CO2-Bepreisung und Mittelverwendung in den Wahlprogrammen

Anfang Juni nahm die Diskussion um steigende CO2-Preise absurde Züge an, wiedereinmal entzündet am geplanten höheren CO2-Preis.

Wahlprogramme im CO2-Preis-Check

Wir haben uns die Wahlprogramme von Bündnis 90 / Die Grünen, CDU/CSU, Die Linke, FDP und SPD näher angeschaut und untersucht, welche Aussagen sie zur Reform und Weiterentwicklung von CO2-Preisen sowohl in Bezug zum Europäischen Emissionshandel als auch zum nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetz treffen. Das Ergebnis? So manche überraschende Übereinstimmung. Und eine große Gemeinsamkeit. Aber lesen Sie selbst. Hier geht es zur Folienübersicht.

Gastbeiträge unserer Bundestagsmitglieder

Auch unsere Bundestagsmitglieder haben sich zu Klimaschutz und CO2-Preisen positioniert. Lesen Sie im Klima-Chancen-Blog, was sie zu sagen haben.

Initiative #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand

Am 15. Juni ist zudem mit einer Pressekonferenz #wählbar2021 Bundestagskandidat*innen auf dem Klimaprüfstand offiziell gestartet. Prof. Volker Quaschning, Annika Rittmann von Fridays for Future Deutschland, Ex-Fussballtrainer Volker Finke, Dr. Maren Glüer von Parents for Future Deutschland sowie Aysel Osmanoglu von der GLS Bank kommentierten den Start und was für sie #wählbar2021 bedeutet. #wählbar2021 benennt 19 Maßnahmenvorschläge mit einem Ziel: Die Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius zu begrenzen. Fordern Sie Ihre*n Wahlkreiskandidat*innen auf, sich zu den Vorschlägen zu positionieren und bewerten Sie sie gern auch selbst. Hier geht es zu den Mitmach-Seiten.

Reform und Erweiterung des EU-Emissionshandels

In einem gemeinsamen Vortrag haben das Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS) und der CO2 Abgabe e.V. in der 171. Sitzung der AG Emissionshandel beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über Ansätze zur Reform und Erweiterung des EU-Emissionshandels informiert.

Ausweitung des Emissionshandels kostet zuviel Zeit

Ulf Sieberg machte für den CO2 Abgabe e.V. deutlich, dass eine zeitnahe Ausweitung des EU-Emissionshandels auf die Sektoren Wärme und Verkehr zuviel Zeit kostet. Zeit, die die Klimakrise nicht lässt. Im ersten Schritt müsste daher zunächst ein CO2-Mindestpreis im bestehenden EU-ETS für Stromerzeugung und Teile der Industrie eingeführt werden. Darüber hinaus müssten die Ausgabe von Verschmutzungsrechten an die Klimaziele von Paris angepasst und die kostenlose Zuteilung für die Industrie beendet werden.

Zahlreiche offene Fragen und ungeklärte Risiken

Eine Ausweitung auf Wärme und Verkehr in der EU erfordere zudem neben einem Mindestpreis auch einen Höchstpreis. Damit würde aber der Handel seiner größten Stärke, der begrenzten Ausgabe von Verschmutzungsrechten beraubt. Sieberg stellte daher die Frage, ob der Weg über eine CO2-basierte Reform der Energiebesteuerungsrichtlinie nicht der bessere und schnelle Weg sei. Dies wird von Teilen der Industrie abgelehnt, weil es bisher Einstimmigkeit im Europäischen Rat erfordert. Sieberg hielt dagegen, dass die meisten Mitgliedsstaaten bereits über eine solche CO2-basierte Energiesteuer verfügten und daher eine ETS-Ausweitung nicht deren oberste Priorität sei. Somit gäbe es hier ebenso Pfadabhängigkeiten wie bei der Zustimmung.

