Kundenanlage: Energieversorgung in Mehrfamilienhäusern (statt nur im Einfamilienhaus)

Von Dr. Jörg Lange

Die technischen Möglichkeiten zur Teilhabe an der Energiewende von Haushalten in Mehrfamiliengebäuden werden derzeit schnell vielfältiger und stoßen auf zunehmendes Interesse.

Mit Solaranlagen, z.B. in Form von Steckersolargeräten, Batteriespeichern, dynamischen Stromtarifen sowie Klimageräten mit natürlichen Kältemittel können Haushalte immer größere Anteile an ihrem Energieverbrauch selbst erzeugen.

Wenn Besitzende von Einfamilienhäusern eine Solarstromanlage auf ihr Dach bauen, an die Fassade hängen oder in ihren Garten stellen, müssen sie sich keine Gedanken darüber machen, ob und wie sie den Strom selbst kostenfrei (von den Investitionen abgesehen) nutzen dürfen. Ebenso können sie Klimageräte zum Kühlen und Heizen anbringen.

Für den Strom, den sie selbst erzeugen und zeitgleich verbrauchen, fallen keinerlei Umlagen oder Netzentgelte an. Den Investitions- und Wartungskosten von etwa 10-15 Cent/kWh stehen eingesparte Bezugskosten von etwa 30 Cent/kWh gegenüber.

Für Haushalte (Mietende und/oder Wohnungseigentümer) in Mehrfamiliengebäuden ist es deutlich komplizierter. Sie müssen, wenn sie sich eine Solarstromanlage auf das Dach oder in den Garten stellen wollen, sich in aller Regel mit allen Gebäudebesitzenden einigen, ob und unter welchen Bedingungen sie das dürfen. Wer welche Fläche belegen darf oder wie und wo Leitungen verlegt werden dürfen, sind nur wenige Beispiele für ggf. aufkommende Fragen. Eine von allen Beteiligten praktikable Lösung für viele einzelne Wohnungen wird nur selten gefunden.

Bei Steckersolaranlagen ist es etwas einfacher geworden. Die „fehlende Ästhetik“ ist seitens Wohnungseigentümergemeinschaften oder Vermietern kein Ablehnungsgrund mehr unter Geltung der seit Oktober 2024 gültigen Neufassung des § 554 BGB im Oktober 2024.

Bei größeren Solaranlagen zur gemeinschaftlichen Nutzung oder bei der Anbringung eines Klimagerätes auf dem Balkon zur Heizungsunterstützung wird es in Deutschland kompliziert:

Wohin darf die Anlage, wer bezahlt die Investition, wer kümmert sich um die Anlage und wer rechnet wie ab? Es lassen sich viele Konstellationen denken. Vom Gesetzgeber werden für Solarstromanlagen zwei Möglichkeiten im Energiewirtschaftsgesetz geregelt und an Bedingungen geknüpft: Nach EnWG §42a die verschiedenen Konstellationen des Mieterstroms und nach §42b die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (vgl. KiB, 30.10.2023). Darüber hinaus gibt es weitere Konstellationen, die teilweise unter dem Begriff der gemeinschaftlich handelnden Eigenversorger zusammengefasst werden.

Der Begriff der Kundenanlage wurde im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §3 24a,b) eingeführt, um regulierte Verteilnetze, die von einem Netzbetreiber betrieben werden und mit erheblichen Verpflichtungen einhergehen, von Energieleitungsnetzen (an die Erzeugungsanlagen z.B. zur Eigenversorgung angeschlossen sein können) abzugrenzen, die diesen Verpflichtungen nicht unterliegen. Dies sind z.B. Stromleitungen die z.B. einem Unternehmen oder den Eigentümern eines Gebäudes gehören und eben keinem Netzbetreiber.

Der Betrieb einer Kundenanlage z.B. in einem Gebäude oder einer Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung befreit den Betreiber von den zahlreichen Verpflichtungen eines Energieversorgungsunternehmen (EnWG §3 18).

Bei der Verteilung von Strom z.B. aus Solarstrom vom Dach eines Gebäudes oder des gemeinschaftlichen eingekauften Stroms aus dem öffentlichen Netz (Reststrombezug) innerhalb eines gebäudeeigenen Stromnetzes (Kundenanlage) gibt es bisher in der gelebten Praxis die rechtliche Auffassung, dass hierbei keine Stromlieferung bzw. kein Stromverkauf vorliegt und viele Pflichten eines Energieversorgers oder Netzbetreibers damit wegfallen.

Für Strom, der innerhalb einer Kundenanlage erzeugt und gleichzeitig verbraucht wird und nicht über ein öffentliches Netz eines Netzbetreibers geleitet, können folglich auch keine Netzentgelte erhoben werden.

In seiner Begründung des Beschlusses vom 13.05.2025 kam der Bundesgerichtshof auf Grundlage einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 28. November 2024 – C 293/23) zu folgendem Ergebnis: Eine „Kundenanlage“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sei nur, was nicht „Verteilernetz“ im Sinne der EU-Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt (EltRL) ist. Ein „Verteilernetz“ im Sinne der EltRL ist wiederum jedes Netz, das der Weiterleitung von Elektrizität […] dient, die zum Verkauf an Kunden bestimmt ist.

Kundenanlagen, in denen Strom zum Verkauf weitergeleitet wird, sollen also nun Verteilernetze sein, die der Regulierung im Sinne eines Netzbetreibers unterliegen.

Verteilernetze im Sinne der EU-Richtline (eher generelle Pflichten, die die meisten Kundenanlagenbetreiber erfüllen) und Verteilernetze im Sinne des EnWG (d.h. Genehmigungspflicht und hohe technisch-administrative Anforderungen) setzt der BGH dabei gleich und wendet damit die von ihm vorher eingeholte Entscheidung des EuGH, ob die Regelungen zur Kundenanlage die Anwendung der EltRL einschränken können, direkt auf die Abgrenzung des Verteilernetzes im Sinne des EnWG zur Kundenanlage an.

Nun wird vielfach angenommen, durch das BGH-Urteil würden Regelungen des EnWG zur Kundenanlage für die Besitzer von Haus- oder Objektnetzen, über die zum Beispiel Mieterstrom verkauft wird, nicht mehr gelten.

Was wäre die Folge? Die betroffenen Vermieter bzw. Grundstücksbesitzer müssten ihre bisher als Kundenanlagen anerkannten Leitungen hinter dem Summenzähler bzw. zwischen verschiedenen (Unter-)Zählern hinter einem virtuellen Summenzähler als Verteilernetze bei der Bundesnetzagentur anmelden und alle technischen und administrativen Anforderungen des Netzmanagements erfüllen, Netzentgelte festlegen und genehmigen lassen usw.

Alternativ müssten sie die jeweiligen Leitungen an den jeweiligen Verteilnetzbetreiber übergeben (verkaufen/vermieten?) mit der Folge, dass das öffentliche Netz bis zum Zähler jedes einzelnen Nutzers / Mieters / Verbrauchers reichen würde. 

