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Rundbrief April 2024



Liebe Mitglieder, Unterstützende und Interessierte,

"April, April: er weiß nicht, was er will" – selten war der Spruch so passend wie in diesem Jahr, sowohl beim Wetter als auch in der Politik. Das Klimaschutzgesetz und das Solarpaket hingen in Deutschland in der Schwebe, und es war sogar kurz die Rede von Fahrverboten. Auch in Brüssel machte das totgeglaubte Lieferkettengesetz ein Comeback. Unten ein Überblick.

Unsere Mitgliederversammlung fand dieses Jahr zum ersten Mal hybrid statt. Ein Duzend Mitglieder trafen sich im EWS-Store in Freiburg, während sich rund 40 Mitglieder aus 9 Bundesländern über Zoom einwählten.

Davor fand ein Webinar zum Thema „Von Frankreich lernen“ statt. Falls Sie es verpasst haben: Ein Mitschnitt sowie die Präsentationen sind unten verlinkt.

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!

Ihr Team des Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V.

 
Aus aller Welt
Klima-Kapriolen

Laut Fernseh-Meteorologen Karsten Schwanke (auf LinkedIn) fiel Mitte April in Dubai mehr Regen als bei der Flut 2021 im Ahrtal. Hinzu kamen Temperaturrekorde in 164 Ländern – und das nur in der ersten Hälfte des Monats. In Russland wurde ein Gebiet südlich des Urals überflutet, wo stillgelegte Uran-Minen zu finden sind. Derzeit wird spekuliert, ob das Wasser dadurch radioaktiv verseucht wurde.

In der Antarktis steigen die Temperaturen seit Jahren so schnell, dass das Eis in Bewegung kommt (Bericht im britischen Guardian). Auch die Temperaturen in den Weltmeeren steigen weiter, was laut der US National Oceanic and Atmospheric Administration (NOAA) derzeit zur vierten massiven Korallenbleiche führt.

Dahingegen erlebt die spanische Region Katalonien eine anhaltende Dürre, die unter anderem den Schaumwein Freixenet rarmachen dürfte. Auch die Staaten im südlichen Afrika erleben laut dem Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) die schlimmste Dürre seit mehr als einem Jahrhundert, mit Temperaturen fünf Grad über dem Mittel. Malawi, Sambia, und Zimbabwe haben bereits den Notstand ausgerufen. Gleichzeitig erleben die angrenzenden Staaten Kenia, Burundi und Tansania seit Wochen eine heftige Flut.

Südostasien erlebt derzeit eine Hitzewelle. In Thailand gab es schon Hitzetote, während Schulen auf den Philippinen hitzefrei haben – mit Temperaturen von bis zu 39 Grad.

Laut einer neuen Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) in Nature werden die Klimaschäden bis 2050 dazu führen, dass die Weltwirtschaft um 20% schrumpft. Damit übersteigen die Kosten der Schäden die benötigten Ausgaben für Klimaschutz um das Sechsfache.

Studie in Nature
 
Aus Europa
Strommarktreform passiert EU-Parlament

Brüssel hat eine Reform des Strommarkts beschlossen. Ziel ist es, Preisschocks wie beim Ausbruch des Krieges in der Ukraine einzudämmen.

Das Parlament setzt nun bei Erneuerbaren Energien auf Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfDs) und Direktverkäufen (Power Purchase Agreements, PPAs). Unter CfDs wird zunächst ein Preis (wie eine Einspeisevergütung) vereinbart. Liegt der Preis an der Börse unter dem vereinbarten Preis, bekommt der Verkäufer einen Aufschlag. Erzielt der Verkäufer einen höheren Börsenpreis, zahlt er die Differenz zurück. CfDs sind also quasi eine in beiden Richtungen gleitende Marktprämie.

Bei PPAs kauft eine Firma den Strom direkt vom Erzeuger. Solche Deals sind in Ländern mit schwacher Unterstützung für Grünstrom beliebt: Firmen wie z.B. Google kaufen Strom direkt von einem Windpark. Diese Option ist besonders in liberalen Kreisen beliebt, weil ihr viel Marktnähe nachgesagt wird. Laut dem Bundesverband Erneuerbare Energien bringt aber gerade die Kombination von CfDs und PPAs gewisse Konflikte mit sich.

