Seit einigen Wochen ist die Gesetzgebung unter der Minderheitsregierung fast zum Stillstand gekommen. Nicht nur Klimagesetze hängen in der Schwebe, sondern alle – sogar der Haushalt für 2025 und der Nachtragshaushalt für 2024. Bis Kanzler Scholz am 11.12. die Vertrauensfrage gestellt hat, sind alle neuen Gesetze tendenziell unerwartet (wie mit der Krankenhausreform). Nach der Vertrauensfrage und bis zur neuen Koalition erhoffen viele eine Reihe von schnellen Abstimmungen für Gesetze, die nicht warten können. Zu den von Kanzler Scholz am 13.11. aufgelisteten Gesetzesvorhaben, die „keinen Aufschub dulden“, ging es vorwiegend bei der Industriepolitik indirekt um den Klimaschutz.
Wichtig ist die Position der Union zu den verschiedenen Vorhaben. Fraktionsvize Jens Spahn hat bereits angekündigt, dass die neue Regierung unter Leitung der Union eine Energiepolitik „ohne Ideologie“ machen werde. Unten eine Übersicht des Arbeitsrückstands nach der Ampel-Koalition:
Für die EU-Erneuerbaren-Richtlinie RED III ist bereits eine Frist für manche Änderungen abgelaufen, weitere laufen im Mai 2025 ab.
Um den Industrie-Standort Deutschland zu stärken, möchte Scholz Netzentgelte deckeln; außerdem sollen E-Fahrzeuge steuerlich besser behandelt werden.
Die Union hat sich bisher positiv zum geplanten Kohlenstoffspeichergesetz positioniert. Damit soll vor allem die Industrie in der Lage sein, unvermeidbare Prozessemissionen zu speichern.
Der Teil I der Kraftwerksstrategie liegt nun in Form eines Kraftwerkssicherungsgesetz als Referentenentwurf vor; die ersten Ausschreibungen sollten im Juni 2025 stattfinden. Viele NGOs und Verbände (auch wir) bekamen die 171 Seiten am Dienstag per E-Mail zugeschickt mit der Bitte um eine Stellungnahme – bis letzten Donnerstag. Das Kraftwerkssicherungsgesetz sieht auch einige Veränderungen für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vor. In seiner Gesamtheit hat die Union bereits verlauten lassen, dass sie das Gesetz nicht unterstützt. Das Kraft-Wärme-Koppllungsgesetz möchte die Union bis 2030 verlängern.
Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetz enthält Änderungen zum EEG, Netzausbau und Messstellenbetrieb und weitere Regelungen. Zum Beispiel sollen kleinere Erneuerbare-Anlagen ab 25 kW (statt derzeit 100 kW) bis 2027 in die Direktvermarktung. Bei Negativpreisen würde die Vergütung ans Ende der 20-jährigen Vergütungsphase angehängt werden. Die Novelle ist ungewiss.
Das Biomassepaket hat Minister Habeck erst im August vorgestellt und soll für eine Flexibilisierung bei Biogasanlagen sorgen. Die bereits im August 2022 skizzierte Biomassestrategie lässt weiterhin auf sich warten.
Das Baugesetzbuch sollte novelliert werden, damit mehr neue Wohnungen gebaut werden. Das Ziel von derzeit 400.00 neue Wohnungen im Jahr wird weit verfehlt.
Weitere relevante anstehende Gesetze(snovellen) wären das Geothermie-Bundesgesetz, das Wasserstoff-Bundesgesetz, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW).
Nach den Wahlen möchten sowohl die Union als auch die SPD das Gebäudeenergiegesetz (GEG oder Heizungsgesetz) grundlegend reformieren. Die SPD möchte das Gesetz verschlanken und den Maßstab 65% erneuerbare Wärme durch CO2-Ausstoss ersetzen – beides waren Vorschläge aus unserem Projekt KSSE. Die Union möchte die Förderung für Wärmepumpen reduzieren. Laut des Bundesverbands Wärmepumpe ist die Zahl der installierten Wärmepumpen ohnehin stark gesunken, womit das GEG sein Ziel bei Weitem verfehlt hat.
Die Gesamtsituation bleibt unsicher. Und da es Monate dauern könnte, bis sich eine neue (Dreier-)Koalition als Bundesregierung gefunden hat, dürfte sich in den nächsten sechs Monaten wenig ändern.
Ein Lebenszeichen kam dennoch diese Woche aus dem BMWK in Form einer neuen Systementwicklungsstrategie (SES). Sie soll dafür sorgen, dass die Infrastruktur für Strom, Wärme, Gas und CO2 zusammengedacht wird. |