Nur Modelle, bei denen keine Stromlieferung bzw. Stromverkauf stattfindet, wie z.B. die PV-Wohnraum- oder Gewerbemiete (DGS-„PV-Mieten-Plus“-Modell 2c und folgende), sind vom BGH-Urteil nicht direkt betroffen. Die entsprechenden Selbstversorgergemeinschaften sind als Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im Sinne des Art. 22 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL) besonders geschützt.  

In Fachkreisen erwartet man eine Klarstellung der Bundesregierung durch eine baldige gesetzliche Neuregelung zugunsten des Mieterstroms, der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und anderer Modelle.

Der KiB e.V. empfiehlt in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur „Änderung EnWG Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich…“ am Begriff und an der Definition der Kundenanlage festzuhalten, um die vielfältigen hierauf Bezug nehmenden Abgrenzungen des nationalen Energierechts ohne Änderungen aufrecht erhalten zu können.

Was sollte solch eine Neuregelung berücksichtigen?

Die Neuregelung durch den Gesetzgeber sollte für die Betroffenen einfach sein. Im §42b EnWG, in der Bedingungen für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung geregelt, könnte man beispielsweise die Pflicht zur Viertelstundenmessung ersatzlos streichen und sie damit an die gelebte Praxis anpassen. Darüber hinaus sollten Erzeuger von Residuallaststrom in den §42b miteingeschlossen werden. Für eine Übergangszeit auch dann, wenn sie noch mit fossilen Gasen betrieben werden. Denn zu Zeiten, in denen das Angebot an erneuerbarem Strom knapp ist, sparen sie Treibhausgasemissionen, Netzausbau und Ausbau von Kraftwerkskapazitäten.

Der Einbau von Intelligenten Messsystemen ist teuer und kommt nur schleppend voran. Manche Haushalte beziehen bereits heute z.B. durch Nutzung eines Steckersolargerätes mit Batteriespeicher weniger als 500 kWh/a aus dem Netz.

Einige dieser Haushalte haben bereits einen einfachen Smart-Meter (z.B. shelly), der ihnen sekündliche Werte liefert. Damit optimieren sie ihre Anlagen z.B. über ein virtuelles „Homeenergiemanagement“ der Hersteller von Batteriespeichern zur Nutzung von Eigenstrom bereits. Ihnen bringt ein Intelligentes Messsystem in der Regel wenig zusätzlichen Nutzen, sondern vor allem höhere Kosten.

Im Falle einer Kundenanlage mit Sammelzählerkonzept und einer einmal jährlichen Verteilung der Stromkosten über private Unterzähler und einem Strombezug von weniger als 500 kWh pro Jahr würde die Grundgebühr für den Zähler (iMSys) zu einer Verdopplung der Stromkosten des Haushalts führen.

Statt in Zukunft jeden Haushalt im Gebäude mit einem iMSys auszurüsten, ist es für viele attraktiver, sich mit Willigen zusammenzuschließen und den Reststrombezug aus dem Netz mit einem Vertrag gemeinsam einzukaufen und darüber auch einen dynamischen Stromtarif mit einem iMSys für gemeinschaftlich zu nutzen. Damit werden die Stromkosten gesenkt und Wärmepumpen im Mehrfamiliengebäude attraktiver.

Dynamische Strompreise machen nur Sinn bei Vorhandensein von flexiblen Geräten. In Mehrfamiliengebäuden sind das zukünftig vor allem Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), Batteriespeicher, Wärmepumpen und/oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

Statt die Möglichkeiten der Nutzung von Flexibilitäten einzuschränken, sollte der Gesetzgeber finanzielle Anreize einführen, die „Prosumer“[1] dazu bringt, ihre Anlagen nicht nur auf Eigenstromerzeugung zu optimieren, sondern auch netz- und systemdienlich nutzen zu können und zu „Flexsumern“ zu machen. Diese Flexibilitäten auf der Nachfrageseite würden Systemkosten (Netzausbau und Residuallastkraftwerksleistung) einsparen helfen. Damit bleiben die Stromkosten auch für diejenigen bezahlbar, die solche Möglichkeiten nicht oder weniger nutzen können und ihren Stromverbrauch im Wesentlichen aus dem Stromnetz beziehen.

Hinter dem Verknüpfungspunkt zwischen dem Netz eines regulierten Verteilnetzbetreibers und den Leitungen, die im Besitz des Gebäudeeigentümer sind sollten die auferlegten Pflichten durch den Gesetzgeber weitestgehend enden. Nur so kann es eine Gleichbehandlung von Haushalten in Mehrfamilienhäuser zu Einfamilienhäusern geben.


[1] Ein Prosumer ist eine Person, die gleichzeitig Konsument und Produzent ist. Der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern „producer“ (Hersteller) und „consumer“ (Verbraucher) zusammen. Im Kontext der Energiewende erzeugen und verbrauchen Prosumer Strom durch Photovoltaikanlagen selbst. 

Frühlingsgespräch 2025

Unser Team erzählt von ihren bundesweiten Treffen seit März. Anschließend gibt es Zeit für Fragen und eine Diskussion.

Unser Beirat Kurt Gramlich stellte die Wichtigkeit von Open Source für uns in der Klimabewegung vor. (PDF) Wir weisen außerdem auf diese Liste hin, die europäische Alternativen zu proprietären Programmen aus den USA enthält.

Craig Morris stellte die 16 neuen Personas vom Sozialklimarat vor. Diese Personas dienen dazu, gestaffelte Förderungen zu formulieren. Auf einer Tagung dazu in Berlin meinten allerdings ein Vertreter vom Normenkontrollrat und einer vom Sozialamt dazu, die Verwaltung hierzulande sei eher nicht in der Lage, solch differenzierte Förderstufen abzuarbeiten — unter anderem, weil man zu wenig digitalisiert sei.

Greta Waltenberg fasste die laufende Arbeit des Strategienetzwerks Klimaschutz zusammen, das (junge) Klimaaktivist*innen bundesweit zusammenbringt. Diesmal stellte sie die wachsende Bedeutung der Klimaanpassung heraus.

Philipp George sprach über den Entwurf zum Bauturbo, der gestern (18.6.) vom Kabinett beschlossen wurde. Er fasst seine Analyse in der kommenden Kolumne des Monats zusammen. Außerdem erzählte er vom Besuch des Zukunft Bau Kongresses in Bonn.

Wegen eines technischen Fehlers war der Mitschnitt leider fehlerhaft und kann nicht zur Verfügung gestellt werden.

Ein unredlicher Anfang: Neue klimarelevante Minister*innen, ständige Ausschüsse und Vorhaben

Klimaschutz ist wieder ins Umweltministerium umgezogen, das alte BMWK heißt nun BMWE, das Auswärtige Amt ist nicht mehr für Klimaschutz in der Diplomatie zuständig und die neuen ständigen Ausschüsse stehen. Unserem Vorstand Craig Morris macht dabei eines vor allem Sorge: die Missachtung von Fakten.