Preissensibilitäten in und zwischen den Mitgliedstaaten vollkommen unklar

Swantje Fiedler vom FÖS erläuterte im Anschluss die unterschiedlichen Vermeidungskosten in den Sektoren, warum die bestehenden Energiesteuern in der EU bei einer Reform und Erweiterung zu berücksichtigen seien und weitere offene Fragen.

Hier geht es zur Folienübersicht.

Weitere Informationen

Erfolgreicher Launch von #wählbar2021

#Wählbar2021 ist am 15.06.2021 nun offiziell gestartet!

 

 

 

Das war der Mai: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Die Vorbereitungen für #wählbar2021 laufen weiter auf Hochtouren und mit zusätzlichen Ressourcen (vgl. #wählbar2021 und Mitgliederinformation), während die Parteien den Wahlkampf bereits eröffnet haben (vgl. #wählbar2021).

Das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende April zum Klmaschutz hat zudem die aktuelle Regierung noch stärker unter Zugzwang gesetzt, was in eine erneute Verschärfung des Bundesklimaschutzgesetzes mündet. Allein, es fehlen weiterhin wirksamere Maßnahmen. Das zeigen die Debatten der Staats- und Regierungschefs bei Joe Bidens Klimagipfel, beim Petersberger Klimadialog und zur Umsetzung des Green Deals in Brüssel. Aber auch die deutsche Diskussion um Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz, zum Schutz der Industrie vor Abwanderung durch den Brennstoffemissionshandel und die gerechtere Kostenverteilung des CO2-Preises zwischen Vermietenden und Mietenden (vgl. Bericht aus Berlin).Viel Vergnügen beim Lesen des aktuellen Newsletters,

Ihr Team des CO2 Abgabe e.V.

 

Wie weiter mit dem Europäischen Emissionshandel?

Im Juli will die Europäische Kommission mit dem „ Fit for 55“-Paket ihre Vorschläge zum Green Deal unterbreiten. Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Weiterentwicklung des bestehenden Emissionshandels für Energieerzeugung und Teile der Industrie und seine Ausweitung auf die Sektoren Gebäude und Mobilität ein. Die EU Kommission hat mittlerweile angedeutet, dass sie ein separates System für ein vielversprechende Option hält. Wie dies umgesetzt werden könnte haben das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) und der Brüsseler Think Bruegel im Kontext des Kopernikus-Projekts Ariadne in einer neuen Studie untersucht.

Kommt die Ausweitung des EU-Emissionshandels zu spät für das Erreichen der Klimaziele?

Doch was genau wäre dafür an regulatorischen Änderungen erforderlich und welche Chancen und Risiken bestehen insgesamt? Was bedeutet das für die deutsche Industrie, den nationalen Brennstoffemissionshandel und die nationalen Klimaschutzziele? Wie kann das heutige, von Ausnahmen geprägte Handelssystem bereits kurzfristig zu mehr Wirksamkeit in Sachen Klimaschutz führen? Und welche konkreten Schritte sind im Einzelnen in den 27 Mitgliedsstaaten der EU notwendig, die verschiedenen Sektoren tatsächlich zu einem System zu verschmelzen?

Digitales parlamentarisches Frühstück vom 19. Mai zum Thema wie weiter mit dem EU-Emissionshandel?

Am 19. Mai diskutierten unter der Schirmherrschaft von Dr. Anja Weisgerber (CDU/CSU), Klaus Mindrup (SPD), Dr. Christoph Hoffmann (FDP) und Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen), welche nächsten Schritte erforderlich sind, den Emissionshandel weiterzuentwickeln. Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V. plädierte dabei zunächst für einen CO2-Mindestpreis im bestehenden EU-Emissionshandel, die Weiterentwicklung der Marktstabilitätsreserve und eine CO2-basierte Reform der Energiebesteuerungsrichtlinie, um zu zügigen Treibhausgasreduktionen zu gelangen. Sieberg betonte zudem die zahlreichen offenen Fragen und Risiken, die mit einer Ausweitung des EU-Emissionshandels auf Wärme und Verkehr verbunden seinen, die politisch schwer umsetzbar sei und sehr viel Zeit in Anspruche nehmen könne. Zeit, die es angesichts der Klimakrise nicht gebe.

