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Rundbrief Februar 2024



Liebe Mitglieder, Unterstützende und Interessierte,

im Februar kam die für Europa wohl wichtigste Nachricht aus den Niederlanden. Ein Forscherteam hat errechnet, dass es zu 95% sicher sei, dass sich die Erwärmung unseres Kontinents durch den Atlantikstrom bis Ende des Jahrhunderts stark abschwächen könnte. Die Folge wären weit niedrigere Temperaturen im Winter hierzulande innerhalb von 10-20 Jahren, die bei weitem nicht von der Erderwärmung kompensiert würden.

In Brüssel verbreitet sich ein neues geflügeltes Wort: „German Vote“. Es bezeichnet den wiederholten Fall, dass Deutschland plötzlich und in letzter Minute anders als bislang ausgehandelt abstimmen mag. Oft geht es dabei um Klimathemen.

Die Gerichte können ihre Urteile nicht selbst vollstrecken. Sie sind auf die Mitarbeit der Politik angewiesen. Wenn die Regierung selbst am Pranger steht, entkommt die Politik der Strafe durch Nichtstun – so jedenfalls im Fall des Klimaschutzgesetzes.

Falls Sie sich eine neue Heizung wünschen, da gibt es gute Nachrichten: Staatliche Förderung steht nun endlich bereit. Einen Link dazu finden Sie unten.

Letztlich wollen wir einen Fehler im letzten Newsletter korrigieren. Wir hatten das Umweltbundesamt zu Emissionen im Jahr 2022 zitiert und dabei die Tonnen und Prozentpunkte verwechselt. Richtig heißt es beim UBA: "Demnach wurden 2022 in Deutschland insgesamt rund 750 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen. Das sind 9,6 Millionen Tonnen bzw. 1,3 Prozent weniger als 2021 und 40 Prozent weniger im Vergleich zu 1990."

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!

Ihr Team des Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V.

 
Aus aller Welt
Atlantikstrom könnte kippen

In Science Advances hat ein Klimaforscherteam nun die bislang größte Simulation des Atlantic meridional overturning circulation (AMOC), kurz: Atlantikstrom, durchgeführt. Ergebnis: Zu 95% würde der AMOC bis Ende des Jahrhunderts aussetzen oder umgeleitet werden. Die Folgen wären für Europa innerhalb von 10-20 Jahren ein viel kälteres Klima – von mindestens 10°C kälter im Winter ist die Rede.

Hintergrund ist, dass der AMOC warmes Wasser vom Äquator nach Westeuropa bringt. So liegen die Durchschnittstemperaturen in Kassel oder London (beide auf 51° Nord) im Januar bei 0,9° C bzw. 5,6° C.  Auf Kontinentaleuropa würde man ohne AMOC bei diesen Breitengraden eher Temperaturen wie in kanadischen Calgary (-7,1° C) oder an der Küste in St. John’s (- 4,5° C) erwarten – ein Unterschied von rund 10° C. Zum Vergleich: Die Erde steuert auf eine Erwärmung des Festlandes von durschnittlich eher 5° C zu.

Es ist länger bekannt, dass aufgetautes Eis auf Grönland als Frischwasser Richtung Süden fließt. Dabei könnte der Atlantikstrom auf die Sahara umgelenkt werden und dort für Regen sorgen – wie in der Vergangenheit. In Europa ist dann zuletzt ein Eiszeitalter ausgebrochen.

Klimaforscher haben immer wieder berechnet, dass ein solcher Kipppunkt bevorstehen könnte. Neuere Studien wurden jedoch kritisiert, weil sie lückenhaft waren. Die niederländische Studie ist jedoch so allumfassend, dass man – so Prof. Stefan Rahmstorf in seinem englischsprachigen Blog – nicht mehr hoffen könne, dass mehr Details und eine bessere Auflösung zu einem anderen Ergebnis führen könnten. Damit sei schon mal bewiesen, dass es den Kipppunkt für den Atlantikstrom gibt und dass das Risiko ihn zu überschreiten, hoch ist. Damit sei allerdings nicht gesagt, dass der Klimawandel automatisch eine Umlenkung des AMOCs mit sich brächte.

