Durch eine Projektgruppe in Freiburg sind wir auf eine inkonsistente Verwaltungspraxis bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gestoßen. Es geht um zwei Siedlungen aus der Nachkriegszeit. Obwohl die Bausubstanz vergleichbar ist, hat die BImA in einem Fall den Abriss angeordnet und im anderen Fall ein Konzept mit Sanierung und Aufstockung erstellt. Dies wirft für uns die Frage auf: Nach welchen Kriterien entscheidet die BImA, ob sie Bestandsgebäude erhält und weiterentwickelt oder abreißt und neu baut?
Diese Thematik ist keinesfalls auf die BImA beschränkt, sondern ist viel mehr eine Entscheidung die in den nächsten Jahren millionenfach ansteht. Aber wir wollen diese Frage anhand eines gemeinwohlorientierten Akteurs erörtern, der als Bundesbehörde auch der Kontrolle durch den Bundestag unterliegt.
In den nächsten Wochen werden wir uns mit Mitgliedern aus dem Verwaltungsrat treffen, um diese Thematik zu erörtern.
In München (Neuperlbach) ist diese Frage ebenfalls virulent. Falls sie darüber hinaus von geplanten Abrissen der BImA wissen, die aus Ihrer Sicht unbegründet sind, oder die zumindest eingehender untersucht werden sollten, melden Sie sich bitte bei uns! info@klimaschutz-im-bundestag.de |