Separater Emissionshandel für Heizen und Verkehr erfordert Preiskorridor ohne feste Cap

Dr. Michael Pahle vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) skizzierte anschließend, wie der weitere Weg hin zu einem sektorübergreifenden EU-Emissionshandel aussehen könnte. Dabei wurde deutlich, dass es keine Blaupause geben wird. Vielmehr beürfe es einzelner Reformschritte, die über den Zeitverlauf erst zu einem separaten und dann zu einem übergreifenden Emissionshandel führen könnten. Wann es soweit sei, sagte Pahle nicht. Dies hängt vom politischen Willen und Pfadabhängigkeiten der Mitgliedsstaaten genauso wie von der Lastenteilung ab.

Die Einführung eines separaten Emissionshandels für Heizen und Verkehr erfordere zunächst einen Preiskorridor mit Mindest- und Höchstpreis. Allerdings kann es in einem solchen System keine feste Begrenzung der Verschmutzungsrechte (Cap) geben – eigentlich die Stärke eines Handelssystems. Wird nämlich der Höchstpreis erreicht, müssen zusätzliche Zertifikate (über die Cap hinaus) ausgegeben werden. Damit garantiert ein solcher Emissionshandel nicht mehr, dass das Klimaziel erreicht wird. Einen Höchstpreis braucht es aber, um eine vorgezogene Preisintegration zu verhindern. Ansonsten drohen z.B. Hausbesitzende zulasten von Pendelnden die Zertifikate wegzukaufen. Oder bei einem sektorübergreifendem Emissionshandelssystem beide Gruppen zulasten der Industrie. Und das nicht nur in Deutschland selbst, sondern vor allem bei einem EU-Emissionshandel zwischen den unterschiedlichen Mitgliedsstaaten mit ihren unterschiedlichsten Preiselastizitäten. Zahlreiche Fragen sind hier ungeklärt, die Risiken nicht unerheblich.

Emissionshandel und CO2-basierte Energiesteuer nähern sich an

Löst man das Problem durch eine graduelle Anpassung des Höchstpreises nach oben, dann muss die Politik auch hier wie bei einer CO2-basierten Energiesteuer nachsteuern. Dann aber greift das Primat der Politik, nämlich nachzusteuern, auch noch auf dem Weg zu einem rein marktgetriebenen Handelssystem. Die Logik, das Handelssystem bedürfe keiner Nachsteuerung, gilt damit genauso wenig wie bei einer CO2-basierten Energiesteuer. Und es bräuchte auch weiterhin zusätzliche ordnunsgrechtliche Maßnahmen und Förderung, mit denen die klimapolitischen Ziele erreicht werden, eben auch weil es keine festeCap gibt.

Ausweitung des Emissionshandels kostet Zeit – die niemand hat

Die Ausweitung des Emissionshandes kostet damit Zeit, die angesichts der Klimakrise niemand hat. Und spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sollte deutlich geworden sein, dass es auf die Treibhausgasreduktion der nächsten Jahre ankommt. Ohne schnell wirksamere Maßnahmen sind alle Ziele nichts. Die CO2-Bepreisung ist dabei die wichtigste ökonomische Grundlage. Aber nicht die „eierlegende Wollmilchsau“, für die sie so mancher verkaufen will. All das gilt es sich ehrlich vor Augen zu halten gerade auch im Hinblick auf die Bundestagswahl und die nächste Legislaturperiode.

Zu den Vortragsfolien hier

Positionspapier Treiber für mehr Klimaschutz und gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa (06/2020)

Diskussionspapier Grenzausgleich: Von Ausnahmen zu verursacher- und klimagerechten Produktpreisen (10/2020)

Das war der April: Lesen Sie jetzt unseren aktuellen Newsletter!

