Klicken Sie hier, um den Newsletter im Browser zu lesen.
Rundbrief November 2023



Liebe Mitglieder, Unterstützende und Interessierte,

heute beginnt die 28te Weltklimakonferenz COP28. Rund 70.000 Menschen aus rund 200 Ländern reisen dafür nach Dubai. Die Gespräche finden in einem Jahr der Klimaveränderungen statt. Der Sturm diese Woche im Schwarzen Meer – immerhin mit Windgeschwindigkeiten bis zu 140 Kilometer pro Stunde und damit so stark wie ein Hurrikan der Kategorie 1 – ist nur das aktuellste Beispiel. Sind diese Ereignisse wirklich auf den Klimawandel zurückzuführen? Dazu gibt es eine ganze Wissenschaftsdisziplin, wie wir unten erklären.

Heute hat außerdem die Bundesregierung eine Klima-Klage gegen die DBU und den BUND verloren. Wir berichten unten.

Gestern ist der Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel vom Umweltbundesamt erschienen. Wir konnten die 372 Seiten noch nicht ganz lesen, aber es steht drin, dass es in Deutschland schon 1,7°C wärmer geworden ist (Seite 19, Abb. 1).

Skandalös: Der Bundesrat hat eine Novelle des Straßenverkehrsrechts abgelehnt. Deutsche Kommunen wollten Tempo 30, mehr Fußgängerzonen, mehr und bessere Radwege, und weniger Parkplätze. Die Länder lehnten das ab. Vorerst bleibt alles beim alten: Zuerst muss jemand sterben, bevor die Straßensituation verbessert wird.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt hat nicht nur die Bundesregierung durcheinandergebracht; viele Bürger versuchen auch zu verstehen, wie es weitergeht. Unten bringen wir etwas Klarheit in die missliche Lage.

Die Situation für Steckersolaranlagen wird sich 2024 (auch dank unserer Arbeit) deutlich verbessern. Am 12.12. erklären wir die rechtlichen Vereinfachungen in einem Webinar.

Unsere Arbeit wird durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert. Wenn Sie bereits Mitglied sind oder gespendet haben, vielen Dank nochmal! Unser Beiratsmitglied Heinz Ullrich Brosziewski bietet ein Matching in Höhe von 5.000 Euro an. Wer also 2023 noch spendet, verdoppelt den Einsatz. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind außerdem für uns besonders wichtig, weil Projekte wie KSSE nur zur Hälfte durch Fördermittel gedeckt werden – die andere Hälfte bringen wir als Eigenmittel ein, und das sind eben Mitgliedsbeiträge und Spenden.

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!

Ihr Team des Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V.

 
Aus aller Welt
Wetter oder Klima?

In der Attributionsforschung versucht die Wissenschaft, den Zusammenhang zwischen Wetterereignissen und dem Klimawandel zu verstehen. In einem neuen Papier mit dem Titel „Extreme weather in a changing climate“ (Extremwetter in einem sich verändernden Klima) schreiben Giorgia Di Capua and Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK), dass extreme Hitzewellen mittlerweile 90-mal häufiger vorkommen als zwischen 1951-1980. Bei einer Erwärmung um 1,5°C würden Ereignisse, die nur alle 5.000 Jahre passieren, einmal alle 50 Jahre vorkommen. Auch wenn 2023 extrem erscheinen mag, gebe das Jahr nur einen „Vorgeschmack auf die Zukunft“.

PIK-Papier
 
Aus Europa
Rat und Parlament stimmen über Strommarktdesign ab

Die REMIT-Verordnung stammt aus 2011 und regelt Marktmacht im Großhandel. Am 16.11.2023 haben der Rat und das Parlament der EU diese Verordnung vorgeschlagen (Pressemeldung). Hintergrund waren die großen Preisschwankungen, die durch die Energiekrise ausgelöst wurden.

Nun soll die Regulierungsbehörde ACER neue Befugnisse bekommen, um Marktteilnehmer zu kontrollieren und Zwangsgelder zu verhängen. Rat und Parlament müssen nun die Vorschläge förmlich annehmen.

Pressemeldung des EU-Rats
Net Zero Industry Act (NZIA)

Dass die EU die Technologien und auch Rohstoffe, die sie für eine saubere Zukunft braucht, importieren muss, hat sich herumgesprochen. ­Die Stiftung Klimaneutralität (geleitet vom ehemaligen Staatssekretär Rainer Baake und Regine Günther) hat dazu einen schönen Überblick veröffentlicht.

