Unternehmen sprechen sich für ausnahmslose CO2-Bepreisung aus

MEDIENINFO 02/2021
Gemeinsame Pressemitteilung von UnternehmensGrün e.V. und CO2 Abgabe e.V.

Gefahr der Abwanderung durch Brennstoffemissionshandel gering: Unternehmen sprechen sich für ausnahmslose CO2-Bepreisung aus 

Berlin, 26. Januar 2021. Seit 1. Januar 2021 gilt das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für Heizen und Verkehr. Mit ihm zahlen die Inverkehrbringer fossiler Energieträger einen Preis auf CO2 in Höhe von anfänglich 25 Euro je Tonne. Anlässlich der Sitzung des Koalitionsausschusses von CDU/CSU und SPD am kommenden Mittwoch sowie des geplanten Kabinettbeschlusses zur Carbon-Leakage-Verordnung am 3. Februar sprechen sich Verbände der nachhaltigen Wirtschaft sowie mittelständische Unternehmen für eine umfassende Regelung des CO2-Preises ohne Ausnahmen aus. Mit pauschalen Ausnahmen für Unternehmen und ganze Branchen aus Schutz vor Abwanderung – wie von Teilen der Wirtschaftsverbände und der Union gefordert – droht der CO2-Preis in seiner Wirkung für den Klimaschutz massiv geschmälert zu werden. Dabei ist die innovative Wirtschaft längst weiter!

Unternehmer_innen der Nachhaltigen Wirtschaft haben die Chancen der CO2-Bepreisung längst erkannt. Denn ein CO2-Preis auf fossile Energie setzt die notwendigen Anreize und sichert so bereits getätigte und zukünftige Investitionen in klimafreundliche Technologien ab. Ausnahmen sollten nur dann zugelassen werden, wenn keine technischen Alternativen zur Energieeinsparung, zum Einsatz energieeffizienterer Technologien oder zum (anteiligen) Wechsel auf erneuerbare Energien möglich sind. Zudem sollten im Wettbewerb stehende Unternehmen bei der Verringerung ihres Energieverbrauchs und beim Umstieg auf erneuerbare Energien gezielt bei der Finanzierung klimafreundlicher Investitionen unterstützt werden. Stimmen aus der Wirtschaft:

Martina Römmelt-Fella, Geschäftsführerin der Fella Maschinenbau GmbH: „Die Einführung einer CO2-Bepreisung begrüße ich unbedingt! Als Maschinenbaubetrieb sind wir zwar vom BEHG betroffen. Aber nur mit wirksamen CO2-Preisen auf fossile Brenn- und Kraftstoffe rechnen sich mittelfristig Investitionen in klimafreundliche Technologien. Wenn sich jetzt allerdings abzeichnet, dass wieder die Großunternehmen von Ausnahmeregeln profitieren sollen, wie das bereits bei der EEG-Umlage praktiziert wird, werden wir als mittelständisches Unternehmen doppelt bestraft. Das finde ich unsäglich!“

Die Fella Maschinenbau GmbH hat ihren Sitz im unterfränkischen Amorbach in Bayern. Das 1949 gegründete Familienunternehmen fertigt Anlagen- und Apparate sowie Großteile für ihre Endkunden in den Bereichen Elektro-, Textil-, Lebensmittel- und Chemieindustrie.

Norbert Münch, Geschäftsführer der Franz Simmler GmbH + Co. KG: Der CO2-Preis ist Motivation, in Klimaschutz zu investieren. Investitionen in den Klimaschutz sind sinnvoll für alle Unternehmen, da so Klimafolgekosten für die Gesellschaft vermieden werden. Der CO2-Preis sollte daher unbedingt für alle Unternehmen gelten. Denn 3/4 aller Treibhausgasemissionen in Deutschland werden von Unternehmen beeinflusst. Der CO2-Preis bietet vor allem Unternehmen die Chance zur Aufholjagd, die bisher nicht ausreichend in die Energiewende investiert haben. Dabei können diese mit klugen Investitionen von den Skaleneffekten und „best practise“-Beispielen bei erneuerbaren Energien und Effizienztechnologien profitieren, für die Energiewende-Pioniere wie wir mit gesorgt haben.