Die Freiheit der einen Generation hört da auf, wo sie die Freiheit der nächsten Generation einschränkt, so könnte man den gestern veröffentlichten wegweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zusammenfassen. Der Schutz des Klimas und die Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen, folgt, so das Gericht, unmittelbar aus Art 20a des Grundgesetzes, demzufolge die natürlichen Lebensgrundlagen für die künftigen Generationen zu schützen sind.

Aus Sicht des Gerichts wurde das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG durch das Pariser Klimaabkommen dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Weitaus weniger spektakulär als diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unsere derzeitige Kernarbeit zur Carbon Leakage Verordnung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Mit der Organisation eines parlamentarischen Frühstücks und als Sachverständige im Umweltausschuss des Bundestages am 3.5.2021 versuchen wir darauf hinzuwirken, dass die Ausnahmen von der CO2-Bepreisung im BEHG so gering wie möglich bleiben.

Viel Vergnügen beim Lesen des aktuellen Newsletters,

Ihr Team des CO2 Abgabe e.V.

 

Anhörung im Bundestag zum Schutz der Industrie vor Abwanderung

Am 3. Mai 2021 fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zum Schutz vor Abwanderung der Industrie (BEHG- Carbon Leakage-Verordnung, BECV) statt. Der CO2 Abgabe e.V. war als Sachverständiger geladen. Ulf Sieberg, Leiter des Berliner Büros des CO2 Abgabe e.V. lobte zwar grundsätzlich, dass erstmals Beihilfen für Unternehmen an Bedingungen zum Klimaschutz geknüpft würden. Gleichzeitig kritisierte er aber die zahlreichen Schlupflöcher die es erschwerten, die Industrie auf ihrem Weg hin zu einer treibhausgasneutralen Produktion zu unterstützen.

Die Anhörung kann hier nachverfolgt werden. Die Beiträge von Ulf Sieberg ab Minuten 32:20, 59:16, 1:27:38, 1:53:36 & 2:00:53.

Zum Vortrag der Anhörung im Deutschen Bundestag vom 3. Mai.

Zur Stellungnahme für die Anhörung im Deutschen Bundestag vom 3. Mai

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

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 Bildquelle: Verbandsfoto

 

???? Mitglied seit: März 2021

???? Standort: Berlin (Mitte)

???? Mitarbeiter*innenzahl: 4

???? Mitglieder 386

???? Visionen:

  1. dass jegliche Residuallast zu 100 % aus der KWK kommt,
  2. den Ausbau der Quartierswärme und Fernwärmenetze weiter zu  forcieren und
  3. dass der Übergang zu 100 % erneuerbaren Gasen auf dem Pfad der Machbarkeit und nicht auf dem Pfad der Brüche umgesetzt wird.

???? „Wir sind Mitglied im CO2 Abgabe e.V., weil wir als Verband für die hocheffiziente Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte Steuerungsinstrumente zur CO2-Minderung als wichtige Säule zur Dekarbonisierung befürworten. Dabei setzen wir uns insbesondere für eine gerechte Verteilung in den verschiedenen Sektoren und Anspruchsgruppen ein.

(Claus-Heinrich Stahl, Präsident des B.KWK)

???? Homepage: www.bkwk.de
???? Twitter: https://twitter.com/BKWK_eV
???? YouTube: https://www.youtube.com/channel/UCzRvGakS1bkPp-8oli6KA8A

Wissenswertes:

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) ist eine branchenübergreifende Initiative von Herstellern, Betreibern und Planern von KWK-Anlagen aller Größen und beliebigen Brennstoffen, ferner von Stadtwerken, Energieversorgern, wissenschaftlichen Instituten und verschiedensten Unternehmen und Einzelpersonen. Sie alle vereint das Ziel, die KWK in Deutschland voranzubringen und die damit verbundenen Chancen für Wirtschaft und Umwelt zu nutzen.