Wie diese Option in deutsches Gesetz gegossen werden soll, ist derzeit offen. Die Plattform klimaneutrales Stromsystem (PKNS), die letztes Jahr ohne Ergebnisse tagte, beschäftigte sich mit beiden Optionen und fand Vor- und Nachteile.

Außerdem wurde in Brüssel ein Zertifizierungssystem für die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre vereinbart (Bericht in Euraktiv), und ein neues Gaspaket bereitet den Boden für ein künftiges H2-Netz (siehe VKU-Pressemeldung).

EU-Website zur Strommarktreform
Klimaschutz als Menschenrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Urteil für mehr Klimaschutz gefällt. Die Klägerinnen waren Schweizer Seniorinnen mit Unterstützung von Greenpeace. Das Gericht hat geurteilt, dass der Klimaschutz in der Schweiz unzureichend sei und deshalb das Recht auf Familien- und Privatleben verletze.

Das Urteil betrifft zunächst nur die Schweizer Regierung, die nun den Klimaschutz voranbringen muss. Aber im Prinzip bindet das Urteil alle 46 Länder unter der Menschenrechtskonvention. Künftige Entscheidungen des Gerichts dürften in eine ähnliche Richtung gehen.

Anhängig ist derzeit auch ein Fall aus Deutschland: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat 2022 die neun Jugendlichen und zwei Erwachsenen bei einer Klage beim EGMR unterstützt, die bereits 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen hatten.  Das EGMR stellte die Klage ruhend, bis der Schweizer Fall geklärt ist. Es dürften jetzt häufiger solche Klagen kommen.

Das Gericht hat allerdings den Klägerinnen nicht in allen Punkten Recht gegeben. Für eine ausführliche Analyse empfehlen wir die Episode vom 12.4. des Podcasts „Die Justizreporter*innen“.

Urteil des EGMR
Lieferkettengesetz auf EU-Ebene

Nachdem das EU-Lieferkettengesetz unter anderem dank deutscher Opposition blockiert wurde, hat das EU-Parlament nun ein leicht zurückgeschnittenes Lieferkettengesetz gebilligt. Nun muss der Rat der Europäischen Union darüber abstimmen.

Das Gesetz gilt für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen und mindestens 450 Millionen Euro Umsatz im Jahr. Ursprünglich sollten Firmen mit 500 Mitarbeiter*innen und 150 Millionen Euro Umsatz darunterfallen. Die Mitgliedsländer müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen, was als Formsache gilt.

Die betroffenen Unternehmen sind sich nicht einig, ob das Lieferkettengesetz gut ist. Manche befürchten eine überbordende Bürokratie und bezweifeln, dass alles entlang der Lieferkette wirklich dokumentiert werden kann. Andere Firmen freuen sich, dass die Auflagen nun europaweit gelten. Vergehen wie Kinderarbeit und Umweltverschmutzung sollen mit der Richtlinie bekämpft werden.

EU-Webseite
Net-Zero Industry Act (NZIA)

Das EU-Parlament hat den NZIA letzte Woche verabschiedet. Er muss noch vom Rat formell angenommen werden.

Der NZIA zielt darauf ab, die Herstellung von Technologien für die Dekarbonisierung innerhalb Europas voranzubringen. Dazu gehören erneuerbare Energien, aber auch Speicher, grüne Industrie, Biotechnologie und auch die Kernenergie. Genehmigungsverfahren sollen verschlankt werden, und es sollen Netto-Null-Schnellstart-Regionen entstehen.

Im Gegensatz zum IRA in den Vereinigten Staaten, der viele Firmen in die USA lockt, kann der NZIA nur wenig Förderung anbieten, da es in Europa kaum EU-Steuern gibt. In den USA kann die Bundesregierung signifikante Steuererlässe einräumen. Stattdessen arbeitet der NZIA mit Einnahmen aus dem ETS. Die Solarbranche hofft, dass der NZIA den Kontinent für Hersteller attraktiver machen wird.

