswirken, dass drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate für diese kompensiert werden. (DLF 2021, vgl. Spiegel online 2021) Das führt dazu, dass der Bundestag sogar noch größer werden könnte, als er es jetzt bereits ist. Statt der Sollgröße von 598 ist er bei der letzten Wahl 2017 durch den Ausgleich von Überhangmandaten auf 709 Abgeordnete angewachsen. Doch die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD untereinander sowie alle im Bundestag vertretenen Parteien konnten sich auf keine Wahlrechtsreform einigen, welche die Größe wirklich begrenzt hätte. Nun drohen bis zu 900 Mandate und mehr vergeben zu werden. Dadurch explodoeren nicht nur die Kosten, auch die Funktionsweise könnte beeinträchtigt werden, fürchten Experten.
Entscheidend wird das Verhältnis von Erst- und Zweitstimmenverteilung werden. Die Umfragen lassen vermuten, dass viele Unionswählende ihre Stimme splitten und mit der Zweitstimme FDP wählen. Würde dies bestätigt, würde der Fall eintreten, dass vor allem die Union mehr Direktmandate erhält, als ihr nach der Zweitstimme zustehen. Zudem würden vor allem FDP, Grüne und Linke für drei Überhangmandate keinen Ausgleich erhalten. Bei knappen Mehrheiten nach der Zweitstimme würde diese aber nicht automatisch auch eine Mandatsmehrheit im 20. Deutschen Bundestag bedeuten!
Nach derzeitigem Umfragetrend hätten eine Ampelkoalition (SPD, FDP, Grüne) oder eine Rot-Grün-Rote Koaltion zwar eine knappe Zweitstimmenmehrheit, blieben bei der Mandatsverteilung aber in der Minderheit. Das zeigt exemplarisch die proporz- und mehrheitsverzerrende Wirkung der drei unausgeglichenen Überhangmandate im geltenden Wahlrecht. Die Opposition hat beim Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt. Die Entscheidung darüber steht aber noch aus. Damit droht dem Wahlergebnis im extremsten Fall die Nichtanerkennung und ggf. sogar Neuwahlen.
Bei einem knappen Zweitstimmenergebnis zugunsten einer Ampel oder von Rot-Grün-Rot dürfte nur dann tatsächlich auch mehr Abgeordnete der jeweiligen Koalition die Mehrheit bilden, wenn extrem wenige Unionswähler*innen ihre Partei mit beiden Stimmen wählen, und gleichzeitig extrem wenige Wähler*innen anderer Parteien zugunsten der Union splitten. Zudem würde so die Regelgröße des Bundestags gewahrt.
Wüchse der Bundestag in etwa wieder auf die Größe von heute (709 Mandate) an, müssten die Koalitionen trotz mehr Zweitstimmen mit einer Mandatsminderheit auskommen. Grund wäre die Anzahl der Überhangmandate.
Bläht sich der Bundestag ohne die Berücksichtigung von Splittingannahmen von Erst- und Zweitstimmen auf, kippt auch hier durch den Wegfall des Ausgleichs von drei im Wahlrecht absichtsvoll implementierte Überhangmandate auf rund 850 Abgeorndete auf. Die Koalitionen wären auch hier trotz besserem Zweitstimmenergebnis in der Mandatsminderheit. Splitten Wählende zugunsten der Unuonsparteien, könnte der Bundestag sogar auf weit über 900 Abgeordnete anwachsen. Klagt die Opposition dagegen, könnte das Wahlergebnis gekippt werden. (vgl. Dr. Robert Vehrkamp 2021)
Weche Folgen hätten die Szenarien für wirksameren Klimaschutz?
Diese Frage muss jeder Wählende selbst beantworten. Durch Vergabe von Erst- und Zweitstimme. Klimaschutz ist wählbar. Vergleichen Sie daher die Kandidierenden in Ihrem Wahlkreis. So geht es.