Nun will die EU dafür sorgen, dass bis 2030 mindestens 40 Prozent der strategisch wichtigen Technologien für die Klimaneutralität aus heimischer Produktion stammen. Das Parlament hat einen Entwurf gebilligt, der am 7. Dezember im Ministerrat und anschließend im Trilog weiter diskutiert wird.

Nicht alle sind begeistert. Frankreich hat dafür gesorgt, dass die Kernkraft darunterfällt. Umweltverbände fordern, dass CCS (CO2-Speicherung) nur zugelassen wird, wenn es sich um unvermeidbare Emissionen aus Industrieprozessen handelt.

NZIA-Seite
 
Aus Deutschland
Haushaltsdebakel

In den USA führen Debatten um die „debt ceiling“ (Schuldenbremse) seit 1994 immer wieder dazu, dass der neue Haushalt nicht rechtzeitig vereinbart wird. Beamte werden dann nicht bezahlt, und öffentliche Einrichtungen wie Ämter und auch Nationalparks bleiben geschlossen. In Deutschland passiert das wegen der „vorläufigen Haushaltsführung“ (Art. 111 Grundgesetz) nicht. Hierzulande wird der alte Haushalt fortgeführt – jedenfalls um bereits im Haushalt versprochene Ausgaben zu decken.

Die deutsche Schuldenbremse wurde 2009 – kurz nach der Finanzkrise – beschlossen. Sie kappt die Kreditaufnahme bis auf Notsituationen wie die Pandemie oder die Energiekrise nach Putins Einmarsch in die Ukraine. Da der Notlagentopf für die Pandemie nicht komplett aufgebraucht wurde, hat die Bundesregierung nicht abgerufene Gelder umgewidmet und im Klima- und Transformationsfonds (KTF) eingestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2022 den Eilantrag der CDU/CSU mit der Begründung abgelehnt, die Folgen des Eilantrags könnten zu schwer sein, wenn die Umwidmung der Corona-Hilfen sich doch als rechtens erweisen sollte. Das Gericht hat die Koalition damit hoffen lassen, der Vorgang sei zumindest nicht so eindeutig falsch wie nun doch festgestellt wurde. Möglicherweise wären uns die Folgen des Eilantrags lieber gewesen als die noch nicht abschätzbaren Folgen des Urteils. Der Blick in die USA zeigt, dass die dortige Schuldenbremse die politische Diskussion vergiftet und den Staat lähmt.

Doch nun hat das Verfassungsgericht im November geurteilt, dass die Umwidmung von Coronageldern weder im Sachzusammenhang mit der in 2021 begründeten Notlage stehe, noch sich auf mehrere Haushaltsjahre erstrecken dürfe. Die 60 Milliarden fallen damit nicht unter die verfassungsgemäße Ausnahme der Schuldenbremse in Notlagen, wie einer Pandemie. Damit fehlen ca. 60 Milliarden Euro im KTF. Doch diese Summe erstreckt sich bis 2026.

Für 2023 hat die Bundesregierung inzwischen mit einem Nachtragshaushalt reagiert. Laut dem Entwurf sind für 2023 nunmehr Ausgaben in Höhe von 461,21 Milliarden Euro vorgesehen. Dem stehen Steuereinnahmen in Höhe von 389,74 Milliarden Euro gegenüber. Die für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme liegt laut Entwurf nun bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme. Die erhöhte Kreditaufnahme wird mit einer Notlage im Sinne der Schuldenregel begründet (fortwirkende Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die Energiemärkte im Jahr 2023 sowie auf die anhaltenden Folgen der Flutkatastrophe in Westdeutschland im Sommer 2021).