Bericht auf Englisch in Science Advances
Riesige Gletscherzunge in Grönland schmilzt

In Nature Communications berichten Forschende des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung (AWI) über Rechenergebnisse für den größten schwimmenden Gletscher in Grönland. So habe man nachvollziehen können, wie Wasser unters Eis gelange und den Schmelzprozess beschleunige. Das Abschmelzen der Eiszunge führt dazu, dass Festlandeis ins Meer nachfließt und schmilzt. Würde der Gletscher vollständig schmelzen, würde der Meeresspiegel um mehr als 1,1 Meter ansteigen. Das ganze Eis auf Grönland würde die Meere um 7 Meter steigen lassen.

Bericht in Nature Communications (Englisch)
 
Aus Europa
„German Vote“ wird zunehmend zum Problem

Ob Lieferkettengesetz oder Verordnung zu CO2-Emissionen von Nutzfahrzeugen: Die Bundesregierung ändert ihre Position immer wieder in letzter Minute und stellt dabei neue Gesetze in Frage. So hat die Bundesregierung im Februar kurz vor der Abstimmung darauf insistiert, dass der Text zu CO2-Emissionslimits von LKW und Reisebussen ausdrücklich E-Fuels als Option erwähnen. Die Änderung hat inhaltlich nichts geändert, da die Verordnung lediglich vorsah, dass solche Nutzfahrzeuge ihre Emissionen um 90 Prozent bis 2040 senken – wie sie das tun (ob mit oder ohne E-Fuels) spielte keine Rolle. Ausgeschlossen waren E-Fuels jedenfalls keineswegs. Aber die Haltung der Bundesregierung sorgte für Irritationen bei anderen EU-Ländern.

Beim EU-Lieferkettengesetz brachte die Bundesregierung die Sache sogar zu Fall. Deutschland hat bereits ein solches Gesetz, und die hiesige Industrie wollte das auf die EU-Ebene ausweiten (siehe Stellungnahme von Vaude). Ein EU-Gesetz würde quasi die Konkurrenz aus allen EU-Ländern verpflichten, soziale und Umwelt-Standards in der Lieferkette umzusetzen. Dabei geht der EU-Vorschlag etwas weiter: Hierzulande sind z.B. Firmen mit 1.000 Arbeitnehmern verpflichtet, Kinderarbeit u.v.m. in der eigenen Lieferkette auszuschließen. Im EU-Vorschlag sollten es alle Firmen ab 500 Mitarbeitern betreffen. Trotzdem sollte nur ein Prozent der Unternehmen in der EU betroffen sein.

Zeit für Verhandlungen gibt es normalerweise bis zur sogenannten Trilog-Verhandlung; danach sollte die Abstimmung glatt von statten gehen. Aber Deutschland enthielt sich in diesem Fall. Dann fehlte dem Gesetz die nötige Unterstützung. Derzeit wird am Text weiter gearbeitet, aber andere Länder haben sich hinter Deutschland und gegen das Gesetz gestellt.

In beiden Fällen machte die FDP eine unvorhergesehene Kehrtwende. Letztes Jahr ist es auch beim Ausstieg aus Verbrennermotoren für Autos passiert. Beobachter*innen befürchten, dass andere Länder anfangen könnten, abgesprochene Gesetzespakete ähnlich wie Deutschland kurz vor Schluss neu in Frage zu stellen, was die Handlungsfähigkeit der EU schwächen würde. Außerdem verärgern deutsche Politiker ihre Kolleg*innen in Brüssel – wie die Financial Times schrieb: „EU partners lose trust in Berlin after policy U-turns“ (EU-Partner verlieren Vertrauen an Berlin nach Politik-Kehrtwenden).

Stellungnahme von Vaude
EU bekommt Renaturierungsgesetz

Mit Ach und Krach hat das EU-Parlament am Dienstag ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur verabschiedet. 30% der geschädigten Ökosysteme müssen bis 2030 renaturiert werden; bis 2050 sind es 90%. Drei Milliarden Bäume sollen in der EU gepflanzt, Moore wieder vernässt, und Flüsse in ihren Naturzustand versetzt werden.