Als die neue Wirtschafts- und Energieministerin Katharina Reiche bei der Amtsübergabe ihren Vorgänger Robert Habeck für seinen Einsatz in der Gaskrise lobte, wurde der Vorfall als eine überparteiliche Geste des Respekts aufgenommen. „Für diesen fast übermenschlichen Einsatz möchte ich Ihnen danken“, lobte Reiche ihren Vorgänger.

Mittlerweile scheint sich Reiche vor allem über das Erdgas gefreut zu haben. Jedenfalls will sie verstärkt Erdgas fördern, inklusive 20 GW an neuen Gaskraftwerken: “Wir brauchen flexible Gaskraftwerke”, sagt Reiche unmißverständlich. Der bisherige energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion Mark Helfrich, setzte noch Mitte Mai auf Technologieoffenheit; er meinte, Gaskraftwerke mit CCS seien „keine Vorfestlegung…, es kann ja auch sein, dass wir sie gar nicht brauchen“. Ob Helfrich und sein Parteikollege Andreas Jung sich noch gegen ihre neue Energieministerin werden durchsetzen können, ist fraglich, denn die beiden Herren sind nun für Klimaschutz, nicht für Energie zuständig. Und Klimaschutz ist ins Umweltministerium umgezogen.

Die Erneuerbaren-Branche hätte lieber eine Vielfalt an Flexibilitätsoptionen statt Gaskraftwerke mit CCS. Dass eine Partei, die ständig nach Technologieoffenheit ruft, so stark auf eine einzige Lösung setzt, ist auch dem Bundesverband Erneuerbare Energien aufgefallen. Der BEE möchte von der neuen Ministerin mehr “Technologievielfalt” und verweist auf die Forderung der EU-Kommission nach Technologieoffenheit, wenn es um Kraftwerkspläne geht.

In einem anderen Punkt hat Reiche bereits enttäuscht: „Es muss Schluss sein mit dem Zwang zur Wärmepumpe”, sagte sie dem Handelsblatt. Unredlich ist ihr Standpunkt, weil sie ganz genau weiß, dass es nie einen Zwang zur Wärmepumpe im Gebäude-Energie-Gesetz gab. Das GEG wurde extra technologieoffen gestaltet, damit es nach einem Regierungswechsel Bestand haben kann. Gleiches gilt bei Autos für das “Verbrenner-Aus”, das es so auch nicht gibt.

Dass die Union das eine oder andere anders machen möchte, ist legitim. Die Debatte wird aber für uns als Klimaschützer*innen schwierig, wenn es keine gemeinsame Faktenlage gibt — darauf hatte ich bereits im letzten Newsletter in Bezug auf Tilman Kuban verwiesen. Kuban sitzt übrigens für die Union im neuen Ausschuss für Klimaschutz und Energie (siehe unten). Dazu passt auch ein Auftritt von Andreas Lenz von der Union auf einer Veranstaltung von VDMA und BDEW zum Thema Resilienz. Als er sagte, die Wissenschaft habe noch gar nicht festgestellt, was gemacht werden muss, ging ein Raunen durch den Saal.

Bauen, Verkehr und Klimadiplomatie

Die neue Bauministerin heißt Verena Hubertz. Sie will den Neubau diesmal ernsthaft voranbringen, vor allem durch einen Bauturbo. Es gibt dazu keinen aktuellen Vorschlag; die Diskussion dreht sich um einen Entwurf von der Union aus Dezember (Drucksache 20/14234 ab Seite 4). Unter anderem soll das Bauen durch Entbürokratisierung schneller vonstatten gehen. Dabei gab es bereits 2024 den neuen Gebäudetyp E (“E” wie einfach). Wenn die neue regulatorische Entschlackung ähnlich aussieht, sind schlechtere Gebäude unvermeidlich. Beim Gebäudetyp E haben wir uns bei KiB jedenfalls gefragt, ob viele Menschen wirklich beispielsweise auf Schallschutz verzichten wollen. Aber unser Hauptkritikpunkt beim Bauturbo ist ein anderer: Schon wieder werden die Vorteile des Umbaus im Bestand ignoriert. Auf das Potenzial beim Umbau hinzuweisen, könnte somit unsere Hauptaufgabe in den nächsten Jahren werden.

Das Auswärtige Amt verliert Jennifer Morgan als Klimadiplomatin. Sie hat Deutschland auf den wichtigsten internationalen Klimatreffen der letzten Legislaturperiode vertreten. Johann Wadephul von der Union leitet nun das Auswärtige Amt. Er hat Erfahrung in der Außenpolitik, hat aber auch eine interessante Antwort zum Klimaschutz als gemeinschaftliche Aufgabe auf Abgeordnetenwatch verfasst.

Die Aufgabe der Klimadiplomatie übernimmt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Je länger der Name des Ministeriums, desto mehr verkommt es zu einem Sammelsurium unbeliebter Aufgaben. Aber immerhin kommt Jochen Flasbarth als Staatssekretär ins… BMUKNNS (?). (Wir erfahren gerade, dass das Akronym BMUKN lautet.) Der neue Umweltminister ist Carsten Schneider von der SPD. Er scheint relativ wenig mit seinen neuen Themenbereichen zu tun gehabt zu haben, was nicht schlimm sein muss — manchmal hilft ein frischer Blick.

Das Verkehrsministerium behält seinen Namen; da weiß man, was man hat. Der neue Minister Patrick Schnieder kennt sich fachlich aus. Er hat zwei Prinzipien verkündet: die Schiene nicht stärker zu fördern als das Auto, und Erhalt vor Neubau. Vom ihm dürfte in Sachen Klimaschutz der Fortschritt leider in Trippelschritten kommen. Hoffentlich wird das Verkehrsministerium irgendwann gründlich angepackt; in dieser Legislaturperiode ist das leider unwahrscheinlich.

Neue Vorhaben

Einiges muss Berlin bald liefern:

  • Ein Klimaschutzprogramm nach § 9 KSG muss innerhalb der ersten 12 Monate der Legislatur (Ende März 2026) vorgestellt werden.
    • Bis Ende Juni muss Berlin einen Klimasozialplan bei der Kommission einreichen. Es geht darum, die Kosten aus dem ETS2 (CO2-Preis auf Wärme und Verkehr) abzumildern. Wie Berlin damit umgehen möchte, ist unklar; wir wissen nur, dass die neue Bundesregierung kein Klimageld vorhat.
    • Bis Herbst muss die Regierung Maßnahmen zur Erreichung der Ziele bis 2040 vorlegen.
    • Die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets muss abgeschlossen werden.
    • „Noch vor der Sommerpause sollte das CO2-Speicher- und Transportgesetz abgeschlossen werden“, so Andreas Jung, energiepolitischer Sprecher der CDU, im Handelsblatt. Bemerkenswert: 2012 hatte der damalige Umweltminister Peter Altmaier zu CCS gesagt: “Gegen den Willen der Bevölkerung ist eine Einlagerung von CO2 im Boden nicht durchzusetzen”.
    • Zur Energiepreissenkung: Die Stromsteuer soll auf das europäische Mindestmaß gesenkt, die Netzentgelte gedeckelt und Gasspeicherumlage abgeschafft werden. Dann fehlt aber Geld anderswo.
    • Ein Industriestrompreis von fünf Cent pro Kilowattstunde für energieintensive Firmen, die nicht bereits durch andere Instrumente entlastet sind, soll kommen. Expert*innen bezweifeln, dass Brüssel diesen Schritt gutheißen wird.