Da absehbar der CO2-Preis für alle steigen muss und wird, werden Investitionen in den Klimaschutz immer rentabler. Ohne diese Motivationshilfe „CO2-Preis“ entfallen hingegen weitere Anreize für Investitionen in den Klimaschutz. Aufgabe der Politik ist es, mit dem heutigen Verständnis von der unbedingten Notwendigkeit von Klimaschutz, andere politischen Entscheider auf der Welt mit zu nehmen. So muss wegen eines CO2-Preises nicht mit Abwanderung der Unternehmen gedroht werden und auch diese Unternehmen werden mit den Investitionen in den Klimaschutz fit für die Zukunft.

Die Franz Simmler GmbH + Co. KG ist ein Familienbetrieb in dritter Generation mit Sitz im Südschwarzwald. Das Unternehmen fertigt Konfitüren, Fruchtaufstriche und Kompotte. Im Bewusstsein, dass gute Ernten von qualitativ hochwertigen Früchten eine intakte Umwelt benötigen, engagiert sich Simmler auf vielen Ebenen für den Klimaschutz. An erster Stelle steht, dass Simmler schon seit mehr als fünf Jahren zu 100% regenerative Energieträger für die Produktion der Produkte einsetzt. Mit der Menge an eingespartem CO2 stellt die Sonnenscheinmarke Simmler somit jedes Jahr das 1,5-fache seiner Mitarbeiterzahl CO2-neutral!

Roland Schüren, Inhaber Ihr Bäcker Schüren: „Da wir unsere Öfen mit Biomasse befeuern – und mit der Abwärme daraus alle anderen Wärmebedarfe decken – wird uns das BEHG keine zusätzlichen Kosten bescheren. Jetzt zahlt sich unser seit 2010 umgesetztes Energiekonzept Backstube so richtig aus. Das, was an Investitionen in der Zukunft gefördert werden soll, haben wir schon selber gestemmt. Darüber hinaus fährt der Großteil unserer Lieferfahrzeuge und alle Firmen PKW rein elektrisch. Auch hierbei freuen wir uns sehr darüber, dass unser früher Wechsel auf diese Antriebsart uns nun Kostenvorteile beschert.“

Der Familienbetrieb aus dem nordrhein-westfälischen Hilden setzt in vierter Generation auf Nachhaltigkeit. Mit einem Energiekonzept und den bis heute realisierte Maßnahmen konnte in der Backstube der CO2-Ausstoß bereits um 91 Prozent und die benötigte Energie um knapp 50 Prozent reduziert werden (Vergleich: Vorher-Nachher bezogen auf gleiche Herstellungsmengen). Die Restmenge an Strom wird aus Ökostrom-Erzeugung bezogen. 

Mathias Kollmann, Geschäftsführer Bohlsener Mühle GmbH & Co. KG: „Als Hersteller für Kekse, Backwaren und Crunchy betrifft der Brennstoffemissionshandel auch unser Unternehmen. Seit vielen Jahren suchen wir bereits nach klimafreundlichen Energielösungen wie z.B. unsere Dinkelspelzenheizung, mit deren Hilfe wir ca. 400 Tonnen CO2 im Jahr einsparen. Trotzdem stehen wir hinter dem nun beschlossenen CO2-Preis, da er erneuerbare Lösungen konkurrenzfähiger macht und den Innovationsdruck in diesem äußerst klimarelevanten Sektor deutlich erhöht.“

In der Bohlsener Mühle (Lüneburger Heide) wird seit 1979 Bio-Getreide verarbeitet. Neben Mehl, Flocken, Schrot, Grieß und Co. Produzieren die mehr als 270 Mitarbeiter_innen auch Kekse und Snäckebrote, Müsli und Cerealien, Burger-, Beilagen- oder Falafelmischungen. Die Mühle setzt dabei konsequent auf Wasserkraft, Dinkelspelzenheizung und Ökostrom.