Forst- und Landwirt*innen waren teils dagegen, weil sie um ihre Flächen fürchten. Deshalb hat die konservative EVP mehrheitlich dagegen gestimmt. Nur weil 25 EVP-Abgeordnete (darunter keine deutschen Unionspolitiker*innen, siehe Graphik) dafür stimmten, kam das Gesetz durch.

Die Finanzierung ist allerdings noch unklar. Private Mittel sollen angeregt werden, nachdem die EVP sich gegen die Idee positioniert hatten, Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) oder Fischerei dafür umzuwidmen.

Der Umweltministerrat muss noch zustimmen. Voraussichtlich tritt das Gesetz im Mai oder Juni in Kraft.

Pressemitteilung des EU-Parlaments
EU-Klimaziel 2040

Ursula von der Leyen möchte nochmal Kommissionspräsidentin werden. Dazu hat die Kommission ein Ziel für 2040 empfohlen: 90 Prozent weniger Emissionen gegenüber 1990. Das Ziel ist quasi die Fortsetzung von „Fit for 55“, also eine 55-prozentige Absenkung der Emissionen bis 2030. Bis 2050 soll die EU klimaneutral sein.

Noch fehlen viele Details. Kein Datum für einen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ist bisher angegeben, aber CO2-Speicherung ist vorprogrammiert. Suffizienz durch Verhaltensänderungen wird nicht erwähnt (die Technik muss alles richten), und in der Landwirtschaft muss anscheinend nicht viel passieren.

Communiqué von der Kommission
 
Aus Deutschland
Der Haushalt für 2024 steht

Anfang Februar wurde der Haushalt fürs Jahr 2024 endlich verabschiedet. Aufgrund der Schuldenbremse musste gekürzt werden. So wurde der Klima- und Transformationsfonds (KTS) 8,5 Milliarden Euro kleiner. Gebildete Rücklagen werden außerdem fast komplett aufgebraucht, so dass der KTS nächstes Jahr nur ein Drittel so groß sein wird.

Die Klima-Allianz hat nun zusammen mit Wirtschafts-, Wohlfahrts-, Klimaverbänden und Gewerkschaften vor Kürzungen bei Schieneninvestitionen gewarnt. Bereits im Dezember hatten Umwelt- und Sozialverbände eine Reform der Schuldenbremse gefordert. Derzeit wird in Berlin viel darüber geredet, konkrete Pläne aus der Politik sind jedoch nicht erkennbar. Und schließlich darf man nicht vergessen, dass die deutsche Schuldenbremse EU-Regeln einhalten muss: Die Staatsverschuldung darf 60% des BIP nicht übersteigen, und die Neuverschuldung darf 3% nicht übersteigen. Bei der deutschen Schuldenbremse liegt das Limit bei 0,35% des BIP.

Die unten genannte Studie zum ETS 2 enthält als Anhang eine Auflistung aller Posten im Klima- und Transformationsfonds 2023.

Appell der Umwelt- und Sozialverbände
Preisschock aus ETS 2

2027 soll das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das Emissionen aus Wärme und Verkehr deckt, ins europäische Emissionshandelssystem 2 (ETS 2) überführt werden. Dass es dabei turbulent zugehen könnte, spricht sich immer mehr herum.

Nun hat die Klima-Allianz eine Studie vom FÖS und Öko-Institut veröffentlicht. Darin wir vor einer Knappheit der Zertifikate beim Übergang gewarnt, die zu sehr hohen Preisen führen könnte. Als Lösung schlägt die Studie vor, dass andere Sektoren vorerst weiterhin in einem nationalen ETS 2 weiterlaufen und dass der CO2-Preis im BEHG angehoben wird, damit der Anstieg 2027 nicht schockartig kommt. Die Tabelle zeigt die Unterschiede zwischen dem vorgeschlagenen nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) und dem bevorstehenden ETS 2.