Neue ständige Ausschüsse

Es gibt nun 24 ständige Ausschüsse im Bundestag— statt 25. Der Beschluss der Verkleinerung wurde mit Unterstützung der Grünen verabschiedet. (Auf einer Tagung des Sozialklimarats sagte Felix Banaszak, die Grünen wollten “weniger destruktiv in der Opposition sein.”) Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sitzt Nina Scheer (SPD), eine Instanz in der Energiewende. Alaa Alhamwi von den Grünen hat bereits bei uns am 4.5. einen Vortrag gehalten. Die Linke hat leider Ralph Lemkert verloren; mit ihm habe ich persönlich immer gute, lange Gespräche geführt, und er genoss einen sehr guten Ruf in der Branche.

Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sitzen unter anderem Mark Helfrich von der Union, Jakob Blankenburg von der SPD und Lisa Badum von den Grünen. Helfrich ist stellvertretender Vorsitzender der Klima-Union; dass er für Klimaschutz zuständig sein wird, war absehbar und ist tendenziell eine gute Nachricht. Blankenburg von der SPD habe ich Mitte des Monats auf einer Tagung des Sozial-Klimarats erlebt. Er wird sicherlich ein Auge darauf haben, dass Soziales berücksichtigt wird. Badum hat bereits 2021 bei uns einen Gastbeitrag verfasst, als wir noch CO2-Abgabe e. V. hießen.

Im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen ist Caren Lay Vorsitzende; hier war sie bei uns im Webinar zu Wohnraumsuffizienz und (Re)Kommunalisierung. Zu einigen weiteren Mitgliedern des Ausschusses hatten wir bereits Kontakt, aber insgesamt gilt: Es gibt viele neue Gesichter.

Fazit

In Berlin machen sich die Klima-NGOs Gedanken darüber, wie man den Klimaschutz unter Schwarz-Rot verankern kann. Eine Grundidee ist es, die Basis besser zu mobilisieren, damit die Politik nicht wegschauen kann. Der Gasausbau könnte der Anker dafür sein. Die Union könnte man fürs Thema gewinnen, wenn man auf eine Stärkung des ländlichen Raums setzt. Die SPD möchte bestimmt soziale Akzente setzen. Und man muss die Grünen und die Linke dazu bewegen, eine gemeinsame Opposition zu bilden.

Sicher werden Putin und Trump vieles überschatten. Wie Putin sich auswirken könnte, scheint derzeit unklar; im Bundestag wollten die Grünen bereits die Wieder-Inbetriebnahme der Nord-Stream-Pipelines ausdrücklich ausschließen, aber dazu kam es nicht. Anscheinend gibt es in der Union noch keinen Konsens darüber. (Brüssel spricht allerdings über einen kompletten Ausstieg aus russischem Gas bis 2028.) Und jede Zeile, die ich hier über den unredlichen Trump schreiben könnte, dürfte morgen wieder hinfällig sein. Allerdings bedeutet das auch, dass die Resilienz immer wichtiger wird. Europa muss in der Lage sein, die Energiewende und andere Vorhaben ohne die USA weiter zu verfolgen. Wir müssen eigenständiger werden.

Digitale Planung der kommunalen Wärme- und Stromversorgung

Mit Dr. Alaa Alhamwi sprachen wir am 4.5. von 18:30 bis 19:20 über sein Geographic Information System (GIS) zur Planung der kommunalen Wärme- und Stromversorgung.

Dr. Alaa Alhamwi sitzt im neuen Bundestag für die Grünen. Seine bisherigen Arbeiten überschneiden sich auffällig mit unserer aktuellen Arbeit bei KiB. Für seine Doktorarbeit hat Dr. Alhamwi ein GIS entwickelt, um die Planung der kommunalen Wärme- und Stromversorgung zu verbessern. Sein System ist auch Open Source; auch dafür setzen wir uns aktuell ein.

Wir sprachen mit ihm über seine bisherige Arbeit, unsere aktuellen Schwerpunkte, und darüber, was er im neuen Bundestag davon umsetzen möchte. Unser Dr. Jörg Lange hat das Gespräch eingeleitet. Anschließend gab es eine Fragerunde.

Die Präsentation von Dr. Alhamwi können Sie hier herunterladen.

Neue Koalition: Befriedungsversuch statt Masterplan

Schwarz-Rot steht. Die Vereinbarung wurde schnell beschlossen, damit Deutschland nicht ruderlos im stürmischen Meer der internationalen Politik zwischen Russland und den USA umhertreibt. Einen Masterplan kann man unter dem Zeitdruck vielleicht nicht erwarten. Dennoch: Was haben wir da bekommen – einen Befriedungsversuch möglichst vieler Einzelinteressen? Ein Blick auf die Klimapolitik von Craig Morris.

Dass Details fehlen, ist für eine Koalitionsvereinbarung nichts Außergewöhnliches. Der Vertrag (PDF) soll ja Leitplanken, nicht alle Straßenschilder aufstellen. Beispiel: „Den Rad- und Fußverkehr werden wir als Bestandteil nachhaltiger Mobilität stärken und fördern.“ Konkrete Vorhaben? Fehlanzeige, aber immerhin gibt es ein Bekenntnis zum Ziel von Null-Toten im Verkehr: „Im Straßenverkehr orientieren wir uns am Zielbild der Vision Zero“.

Das größte Manko, das nicht nur die Klimapolitik betrifft: Alles scheint unter Finanzierungsvorbehalt zu stehen. Und da die Steuereinnahmen unterm Strich eher sinken werden, dürfte das eine oder andere Vorhaben doch nicht umsetzbar sein.

Dem Staat werden künftig u.a. durch eine höhere Pendlerpauschale, niedrigere Industriestrompreise, niedrigere Umlagen bei Strom und Gas, und niedrigere Netzentgelte bei Strom Einnahmen fehlen. Flugtickets und Führerscheine sollen günstiger werden. Die Liste zeigt, dass nicht konsequent am Klimaschutz entlang gedacht wurde. Fehlanreize sind wahrscheinlich; auch die Subventionierung von Industriestrompreisen schützt Branchen, von denen sich Deutschland mittel- oder langfristig verabschieden muss. Die heikle Diskussion darüber, welche Branchen das konkret sind und auf welche man sich konzentrieren sollte, scheut die Politik.

Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) war ein Zankapfel während der Ampel-Koalition. „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen” steht nun im Vertrag; dieses Wahlkampfversprechen der Union hat für Unruhe im Markt gesorgt. Im Vertrag heißt es, das GEG soll „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden. Allerdings ist das GEG heute schon technologieoffen; es gibt jedenfalls eine Reihe von Erfüllungsoptionen. CDU-Politiker Tilman Kuban sagte dennoch im Deutschlandfunk (ab 39:20), das „Gefühl ist entstanden,“ dass Wärmepumpen Pflicht wären. Schade, dass führende Politiker*innen nicht konsequent zur Aufklärung beitragen, sondern auf der Basis von (auch falschen) Eindrücken Politik machen.

In einer GEG-Novelle soll nun der zentrale Maßstab umgestellt werden. Im Augenblick muss die Wärme in neuen Heizsystemen zu mindestens 65% erneuerbar sein. Bald sollen stattdessen CO2-Emissionen als Metrik gelten: „Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden.”

Es gibt kaum Klima-NGOs, die diese Umstellung befürworten – außer uns (zumindest im Kern, der Teufel steckt im Detail). In unserem Projekt KSSE sind wir auch zum Schluss gekommen, dass sich das GEG an Emissionen orientieren sollte. Kuban spricht auch von Hybrid-Heizungen: Die Wärmepumpe sorgt für die Grundlast (80% des Wärmebedarfs in seinem Beispiel), und die alte fossile Heizung springt an, um Spitzlasten zu decken. Unsere Modellierungen im KSSE zeigen tatsächlich, dass Hybrid-Heizungen Emissionen schneller und kostengünstiger senken, als mit rein “monovalenten” Systemen, in denen eine Wärmepumpe die komplette Heizlast decken muss. Hier wird es wieder auf die konkrete Ausgestaltung ankommen, aber die Pläne von Schwarz-Rot müssen nicht zu einer Verunsicherung des Markts führen, wenn die Koalition die Kommunikation verbessert.

Dass die Kommunikation besser werden soll, geht kryptisch aus Seite 144 (von 146) des Vertrags hervor. Dort steht, dass die Ressortabstimmung nach fünf Werktagen beginnen kann, nachdem die Frühkoordinierung eingeleitet wurde. Das ist eine Lektion aus der Ampel-Koalition: Das GEG wurde als Entwurf geleakt, nachdem es lange in der Schwebe lag. Durch diese Beschleunigung hofft die neue Koalition, dass solche Leaks seltener vorkommen.

Der Koalitionsvertrag zeigt sich erstaunlich offen für Erdgas. Im Stromsektor sollen bis 2030 ganze 20 Gigawatt an Gaskraftwerken hinzu gebaut werden. Bis auf die Firmen, die davon profitieren, möchte das kaum jemand. Stattdessen wollen die meisten technologieoffen auf viele Flexibilitätsoptionen setzen – vor allem Lastverschiebungen und Batteriespeicher. Man lese und staune: „Wir wollen Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland nutzen.“ Befürchtet wird ein fossiler Lock-In.

Zu den positiven Nachrichten gehören die Verlängerung des Deutschland-Tickets ohne Kostensteigung bis 2028, ein Bekenntnis zur Bürgerenergie, und Investitionen in die Bahn. Die Negativ-List ist aber lang. Im Klima- und Transformationfonds (KTF) sollen “Kleinstprogramme mit perspektivisch weniger als 50 Millionen Euro Fördervolumen auslaufen”. (Betroffen sind bis zu 80 Programme, so eine interne Analyse der Klima-Allianz.) Weil so viel Geld aus dem KTF für die Entlastung der Industrieunternehmen verwenden wird, könnten die Klimaausgaben sogar sinken. Alleine die Senkung der Stromsteuer und der Netzentgelte wird mit rund 12 Milliarden Euro pro Jahr zu Buche schlagen. Streckt man die 100 Milliarden für den KTF über 12 Jahre, sind das nur 8,3 Milliarden pro Jahr. (Siehe diese Gesamtanalyse vom ZDF.)

Sozialverbände vermissen Soziales. Die Erhöhung der Penderpauschale kommt Besserverdienenden zugute; ebenso die Förderung von E-Autos. Beim Deutschland-Ticket fehlt das Sozialticket; auch 58 Euro im Monat fürs D-Ticket sind mehr, als im Bürgergeld für Mobilität vorgesehen.

Die Technologieoffenheit ist groß – manchmal zu groß. Ein Tabu fällt dabei: CO2-Speicher (CCS) wird im Zusammenhang mit Erdgaskraftwerken erwähnt. Bei der zentralen Frage des Strommarktdesigns heißt es: „Wir halten an einer einheitlichen Stromgebotszone fest.“ Die Einheitszone wird aber mit jedem Monat schwerer zu rechtfertigen. Sonst solle die “Strommarktintegration der Erneuerbaren” optimiert werden, aber sie muss ohnehin laut EU-Richtlinie angepasst werden. Dafür wird die Magnetschwebebahn als Innovation erwähnt. Emissionsgutschriften aus dem Ausland sollen anrechenbar sein, wenn wir unsere Emissionen zu Hause nicht schnell genug senken. (Laut einer aktuellen Analyse von Carbon Market Watch ist nur eine von 27 CO2-Gutschriften wirksam.) Beim Bekenntnis zum Ziel im Jahr 2045 steht ein merkwürdiges Verb: “wir… verfolgen das Ziel der Klimaneutralität 2045.” Und wenn wir es nicht schaffen, kaufen wir einfach wirkungslose Gutschriften aus dem Ausland ein?

Am Ende ist der Koalitionsvertrag kein Durchbruch. Manche sehen ihn eher als Kapitulation. Wieder werden jedenfalls einzelne Posten nicht auf ihre Auswirkung aufs Klima untersucht, der Klimaschutz und die Energiewende werden nicht vom Ziel her gedacht. So geht es teilweise bei den Strompreisen um kurzfristige Entlastungen für Branchen, die mit der Zeit immer mehr Subventionen brauchen werden. Nötig wäre eine Unterstützung für zukunftsfähige Arbeitsplätze, die immer besser ohne Subventionen auskommen. Das beißt sich mit der vielgelobten „Technologieoffenheit“ – die sollte man aber zumindest in Teilen ad acta legen. Es ist ja nicht so, als wüssten wir gar nicht, wo die Reise hingeht.

Kurz: Der Koalitionsvertrag gibt uns genug Versprechen, an die man die neue Bundesregierung erinnern kann – und genug Gesprächsstoff für die nächsten vier Jahre.

Ergebnisse von #wählbar25

Am 20.1.2025 startete der persönliche Wahlcheck für die Bundestagswahl. Gut 30 Tage lief die Umfrage. Welche Antworten gab es auf die acht Fragen, die die fünf NGOs gestellt haben? Wichtig: #wählbar25 war anders als fast alle anderen Wahlchecks, denn es ging hier um die Erststimme, nicht um das abgestimmte Parteiprogramm. Von Craig Morris.

