Abbau klimaschädlicher Subventionen

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Abbau klimaschädlicher Subventionen und Verwendungsnachweis für Steuereinnahmen (Steuerbescheid 2.0)

Mit Subventionen (Förderungen oder Steuerentlastungen) hilft die öffentliche Hand Unternehmen, Beschäftigten oder Haushalten – ohne eine Gegenleistung zu verlangen. Das ist manchmal sinnvoll. Oft werden jedoch auch umweltschädliche Aktivitäten unterstützt: Zulasten von Klima, Böden, Wasser, Artenvielfalt oder Rohstoffverbrauch. Schafft man sie ab, ließen sich kurzfristig fast 100 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent (CO2e) pro Jahr einsparen und anfänglich würden dem Staatshaushalt mehr als 50 Mrd. Euro z.B. für den Klimaschutz zur Verfügung stehen (UBA 2021).

Alle Subventionen müssen auf den Prüfstand und ggf. durch einen zielgenauen sozialen Ausgleich ersetzt werden. Aus dem Steuerbescheid muss hervorgehen, für welche Aufgabenbereich Steuergelder verwendet werden, u.a. welcher Anteil für eine sozialökologische Transformation eingesetzt wird.


Als Mitglied des 20. Bundestages werde ich folgende Gesetzesinitiativen zum Klimaschutz einbringen oder unterstützen,

  1. durch die klimaschädliche Subventionen (vgl. Infografik) vollständig abgebaut werden,
  2. die dadurch entstehenden sozialen Härten gezielt und nicht gestreut mit der Gießkanne ausgleichen und
  3. die einen transparenten Verwendungsnachweis von Subventionsmitteln im Steuerbescheid zum Ziel haben. So wird sichtbar, für welche Aufgabenbereiche Steuergelder verwendet werden.

Hintergrund: Beschreibung der Vorschläge im Detail

(1)  Steuern positiv zum Gemeinwohl neu definieren/bewerben

Steuern und Abgaben zahlen die meisten Menschen und viele empfinden sie als Last. Warum eigentlich? Möglicherweise hat es mit der langen, zum Teil kriegerischen Geschichte des Eintreibens von Steuern zu tun. Auch heute noch unterstützen sogar einige politische Parteien deshalb die Skepsis gegenüber Steuern. Das ist bedauerlich, denn Steuern sind ein Obulus für wichtige, allen Bürgern eines Landes zu Gute kommenden Leistungen des Staates: zur Förderung des Gemeinwohls und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Umso wichtiger ist Transparenz: Gerechte Einnahme und Verausgabung von Steuern als solche auch erkennbar werden.

Jede(r) sollte das Recht auf eine einfache und transparente Besteuerung durch den Staat haben. Dazu gehört, ähnlich wie in Australien, ein Verwendungsnachweis im Steuerbescheid, aus dem hervorgeht, welcher Anteil der Steuern für was verwendet wurde und wieviel z. B. in Bildung, Gesundheit, Verwaltung, Infrastruktur, Straßenbau, Verteidigung und eben auch in klimaschädliche Investitionen/Subventionen gegangen ist.

(2)  Klimaschädliche Subventionen abbauen

Seit etwa 30 Jahren fordern Verbände und Experten den Abbau klima- und umweltschädlicher Subventionen in Deutschland. 2016 beschlossen die G7-Staaten ein Auslaufen aller klimaschädlichen Subventionen bis 2025. Die Umsetzung dieses Beschlusses lässt auch in Deutschland auf sich warten. Im Gegenteil: Mit Hinweis auf die Pandemie sind weitere klimaschädliche und nicht verursachergerecht finanzierte Subventionen hinzugekommen.

Erwartete Wirkungen auf Emissionen, Arbeitsmarkt und Finanzen

Allein über die 10 wichtigsten klimaschädlichen Subventionen vergibt die Politik die Chance auf ein Budget von anfänglich rund 50 Mrd. Euro pro Jahr, dass z.B. für wichtige Klimaschutzmaßnahmen und soziale Härtefälle gezielt genutzt werden könnte. Mit ihrem Abbau könnten Emissionen in Höhe von fast 100 Mio. t CO2-Äquivalent (CO2e) pro Jahr eingespart werden (FÖS 2020, UBA 2021). Das ist mehr als ein Zehntel der territorialen Gesamtemissionen Deutschlands. Diese 10 großen Subventionen sind (verändert nach Beermann et al. 2020):

  1. Energiepreisausnahmen Industrie (EEG-Umlage etc.)
  2. Energiesteuerbefreiung Kerosin
  3. Dieselprivileg
  4. Reduktion der Mehrwertsteuer auf tierische Lebensmittel
  5. Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)
  6. Steuervorteile Dienstwagen (Dienstwagenprivileg)
  7. Mehrwertsteuerbefreiung internationaler Flüge
  8. Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung
  9. Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge
  10. Energiesteuervergünstigung Agrardiesel

Viele klimaschädliche Subventionen, wie z. B. die Entfernungspauschale, werden vordergründig sozialpolitisch begründet. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: In erster Linie werden wohlhabende Haushalte begünstigt (FÖS 2021). Darüber hinaus sind viele Maßnahmen teuer, nicht zielgenau und wenig effektiv. Studien zu den Auswirkungen auf die Beschäftigung beim Abbau klimaschädlicher Subventionen liegen bislang nicht vor. Aber mit den erheblichen Mehreinnahmen sind über entsprechende Hebel und die Transformation neuer Jobs insgesamt positive Beschäftigungseffekte zu erwarten. Allein bei Abschaffung der Entfernungspauschale wäre eine Reduktion der Emissionen um rund 4 Mio. t CO2-eq bis 2030 möglich (UBA 2020). Soziale Absicherung von Härtefällen/einkommensschwachen Haushalten müssen gezielt und einfach umsetzbar geregelt werden, beispielsweise durch geförderte Tankgutscheine, die vom Arbeitgeber ausgegeben werden, oder durch ein solidarisches Bürgerticket, dass die Fahrt zur Arbeit auch ohne eigenes Auto ermöglicht (vgl. MP 6).


Vorschläge für die rechtliche Umsetzung

(1)    Alle Ausnahmetatbestände/Steuerbefreiungen in den entsprechenden Gesetzen (wie z. B. Stromsteuergesetz, Energiesteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Agrardieselgesetz, Einkommensteuergesetz) überprüfen und streichen.

(2)   Alle klimaschädlichen Fördertatbestände in den Förderprogrammen streichen und/oder anpassen (BAFA, KfW, z.B. Förderung für Gasbrennwertkessel [H2ready], vgl. MP 14).

(3) Grundlegende Reform der Abgabenordnung (insbesondere §3), die noch auf die Reichsabgabenverordnung von 1919 zurückgeht. Steuern müssen weniger für klimaschädliche Subventionen/Investitionen verausgabt werden. Jedem Steuerbescheid ist ein transparenter Verwendungsnachweis beizulegen, aus dem hervorgeht, für was die Steuern des Betroffenen verausgabt wurden (BMZ).

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