Die steigenden Preise sollen sozial abgefedert werden. Allerdings sieht das ETS 2 einen fixen Sozialfonds vor, der nicht größer wird, wenn der CO2-Preis steigt. Die Autor*innen schlagen vor, dass der Klima-Sozialfonds 25% der Einnahmen bekommen soll.

Studie für die Klima-Allianz
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Haushalte verfügbar

Mittel aus der BEG zur Förderung neuer Heizungen sind seit Dienstag für Privatpersonen freigegeben. Wer eine Wärmepumpe, Holz- oder Pelletheizung, oder Solarthermie installiert, kann 30 bis 70 Prozent der Ausgaben (bis maximal 21.000 Euro) mit einem Zuschuss oder zinsvergünstigten Darlehen finanzieren.

Ab August können Kommunen und Unternehmen auch Anträge stellen. Die BEG sollte gleichzeitig mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten, hat sich aber wegen der Haushaltsverhandlungen verschoben.

BEG-Webseite
Klimaschutzgesetz nicht in Sicht

Im Februar war geplant, dass der Bundestag das Klimaschutzgesetz (KSG) novelliert. Stattdessen ist… nichts passiert.

Zur Erinnerung: Vor fast einem Jahr entschied die Bundesregierung, das Klimaschutzgesetz abzuschwächen. Vor allem sollten Sektorziele komplett entfallen. Bis die Novelle Gesetz wird, gilt allerdings das alte KSG, sprich: Die Bundesregierung müsste auch noch ein Sofortprogramm vorlegen, weil die Sektorziele im bestehenden KSG gerissen wurden.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sogar letzten November geurteilt, dass ein Sofortprogramm kommen muss. Allerdings, so eine Rechtsexpertin im Tagesspiegel Background, habe die Bundesregierung 14 Monate Zeit nach dem Urteil, um das Sofortprogramm vorzulegen – das wäre Anfang 2025.

Am Ende bleibt nur der Eindruck zurück, dass diese Bundesregierung sich weiterhin nicht an eigene Gesetze hält – und dass kein Gericht sie dazu zwingen kann.

Bericht im Tagesspiegel (Bezahlschranke)
PV-Ausschreibungen überzeichnet

Es geht weiter mit dem schnellen Ausbau der Photovoltaik. Laut BSW-Solar wurden (vorläufige Zahlen, Nachmeldungen nicht ausgeschlossen) im Vorjahr 14,4 Gigawatt an PV neu installiert – fast doppelt so viel wie in den Rekordjahren. Dass nicht noch mehr hinzukommt, dafür sorgen die Deckel bei Ausschreibungen.

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibung vom Dezember 2023 für PV-Freiflächen und Anlagen auf, an oder in „baulichen Anlagen“ (außer Gebäude und Lärmschutzwände) bekannt gegeben. 1,61 Gigawatt wurde ausgeschrieben, 5,48 Gigawatt geboten. Damit wurden rund 3,87 Gigawatt abgelehnt oder schieden wegen Formfehler aus. Wie die Bundesnetzagentur schreibt war die Runde „sehr deutlich überzeichnet“.

Der mengengewichtete Durchschnittspreis lag bei 5,17 Cent pro kWh, weit weniger als die 6,47 Cent bei der vorigen Runde im Juli.

Ausschreibungsergebnisse
Kraftwerksstrategie light veröffentlicht

Die lang erwartete Kraftwerkstrategie wurde ein weiteres mal verschoben. Stattdessen wurde in einer Pressemitteilung das Vorziehen von 10 GW Kraftwerkskapazitäten in vier Ausschreibungsrunde à 2,5 GW angekündigt, die man in jedem Fall als No Regret-Maßnahmen bräuchte. Ausschreibungsdetails hierzu fehlen jedoch auch weiterhin.

Die Anlagen sollen bis spätestens 2040 auf Wasserstoff  umgestellt werden. Der Wasserstoff kann z.B. auch aus fossilen Quellen stammen, sofern das CO2 abgeschieden und gespeichert oder genutzt wird.

