Brauchen wir ein Bundesmobilitätgesetz? – Onlinediskussion am 16.12. um 18:15

 Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist abgeschlossen

am Donnerstag, den 16.12.2021 um 18:15-19:45 Uhr

Wir diskutieren online über die Notwendigkeit eines Bundesmobilitätsgesetzes mit

Dr. Jan Werner, Jurist, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Verkehrsclub Deutschland (VCD) und bundesweit anerkannter Spezialist zu Fragen des Rechtsrahmens menschen- und umweltgerechter Mobilität.

sowie

Detlef Müller, MdB, Lokomotivführer, SPD
Susanne Menge, MdB, Sprecherin des Bundesarbeitskreises Mobilität Bündnis 90 / Die Grünen
Bernd Reuther, MdB, FDP

Auftaktveranstaltung einer Reihe von Veranstaltungen zu den Schwerpunkten der Initiative "Klimaschutz im Bundestag".

Die Zusendung des Zugangslinks erfolgt nach Anmeldung am Tag der Veranstaltung.

Programm

18:15 Begrüßung durch Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende; Einführung und Moderation Dr. Jörg Lange, CO2 Abgabe e.V.
18:30 Impulsreferat Dr. Jan Werner
18:45 Podiumsdiskussion mit Vertreter:innen der Parteien der Ampelkoalition
19:20 Publikumsfragen

Initiative Klimaschutz im Bundestag in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD)

Hintergrund

Auftaktveranstaltung einer Reihe von Veranstaltungen zu den Schwerpunkten der Initiative „Klimaschutz im Bundestag".

Hintergrund
Mit Bundesschienenwegeausbaugesetz, Bundeswasserstraßenausbaugesetz und dem Fernstraßenausbaugesetz gibt es bislang keinen bundespolitischen verkehrsträgerübergreifenden Rechtsrahmen, der eine an ökologischen und gemeinwohlorientierten Kriterien ausgerichtete Mobilitätsplanung der Bundesverkehrswege, wie z.B. dem Klimaschutz, der Teilhabe an Mobilität oder dem Gesundheitsschutz zulässt.
Heutige Engpassanalysen (EPA) sind auf einen Verkehrsträger fokussiert und führen zu eingeschränkten Handlungsoptionen. So ist es z.B. unmöglich, auf einen festgestellten Engpass auf einer Autobahn mit einem Ausbau der Schiene, des ÖPNV oder der Radinfrastruktur zu reagieren. Anforderungen aus z.B. dem Klimaschutzgesetz fließen bislang in den Bundesverkehrwegeplan nicht ein (Bundesverkehrswegeplan 2030, S. 24) und damit auch nicht in die darauf vom Bundestag beschlossenen Ausbau- und Haushaltsgesetze.

Klimaschutz im Bundestag
Die Initiative „Klimaschutz im Bundestag“ vertritt die These, dass erfolgreicher Klimaschutz im nächsten Bundestag nicht ohne parteiübergreifende Gesetzesinitiativen zu konkreten Klimaschutzmaßnahmen auskommt. Die Mitglieder des 20. Deutschen Bundestages sind nach Art. 38 GG an Aufträge und Weisungen (Stichwort Partei- oder Fraktionsdisziplin) nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen und nach Art. 20a GG zur Erhaltung der Lebensgrundlagen und damit den Klimaschutzzielen von Paris verpflichtet. 

#klimaschutz-im-bundestag hat auf der Grundlage zahlreicher Studien und dem Wissen von Menschen aus der Praxis umsetzbare Vorschläge zusammengestellt, die in der aktuellen Legislaturperiode zur Erhaltung der Lebensgrundlagen die notwendige Transformation in Gesellschaft und Arbeitswelt einleiten können.

Im rechtlichen Sinne ist #klimaschutz-im-bundestag eine Initiative des CO2 Abgabe e.V. der sich u.a. mit seinen etwa 1.000 Mitgliedern aus Unternehmen, Kommunen, Verbänden und Einzelpersonen für wirksamere Preise auf Treibhausgase einsetzt. #klimaschutz-im-bundestag steht allen demokratischen Organisationen offen. Bislang wird #klimaschutz-im-bundestag von folgenden Unternehmen & Organisationen unterstützt.

Wann
16.12.2021 von 18:15 bis 19:45