 

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vorherige Monate

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Forderungen für die Mitmach-Kampagne der CDU zur Bundestagswahl 2021

Nutze folgende Forderungen, um sie als Idee bei der Mitmach-Kampagne der CDU einzubringen!

Ideen zum Thema „Klima- und Umweltschutz“ oder „Wirtschaft und Arbeit“

  • Den EU-Emissionshandel machen wir zu einem wirksamen Instrument im Kampf gegen die Klimakrise.
  • Eine wirksamere CO2-Bepreisung im EU-ETS, abgesichert durch einen ansteigenden Mindestpreis von anfangs mindestens 50 Euro pro Tonne CO2. Wenn dies nicht zügig in der gesamten EU möglich ist, wollen wir ihn europäisch regional oder auch, wie am Beispiel Großbritanniens, national einführen.
  • Die Marktstabilitätsreserve (MSR) entwickeln wir zu einer Preisstabilitätsreserve (PSR) weiter. Um es deutschen Unternehmen attraktiver zu machen, in klimafreundliche Technologien zu investieren als im Ausland Zertifikate zu zukaufen dürfen sich die Schwellenwerte nicht mehr nur an der Menge der Zertifikate wie in der MSR, sondern an deren Preis orientieren und nicht mehr unter ein Mindestniveau absinken. Gleichzeitig muss ausgeschlossen werden, dass eine Stärkung der MSR der Wirksamkeit eines Mindestpreises im Wege steht.
  • Die Anzahl der Verschmutzungsrechte passen wir an die Klimaziele von Paris an.

Ergänzende Unterlagen, die Du pro Idee hochladen kannst: hier

  • Die kostenlose Zuteilung von Verschmutzungsrechten an die Grundstoffindustrie beenden wir. Gleichzeitig unterstützen wir im Gegenzug Unternehmen der Grundstoffindustrie mittels Förderung und Differenzverträgen auf dem Weg zur klimaneutralen Produktion. Unser Ziel ist es, weg von Ausnahmen hin zu verursacher- und klimagerechten Produktpreisen zu gelangen, die die ökologische Wahrheit sagen.

Ergänzende Unterlage, die Du pro Idee hochladen kannst: hier

Ideen zum Thema „Bürokratieabbau und Verwaltung“

  • Wir richten das Steuer-, Umlagen- und Abgabensystem im Energiebereich vor dem Hintergrund der Klimakrise konsequent auf die Klimaziele von Paris aus.
  • Wir werden den nationalen CO2-Preis auf fossile Brenn- und Kraftstoffe wirksamer, sozial gerechter und rechtssicherer weiterentwickeln. Ein einheitlicher Preisanstiegspfad in Verbindung mit dem EU-Emissionshandel ist aus Gründen des beschleunigten effizienten Einsatzes von erneuerbarem Strom bei Wärme und Verkehr (Sektorenkopplung), der Vermeidung von Fehlanreizen und der Förderung von Innovationen einer Anhebung des Preises bei Heizen und Verkehr in Höhe der Klimaschadenkosten vorzuziehen.
  • Wir verwenden die Einnahmen aus der gesamten CO2-Bepreisung zur vollständigen Absenkung bestehender Steuern und Umlagen im Energiebereich, allen voran die Absenkung der EEG- und KWKG-Umlage auf null und die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. Davon profitieren Menschen mit geringem Einkommen durch die Entlastung beim Strompreis besonders.

Ergänzende Unterlage, die Du pro Idee hochladen kannst hier

  • Wir wollen den nationalen Brennstoffemissionshandel rechtssicherer gestalten, in dem wir ihn der Systematik anderer EU-Mitgliedsländer und dem EU Green Deal folgend, reformieren.