Hintergrund:

Die nach § 11 Abs. 3 des BEHG vorgesehene Carbon-Leakage-Verordnung richtet sich an Unternehmen, die fossile Brennstoffe im Produktionsprozess einsetzen und dabei die zusätzlichen CO2-Kosten aufgrund der Wettbewerbssituation mit ausländischen Anbietern nicht über die Produktpreise an Endverbrauchende weitergeben können. Die Anzahl der beihilfeberechtigten Unternehmen sowie das Gesamtbeihilfevolumen entscheidet dabei über die Lenkungswirkung des Brennstoffemissionshandels für den Klimaschutz.

Pressekontakt:

Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin UnternehmensGrün e.V., Tel. 0178-4481991, reuter@unternehmensgruen.de

 

Debatte um gerechtere Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern

(Bildquelle: Tim Reckmann / pixelio.de)

MEDIENINFO 01/2021

Zur Debatte um eine gerechtere Aufteilung des CO2-Preises und einer Beteiligung von Wohneigentümern am Klimaschutz erklärt Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin des CO2 Abgabe e.V.:

Eine gerechtere Aufteilung des CO2-Preises zwischen Vermietern und Mietern ist seitens der Politik längst überfällig. Denn auch Wohneigentümer sind finanziell an der Jahrhundertaufgabe Klimaschutz zu beteiligen. Das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) ist gefordert, endlich Vorschläge vorzulegen, wie eine gerechte Beteiligung am Klimaschutz zwischen Vermietern und Mietern aussehen sollte. Statt eine gerechtere Regelung weiter zu verschleppen. 

CO2-Preise sollen lenken. Wenn der CO2-Preis dem Eigentümer der Heizungsanlage und des Gebäudes Anreize setzen soll in klimafreundlichere Technologien zu investieren, dann dürfen die höheren Preise für fossile Energieträger nicht 1:1 an die Mieter weitergegeben werden. Denn Mieter haben auf die Wahl der Heizung, der Fenster und der Fassade keinen Einfluss. Der CO2-Preis muss daher Anreize für Investitionen setzen. Je höher, desto besser. Daher wäre es nur konsequent und fair, wenn die Weitergabe des CO2-Preises im Mietbereich unterbunden wird.

Statt den CO2-Preis Mietern überzustülpen und die Lenkungswirkung zu schmälern, sollten wirtschaftliche Härten bei Vermietern durch Hilfen bei der gezielten Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen abgefedert werden.“

Hintergrund:

Am 1. Januar trat mit dem nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz die Bepreisung fossiler Energieträger wie Heizöl und Erdgas in Kraft. Unternehmen, die diese verkaufen, zahlen je Tonne CO2 einen Preis in Höhe von anfänglich 25 Euro. Mit den Jahren steigt dieser. Ursprünglich war mit dem Klimaschutzprogramm 2030 (S. 29) vereinbart, dass das Bundesinnenministerium (BMI) bis Ende 2020 Vorschläge macht, wie das Mietrecht geändert werden könnte, um die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung zu begrenzen, um Mieter zu energieeffizientem Verhalten und Vermieter zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme bzw. energetische Sanierungen zu veranlassen. Ein Sprecher des BMI verwies zuletzt darauf, dass die Prüfung noch andauere. Derweil haben die Bundesministerien der Finanzen, für Justiz und das Umweltministerium (BMU) Eckpunkte zur Ausgestaltung einer Regelung vorgelegt. Sie fordern darin, die Kosten zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen (siehe auch BMU FAQ). Zudem fordern BMU und Deutscher Mieterbund, die Umlagefähigkeit vollständig zu begrenzen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Anliegen. Dies wird von CDU und CSU im Bundestag und der Wohnungswirtschaft sowie dem Eigentümerverbänden Haus und Grund abgelehnt. Dabei gibt es längst Vorschläge und Beispiele in anderen Ländern, wie die Heizkosten gerechter aufgeteilt werden könnten.

Weiterführende Informationen:
Pressekontakt:

Ulf Sieberg
Leiter Büro Berlin
CO2 Abgabe e.V.
Tel. 0152 553 70 200
Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de