Die Philosophie hinter dem Kompromiss kann man im Text „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ (PDF) nachlesen. Kritisiert wird im Klimabereich vor allem, dass Gelder für die internationale Zusammenarbeit gekürzt werden; damit kann die Bundesregierung ihre Versprechen für Zusagen an ärmere Länder für Klimaschutz und -anpassung nicht einlösen.
In letzter Sekunde hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das novellierte Klimaschutzgesetz unterzeichnet. Bis zur Unterzeichnung hätte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) ein Sofortprogramm für Klimaschutz im Verkehr vorlegen müssen. Ob Steinmeier damit seinem Kollegen einen Denkzettel verpassen wollte? Jedenfalls gehen manche NGOs (Meldungen von DUH, Greenpeace, Germanwatch, der Klima-Allianz) gerichtlich gegen die Novelle vor.
Das Kraftwerksicherungsgesetz ist ein erster Schritt in Richtung Kraftwerkstrategie. In Stufe Eins werden wasserstofffähige Gaskraftwerke staatlich gefördert, um den Kohleausstieg zu sichern. In Stufe Zwei ab 2028 soll es einen (noch zu definierenden) Kapazitätsmechanismus geben.
Die Bundesnetzagentur hat die Voraussetzungen für §13k im Energiewirtschaftsgesetz veröffentlicht. Es geht darum, welche Anlagen den Strom, der sonst abgeregelt würde, nutzen können. Die drei Segmente sind: 1) elektrische Wärme, die fossile Wärme ersetzt; 2) netzgekoppelte Speicher; und 3) neue Elektrolyseure und Großwärmepumpen. Beim zweiten Punkt bleiben Speicher, die an Verbraucher*innen angeschlossen sind (wie solare Heimspeicher), außen vor, was teilweise zu Unzufriedenheit in der Branche führt.
Und letztlich in der Kategorie „Gesetze, auf die man vergeblich wartet“: Ende Juni ist die Frist für die nationale Umsetzung der europäischen Emissionshandelsrichtlinie verstrichen. Wie Deutschland den Umstieg vom heutigen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf den EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS II) bewältigen will, steht also weiter in den Sternen. Bereits heute müssen die ersten Firmen Pflichten für den ETS II erfüllen, und ab 2025 müssen die ersten Genehmigungen vorliegen.
Das Bundesbauministerium hat eine Handlungsstrategie zum Hitzeschutz in Städten und im Bau veröffentlicht. Kommunen, die Bundesgelder abrufen, müssen nachweisen, dass sie z.B. Flächen entsiegeln oder Bäume pflanzen (Klimaanpassung). |