Für 2024 geht der Finanzminister von einer mit der Schuldenbremse nicht gedeckten Finazierungslücke von 17 Milliarden aus. Um das Loch für 2024 und die Folgejahre zu füllen, gibt es sechs Optionen:

  1. Steuererhöhungen bzw. eine Steuerreform z.B. durch den Abbau von Subventionen;
  2. Kürzungen im Haushalt;
  3. der Begründung einer weiteren Notlage;
  4. die Abschaffung der Schuldenbremse;
  5. ein in der Verfassung geregeltes Sondervermögen, zum Beispiel für Klimaschutzinvestitionen ähnlich dem Sondervermögen von 100 Mrd. für die Bundeswehr, und
  6. eine Anpassung der Schuldenregel z.B. durch die Formulierung weiterer Ausnahmen z.B. für Investitionen in die Infrastruktur oder Klimaschutz

Man kann diese Optionen natürlich kombinieren. Optionen 4-6 sind nur mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag umsetzbar. Zu den Optionen im Einzelnen:

Steuererhöhungen / Steuerreform / Abbau klimaschädlicher Subventionen:  Steuererhöhungen wären sofort effektiv und könnten  progressiv gestaltet werden. Die Bundesrepublik hatte nach dem Zweiten Weltkrieg einen Spitzensteuersatz von 95% auf sehr hohe Einkommen. FDP und CDU/CSU lehnen derzeit  Steuererhöhungen ab. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) hat im November darauf hingewiesen, dass eine Reform der Dienstwagenbesteuerung zu 5,7 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen jährlich führen würde. Kombiniert man diese Reform mit der Abschaffung des Dieselprivilegs (6,8 Milliarden für PKW und LKW), hätte die Staatskasse 12,5 Milliarden Euro an Mehreinnahmen. Doch eine Umstellung dieser und anderer solcher Regelungen zum 01.01.2024 sind zeitlich und politisch kaum umsetzbar und würde viele Bürger unvorbereitet treffen.

Haushaltskürzungen: So richtig sieht man hier keine aussichtsreichen Kandidaten fürs Einsparen. Jede geplante Maßnahme wird derzeit von mindestens einer Partei verteidigt – von Intels Chip-Fabrik bis zu Wasserstoff-Projekte und die Förderung von Wärmepumpen.

Ausnahme der Schuldenregel aufgrund einer Notlage. Eine erhöhte Kreditaufnahme über die Schuldenregel hinaus für den KTF ist nicht mit einer Pandemie-Notlage zu begründen. Im Sinne der Schuldenregel ist aber auch die Klimakrise keine unvorhergesehene Naturkatastrophe, sondern menschengemacht und damit absehbar. Die Klimasschutzziele müssen damit im Rahmen der verfassungsgemäßen Haushaltsführung erreicht werden.

Die Abschaffung der Schuldenbremse: Wenn die Not zum Dauerzustand wird, wird die Schuldenbremse in Frage gestellt. Nach 2009 hat sie Deutschland wie ein fiskalischer Fels in der Eurobrandung erscheinen lassen. Doch es gab und gibt Kritiker. Laut des Prinzips der antizyklischen Finanzpolitik hätte Deutschland damals – in einer relativ guten wirtschaftlichen Phase – „Rücklagen“ für schlechte Zeiten bilden sollen, die sie nun in dieser fortdauernden Notsituation ausgeben könnten. Die Bremse sorgte zwar dafür, dass der Bund sich damals nicht mit Krediten übernahm, könnte aber nun dringend nötige Investitionen im Sinne zukünftiger Generationen, für die die Schuldenbremse u,a, gedacht war, verhindern. Das ist unwahrscheinlich. Ganz abschaffen kann Deutschland die Schuldenbremse ohnehin nicht; EU-Länder dürfen sich nur bis zu 3% des jeweiligen BIPs neu verschulden.

Die beiden Optionen ein in der Verfassung geregeltes Sondervermögen und die Anpassung der Schuldenregel unter z.B. die Formulierung weiterer Ausnahmen z.B. für Investitionen in die Infrastruktur oder Klimaschutz gehen in eine ähnliche Richtung, trotz Schuldenbremse wichtige zukunftsfähige Investitionen über Kredite finanzieren zu können. Die Schuldenbremse würde somit auf die "Konsumausgaben" des Staates wie z.B. Beiträge zur Rente und Sozialleistungen eingeschränkt.

Für die letztgenannten Optionen ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat nötig und derzeit politisch nicht absehbar.

Man könnte versucht sein zu sagen, die handwerkliche Unfähigkeit der Ampel-Koalition ist die eigentliche Dauernotlage.

Wann, wenn nicht jetzt, wäre der richtige Zeitpunkt, sich parteiübergreifend auf eine geeignete Kombination der Optionen zu verständigen, um notwendige Klimaschutzmaßnahmen langfristig zu sichern.