Auf der #wählbar25-Webseite kann man sowohl die Fragen nachlesen. als auch die Antworten finden. Kandidierende kann man nach Namen oder PLZ bzw. Wahlkreis suchen – oder man schaut sich die Ergebnisse nach Partei an. Heute will ich jedoch andere Ergebnisse vorstellen, die man bei einer Gesamtanalyse feststellt.

Zunächst eine Klarstellung: An Wahlchecks hat es auch diesmal nicht gemangelt. Doch bei fast allen anderen ging es um die aktive, persönliche Meinung der Kandidierenden. Als Beispiel kann der Wahlcheck des Rainer-Lemoine-Kollegs gelten: Die Expert*innen vom RLK haben die Wahlprogramme der Parteien analysiert und ihre Ergebnisse visualisiert. Die Politiker*innen müssen nicht teilnehmen, nachdem die Parteien ihre Programme veröffentlicht haben. Solche Wahlchecks geben für die Zweitstimme Orientierung. Der bekannteste dieser Art ist das Wahl-O-Mat.

Für die Erststimme ist es jedoch nützlich, die persönliche Meinung einzuholen. Das erfordert die aktive Teilnahme der Person. Im Grundgesetz heißt es ohnehin, dass Abgeordnete nicht der Parteidisziplin verpflichtet sind („an Aufträge und Weisungen nicht gebunden”), sondern “nur ihrem Gewissen unterworfen” sind. #wählbar25 war in dieser Hinsicht eine gute Ergänzung für die Erststimme zu den vielen anderen Wahlcheks für die Zweitstimme.

Insgesamt waren die Teilnehmenden leider linkslastig: Die Grünen, SPD und Linke machen rund 85% der Antworten aus. „Bleibt“ in der Graphik unten bedeutet, dass die Personen zur Wiederwahl standen.

Teilnahme

Die acht Fragen wurden mit den Projektpartnern zusammengestellt: German Zero, Together for Future, Bürgerlobby Klimaschutz, und Bund der Energieverbraucher. Bei jeder Frage könnten die Teilnehmenden einen Freitext schreiben oder eine der von uns formulierten Antworten ankreuzen.

Bei der ersten Frage zur Klimaneutralität bis 2045 zeigte sich eine große Bereitschaft dafür, dass das Ziel beibehalten oder sogar vorgezogen wird. Die FDP sprach sich im Freifeld dafür aus, dass das deutsche Ziel dem europäischen fürs Jahr 2050 angepasst wird – de facto eine Lockerung des Ziels.

Klimaneutralität 2045

Bei der zweiten Frage ging es um Strompreiszonen. Deutschland hat nur eine Preiszone, Brüssel (bzw. die Netzbehörde ACER) hat 2-5 für Deutschland modelliert, diskutiert wird aber auch ein System mit Dutzenden oder mehr Preiszonen. Hier zeigte sich, dass die Politik kaum für den Vorschlag aus Brüssel offen ist: Entweder wollen die Politiker*innen eine Einheitszone beibehalten, oder sie wollen lokale, dynamische Preise (siehe dazu unseren Vorschlag).

Strompreiszonen

Bei der dritten Frage ging es darum, ob neuer Wohnraum wie bisher vorwiegend durch Neubau hinzukommen oder durch Alternativen im Bestand entstehen soll. Hier zeigt sich in der Graphik eine große Offenheit für den Umbau im Bestand. Bei einem näheren Blick in „Andere“ wird klar, dass viele sich beide Optionen wünschen: Neubau und Umbau gleichzeitig (siehe dazu unsere Arbeiten).

Neuer wohnraum

Bei der vierten Frage ging es darum, ob Kommunen – wo Maßnahmen für den Klimaschutz und -anpassung ohnehin vorwiegend stattfinden – finanziell für die Aufgaben ausgestattet werden sollten, indem diese Maßnahmen zur Pflicht gemacht werden. Die meisten Teilnehmenden waren dafür. Übrigens: KiB hat 2022 ein Webinar zu diesem Thema gemacht.

Klimaschutz gemeinschaftsaufgabe

Die Schuldenbremse ist inzwischen bereits reformiert worden. Als wir danach fragten, waren die Parteien links der Mitte dafür, die anderen eher dagegen. Bei der CDU sprachen sich 8 von 10 Teilnehmenden dagegen aus, wenn man die Antworten im Freitext dazu zählt.

Reform der schuldenbremse

Klimaschädliche Subventionen im Verkehr sind in den letzten Jahren oft kritisiert worden. Die meisten Teilnehmenden sind für eine Reform, viele weisen jedoch auf die Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs hin.

Reform der verkehrssubventionen

Dann kam die Frage zum Stromspar-Check. In diesem Programm werden Langzeitarbeitslose dazu ausgebildet, in einkommensschwachen Haushalten Stromspar-Tipps zu geben. Der Konsens, dass das Programm verstetigt werden sollte, war sehr groß. In den Freitexten haben wir jedoch erkannt, dass einige Teilnehmende das Programm vorher nicht kannten. Mit #wählbar25 konnten wir also ein gutes Programm bekannter machen.

Stromspar check

Damit sind wir bei der letzten Frage angekommen: Sind Sie für einen nationalen Mindestpreis im EU-ETS 2? Diese Frage war wohl die komplexeste, weswegen es die meisten Antworten als Freitext gab. Hintergrund: Die CO2-Abgabe auf Wärme und Verkehr hat Deutschland bereits, bis 2027 muss sie aber in den europäischen Emissionshandel II (EU-ETS II) überführt werden. Die deutsche CO2-Abgabe ist fix, die europäische wird (wie im ETS I für Strom) fluktuieren. Hier gab es wenige feste Antworten, sondern eher ausweichende: Man müsse vor allem die Abgabe sozialer gestalten, wenn sie höher steigt.

Nationaler mindestpreis im eu ets 2

Fazit insgesamt

Die fünf NGOs hinter #wählbar25 haben sich auf acht kurze Fragen verständigt, um uns an eine neue Vereinbarung der demokratischen Parteien zu halten. Am 5.12. verabredeten die Parteien, dass jede Partei fünf Verbände/Vereine nominieren darf, um Wahlchecks einzureichen. Insgesamt sollten es also nicht mehr als 30 Wahlchecks geben (2021 gab es offenbar rund 850). Außerdem durften die Fragen nicht länger als 300 Zeichen lang sein. Wir haben uns vorauseilend daran gehalten in der Hoffnung, dass mehr Kandidierende teilnehmen – denn #wählbar25 wurde nicht nominiert.

Insgesamt haben 283 Kandidierende teilgenommen. 2021 waren es bei #wählbar2021 1.119. Allerdings lief die Umfrage 2021 gut 100 Tage. Pro Tag haben diesmal rund 16% weniger Kandidierende als 2021 teilgenommen: 9,4 pro Tag statt 11,1 damals.

