
Vom EFH zum MFH
Die Veranstaltung „Vom EFH zum MFH“ nimmt die Transformation bestehender Einfamilienhausgebiete in den Blick und beleuchtet, welche Potenziale in der Umnutzung, Aufstockung und Nachverdichtung liegen. Neben der Schaffung zusätzlichen Wohnraums geht es dabei auch um die Frage, wie Eigentümer*innen auf veränderte Lebenssituationen reagieren können – etwa wenn große Häuser im Alter schwer zu bewirtschaften sind oder finanzielle Belastungen steigen. Die Entwicklung hin zu Mehrfamilienstrukturen kann hier neue Einnahmequellen eröffnen und gleichzeitig zur besseren Auslastung bestehender Gebäude beitragen.
Ein weiterer Fokus liegt auf den strukturellen Veränderungen in klassischen Einfamilienhausquartieren. Sinkende Siedlungsdichten, Überalterung und eine zunehmende Unterbelegung führen vielerorts zu ineffizient genutzter Infrastruktur und stellen Kommunen vor langfristige Herausforderungen. Die gezielte Weiterentwicklung dieser Gebiete kann dazu beitragen, bestehende Strukturen zu stabilisieren und gleichzeitig neue Wohnangebote zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund werden die aktuellen bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen eingeordnet. Mit dem im Oktober 2025 verabschiedeten „Bau-Turbo“ haben sich neue Möglichkeiten eröffnet, insbesondere für Vorhaben im unbeplanten Innenbereich oder bei Abweichungen vom Planungsrecht. Gleichzeitig werden die Weiterentwicklungen in den Landesbauordnungen betrachtet, etwa erleichterte Regelungen zu Abstandsflächen bei Aufstockungen, wie sie beispielsweise in Baden-Württemberg umgesetzt wurden. Solche Anpassungen können entscheidend dafür sein, ob Projekte wirtschaftlich und praktisch realisierbar sind.
Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass zahlreiche Hemmnisse bestehen bleiben. Dazu zählen rechtliche Unsicherheiten, komplexe Genehmigungsverfahren, steigende Baukosten sowie Fragen der Akzeptanz im unmittelbaren Wohnumfeld. Auch die konkrete Ausgestaltung von Projekten stellt viele Eigentümer*innen vor Herausforderungen: In welchem Kostenrahmen bewegen sich Umbaumaßnahmen? Welche Eingriffe sind baulich sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig? Und unter welchen Voraussetzungen entstehen tatsächlich zusätzliche Wohneinheiten?
Ein Blick auf Praxisbeispiele – insbesondere aus Göttingen – verdeutlicht, welche Ansätze sich bewährt haben und welche Rahmenbedingungen zum Gelingen beitragen. Dabei wird auch deutlich, welche Rolle Kommunen spielen können: durch strategische Konzepte zur Innenentwicklung, durch klare planerische Leitlinien und durch unterstützende Instrumente, die Eigentümer*innen Orientierung und Planungssicherheit geben.
Eng damit verknüpft ist die Frage nach geeigneten Förderstrukturen. Diskutiert wird, wie Programme gestaltet sein müssen, um Investitionen anzureizen, ohne Fehlanreize oder langfristige Lock-in-Effekte zu erzeugen. Dabei stehen konkrete Kriterien im Raum, etwa die Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten oder qualitative Anforderungen an die Umbaumaßnahmen. Auch der Umsetzungsstand geplanter Programme wie „Aus alt mach zwei“ wird eingeordnet.
Auf dem Podium:
- Johanna Kliegel – Wohnraumagentur Göttingen
- Tanja Kenkmann – Öko-Institut
- Oliver Pöpsel – CDU/CSU-Fraktion Finanzausschuss Bundestag, Wahlkreis: Osnarbrück-Land
- Lutz Brinkmann – CDU/CSU-Fraktion Bauausschuss Bundestag, Wahlkreis: Soest
Moderation:
Philipp George, Politischer Referent, Klimaschutz im Bundestag e.V.
