Der europäische Rat hat die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur gebilligt. Bis 2030 sollen „mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, wiederhergestellt werden.“ Das umstrittene Gesetz kam allerdings nur zustande, weil die österreichische Klimaministerin Leonore Gewessler sich entgegen der Position ihrer Regierung für die Verordnung stimmte. Nun geht die Koalitionspartei ÖVP strafrechtlich gegen sie vor.
Die europäische Kommission hat die Beihilfe in Höhe von drei Milliarden € für die Entwicklung eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland gebilligt. Das Kernnetz soll 2032 fertig sein.
Der Bundestag hat das Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zum ersten Mal seit 30 Jahren reformiert. Klimaschutz wird nun als Schutzgut erwähnt. Sonst geht es um Bürokratie-Abbau für die Energiewende.
In der Kategorie „Regelungen, die nicht gekommen sind“: Bis zum 30.6. (also heute) hätte die Bundesregierung wie alle anderen EU-Regierungen ihren Nationale Energie- und Klimaplan final einreichen müssen. Der NECP steht aber erst Ende August auf der Kabinettsagenda. Laut der NGO Transport & Environment wird die Bundesrepublik 16,2 Milliarden Euro an Emissionszertifikaten nachkaufen müssen, weil der finale Plan so lasch ist wie der Entwurf.
Und der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat eine Einigung im Straßenverkehrsgesetz erzielt. Nun gilt neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch der Klima- und Umseltschutz als Ziel – zusammen mit der Gesundheit und städtebaulicher Entwicklung. Damit werden z.B. bessere Radwege und Tempo 30 in Städten leichter. |