EU-Webseite
Solar-Charta

Die Energie-Minister*innen haben eine Solar-Charta unterzeichnet, um die europäische Solarindustrie zu unterstützen. Damit haben 23 Länder den Willen gezeigt, in Ausschreibungen neben dem Preis auch Kriterien wie Resilienz und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Die Charta hat keine Rechtskraft. Allerdings wird sie von der EU-Kommission begrüßt. Diese soll prüfen, ob es Important Projects of Common Interest (IPCEI) für die Solarindustrie geben soll. Damit ließen sich europäische Produkte direkter fördern. Außerdem will die Kommission prüfen, ob es unfaire Geschäftspraktiken im Ausland gibt.

Der Hauptkonkurrent ist China, aus dem mehr als 95% aller Solarprodukte in Europa stammen. Würde es zu einem Handelskonflikt zwischen der EU und China kommen, käme die Energiewende zum Stillstand.

SolarPowerEurope-Webseite
KWK-Urteil in Berufung

Die Kraft-Wärme-Kopplung gilt als wichtiger, flexibler Stromerzeuger, der dank der Wärmenutzung auch noch relativ emissionsarm ist. Allerdings hängt die Branche in Deutschland in der Schwebe, weil die Förderung Ende 2026 auslaufen könnte. Im Januar hatte das Europäische Gericht (EuG) geurteilt, dass das deutsche Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) keine Beihilfe darstellt – somit müsste die Bundesregierung nun an der Novelle weiterarbeiten können.

Nun hat aber die EU-Kommission Berufung eingelegt. Die Branche befürchtet nun, dass die Bundesregierung die Novelle aufschieben könnte, bis das Urteil feststeht, so die Pressemeldung des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung.

Schlimmer wäre es allerdings, wenn das Urteil von Januar gekippt wird. Dann „dürfte das den dringend benötigten KWK-Ausbau zur Sicherung von Back-Up-Kapazitäten massiv behindern und könnte letztlich auch in Hinblick auf die Klimaziele problematisch werden,“ so der BKWK.

Pressemeldung des BKWK
 
Aus Deutschland
Solarpaket 1 kann in Kraft treten

Am Freitag wurde das Solarpaket 1 sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat verabschiedet. Das war auch die Voraussetzung dafür, dass die Beschleunigungsgebiete für Windenergie bestehen bleiben, denn die Fristen für die Umwandlung der dritten EU Renewable Energy Directive (RED III) wären sonst ausgelaufen – man sieht also, dass es auch um die Windkraft geht.

Für Solar werden mehr Freiflächen verfügbar, zum Beispiel auf versiegelten Flächen (wie Parkplätzen), aber auch auf Äckern und Mooren. Außerdem dürfen Freiflächen-Anlagen in Ausschreibungen nun bis zu 50 MW groß sein statt bisher 20 MW.  

Das Mieterstrom-Modell, das bisher nur mäßig erfolgreich war, wird für gewerbliche Verbraucher verfügbar. Die Solaranlage muss auch nicht mehr auf dem Dach des Käufers installiert sein, sondern darf auch auf Nebengebäuden wie Garagen errichtet werden. Außerdem kann der Solarstrom an Mieter*innen verkauft werden, ohne dass der Betreiber zum Energieversorger wird.

Das Paket wurde verschoben, weil die FDP sich gegen den Resilienzbonus für hiesige Solarhersteller ausgesprochen hatte. Nun ist unklar, ob eine Förderung für Hersteller in einem späteren Solarpaket 1 oder einfach in der deutschen Umsetzung des NZIA kommt.

PDF vom BKWK
Balkonsolar (endlich) vereinfacht

Das Solarpaket 1 enthält außerdem wesentliche Verbesserungen für Balkonsolar, auf die KiB seit Anfang 2023 hingearbeitet hat:

  • Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber entfällt.
  • Die Anmeldung im Marktstammdatenregister wurde vereinfacht.
  • Es muss nicht mehr auf den Einbau des Zweirichtungszählers gewartet werden; der Ferraris-Zähler darf zeitweise rückwärts laufen.
  • Die Vereinfachungen gelten für Steckersolarkraftwerke mit bis zu 800 W Wechselrichterleistung (vorher: 600 W) und 2.000 W Modulleistung.