Bundesregierung verliert Klima-Klage

Heute hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil verkündet, die Bundesregierung müsse schnellstmöglich wirksame Sofortprogramme in den Bereichen Verkehr und Gebäude vorlegen. Das Urteil ist ein großer Gewinn fürs Klima und für die Kläger: die Deutsche Umwelthilfe (Pressemeldung) und den BUND (Pressemeldung).

Die Bundesregierung hätte bereits im Sommer ein Sofortprogramm veröffentlichen müssen, nachdem diese Sektoren ihre Ziele für Emissionen verfehlt hatten. Stattdessen sollen Sektorziele vorerst abgeschafft werden. Neben dem Sofortprogramm werden daher Nachbesserungen am Klimaschutzgesetz erwartet.

Pressemeldung zum Urteil
Klimaanpassungsgesetz

Weil wir nicht genug gegen den Klimawandel tun, müssen wir uns wohl an ihn anpassen. Dafür hat der Bundestag am 16.11. das Klimaanpassungsgesetz beschlossen. Es verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, verbindliche Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, und zwar mit messbaren Zielen. Wenn der Bundesrat zustimmt, tritt das Gesetz 2024 in Kraft. Der Bund würde seine Strategie bis Ende 2025 vorstellen, die Länder bis Ende 2026. Danach sind die Kommunen dran.

Da die Finanzierung nicht geklärt ist, ist unklar, ob überhaupt etwas umgesetzt werden könnte. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schreibt in einer Presseerklärung, die Entgelte in dünn besiedelten Gebieten würden eher nicht ausreichen, um neue Infrastrukturprojekte zu finanzieren.

Klimaanpassungsgesetz
Wärmeplanungsgesetz passiert Bundestag

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) tritt gleichzeitig mit dem Gebäudeenergiegesetz Anfang 2024 in Kraft. Das WPG verpflichtet die Länder, dafür zu sorgen, dass ihre Kommunen Wärmepläne erstellen.  Bis zum 30.06.2026 haben Großstädte (mehr als 100.000 Einwohner) Zeit, bis zum 30.06.2028 Gemeinde mit weniger als 100.000 Einwohnern. Insgesamt müssen rund 11.000 Kommunen einen Wärmeplan erstellen. Der Bund unterstützt die Planung finanziell.

Ein Ziel ist, dass bis 2030 die Hälfte der Wärme bundesweit erneuerbar (inklusive der Nutzung von Abwärme) sein soll – rund dreimal so viel wie heute. Das WPG ist auch notwendig, damit Eigentümer wissen, ob ein Wärmenetz zu ihnen kommt oder man gleich auf Wärmepumpen setzen sollte. Wärmepumpen in Wärmenetzgebieten bleiben jedoch eine geförderte Option.

Flankierend zu wurde die Förderrichtlinie zur "Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG-EM) verabschiedet. Die BEG-EM fördert die Gebäudesanierung und den Heizungsaustausch.

Wärmeplanungsgesetz
Bundesrat gegen Änderung des Wachstumschancengesetzes

Das Wachstumschancengesetz sollte Genehmigungsverfahren beschleunigen und bis 2028 Unternehmen steuerlich entlasten. Am 24.11. lehnte der Bundesrat das Gesetz ab.

Das war zu erwarten, da die Länder bereits im Oktober ihre Sorge signalisiert hatten, dass sie zwei Drittel der Steuerentlastungen im Wachstumschancengesetz wohl tragen müssten. Trotzdem sagte Sachsens Minister-Präsident Michael Kretschmer (CDU), die Bundesregierung sei seit Oktober nicht auf den Bundesrat in der Sache zugegangen.

Ein Kompromiss kann noch im Vermittlungsausschuss gesucht werden, wird aber ebenfalls von der schwierigen Debatte zur Haushaltslage des Bundes überschattet.

Zum Wachstumschancengesetz
Bundesrat gegen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Bisher gab es vor allem zwei Ziele im Straßenverkehr: Der Verkehr soll fließen und sicher sein. Andere Belange traten in den Hintergrund, z.B. wenn Bewohner weniger Autos in der Nachbarschaft haben wollten, damit Kinder auf der Straße spielen können oder um den Lärm zu reduzieren. So war es nicht möglich, dass 1.000 deutsche Kommunen Tempo 30 innerorts selbst beschließen konnten. Sie mussten zuerst beweisen, dass eine bestimmte Strecke gefährlich war. Anders ausgedrückt: Es musste zuerst jemand sterben.