Darüberhinaus soll bis 2028 ein Kapazitätsmarkt entwickelt werden.

Die Kosten der Aussschreibungen werden mit mindestens eine Milliarde Euro pro Jahr über die nächsten 25 Jahre veranschlagt.

Industrievertreter*innen besorgt vor allem die Unsicherheit und wollen, dass die neue Strategie zügig durchgeführt wird. Dazu müssen u.a. die Netzbetreiber spezifizieren, an welchen Netzengpässen neue Anlagen am besten passen.

BMWK-Webseite
 
KiB-Diskussionsbeiträge
Biomassestrategie geleakt

Ein Eckpunktepapier zur Nationalen Biomassestrategie (NABIS) wurde von den drei federführenden Bundesministerien BMUV, BMWK und BMEL bereits im Herbst 2022 veröffentlicht. Auch der KiB e.V. hat sich an dem Beteiligungsprozess im Jahr 2023 beteiligt und frühzeitig Stellung genommen.

Vor etwa 2 Wochen wurde ein Entwurfspapier zunächst vom November und darauffolgend vom Februar zur Biomassestrategie medienöffentlich.

Bestandteile des geleakten Entwurfs sind 7-8 übergeordnete Ziele, 8 Leitprinzipien und ein Aktionsplan mit mehr als 40 Maßnahmenvorschlägen, die kurz-, mittel-, und langfristig umgesetzt werden sollen.

Der Entwurf geht von einem Rückgang des verfügbaren Waldholzaufkommens (inkl. Reststoffe) von 75 Mio. m³ im Jahr 2020 auf 58-72 Mio. m³ bis 2050 aus. Dem beschränkten Angebot an Biomasse steht eine zunehmende Nachfrage nach Biomasse sowohl in der energetischen als auch der stofflichen Nutzung gegenüber. "Es ist erkennbar, dass die knappen verfügbaren nachhaltigen Biomassepotenziale von mehreren Sektoren parallel eingeplant werden, was zu Engpässen und Preissprüngen führen könnte."

Einzig bei der Nutzung von Abfall- und Reststoffen werden noch nicht genutzte Potentiale gesehen. Der Entwurf sieht eine Priorisierung der stofflichen Nutzung und des Food-First-Prinzips vor.

Zu den Maßnahmen gehören u.a.:

  • die Entwicklung eines Konzepts für die Anwendung eines CO2-Faktors für holzartige Biomasse,
  • die sachgerechte Klimabilanzierung und Modellierung von Biokraftstoffen,
  • die Bestimmung von CO2-Opportunitätskosten der Biomasseerzeugung,
  • eine Potenzial- und Umweltanalyse für die Herstellung und Nutzung von Pflanzenkohle,
  • ein besseres Monitoring der Kohlenstoffspeicher in der Land- und Forstwirtschaft,
  • die Konzentration des Einsatzes von Biomasse in Stromerzeugungsanlagen auf die flexible Abdeckung der residualen Spitzenlasten, in erster Linie unter Verwendung von Rest- und Abfallstoffen,
  • die Beendigung der Nutzung von Reststoffen aus der Palmölgewinnung,
  • die Vermeidung der Verbrennung von Biomasse z.B. zusammen mit Kohle bzw. anderen fossilen Energien im selben Feuerraum (so genannte Ko-Feuerung) bzw. die Umrüstung von Kohlekraftwerken auf Biomasse, und
  • die Förderung der Biomassenutzung für die Erzeugung von Gebäudewärme soll künftig sukzessive zurückgefahren werden.

Stärker gefördert werden sollen:

  • Nutzung biogener Kohlenstoffquellen in der Industrie,
  • der Holzbau,
  • der Einsatzes von fortschrittlichen Biokraftstoffen im Luft- und Seeverkehr.

Insgesamt bleibt der Entwurf bei der Quantifizierung der Biomassepotentiale in der Abstimmung der Maßnahmen untereinander vollkommen unklar.

Biomassestrategie
Arbeitsgemeinschaft Balkonkraftwerke gegründet: Wann werden Steckersolargeräte (Balkonsolaranlagen) auch für Mietende zu einer üblichen Nutzung einer Wohnung?