Trotzdem fehlt noch einiges. Vor allem dürfen Vermieter*innen die Installation von Balkonsolaranlagen leicht verbieten. Selbst Wohnungseigentümer*innen können nicht gefahrlos Balkonsolar bauen, weil die eigene Wohnungsgemeinschaft den Einbau verbieten kann. Ein Gesetzesentwurf, der die eigene Energieerzeugung in den Kreis der sogenannten “privilegierten Maßnahmen” aufnimmt, befindet sich noch im parlamentarischen Prozess. Wird der Gesetzentwurf verabschiedet, werden Mietende und Wohnungseigentümer*innen in Wohnungsgemeinschaften ein Recht auf Balkonsolar bekommen.

Übersicht vom Balkonsolar e. V.
Verwässertes Klimaschutzgesetz verabschiedet

Am Freitag wurde die Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) verabschiedet. Die Hauptänderungen:

  • Es gibt nur noch ein Gesamtziel, keine Sektorziele mehr.
  • Wenn die Projektionsdaten zwei Jahre in Folge auf eine Zielverfehlung bis 2030 hindeuten, muss nachgebessert werden. Es gibt aber keine Verpflichtung mehr zu sektoralen Sofortprogrammen.
  • Am Anfang jeder Legislaturperiode muss die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm aufsetzen.

Mit der Novelle entfällt die Pflicht, ein Sofortprogramm für die Zielverfehlung im alten KSG (vor allem beim Verkehr) im Jahr 2022. Schlimmer noch: Die Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass frühestens 2026 nachjustiert werden muss.

Als Verbesserung darf die neue Rolle des Expertenrats für Klimafragen gesehen werden: Er soll die Zielereichung gemäß EU-Vorgaben in seine Berichte aufnehmen. Die EU sieht noch Sektorziele vor; insofern kann sich die Regierung auch mit dieser Gesetzesänderung nicht gänzlich von den Sektorzielen verabschieden.

Derzeit wird geschätzt, dass Deutschland die EU-Ziele bis 2030 um 126 Millionen Tonnen CO2e überschreiten wird (Zahl vom UBA), was Kosten in Höhe von Milliarden von Euro zur Folge haben würde. 2023 hat Deutschland laut Expertenrat seine Emissionen zwar leicht (bis auf den Verkehrssektor), dies lag aber vor allem an der schwächelnden Wirtschaft und an hohen Preisen für fossile Energieträger aufgrund des Krieges in der Ukraine.

Bundestag-Webseite
Klimaschutzgelder nicht abgerufen

Seit einigen Monaten ist viel über die knappe Liquidität im Klima- und Transformationsfonds (KTF) die Rede gewesen. Laut einer neuen Kurzstudie vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) werden die verfügbaren Mittel jedoch oft nicht mal eingesetzt.

So werden für Klimaschutz in der Industrie und für den natürlichen Klimaschutz nur 20% der Mittel abgerufen. Die Zahl stieg auf über 60% für den Verkehr, für Gebäude, und für die energieintensive Industrie.

Konkrete Lösungsvorschläge hat das FÖS in der Studie jedoch nicht unterbreitet, denn es sei nicht immer klar, warum die Gelder liegen gelassen werden. Wie Carolin Schenuit, Vorständin vom FÖS, sagt: „Was sollte man ändern, damit es besser wird? All das ist eine große Blackbox. Es braucht mehr Transparenz“. Insgesamt blieben 45 Prozent der Gelder ungenutzt.

Studie von FÖS
 
In eigener Sache
Webinar „Von Frankreich lernen“ online

Deutschland setzt auf Wärmepumpen — dabei bauen die Franzosen seit Jahren die meisten Wärmepumpen von allen EU-Ländern ein. Was macht Frankreich besser? Können wir in der Wärmepolitik etwas von ihnen lernen? Und gibt es sonst Bereiche in der Wärme- oder Kommunalpolitik, wo Frankreich mit gutem Beispiel vorangeh

Wir sprachen mit:

  • Alexandre Schütze, Projektleiter bei solares bauen GmbH (Präsentation)
  • Dr. Julia Plessing, Projektleiterin Deutsch-Französisches Zukunftswerk am RIFS (Präsentation)
  • Sven Roesner, Geschäftsführer des Deutsch-französischen Büros für die Energiewende (Präsentation)

Ein Mitschnitt ist auf unserem YouTube-Kanal zu sehen.