Der Bundestag wollte mit Zustimmung des FDP geführten Ministeriums das Gesetz so ändern, dass andere Faktoren wie Klimaschutz eine gleichwertige Rolle spielen. Die Novelle hätte es Kommunen erlaubt, Tempo 30 in der Nähe von Schulen vorsorglich (ohne dass jemand zuerst zu Schaden kommen muss) auszuweisen. Außerdem sollten Kommunen Radwege ausbauen und Parkplätze abbauen dürfen. Die Ablehnung dieses Minimalkompromisses durch den Bundesrat am 24.11. kam überraschend und ist ein Schlag nicht nur für viele Kommunen.

"Die Kehrtwende ging anscheinend von unionsgeführten Landesregierungen wie Bayern aus. Die Begründung: "Das Ziel der Sicherheit des Straßenverkehrs dürfe nicht aufgeweicht werden, weil andere Ziele wie Klimaschutz hinzukommen." so der Spiegel.

1.000-Kommunen-Seite von Agora Verkehrswende
 
KiB-Diskussionsbeiträge
Webinar zu Steckersolar

Durch geänderte Normen, Gesetze und Verordnungen wird die Rechtssicherheit in Bezug auf Steckersolargeräte voraussichtlich ab dem 1.1. 2024 enorm steigen. Erfahren Sie in dieser Veranstaltung, welche Reformen zu welchen neuen Möglichkeiten und Verbesserungen führen.

Wir wollen u.a. mit Christian Ofenheusle von machdeinenstrom.de analysieren woran das liegt und diskutieren, was Politik sowie betroffene Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen proaktiv unternehmen können, um Steckersolargeräte auch für Mieter attraktiv und umsetzbar zu machen.

Diese Veranstaltung richtet sich deshalb auch an Fachpublikum auf dem Gebiet der Wohnungsunternehmen, der Hausverwaltungen und der Gebäudetechnik.

Am Ende der Veranstaltung wird es ausreichend Raum und Möglichkeit für Fragen und Anregungen aus dem Publikum geben (etwa 30 min).

Die Veranstaltung wird ca. 90 min dauern und im Anschluss auf unserem Youtube-Kanal veröffentlicht gemacht.

Anmeldung
Arbeit und Transformation, Teil 4: Mit dem Handwerk in Berührung kommen – Eine Analyse des Solarcamps Freiburg 2023

In der Freiburger Ausgabe des Solarcamps wurden in diesem August und September > 50 Menschen zu PV-Hilfskräften ausgebildet. Dabei wurde darauf geachtet, dass insbesondere Frauen niedrigschwellig an das Klimahandwerk herangeführt werden. Das Solarcamp Freiburg setzt sich darüber hinaus für eine bessere Anerkennung von Handwerksberufen in der Gesellschaft ein. Lesen Sie in diesem Artikel die vollständige Analyse.

Analyse
 
Bemerkenswertes
0 km Neustrecke für die Bahn 2023

Laut der Organisation Die Güterbahnen, hinter dem das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e. V. steht, wurde 2023 das deutsche Bahnnetz gar nicht erweitert.  Seit 2018 kamen lediglich 23,2 km insgesamt hinzu, aber nur wenn man Erweiterungen an Oberleitungen hinzuzählt. Zum Vergleich: Das Straßennetz wuchs in den letzten 30 Jahren jedes Jahr um 10.000 km.

Güterbahnen-Meldung
Letzte Generation als kriminelle Vereinigung?

Das Landgericht München I hat letzte Woche den Anfangsverdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung bei der Klimaschutzgruppe Letzte Generation bestätigt. In der Presse wurde das Urteil vielfach irreführend als "rechtskräftige Einstufung" dargestellt. Wer besser verstehen will, worum es geht, denen empfehlen wir die Episode aus September im Podcast Justiz-Reporter*innen vom ARD.

Podcast-Episode
Merz „beleidigt das Handwerk“

Wussten Sie, dass „Klempner“ eine Beleidigung sein kann? Wir auch nicht. Aber es geht! Diese Woche nannte CDU-Chef Friedrich Merz Kanzler Scholz einen „Klempner der Macht“. Das kam bei Klempnern auch nicht gut an. Merz habe das ganze Handwerk beleidigt.