Im April 2023 haben über 100.000 Bürgerinnen und Bürger eine Bundestags-Petition (146290) unterzeichnet, die Erleichterungen zur Nutzung von Steckersolargeräten zum Ziel hatte. Die hinter der Petition stehenden Akteure (dazu wir bei KiB) haben sich inzwischen zu einer Arbeitsgemeinschaft Balkonkraftwerke (AG BKK) zusammengeschlossen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass Steckersolargeräte (Balkonsolaranlagen) auch für Mietende zu einer üblichen Nutzung einer Wohnung werden.

Den Gesetzesentwurf zur Privilegierung von Steckersolargeräten begrüßt die AG BKK.

Trotz der zu erwartenden Erleichterungen zeichnet sich ab, dass Steckersolargeräte bei vielen Wohnungsunternehmen noch immer auf große Vorbehalte und Unsicherheit stoßen, was leider in sehr vielen Fällen zu unverhältnismäßigen Anforderungen an ihre Nutzung führt.

Zum o.g. Gesetzesentwurf hat das BMJ ein Begleitdokument zu häufigen Fragen veröffentlicht, die aus Sicht der AG BKK aber noch keine ausreichende Klarheit herstellen. Die AG BKK hat daher Vorschläge formuliert und deren Aufnahme in das Begleitdokument zum Gesetzesentwurf zur Privilegierung von Steckersolargeräten gefordert.

So z.B. zur Verkehrssicherungspflicht: Im Falle einer Zustimmung des/der Vermietenden/der Eigentümergemeinschaft zum Anbringen eines Steckersolargeräts fällt die Obhutspflicht und damit die Haftung und Pflicht zum Schadensersatz des Grundstückseigentümers nach § 836 Abs. 1 BGB für Schäden - z.B. durch eine herabfallendes Steckersolargerätes oder Teile davon - an den Grundstückseigentümer bzw. den Vermietenden. Betreibende eines Steckersolargeräts werden damit zum „Besitzdiener“ des/der Vermietenden und sind verpflichtet, für die sichere Befestigung zu sorgen. Kommt es dennoch zu einem Schaden und ggf. zu einer juristischen Auseinandersetzung, so ist eine umfangreiche Beweisaufnahme zu erwarten, mit vom Gericht bestellten meteorologischen und baulichen Sachverständigen. Eine gute Dokumentation der Befestigung durch die Mietenden/Eigentümerinnen und Eigentümer ist daher ratsam. Vermietenden/Eigentümergemeinschaften steht es im Gegenzug frei, gewisse Nachweise, etwa über das Bestehen einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung, oder Sicherheiten einzufordern. Dabei ist allerdings ebenfalls die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Insbesondere Forderungen nach Vorlage von Sachverständigengutachten bzgl. Statik, Brandschutz oder Elektrik sowie Nachweise zur Montage durch einen Fachbetrieb sind in der Regel unverhältnismäßig.

Mit solchen weitergehenden Erläuterungen sollten im Begleitdokument Unklarheiten oder überzogene Forderungen auch ohne Klagewelle abgebaut werden, um die Verbreitung von Steckersolargeräten auch bei Mietenden zu beschleunigen.

Brief an das BMJ
 
Bemerkenswertes
Landwirt*innen lehnen freien Handel eigentlich ab

Ist es Ihnen schon aufgefallen? Die Landwirt*innen haben oft nichts gegen Umweltauflagen – sie wollen nur nicht gezwungen werden, in den sogenannten „freien Handel“ zu treten. So befürchtet eine belgische Bäuerin in einer aktuellen Tagesschau (ab 10:15), dass die Konkurrenz ohne große Umweltauflagen aus dem Ausland billiger sein könnte. Die Überschrift in der Tagesschau lautet trotzdem, dass Landwirt*innen gegen die Agrarpolitik der Union protestieren – und eben nicht gegen Handelsabkommen.

Wie viele Landwirt*innen unterstützen die Umweltmaßnahmen – sie können nur nicht wirtschaftlich überleben, wenn Produkte ohne solche Standards importiert werden?