Ergänzende Unterlage, die Du pro Idee hochladen kannst:

Idee zum Thema „Wirtschaft und Arbeit“

  • Wir erhöhen die Wirksamkeit einheitlicher, sektorübergreifender CO2-Preise durch eine Reform des Strommarktes. Zukünftig sollen erneuerbare Energien an allen Märkten minutengenau handelbar und gegenüber fossilem Strom nicht mehr unter Wert verkaufen werden.
  • Dafür ändern wir die Rahmenbedingungen von Grund auf. Wir stellen die Bedürfnisse der erneuerbaren Energien ins Zentrum. Rechtliche Hürden für den Bau von Anlagen und das Teilen von Energie bauen wir konsequent ab und Ausbaudeckel schaffen wir ab. Die Energiegewinnung und die Nutzung von Energie vor Ort werden erleichtert.
  • Die künftigen Marktregeln gewährleisten erneuerbaren Energien Vorrang und belohnen Flexibilität von Grundlastkraftwerken und Speichern.
  • Durch Signale auf dem Stromträger selbst wird der Endkunde in die Lage versetzt, an dem Markt direkt teilzunehmen. Eine Fernsteuerung der Kunden über die Netzbetreiber lehnen wir ab.
  • Wir führen eine mit geltendem EU-Recht am Beispiel Österreichs kompatible Pflicht zur Kennzeichnung von Strom ein, um die Nutzung von Atomstrom in Deutschland künftig auszuschließen.

Ideen zum Thema „Bürokratieabbau und Verwaltung“

  • Sonnensteuer und Umlagen auf selbsterzeugten und selbstgenutzten Strom schaffen wir ab.

Idee zum Thema „Stadt und Land“ oder „Klima- und Umweltschutz“

  • Durch die Aufnahme des Klimaschutzes in das Grundgesetz werden die Voraussetzungen geschaffen, auf Länderebene Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe einzuführen und endlich dem Brandschutz und dem Hochwasserschutz rechtlich gleichzustellen.

Bringe weitere Ideen in die CDU ein:

Was CO2-Preise leisten können – und was nicht

CO2-Preise werden als „eierlegende Wollmilchsau“ und Allzweckwaffe im Kampf gegen die Klimakrise gesehen. Keine Partei und Bewegung, die im Superwahljahr 2021 nicht auf sie setzen würde. Doch was können sie leisten? Und was nicht? Von Ulf Sieberg

Exponentielles Wachstum ist tückisch. Das zeigt sich gerade in der Corona-Pandemie. Die Zahl der Infizierten bringt das Gesundheitssystem schnell ans Limit. Das Tückische: Die Verdoppelung der Fallzahlen. War die Lage gerade noch unter Kontrolle, kann sie innerhalb kurzer Zeit wegen des exponentiellen Wachstums entgleiten.

CO2-Konzentration wächst exponentiell

Erstmals lag im Jahr 2019 der Wert der CO2-Konzentration in der Geschichte der Menschheit bei 415 Parts per Million (ppm). Zwar bedeutet der Anstieg nicht automatisch auch einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur. Noch nicht. Aber wehe, die CO2-Konzentration steigt in immer kürzerer Zeit exponentiell! Denn dann ist es in der Klimakrise, anders als bei Corona, zu spät. Die CO2-Uhr tickt und der Zeitraum der Verdopplung schrumpft. Aktuell stößt die Menschheit jährlich fast 45 Mrd. Tonnen aus. Und das Pariser Abkommen lässt offen, wer und wie dieses reduziert werden soll. Bisher folgt das Paris-Abkommen dem „Klingelbeutelprinzip“. Jeder tut, was er will. Der jüngste Bericht des UN-Klimasekretariats meldet deshalb „Alarmstufe Rot“. Denn die Beiträge der Länder reichen hinten und vorne nicht aus.

Disruptive Veränderungen durch Politik ­ oder Naturgewalt?