Der Rückgang hat vor allem zwei Gründe. Neben der oben erwähnten Vereinbarung fehlten in der Liste der Kandidierenden, die wir von einem Verlag gekauft haben, zwei wichtige Parteien, weil sie noch im Dezember unter der 5%-Hürde lag: Das BSW und die Linke (bis auf 12 Kandierende). Wir haben bei den kleinen Parteien die Parteizentralen gebeten, unsere Einladung intern an alle weiterzuleiten, aber der Erfolg blieb leider mäßig – bis auf die Linke. Am Ende konnten wir 2025 nicht so viele einladen, wie vor dreieinhalb Jahren teilgenommen hatten – wir kamen einfach nicht an die Daten.

2021 war die Teilnahme auch linkslastig, aber zumindest haben 147 aus der FDP teilgenommen. Diesmal fehlte die FDP fast komplett. Bereinigt um die kürzere Zeit war die Teilnahme bei der Union dieses Mal sogar besser: 10 Antworten im Vergleich zu 25 im Jahr 2021 mit einer gut dreimal längeren Projektlaufzeit.

Auch wenn die Teilnahme bei der SPD und den Grünen stärker war, so richtig individuell haben viele nicht geantwortet. Recht oft fanden wir denselben Freitext bei diesen Parteien, der einfach kopiert worden war.

Trotzdem finden wir, dass es einen solchen Wahlcheck für die Erststimme geben sollte. German Zero hat mit seinen Local Zero Ortsgruppen etwas ähnliches auf Wahlkreisebene gemacht. Thematisch breiter aufgestellt hat es auch abgeordnetenwatch gemacht. Falls die Parteien bei den nächsten Bundestagswahlen wieder vereinbaren, nur auf nominierte Wahlchecks zu reagieren, könnten sich die Klima-NGOs vorher zusammentun, um einen Wahlcheck für die Erststimme gemeinsam zu gestalten, und um eine Nominierung werben.

Wintergespräch 2024

Alle drei Monate stellt das KiB-Team die Gespräche hinter den Kulissen zwischen Freiburg und Berlin vor. Die Veranstaltung ist offen für alle.

Diesmal ging es um folgende Themen:

  • Analyse von #wählbar25 https://waehlbar25.de/ 
  • die neue europäische Plattform für Balkonsolar https://plugin-solar.eu
  • Gedanken zum Strommarktdesign
  • Fachkräfte & Wohnraumsuffizienz
  • was andere NGOs & Bewegungen gerade planen

#wählbar25 oder: Klimaschutz in Erinnerung rufen

In Zeiten von Inflation, Wohnungsnot, Krieg und einer hitzigen Debatte um Migration ist der Klimaschutz etwas in den Hintergrund geraten. Mit unserem neuen Online-Werkzeug #wählbar25 können Sie Kandidierende an die Klimakrise erinnern – und sehen, wie die Teilnehmenden sich positioniert haben. Gleichzeitig beleuchten die Fragen die Schwerpunkte der fünf teilnehmenden NGOs.

2021 hat CO2 Abgabe e. V. (der Vorgänger von Klimaschutz im Bundestag e. V.) die Kampagne #wählbar2021 gestartet. Damals haben immerhin 1.119 Kandidierende Stellung bezogen. 332 von ihnen wurden gewählt, womit wir eine Mehrheit der demokratischen Abgeordneten erreicht hatten.

Wir dachten Anfang November 2024 über eine Fortsetzung für die Bundestagswahlen im September 2025 nach, als die Koalition sich auflöste. Unter hohem Zeitdruck haben wir #wählbar25 auf die Beine gestellt. Am 20.1. wurden über 900 Kandidierende eingeladen, sich zu positionieren. Weitere kommen jeden Tag hinzu.

Was macht #wählbar25 wichtig?

In anderen Wahlchecks wie dem Wahl-O-Mat werden Parteiprogramme von externen Analyst*innen verglichen. Wir setzen am Individuum an – schließlich gibt es eine Erst- und Zweitstimme. Außerdem sind Abgeordnete laut Grundgesetz „nur ihrem Gewissen unterworfen“. Wahlkämpfe stellen also eine seltene Gelegenheit dar: es gibt keine Koalitionsvereinbarung, an die man sich halten müsste, und die Parteiprogramme selbst gehen nicht ins Detail.

Wir haben mit German Zero, Together for Future, Bund der Energieverbraucher, und Bürgerlobby Klimaschutz zusammengearbeitet, um acht Fragen zum Klimaschutz zu formulieren. Die Ergebnisse – es kommen jeden Tag weitere hinzu – kann man hier vergleichen. Die Suchfunktion filtert nach Name, PLZ, Partei und einiges mehr.

Auch wichtig: Wenn sich jemand noch nicht positioniert hat, können Sie die Person aus dem Werkzeug heraus direkt anschreiben und bitten, sich zu beteiligen. Gerade Anschreiben von Bürger*innen aus dem eigenen Wahlkreis können erfolgreicher sein, als unsere Standard-Einladung.

Am Montag, dem 3.2., halten wir dazu eine Pressekonferenz von 13.30 bis 14.30. Sie können den Livestream verfolgen. Ich zeige dann, wie man das Werkzeug bedient, und jede NGO erklärt den Hintergrund zur eigenen Frage oder Fragen.

Klimaschutz in Erinnerung rufen

Wenn Sie die Kandidierenden in Ihrem Wahlkreis anschreiben, unterstreichen Sie die Wichtigkeit des Themas. Aus Umfragen wir der Sonntagsfrage vom ARD wissen wir, dass der Klimaschutz auf dem vierten Platz hinter Zuwanderung, Wirtschaft, und Krieg liegt. Der Krieg in der Ukraine macht uns allen Sorgen. Aber hat nicht die Zuwanderung mit Klimaschutz zu tun – gibt es nicht immer mehr Klimageflüchtete? Und müssen wir uns nicht gerade bei der Wirtschaft um klimafreundliche, zukunftsfähige Technologien kümmern?

Ja, die aktuelle Strategie lautet: Klimaschutz kommunikativ an den Sachen aufhängen, die die Menschen bewegen. Viviane Raddatz vom WWF kommentiert die neue Umfrage der Klima-Allianz zu Klimaschutz so: „Klimaschutz ist Zukunftssicherung mit modernen, sanierten Schulgebäuden, mit Bussen und Bahnen, die zuverlässig fahren, sowie eine leistungsfähige Energieinfrastruktur“. 53% der Befragten finden, dass die nächste Regierung mehr für den Klimaschutz tun sollte.

Aber während die Klima-Allianz die 53% als „eine Mehrheit für mehr Klimaschutz“ deutet, findet der Journalist Jörg Staude im obigen Bericht diese Mehrheit „denkbar knapp.“

Bei unseren zwei Fragen in #wählbar25 beziehen wir uns auf aktuelle Arbeiten:

  • „Wie soll das Strommarktdesign aussehen?“ Diese Frage bezieht sich auf unser Projekt Kommunale sektor- und spartenübergreifende Energieleitplanung (KSSE) und Folgearbeiten.
  • „Sollte Wohnraum vorwiegend im Bestand oder im Neubau entstehen?“ Hier geht es um unsere laufende Webinar-Reihe und neue Broschüre zu Wohnraumsuffizienz – alles hier zusammengefasst.