Dabei geht es nicht nur um Agrarprodukte. Eine neue Studie von Greenpeace geht auf die Auswirkungen von Handelsvereinbarung zwischen der EU und Mercosur, die immer noch kurz vor der Verabschiedung steht. Und heute stimmt außerdem das EU-Parlament für ein Handeslabkommen mit Chile ab, das Umweltorganisationen kritisieren.

Greenpeace-Studie
Französische Strompreise für Haushalte höher

Lange waren Haushaltsstrompreise in Frankreich niedriger als hierzulande. Doch dann fielen immer wieder viele Kernkraftwerke bei unseren Nachbarn aus. Die Politik reagierte und deckelte Preisanstiege durch eine Subventionierung durch Steuergelder, die teilweise die Behörden in Brüssel auf den Plan riefen.

Nun hat das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) errechnet, dass ein Haushalt mit einem jährlichen verbrauch von 4.000 kWh in Frankreich 1.385,52 Euro zahlen müsste, während in Deutschland weniger als 1.000 Euro fällig wären.

Ende 2025 läuft außerdem die „Arenh“ genannte Subventionierung des Atomstroms aus. Dann steigt der Preis für Atomstrom schlagartig von derzeit 4,2 auf 7 Cent.

IWR-Bericht
 
Zahlen des Monats 
56 Prozent

So viele der befragten Rechenzentren-Betreiber*innen sagen, sie können ihre Abwärme mangels Abnehmer*innen nicht verkaufen. Zwei weitere Hauptgründe waren technische Schwierigkeiten (53 Prozent) und fehlende Wirtschaftlichkeit (52 Prozent).

Deneff-Umfrage
6,79 Mrd. Euro

So viel an direkten Finanzhilfen wurde zwischen Januar 2022 und August 2023 für die Braunkohleregionen zugesagt laut dem neuen Bericht des Bundeskabinetts. Bis 2028 stehen insgesamt 14 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommen 26 Milliarden an Strukturhilfen.

Bericht zu Kohleregionen
5,3 Prozent

So viel weniger Strom haben Haushalte 2023 verbraucht laut der Bundesnetzagentur. Grund seien die hohen Preise. Zusammen mit den milden Temperaturen sind auch Erdgasverbräuche in Haushalten um 5,6 Prozent gesunken,

Bericht im Tagesspiegel
 
Kommende Termine
4.3.: Klamme Kassen (hybrid)

Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung von DIW Berlin und EIB sollen Perspektiven aus EU-Ländern und Interessengruppen vorgestellt werden. Die Panelistinnen und Panelisten diskutieren, wie Hindernisse privater Investitionen beseitigt werden können und welche Rolle Entwicklungsbanken wie die EIB bei der Finanzierung des grünen Wandels mit privatem Geld einnehmen.

Webseite
5.3.: CIRPASS (online)

Are you interested in how digitalisation can support the circular economy?

With Digital Product Passports (DPP) expected to come into force by 2027, and gradually expanded to a wide scope of product groups, this event will contribute to your understanding of DPP deployment.  

Webseite
12.-14.4.: Aktivist*innen-Tagung (Freiburg)

Zukunft - Klima - Grundeinkommen: Die Tagung gibt Raum für den Austausch, das Kennenlernen, Erleben dessen, was es an Gemeinsamem oder sich Ergänzenden in den Bewegungen gibt oder geben könnte – sowohl im Konkreten nächster Schritte als auch im Hinblick auf ein neues Wir.

Infos & Anmeldung

Kontakt

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Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V.

Alfred-Döblin-Platz 1
79100 Freiburg
Tel ++49 (0)761-45893277
Fax ++49 (0)761-59479250
E-Mail: info@klimaschutz-im-bundestag.de
Web: www.klimaschutz-im-bundestag.de

Bildquellen:
EU-Fahnen von Guillaume Perigois auf Unsplash
EU-Fahne von Christian Lue auf Unsplash
Hausdach-Foto von Julian Hochgesang auf Unsplash


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