Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle hat sich gegen die Kürzungen für Energieberatung (siehe oben) ausgesprochen. Einerseits werden nur noch 50% statt 80% der Beratung gefördert. Andererseits soll die maximale Förderung (derzeit 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser) um die Hälfte gekürzt werden. Das alles, obwohl die Sanierungsrate bei 0.7 % liegt – damit würde es mehr als ein Jahrhundert dauern, um alle Wohnungen energetisch zu sanieren. Auch der Energieberaterverbandes GIH zeigte sich negativ überrascht ob der plötzlichen Entscheidung.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei weitere Klimaklagen eingereicht. In einem Fall geht es um die Einhaltung der Sektorziele. Die Bundesregierung hat ja im neuen Klimaschutzgesetz diese abgeschafft; es gilt nur noch das allgemeine Ziel der Emissionsreduzierung. Die DUH beruft sich in Ihrer Klage auf die aktuelle EU-ESR (Emissions Sharing Regulation), die für die Sektoren Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie, Abfall und Landwirtschaft gilt. In der zweiten Klage geht es um Landnutzung (LULUCF), worunter Biomasse und die Wiedervernässung der Moore fallen. Sollte Deutschland diese EU-Ziele verfehlen, stünden laut aktueller Berechnungen Pönale in zweistelliger Milliardenhöhe an.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) spricht sich für eine „Umstellung von einer Zeit- in eine mengenbasierte Absicherung“ aus. Hintergrund ist die steigende Menge an Strom, die abgeregelt werden muss. Außerdem können sich Wind und Solar immer weniger auf dem Grenzpreismarkt refinanzieren. Die Idee ist, dass die EEG-Vergütung für die Kilowattstunden ersetzt wird durch eine mengenbasierte Zahlung: Der Betreiber kann dann so eine gewisse Anzahl von Kilowattstunden vergütet bekommen, damit die Investition sich lohnt. Das BMWK hat diese Idee aufgenommen (siehe S. 36), spricht allerdings von „Kapazitätszahlungen mit produktionsunabhängigem Refinanzierungsbeitrag“ – d.h., Zahlungen pro Kilowatt, nicht pro Menge an Kilowattstunden.
Die dena hat klare Regeln für Energy Sharing gefordert. In diesem Konzept wird das Teilen von Strom über längere Distanzen vereinfacht. Allerdings kann das Konzept erweitert werden: In Österreich wird damit auch erneuerbare Wärme und Gas so geteilt. Der Bericht der dena liefert eine Übersicht über die Regeln dort sowie in Dänemark und Italien. Eine Kernfrage besteht darin, wie Energy Sharing Communities (ESC) das Netz entlasten können: „Es ist ebenfalls festzustellen, dass eine Netzentlastung für höhere Netzebenen durch eine angestrebte lokale Synchronität von Erzeugung und Verbrauch (z. B. innerhalb einer ESC) zwar möglich ist, allerdings nicht jede ESC maßgeblich zur Netzentlastung beitragen kann (beispielsweise wenn keine oder wenige Möglichkeiten der Lastverschiebung gegeben sind).“
Mehrere Industrie- und Handelskammern haben sich mit dem Wirtschaftsrat Bayern und zwei Übertragungsnetzbetreibern – Amprion und TransnetBW – in einem Positionspapier zusammengeschlossen, um sich für die Beibehaltung der einheitlichen Strompreiszone auszusprechen. Eine Aufteilung würde 3-5 Jahre dauern, und in der Zeit würden viele Investitionen auf Eis gelegt. Die Klimaziele der Bundesregierung wären somit gefährdet. |