Noch haben wir drei Wochen, um der Politik klarzumachen, wie wichtig uns der Klimaschutz ist. Ein Werkzeug haben wir dafür bereitgestellt. Wir freuen uns, wenn Sie es rege nutzen!

Schlummert der große Sprung noch da draußen?

Aktuelle Metastudien leiten Politikvorschläge aus der Analyse weltweiter politischer Maßnahmen ab. So werden best practices identifiziert. Aber der vorläufige Befund kann nicht das Ende der Fahnenstange sein – es muss weitergedacht werden. Dieser Text erschien auf Tagesspiegel Background.

1968 trat Dick Fosbury bei den Olympischen Spielen in Mexiko-Stadt beim Hochsprung an. Bis dahin hatte niemand mit der Technik von Fosbury eine Medaille gewonnen: Er sprang rücklings. Den Sprung hatte er nicht erfunden; es hatte lediglich niemand vor ihm viel Erfolg damit gehabt. Fosbury gewann Gold. Wenige Jahre später waren alle anderen Sprungarten im Hochsprung verschwunden. Hätte sich Fosbury aber 1967 alle bisherigen Techniken angeschaut und ihre Effektivität in der Praxis (nicht ihr Potenzial) gemessen, wäre er nicht darauf gekommen, dass dem Rücklings-Sprung die Zukunft gehört.

Neuerdings gibt es immer mehr Versuche, in Metastudien die beste Klimapolitik aus vergangenen Implementierungen abzuleiten. Über eine Studie in „Nature Communications“ vom Mai hieß es in einer Pressemeldung des MCC-Klimainstituts, der CO2-Preis sollte das Leitinstrument sein, das beweise die Empirie:

„Von der Politik wird ja die Idee, den Treibhausgas-Ausstoß über den Preis zu drosseln, immer wieder in ihrer Wirksamkeit angezweifelt, und man fokussiert sich stattdessen oft übermäßig auf Verbote und Vorschriften. Sicherlich braucht es in der Regel einen Policy-Mix – doch der Glaubensstreit darüber, was das klimapolitische Leitinstrument sein sollte, lässt sich mit Fakten klären.“

Da ich gerne eine eierlegende Wollmilchsau in der Klimapolitik hätte, war ich enttäuscht zu lesen, dass die Studie CO2-Preise mit anderen Instrumenten gar nicht verglich. Es ging nur um die beste Ausgestaltung von CO2-Preisen.

CO2-Preis wichtiges Werkzeug neben anderen

In einer zweiten Metastudie vom August in „Science“ wurde tatsächlich die ganze Bandbreite an Politikinstrumenten verglichen. Hier ist die Hauptbotschaft in der Pressemitteilung des PIK allerdings vorsichtiger:

„So reicht es zum Beispiel nicht, auf Subventionen oder Regulierung allein zu setzen, nur im Zusammenspiel mit preisgestützten Instrumenten, wie etwa CO2- und Energiesteuern, können Emissionen wirklich maßgeblich gesenkt werden.“

Der CO2-Preis ist hier weniger das „Leitinstrument“ als ein wichtiges Werkzeug neben anderen. Aber wer ruft nach „Subventionen oder Regulierung allein“? Dass die Politik für Preisanreize nicht offen wäre, scheint ein Strohmann-Argument zu sein: Jedenfalls wird nie jemand konkret mit einer prinzipiellen Ablehnung der CO2-Bepreisung zitiert. Dass wir diese CO2-Bepreisung bereits haben (ETS 1 und Brennstoffemissionshandelsgesetz), spricht eher dafür, dass die Politik das Werkzeug wichtig findet.

Auch diese zweite Metastudie sei nicht das letzte Wort, sagt eine Autorin selbst: Die Studie verringere – nicht schließe – die Wissenslücke. Und ein letzter Aspekt ist für sie entscheidend: „wie ehrgeizig der politische und gesellschaftliche Wille zum Klimaschutz generell ist.“

Mutlosigkeit messen

In einer Kurve der globalen Emissionen erkennt man nämlich einige große Wirtschaftskrisen, aber keine Klimapolitik – auch nicht Paris 2015. Man kann den Meta-Studien zugutehalten, dass sie messen, was real umsetzbar war und vielleicht ist. Die Kehrseite: Sie messen unsere Mutlosigkeit. Die Gefahr bei solchen Metastudien ist also, dass sie unser Denken einschränken – auf alles, was bisher gewagt wurde. Politik muss aber mutiger denken dürfen.

Mit dem Vorschlag eines Policy-Mix rennen die Wissenschaftler:innen ohnehin überall offene Türen ein, denn Politikvorschläge klingen meist so wie 2020 von Agora Energiewende in „Klimaneutrales Deutschland“ formuliert: „Ein Instrumentenmix [ist] in der Politik erforderlich, der marktbasierte AnreizeFörderung und Ordnungsrecht intelligent kombiniert.“ Auch im Update vom Oktober empfiehlt Agora „einen ausgewogenen Politikmix“.

Die drei von Agora genannten Kategorien haben jeweils konkrete Aufgaben, keine kann alles:

  • Eine Bepreisung macht Ungewolltes teurer (tax the bads).
  • Technologien, die noch nicht wettbewerbsfähig sind, kann man fördern.
  • Und wenn der Umstieg von Ungewolltem auf Neues ohne Förderung klappen kann, ist das Ordnungsrecht (Verbote und Richtlinien) effektiv.

Ein Nachteil beim ETS 1 ist, dass die Preise nicht vorhersehbar sind. Ein planbar ansteigender CO2-Preispfad hingegen lässt sich effizient mit einem gegenläufig absteigenden Förderpfad unterstützen. Nicht jede alternative Technologie ist beim selben CO2-Preis konkurrenzfähig. Ein Mix ist generell gut, weil jede Politikmaßnahme mit einer Flankierung effektiver ist.

Flankierung hilft

Kein Radweg der Welt wird allein durch einen CO2-Preis incentiviert. Verbote sind vor allem dann wirksam, wo Alternativen bereitstehen – siehe das Montreal-Protokoll von 1987 zum Ozonloch. (Das Beispiel wird übrigens nicht in den Meta-Studien zur Klimapolitik erwähnt, obwohl sich viele Klimaschützer:innen schon lange ein Äquivalent zum Montreal-Protokoll fürs Klima wünschen.) Ohne sofortige Alternativen sind Verbote allerdings problematisch; der Auslauf von Verbrennerautos braucht Ladesäulen, den Ausbau des ÖPNV und Radwege.

Schlummert da draußen also ein Leitinstrument in der Klimapolitik – so etwas wie Fosburys Sprung rücklings? Vielleicht, aber auch Fosbury konnte seine Technik nur zum Erfolg verfeinern, weil eine flankierende Maßnahme zuvor implementiert worden war: Man hatte beim Hochsprung begonnen, Weichbodenmatten für die Landung hinzulegen.