MEDIENINFO zum heutigen Bericht „Auf dem Weg zu einem mit den WTO-Regeln zu vereinbarenden CO2-Grenzausgleichssystems

MEDIENINFO 14/2020

Zum heutigen Bericht „Auf dem Weg zu einem mit den WTO-Regeln zu vereinbarenden CO2-Grenzausgleichssystems“ im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments erklärt Dr. Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V.:

,„Wir begrüßen den Bericht des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, die Planungen der EU-Kommission zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichs in der Europäischen Union zu unterstützen. Ein CO2-Grenzausgleich ist notwendig, um die EU-Wirtschaft im internationalen Wettbewerb vor Klima-Dumping zu schützen. Gleichzeitig muss er als Teil einer umfassenden Industriepolitik auf die Erfordernisse der Klimakrise vorbereiten.

Ein CO2-Grenzausgleich kann im Einklang mit den Welthandelsregeln eingeführt werden. Um die Komplexität zu reduzieren und die Einführung eines Grenzausgleichs zu beschleunigen, kann die Endproduktabgabe anfangs nur für treibhausgasintensive Grundstoffe wie Chemie, Stahl und Zement gelten. Um den Anreiz für die Produzenten, Treibhausgase einzusparen, zu erhalten, sollte die Anzahl der Verschmutzungsrechte durch eine „dynamische Zuteilung“ reduziert und entsprechende Produktbenchmarks für die Grundstoffproduktion festgelegt werden. Parallel zu der Endproduktabgabe sollte die Industrie mithilfe von Differenzverträgen (Carbon Contract for Difference) bei der Finanzierung klimaneutraler Produktionsverfahren unterstützt werden.“‘

Hintergrund:

Die Europäische Union (EU) will mit dem Green Deal angesichts der Bedrohung durch die Klimakrise ihre Klimaziele verschärfen. So lange es weltweit noch keine einheitlichen wirksamen CO2-Preise gibt, schlägt sie folgerichtig „ein CO2-Grenzausgleichssystem für ausgewählte Sektoren [vor], um das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu mindern“. Dies ist erforderlich, um die EU, die schon jetzt mit rund 700 Millionen Tonnen COweltweit der größte Nettoimporteur von CO2-Emissionen durch die Herstellung von Waren und Dienstleistungen in Drittstaaten ist, nicht weiter zu befeuern (vgl. Global Carbon Project 2019Felbermayr & Peterson 2020). Im Sinne der Verursachergerechtigkeit sind diese Emissionen mit den gleichen Klimaschadenskosten zu belasten wie in der EU auch und müssen perspektivisch vollständig mitberücksichtigt werden. Zudem sind die Klimaziele von Paris und des Green Deals nur zu erreichen, wenn auch die Industrie klimaneutral wird, ohne abzuwandern (Carbon Leakage). Der CO2-Preis im EU-Emissionshandel (EU-EHS) konnte zwar aufgrund steigender Preise in seiner Lenkungswirkung für die Energiewirtschaft zulegen, die Preise reichen aber nicht aus, um verstärkt CO2-Einsparungen in der energieintensiven Industrie anzureizen. Hier stagnieren die Einsparungen (CO2 Abgabe 2020). Zudem ist die Obergrenze an Verschmutzungsrechten zu hoch (Reduktionsfaktor von 2,2% p.a.). Außerdem stehen die Ausnahmeregelungen durch die kostenfreie Zuteilung von Verschmutzungsrechten, die Strompreiskompensation und die Befreiungen von Steuern und Umlagen Investitionen in klimafreundliche Technologien im Weg. Darüber hinaus mangelt es an einer einheitlichen und verursachergerechten Besteuerung fossiler Brenn- und Kraftstoffe über die Regelungen des EU-EHS hinaus. Nicht zuletzt sollte für jedes Endprodukt oder für Produktkategorien ähnlicher Emissionsintensitäten eine Klimabilanz vorliegen, um allen Produzenten und Verbrauchern die Chance auf ein klimagerechtes Verhalten zu bieten. Dazu müssen perspektivisch die Emissionen über die gesamten Liefer- und Wertschöpfungsketten ausgewiesen werden.

Anders als vielfach unterstellt, muss es sich bei der Ausgestaltung nicht um eine Steuer oder einen Zoll handeln. Ebenfalls stimmt die Behauptung nicht, ein Grenzausgleich widerspreche zwangsläufig dem Welthandels- oder Europarecht (SWP 2018). Vielmehr kann und muss ein CO2-Grenzausgleich zum Schutz der Industrie vor Abwanderung und zum Erreichen der Klimaziele unbürokratisch, rechtskonform und zielgenau ausgestaltet werden. Dafür bietet sich neben der Verpflichtung ausländischer Unternehmen zum Kauf von Verschmutzungsrechten im EU-EHS auf Importe vor allem die Einführung einer Endproduktabgabe [Konsum- oder Klimaabgabe (DIW 2020)] an.

Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg
Leiter Büro Berlin
CO2 Abgabe e.V.
Tel. 0152 553 70 200
Ulf.Sieberg@klimaschutz-im-bundestag.de

 

 

Zur Übersicht