Der EU-Rat hat einen Kompromiss erzielt, der nun im EU-Parlament weiter diskutiert wird. Bis Jahresende soll ein Kompromiss stehen. Es geht um eine Vereinheitlichung des Strommarkts in der EU. Unter anderem wollte Frankreich seine bestehenden Kernkraftwerke staatlich fördern; Deutschland war dagegen. Der Kompromiss sieht vor, dass Frankreich diese Kraftwerke erst unterstützen darf, wenn die EU bestätigt hat, dass der Wettbewerb dadurch nicht verzerrt wird. Konkret sollen sogenannte Differenzverträge (Contracts for Difference, CfDs) die Basis für die staatliche Förderung von Kraftwerken bilden. Hier wird ein Preis für Strom garantiert. Sind die Marktpreise dann niedriger, zahlt der Staat die Differenz dazu; sind die Marktpreise höher, zahlt der Stromerzeuger die Differenz an den Staat zurück. So sollen Investitionen planbar werden und gleichzeitig Übergewinne vermieden werden. Wenn die Reform 2024 in Kraft tritt, gelten die neuen Regeln ab 2027. Das EU-Parlament möchte allerdings neben CfDs weitere Regelungen erlauben; der EU-Rat möchte nur CfDs. Marktprämien wie im EEG gelten als CfDs. Die FDP stellt sich allerdings gegen CfDs. Sollte es zu hohen Preisen kommen – d.h., der Staat streicht Gelder ein – würde ein Teil der Einnahmen an die Bürger zurückgezahlt werden (siehe Klimageld unten). Hinzu kommt eine Vereinbarung für Kapazitätsmärkte. Darin werden Kraftwerke für ihre Bereitschaft bezahlt – unabhängig von der Menge des erzeugten Stroms. Ziel ist es sicherzustellen, dass genug zuschaltbare Leistung verfügbar ist, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Hier hat sich vor allem Polen durchgesetzt: Kohlekraftwerke können bis Ende 2018 in den Genuss dieser Subvention kommen. Besonders brisant: auch Kohlekraftwerke, die mehr als 550 Gramm CO2 pro kWh ausstoßen, können gefördert werden, obwohl sie eigentlich 2025 abgeschaltet werden müssten. Deutschland arbeitet derzeit an einer Kraftwerksstrategie, die ausbuchstabieren soll, was gebraucht wird und neu gebaut werden muss. Minister Habeck setzt allerdings eher auf Wasserstoff-Kraftwerke. Weiterhin unglücklich dürfte der EU-Netzregulierer ACER sein. In seinem Bericht (PDF auf Englisch) für 2023 heißt es, die Mitgliedsländer würden immer noch eine „Vielzahl von Mechanismen… unkoordiniert“ implementieren. Beispiel: Selbst innerhalb Deutschlands gibt es eine Netzreserve und eine Kapazitätsreserve. Die EU-Reform wird an diesem Zustand nur wenig verbessern. |