So oder so stehen der Menschheit disruptive Veränderungen bevor. Nicht erst, seit die scheidende Bundeskanzlerin im Sommer 2019 in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ankündigte, mit dem „Pille Palle“ müsse es in der Klimapolitik vorbei sein. Denn die Emissionsminderungskurven müssen steil nach unten zeigen, sollen die beschlossenen Klimaziele erreicht werden. Dabei schließt sich das Zeitfenster politischer Handlungsfreiheit. Wer nicht entschlossener handelt, der wird von disruptiven (Natur-)Gewalten überrollt.

Die Erzählung von der „grünen Transformation“

Mit der Erzählung vom „grünen Wachstum“ wollen die Parteien die Gesellschaft im Bundestagswahlkampf und im 20. Deutschen Bundestag mit auf den Weg der Transformation nehmen. Doch wer glaubt, die Wohnfläche darf weiter steigen, das Mobilitätsverhalten gleichbleiben, aktuelle Ernährungstrends sich fortsetzen und die Industrie auf Wasserstoff umstellen, der irrt. Der Sozialismus scheiterte an der Mangelwirtschaft. Drohen Menschheit und Kapitalismus am Ressourcenverbrauch zu scheitern? Echten Veränderungen steht Soziologen nach unsere habitualisierte Lebensweise entgegen. Denn die bisherigen „Erfolge“ stellen in Krisen eine Falle da. Die Autoindustrie steht dafür exemplarisch. Und auch ein exponentielles Wirtschaftswachstum.

Kann es der CO2-Preis allein richten?

Da scheint der CO2-Preis den Weg aus dem Dilemma zu weisen. Von CDU und CSU bis zur Linken, von Industrie bis Mittelstand, von Wirtschaftsverbänden über Zivilgesellschaft und Future-Bewegungen, alle wollen mit einem CO2-Preis die Klimakrise lösen. Doch wie realistisch ist das? Und ist es auch sinnvoll?

  1. CO2-Preise sollen vor allem beim Produzenten wirken.

Für viele in der Politik sollen CO2-Preise das Verhalten von Verbrauchern ändern. Die Verantwortung zur Bekämpfung der Klimakrise wird dabei von großen Teilen der Politik auf die Nachfrageseite abgewälzt. Nach dem Motto: Leute, konsumiert endlich nachhaltig. Dabei haben Unternehmen Einfluss auf 77 Prozent der CO2-Emissionen! Kommen CO2-Preise bei Unternehmen an, haben Produzenten Anreize, klimafreundlicher zu wirtschaften. Dann können Konsumenten beim Griff ins Regal nicht mehr daneben liegen. CO2-Emissionen werden so Teil der Betriebskosten, denn wer klimaschädlich produziert und ebensolche Produkte herstellt, zahlt. Auch dann, wenn Teile der Unternehmen CO2-Preise weitergeben. Weil klimaschädliche Produkte weniger konkurrenzfähig sind. Zudem beeinflussen CO2-Preise die Investitionsplanung von Unternehmen. Insbesondere, wenn sie planbar ansteigen. Es ist an der Politik, ein entsprechendes Level-Playing-Field zu schaffen. Dann erst haben Konsumenten im großen Stil wirklich eine nachhaltige Wahl.