Mitschnitt auf YouTube
 
Bemerkenswert
Hungerstreik von Klimaaktivisten

Gerne schreiben wir unter dieser Rubrik etwas Lustiges, doch heute geht es um etwas sehr Ernstes. Seit fast zwei Monaten ist ein Klimaaktivist in Berlin im Hungerstreik. Inzwischen sind zwei weitere Männer in den Hungerstreik getreten. Sie hatten in der Nähe des Kanzleramts ihr Camp aufgebaut, sind aber am Wochenende in den Invalidenpark umgezogen.

Auf dem Foto links sieht man das neue Lager im Invalidenpark, das sich unweit von unserem Berliner Büro befindet (das Gebäude im Hintergrund ist das BMWK). Dort finden auch Veranstaltungen statt. Neulich waren unter anderem Eicke Weber, ehemaliger Chef des Fraunhofer ISE, und die Mobilitätsaktivistin Katja Diehl zu Gast. Neben den drei dort Streikenden streiken immer zwei weitere für einen Tag irgendwo in der Republik aus Solidarität.

Unter dem Motto „Hungern bis ihr ehrlich seid“ verlangen die drei Männer, dass Bundeskanzler Scholz „in einer Regierungserklärung ausspricht, dass der Fortbestand der menschlichen Zivilisation extrem gefährdet ist, da sich schon heute Hunderte Gigatonnen zu viel CO2 in der Luft befinden.“ Der Kanzler soll nur gesagt haben, er lasse sich „nicht erpressen.“ Bisher zeigt er jedenfalls keinen Willen, sich mit den Streikenden zu treffen.

N.B.: Die Streikenden verlangen keine neuen Gesetze, lediglich eine Pressekonferenz, in der der Kanzler den Ernst der Klimakrise ausspricht.

Wir bei KiB sind keine medizinischen Expert*innen, aber laut Wikipedia kann der inzwischen fast 60 Tage andauernde Hungerstreik eine lebensbedrohliche Situation darstellen.

Bericht in der Zeit
 
Zahlen des Monats 
0,69 Prozent

So niedrig ist die Sanierungsquote 2024 gesunken. Damit würde es mehr als 140 Jahre dauern, um alle Gebäude hierzulande energetisch zu sanieren. Experten wünschen sich eher eine Sanierungsquote von 2% -- dreimal so viel. Aber selbst dann dauert es 50 Jahre, bis der Gebäudebestand komplett saniert ist.

Bericht vom VDIV
15,5 Prozent

So viel sind die Emissionen der EU-Länder 2023 im ETS (Energieerzeuger und Industrie) gesunken, 47 Prozent unter dem Niveau von 2005. Damit ist die EU auf Kurs Richtung einer 62-prozentigen Reduktion bis 2030.

Meldung von DG Climate
44 Prozent

So groß war der Anteil der Erneuerbaren an der Stromerzeugung 2023 in der EU -- mehr als je zuvor und zum ersten Mal mehr als die Fossilen, die immer noch 34 Prozent ausmachten. Die Kernkraft lag bei 23 Prozent. 14 der 27 EU-Mitglieder erzeugen Strom hauptsächlich aus erneuerbaren Energien.

Bericht von der KfW
 
Kommende Termine
15.-16.5.: Energietage (Berlin)

Die Energietage-Reihe geht im Mai weiter mit mehr als 100 Diskussionsrunden. Wo Plätze noch frei sind, ist die Teilnahme kostenlos. Am besten schauen Sie sich das komplette Programm durch, wenn Sie nach Berlin kommen können.

Programm
14.5.: Was kostet die Verkehrs-wende? (online)

Agora Verkehrswende hat zusammen mit Prognos Szenarien für den deutschen Verkehrssektor untersucht und ihre volkswirtschaftlichen Kosten berechnet. Die Ergebnisse werden in dieser Online-Veranstaltung vorgestellt.

Infos & Anmeldung
31.5.: BWE-Policybriefing (online)

BWE Geschäftsführer Wolfram Axthelm gibt Einblicke zum aktuellen Stand wichtiger Branchenthemen und berichtet, wie die Diskussion verläuft und wann ggf. mit Ergebnissen gerechnet werden kann.

Infos & Anmeldung

Kontakt

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Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V.

Alfred-Döblin-Platz 1
79100 Freiburg
Tel ++49 (0)761-45893277
Fax ++49 (0)761-59479250
E-Mail: info@klimaschutz-im-bundestag.de
Web: www.klimaschutz-im-bundestag.de


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