Nachdem Scholz entgegnete, er nehme das Kompliment gerne an, versuchte sich Merz zu erklären. Vielleicht hätte er besser geschwiegen: „Man braucht die Klempner, aber das sind nicht die Architekten und das sind nicht die Baumeister.“

Das Handwerk leidet sehr an einem schlechten Image, und Handwerker fehlen in der Energiewende. Ganze Kampagnen (wie Energiewende-Held*innen) gab und gibt es deshalb, um das Image zu verbessern. Da hilft es nicht, wenn man systemrelevante Berufsgruppen diffamiert.

Falls Sie Handwerker sind: Wir lieben Sie! (Und falls Sie nächste Woche Zeit haben, hier ist gerade etwas kaputt – könnten Sie bitte vorbeischauen?)

Video-Mitschnitt
 
Zahlen des Monats 
256 Mrd. m3

So groß soll die ungenutzte LNG-Importkapazität in der EU bis 2030 sein, rund 170% mehr als benötigt würde, laut einem Bericht von der Denkfabrik (Institute for Energy Economics and Financial Analysis - IEEFA).

IEEFA-Bericht auf Englisch
Acht Prozent

So viel soll der deutsche Energieverbrauch unter anderem wegen der schwachen Konjunktur 2023 zurückgehen laut der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB). Die Emissionen aus Energie sinken dabei um 11 Prozent.

AGEB-Mitteilung
12,2 Minuten

So lange musste man 2022 ohne Strom in Deutschland auskommen laut der Bundesnetzagentur. Damit liegt die Bundesrepublik weiterhin weit vorne im europäischen Vergleich.

BNetzA-Bericht
 
Kommende Termine
05.12.: Mission Fachkraft (Schweinfurt)

Diskutieren Sie mit Hubertus Heil und weiteren Vertreter*innen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Im September 2023 startete das BMAS die Dialogphase von "Mission Fachkraft. Ein Zukunftsdialog". 

Anmeldung
12.12.: Resiliente Lieferketten (online)

Sebastian Helgenberger von der Stiftung Klimaneutralität stellt von 10-11:30 Uhr für die Klima-Allianz die vielbeachtete gleichnamige Studie vor. Keine Anmeldung ist nötig; der Zoom-Link steht im Button.

Zoom-Link
14.12.:  Regionalworkshop zur Sektoren-kopplung (Hamburg)

Wie können Kommunen lokale Potenziale erkennen? Welche Technologien werden Teil der zukünftigen Wärmeversorgung sein? Ein Workshop der Deutschen Umwelthilfe und der Agentur für Erneuerbare Energien.

Infos & Anmeldung

Kontakt

 Facebook  Twitter  Web  Instagram  Youtube

Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V.

Alfred-Döblin-Platz 1
79100 Freiburg
Tel ++49 (0)761-45893277
Fax ++49 (0)761-59479250
E-Mail: info@klimaschutz-im-bundestag.de
Web: www.klimaschutz-im-bundestag.de

Bildquellen:
EU-Fahnen von Guillaume Perigois auf Unsplash
Bundestag-Foto von Leon Seibert auf Unsplash
Wolken-Foto von Daoudi Aissa auf Unsplash
Bundesrat-Foto von Johannes Diek (CC-BY-SA 4.0)
Foto von Friedrich Merz von der European People's Party, CC BY 2.0


Datenschutzhinweis
Sie haben bislang unseren Newsletter abonniert und damit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten (Name und E-Mail-Adresse sowie Ort und Postleitzahl sofern angegeben) ausschließlich zum Versenden des Newsletter zugestimmt. Diese Zustimmung kann natürlich jederzeit von Ihnen widerrufen werden. Vertrauen ist die zentrale Grundlage für unsere gemeinsame Arbeit. Deshalb legt der Klimaschutz im Bundestag e.V. großen Wert auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit Ihren Daten. In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Hinweise zum Datenschutz.

Newsletter abbestellen

Wenn sie diesen Newsletter abbestellen wollen, antworten Sie bitte auf diese Mail mit dem Betreff “Newsletter abbestellen” oder klicken Sie bitte hier.