  1. Einheitliche, sektorübergreifende Preise sind wichtiger als ein hoher CO2-Preis.

Viele glauben, CO2-Preise seien besonders wirksam, wenn sie möglichst hoch sind. Zudem würden gerade in Bereichen wie beim Heizen oder im Verkehr nur hohe Preise etwas ausrichten. Das ist nicht falsch. Verkannt wird dabei aber häufig, dass auch höhere Preise allein die Deckungslücke zwischen verfügbarem Investitionskapital und CO2-Vermeidungskosten nicht schließen. Auch ebnen allein höhere CO2-Preise unterschiedlich Kosten für Vermeidungsmaßnahmen nicht ein. Eine Wärmedämmung am Gebäude wird immer teurer sein als der Umstieg auf erneuerbare Energie. Das gleiche gilt für den Einsatz von Wasserstoff im Vergleich zu Stromanwendungen. Daher sind einheitliche Preise im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor so wichtig. Sie begünstigen zunehmend kostengünstigen erneuerbaren Strom und schieben ihn in den Wärme- und Verkehrssektor. Einheitliche CO2-Mindestpreise im EU-Emissionshandel und für fossile Brenn- und Kraftstoffe stellen das sicher. Steigen die Preise sanft an, können sich Unternehmen auf den Weg in die Transformation machen.

  1. Erst eine CO2-basierte Energiesteuerreform und Bürokratieabbau ermöglichen und beschleunigen Investitionen in erneuerbare Energien und damit die Energiewende.

Welch ein Irrsinn ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Mit vielen Seiten Text und 13 Rechtsverordnungen wird ein Bürokratiemonster geschaffen. Dabei hätte alles so einfach sein können. Mit einer CO2-basierten Steuerreform des geltenden Energierechts, wie es sie bereits in zwölf EU-Mitgliedsstaaten gibt. Doch die Unionsparteien wollten es anders. Der Einstieg in die Absenkung der EEG-Umlage lässt dagegen hoffen. Würde die Einnahmebasis des CO2-Preises mit einem Mindestpreis im EU-ETS und BEHG verbreitert, könnten nicht nur die EEG-Umlage, sondern weitere Energiesteuern und Umlagen auf null gesenkt werden. Die Folge: Bürokratieabbau im großen Umfang. Denn damit würden zahlreiche Ausnahmetatbestände und Meldepflichten entfallen. Investoren würden so leichter erneuerbare Energien unterstützen und die Energiewende beschleunigen. Positiver Nebeneffekt: Einkommensschwache Haushalte profitieren besonders. Ganz ohne „Klimadividende“. Und mittelständische Unternehmen auch.

  1. Das aktuelle Strommarktdesign behindert die Wirksamkeit von CO2-Preisen.

CO2-Preise können nur dann wirken, wenn alle Energieträger am Markt den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Doch dies ist mit Nichten der Fall. Nicht nur sind die (indirekten) Steuern und Umlagen auf erneuerbare Energien am höchsten. Die gegenwärtigen Marktregeln gewährleisten erneuerbaren Energien auch keinen Vorrang und belohnen stattdessen Flexibilität von Grundlasten und Speichern nicht. Anders als in skandinavischen Ländern verhindert in Deutschland auch die einheitliche Strompreiszone effiziente Lösungen. Das begünstigt Partikularinteressen und Pfadabhängigkeiten bestimmter Verbände und Unternehmen. Und mit den planwirtschaftlichen Ausschreibungen der Unionsparteien (!) werden Marktentscheidungen sogar noch zusätzlich behindert.

  1. Ausnahmen sind ungerecht, Innovationskiller und überflüssig

Ausnahmen für Unternehmen schaden der Wettbewerbsfähigkeit. Denn wer keine Anreize hat, seine Geschäftsmodelle auf Klimaschutz auszurichten, bewegt sich weniger und verliert den Anschluss. Abwanderung verhindert die Politik daher nicht durch Ausnahmen, sondern durch verursacher- und klimagerechte Preise sowie gezielter finanzieller Unterstützung zur Deckung hoher CO2-Vermeidungskosten. Dazu gehört auch ein Grenzausgleich.

Fazit

Ohne schnell wirksamere Maßnahmen inklusive CO2-Bepreisung und einen beschleunigten ökologischen und sozialen Umbau der Industriegesellschaft wird sie auf Dauer in der Klimakrise nicht überlebensfähig sein. Die Bundestagswahl stellt die Weichen. Mehr Klimaschutz und wirksamere Preise auf CO2 sind wählbar2021.de.